Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.beiden Fragen gemein, auf welche alles ankömmt, 1) Giebt es, nach dem Gesetzeder Vernunft, 3) Können Verträge und Abkommnisse voll- Einer von diesen Sätzen muß aus dem Natur- son.
beiden Fragen gemein, auf welche alles ankoͤmmt, 1) Giebt es, nach dem Geſetzeder Vernunft, 3) Koͤnnen Vertraͤge und Abkommniſſe voll- Einer von dieſen Saͤtzen muß aus dem Natur- ſon.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0120" n="18"/> beiden Fragen gemein, auf welche alles ankoͤmmt,<lb/> und die ich hier abermals wiederhole.</p><lb/> <p>1) Giebt es, nach dem Geſetzeder Vernunft,<lb/> Rechte auf Perſonen und Dinge, die mit<lb/> Lehrmeinungen zuſammenhaͤngen, und durch<lb/> das Einſtimmen in dieſelben erworben<lb/> werden?</p><lb/> <p>3) Koͤnnen Vertraͤge und Abkommniſſe voll-<lb/> kommene Rechte erzeugen, Zwangspflich-<lb/> ten hervorbringen, wo nicht, ohne allen Ver-<lb/> trag, ſchon unvollkommene Rechte und Ge-<lb/> wiſſenspflichten da geweſen ſind?</p><lb/> <p>Einer von dieſen Saͤtzen muß aus dem Natur-<lb/> rechte erwieſen werden, wenn ich eines Irrtums<lb/> uͤberfuͤhrt werden ſoll. Daß man meine Be-<lb/> hauptung neu und hart findet, thut nichts zur<lb/> Sache, wenn ihr die Wahrheit nur nicht wider-<lb/> ſpricht. Noch iſt mir kein Schriftſteller bekant,<lb/> der dieſe Fragen beruͤhrt, und in Anwendung auf<lb/> Kirchenmacht und Bannrecht unterſucht haͤtte.<lb/> Sie gehen alle von dem Punkte aus, daß es ein<lb/><hi rendition="#aq">Jus circa ſacra</hi> gebe; nur modelt es ein jeder<lb/> nach ſeiner Weiſe, und belehnet damit bald eine<lb/> unſichtbare, bald dieſe oder jene ſichtbare Per-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ſon.</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [18/0120]
beiden Fragen gemein, auf welche alles ankoͤmmt,
und die ich hier abermals wiederhole.
1) Giebt es, nach dem Geſetzeder Vernunft,
Rechte auf Perſonen und Dinge, die mit
Lehrmeinungen zuſammenhaͤngen, und durch
das Einſtimmen in dieſelben erworben
werden?
3) Koͤnnen Vertraͤge und Abkommniſſe voll-
kommene Rechte erzeugen, Zwangspflich-
ten hervorbringen, wo nicht, ohne allen Ver-
trag, ſchon unvollkommene Rechte und Ge-
wiſſenspflichten da geweſen ſind?
Einer von dieſen Saͤtzen muß aus dem Natur-
rechte erwieſen werden, wenn ich eines Irrtums
uͤberfuͤhrt werden ſoll. Daß man meine Be-
hauptung neu und hart findet, thut nichts zur
Sache, wenn ihr die Wahrheit nur nicht wider-
ſpricht. Noch iſt mir kein Schriftſteller bekant,
der dieſe Fragen beruͤhrt, und in Anwendung auf
Kirchenmacht und Bannrecht unterſucht haͤtte.
Sie gehen alle von dem Punkte aus, daß es ein
Jus circa ſacra gebe; nur modelt es ein jeder
nach ſeiner Weiſe, und belehnet damit bald eine
unſichtbare, bald dieſe oder jene ſichtbare Per-
ſon.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |