Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.Dieser ist also auch in dem ersten Falle voll- Die Güter, auf welche der Mensch ein also
Dieſer iſt alſo auch in dem erſten Falle voll- Die Guͤter, auf welche der Menſch ein alſo
<TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0038" n="32"/> Dieſer iſt alſo auch in dem erſten Falle <hi rendition="#fr">voll-<lb/> kommen</hi>, in dem andern aber nur <hi rendition="#fr">un-<lb/> vollkommen</hi> zu der Pflicht verbunden, die<lb/> jenem Rechte entſpricht. — Es giebt <hi rendition="#fr">voll-<lb/> kommene</hi> und <hi rendition="#fr">unvollkommene</hi>, ſowohl<lb/><hi rendition="#fr">Pflichten</hi>, als <hi rendition="#fr">Rechte</hi>. Jene heißen<lb/> Zwangsrechte und Zwangspflichten; dieſe<lb/> hingegen <hi rendition="#fr">Anſpruͤche (Bitten)</hi> und <hi rendition="#fr">Gewiſ-<lb/> ſenspflichten</hi>. Jene ſind aͤuſſerlich, dieſe<lb/> aber nur <hi rendition="#fr">innerlich</hi>. Zwangsrechte duͤrfen<lb/> mit Gewalt erpreßt; Bitten aber <hi rendition="#fr">verwei-<lb/> gert</hi> werden. Unterlaſſung der Zwangs-<lb/> pflichten iſt Beleidigung, Ungerechtigkeit;<lb/> der Gewiſſenspflichten aber blos <hi rendition="#fr">Unbil-<lb/> ligkeit</hi>.</p><lb/> <p>Die Guͤter, auf welche der Menſch ein<lb/> ausſchlieſſendes Recht hat, ſind 1) ſeine<lb/> eigenen Faͤhigkeiten; 2) was er durch die-<lb/> ſelben hervorbringet, oder deßen Fortkom-<lb/> men er befoͤrdert, was er anbauet, hegt,<lb/> ſchuͤtzt u. ſ. w. (Produkte ſeines Fleißes);<lb/> 3) Guͤter der Natur, die er mit den Pro-<lb/> dukten ſeines Fleißes ſo verbunden, daß<lb/> ſie von denſelben ohne Zerſtoͤrung nicht<lb/> mehr getrennt werden koͤnnen, die er ſich<lb/> <fw place="bottom" type="catch">alſo</fw><lb/></p> </body> </text> </TEI> [32/0038]
Dieſer iſt alſo auch in dem erſten Falle voll-
kommen, in dem andern aber nur un-
vollkommen zu der Pflicht verbunden, die
jenem Rechte entſpricht. — Es giebt voll-
kommene und unvollkommene, ſowohl
Pflichten, als Rechte. Jene heißen
Zwangsrechte und Zwangspflichten; dieſe
hingegen Anſpruͤche (Bitten) und Gewiſ-
ſenspflichten. Jene ſind aͤuſſerlich, dieſe
aber nur innerlich. Zwangsrechte duͤrfen
mit Gewalt erpreßt; Bitten aber verwei-
gert werden. Unterlaſſung der Zwangs-
pflichten iſt Beleidigung, Ungerechtigkeit;
der Gewiſſenspflichten aber blos Unbil-
ligkeit.
Die Guͤter, auf welche der Menſch ein
ausſchlieſſendes Recht hat, ſind 1) ſeine
eigenen Faͤhigkeiten; 2) was er durch die-
ſelben hervorbringet, oder deßen Fortkom-
men er befoͤrdert, was er anbauet, hegt,
ſchuͤtzt u. ſ. w. (Produkte ſeines Fleißes);
3) Guͤter der Natur, die er mit den Pro-
dukten ſeines Fleißes ſo verbunden, daß
ſie von denſelben ohne Zerſtoͤrung nicht
mehr getrennt werden koͤnnen, die er ſich
alſo
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |