A. Die verschiednen Portionen, worin das Kapital getheilt werden muss, damit ein Theil desselben sich beständig in der Arbeitsperiode be- finden kann, während andre Theile sich in der Cirkulationsperiode be- finden -- lösen sich ab, wie verschiedne selbständige Privatkapitale, in zwei Fällen. 1) Wenn die Arbeitsperiode gleich der Cirkulationsperiode, die Umschlagsperiode also in zwei gleiche Abschnitte getheilt ist. 2) Wenn die Cirkulationsperiode länger ist als die Arbeitsperiode, aber zugleich ein einfaches Multipel der Arbeitsperiode bildet, sodass eine Cirkulationsperiode = n Arbeitsperioden, wo n eine ganze Zahl sein muss. In diesen Fällen wird kein Theil des successiv vorgeschossnen Kapitals freigesetzt.
B. Dagegen in allen Fällen, wo 1) die Cirkulationsperiode größer als die Arbeitsperiode, ohne ein einfaches Multipel derselben zu bilden, und 2) wo die Arbeitsperiode größer als die Cirkulationsperiode, wird ein Theil des flüssigen Gesammtkapitals vom zweiten Umschlag an beständig und periodisch am Schluss jeder Arbeitsperiode freigesetzt. Und zwar ist dieses freigesetzte Kapital gleich dem für die Cirkulationsperiode vor- geschossnen Theil des Gesammtkapitals, wenn die Arbeitsperiode größer als die Cirkulationsperiode; und gleich dem Kapitaltheil, welcher den Ueberschuss der Cirkulationsperiode über eine Arbeitsperiode oder über ein Multipel von Arbeitsperioden auszufüllen hat, wenn die Cirkulations- periode größer ist als die Arbeitsperiode.
C. Es folgt daraus, dass für das gesellschaftliche Gesammtkapital, nach seinem flüssigen Theil betrachtet, die Freisetzung von Kapital die Regel, die blosse Ablösung der successive im Produktionsprocess fungirenden Kapitaltheile die Ausnahme bilden muss. Denn die Gleichheit von Arbeits- periode und Cirkulationsperiode, oder die Gleichheit der Cirkulationsperiode mit einem einfachen Multipel der Arbeitsperiode, diese regelmäßige Pro- portionalität der zwei Bestandtheile der Umschlagsperiode hat mit der Natur der Sache durchaus nichts zu thun und kann daher im ganzen und grossen nur ausnahmsweise stattfinden.
Ein sehr bedeutender Theil des jährlich mehrmals umschlagenden, gesellschaftlichen cirkulirenden Kapitals wird sich also während des jähr- lichen Umschlagscyklus periodisch in der Form von freigesetztem Kapital befinden.
IV. Resultate.
Aus der bisherigen Untersuchung ergibt sich:
A. Die verschiednen Portionen, worin das Kapital getheilt werden muss, damit ein Theil desselben sich beständig in der Arbeitsperiode be- finden kann, während andre Theile sich in der Cirkulationsperiode be- finden — lösen sich ab, wie verschiedne selbständige Privatkapitale, in zwei Fällen. 1) Wenn die Arbeitsperiode gleich der Cirkulationsperiode, die Umschlagsperiode also in zwei gleiche Abschnitte getheilt ist. 2) Wenn die Cirkulationsperiode länger ist als die Arbeitsperiode, aber zugleich ein einfaches Multipel der Arbeitsperiode bildet, sodass eine Cirkulationsperiode = n Arbeitsperioden, wo n eine ganze Zahl sein muss. In diesen Fällen wird kein Theil des successiv vorgeschossnen Kapitals freigesetzt.
B. Dagegen in allen Fällen, wo 1) die Cirkulationsperiode größer als die Arbeitsperiode, ohne ein einfaches Multipel derselben zu bilden, und 2) wo die Arbeitsperiode größer als die Cirkulationsperiode, wird ein Theil des flüssigen Gesammtkapitals vom zweiten Umschlag an beständig und periodisch am Schluss jeder Arbeitsperiode freigesetzt. Und zwar ist dieses freigesetzte Kapital gleich dem für die Cirkulationsperiode vor- geschossnen Theil des Gesammtkapitals, wenn die Arbeitsperiode größer als die Cirkulationsperiode; und gleich dem Kapitaltheil, welcher den Ueberschuss der Cirkulationsperiode über eine Arbeitsperiode oder über ein Multipel von Arbeitsperioden auszufüllen hat, wenn die Cirkulations- periode größer ist als die Arbeitsperiode.
C. Es folgt daraus, dass für das gesellschaftliche Gesammtkapital, nach seinem flüssigen Theil betrachtet, die Freisetzung von Kapital die Regel, die blosse Ablösung der successive im Produktionsprocess fungirenden Kapitaltheile die Ausnahme bilden muss. Denn die Gleichheit von Arbeits- periode und Cirkulationsperiode, oder die Gleichheit der Cirkulationsperiode mit einem einfachen Multipel der Arbeitsperiode, diese regelmäßige Pro- portionalität der zwei Bestandtheile der Umschlagsperiode hat mit der Natur der Sache durchaus nichts zu thun und kann daher im ganzen und grossen nur ausnahmsweise stattfinden.
Ein sehr bedeutender Theil des jährlich mehrmals umschlagenden, gesellschaftlichen cirkulirenden Kapitals wird sich also während des jähr- lichen Umschlagscyklus periodisch in der Form von freigesetztem Kapital befinden.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0298"n="264"/><divn="4"><head>IV. <hirendition="#g">Resultate</hi>.</head><lb/><p>Aus der bisherigen Untersuchung ergibt sich:</p><lb/><p>A. Die verschiednen Portionen, worin das Kapital getheilt werden<lb/>
muss, damit ein Theil desselben sich beständig in der Arbeitsperiode be-<lb/>
finden kann, während andre Theile sich in der Cirkulationsperiode be-<lb/>
finden — lösen sich ab, wie verschiedne selbständige Privatkapitale, in<lb/>
zwei Fällen. 1) Wenn die Arbeitsperiode gleich der Cirkulationsperiode,<lb/>
die Umschlagsperiode also in zwei gleiche Abschnitte getheilt ist. 2) Wenn<lb/>
die Cirkulationsperiode länger ist als die Arbeitsperiode, aber zugleich ein<lb/>
einfaches Multipel der Arbeitsperiode bildet, sodass eine Cirkulationsperiode<lb/>
= n Arbeitsperioden, wo n eine ganze Zahl sein muss. In diesen Fällen<lb/>
wird kein Theil des successiv vorgeschossnen Kapitals freigesetzt.</p><lb/><p>B. Dagegen in allen Fällen, wo 1) die Cirkulationsperiode größer<lb/>
als die Arbeitsperiode, ohne ein einfaches Multipel derselben zu bilden, und<lb/>
2) wo die Arbeitsperiode größer als die Cirkulationsperiode, wird ein<lb/>
Theil des flüssigen Gesammtkapitals vom zweiten Umschlag an beständig<lb/>
und periodisch am Schluss jeder Arbeitsperiode freigesetzt. Und zwar<lb/>
ist dieses freigesetzte Kapital gleich dem für die Cirkulationsperiode vor-<lb/>
geschossnen Theil des Gesammtkapitals, wenn die Arbeitsperiode größer<lb/>
als die Cirkulationsperiode; und gleich dem Kapitaltheil, welcher den<lb/>
Ueberschuss der Cirkulationsperiode über eine Arbeitsperiode oder über<lb/>
ein Multipel von Arbeitsperioden auszufüllen hat, wenn die Cirkulations-<lb/>
periode größer ist als die Arbeitsperiode.</p><lb/><p>C. Es folgt daraus, dass für das gesellschaftliche Gesammtkapital,<lb/>
nach seinem flüssigen Theil betrachtet, die Freisetzung von Kapital die<lb/>
Regel, die blosse Ablösung der successive im Produktionsprocess fungirenden<lb/>
Kapitaltheile die Ausnahme bilden muss. Denn die Gleichheit von Arbeits-<lb/>
periode und Cirkulationsperiode, oder die Gleichheit der Cirkulationsperiode<lb/>
mit einem einfachen Multipel der Arbeitsperiode, diese regelmäßige Pro-<lb/>
portionalität der zwei Bestandtheile der Umschlagsperiode hat mit der<lb/>
Natur der Sache durchaus nichts zu thun und kann daher im ganzen und<lb/>
grossen nur ausnahmsweise stattfinden.</p><lb/><p>Ein sehr bedeutender Theil des jährlich mehrmals umschlagenden,<lb/>
gesellschaftlichen cirkulirenden Kapitals wird sich also während des jähr-<lb/>
lichen Umschlagscyklus periodisch <choice><sic>iu</sic><corr>in</corr></choice> der Form von freigesetztem Kapital<lb/>
befinden.</p><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[264/0298]
IV. Resultate.
Aus der bisherigen Untersuchung ergibt sich:
A. Die verschiednen Portionen, worin das Kapital getheilt werden
muss, damit ein Theil desselben sich beständig in der Arbeitsperiode be-
finden kann, während andre Theile sich in der Cirkulationsperiode be-
finden — lösen sich ab, wie verschiedne selbständige Privatkapitale, in
zwei Fällen. 1) Wenn die Arbeitsperiode gleich der Cirkulationsperiode,
die Umschlagsperiode also in zwei gleiche Abschnitte getheilt ist. 2) Wenn
die Cirkulationsperiode länger ist als die Arbeitsperiode, aber zugleich ein
einfaches Multipel der Arbeitsperiode bildet, sodass eine Cirkulationsperiode
= n Arbeitsperioden, wo n eine ganze Zahl sein muss. In diesen Fällen
wird kein Theil des successiv vorgeschossnen Kapitals freigesetzt.
B. Dagegen in allen Fällen, wo 1) die Cirkulationsperiode größer
als die Arbeitsperiode, ohne ein einfaches Multipel derselben zu bilden, und
2) wo die Arbeitsperiode größer als die Cirkulationsperiode, wird ein
Theil des flüssigen Gesammtkapitals vom zweiten Umschlag an beständig
und periodisch am Schluss jeder Arbeitsperiode freigesetzt. Und zwar
ist dieses freigesetzte Kapital gleich dem für die Cirkulationsperiode vor-
geschossnen Theil des Gesammtkapitals, wenn die Arbeitsperiode größer
als die Cirkulationsperiode; und gleich dem Kapitaltheil, welcher den
Ueberschuss der Cirkulationsperiode über eine Arbeitsperiode oder über
ein Multipel von Arbeitsperioden auszufüllen hat, wenn die Cirkulations-
periode größer ist als die Arbeitsperiode.
C. Es folgt daraus, dass für das gesellschaftliche Gesammtkapital,
nach seinem flüssigen Theil betrachtet, die Freisetzung von Kapital die
Regel, die blosse Ablösung der successive im Produktionsprocess fungirenden
Kapitaltheile die Ausnahme bilden muss. Denn die Gleichheit von Arbeits-
periode und Cirkulationsperiode, oder die Gleichheit der Cirkulationsperiode
mit einem einfachen Multipel der Arbeitsperiode, diese regelmäßige Pro-
portionalität der zwei Bestandtheile der Umschlagsperiode hat mit der
Natur der Sache durchaus nichts zu thun und kann daher im ganzen und
grossen nur ausnahmsweise stattfinden.
Ein sehr bedeutender Theil des jährlich mehrmals umschlagenden,
gesellschaftlichen cirkulirenden Kapitals wird sich also während des jähr-
lichen Umschlagscyklus periodisch in der Form von freigesetztem Kapital
befinden.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 264. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/298>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.