Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.also zu eigen gemacht. Hierin bestehet also Der Mensch kann ohne Wohlthun nicht Wenn also der Mensch Güter besitzet, oder ist Erster Abschnitt. C
alſo zu eigen gemacht. Hierin beſtehet alſo Der Menſch kann ohne Wohlthun nicht Wenn alſo der Menſch Guͤter beſitzet, oder iſt Erſter Abſchnitt. C
<TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0039" n="33"/> alſo zu eigen gemacht. Hierin beſtehet alſo<lb/> ſein <hi rendition="#fr">natuͤrliches Eigentum</hi>, und dieſe Guͤ-<lb/> ter ſind auch im Stande der Natur, bevor<lb/> noch irgend ein Vertrag unter den Menſchen<lb/> Statt gefunden, von der <hi rendition="#fr">urſpruͤnglichen<lb/> Gemeinſchaft der Guͤter</hi> ausgeſchloſſen<lb/> worden. Die Menſchen beſitzen naͤmlich ur-<lb/> ſpruͤnglich nur diejenigen Guͤter gemein-<lb/> ſchaftlich, die von der Natur, ohne eines<lb/> Menſchen Fleis und Befoͤrderung, hervorge-<lb/> bracht werden. — <hi rendition="#fr">Nicht alles Eigen-<lb/> tum iſt blos conventionell</hi>.</p><lb/> <p>Der Menſch kann ohne <hi rendition="#fr">Wohlthun</hi> nicht<lb/> gluͤcklich ſeyn; Nicht ohne <hi rendition="#fr">leidendes</hi>, aber<lb/> eben ſo wenig ohne <hi rendition="#fr">thaͤtiges</hi> Wohlthun. Er<lb/> kann nicht anders, als durch gegenſeitigen<lb/> Beyſtand, durch Wechſel von Dienſt und<lb/> Gegendienſt, durch thaͤtige und leidende<lb/> Verbindung mit ſeinem Nebenmenſchen,<lb/> vollkommen werden.</p><lb/> <p>Wenn alſo der Menſch Guͤter beſitzet, oder<lb/> Mittel zur Gluͤckſeligkeit in ſeinem Vermoͤ-<lb/> gen hat, die er entbehren kan, d. i. die nicht<lb/> nothwendig zu ſeinem <hi rendition="#fr">Daſeyn</hi> erforderlich<lb/> ſind, und zu ſeinem <hi rendition="#fr">Beſſerſeyn</hi> dienen; ſo<lb/> <fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#fr">Erſter Abſchnitt</hi>. C</fw><fw place="bottom" type="catch">iſt</fw><lb/></p> </body> </text> </TEI> [33/0039]
alſo zu eigen gemacht. Hierin beſtehet alſo
ſein natuͤrliches Eigentum, und dieſe Guͤ-
ter ſind auch im Stande der Natur, bevor
noch irgend ein Vertrag unter den Menſchen
Statt gefunden, von der urſpruͤnglichen
Gemeinſchaft der Guͤter ausgeſchloſſen
worden. Die Menſchen beſitzen naͤmlich ur-
ſpruͤnglich nur diejenigen Guͤter gemein-
ſchaftlich, die von der Natur, ohne eines
Menſchen Fleis und Befoͤrderung, hervorge-
bracht werden. — Nicht alles Eigen-
tum iſt blos conventionell.
Der Menſch kann ohne Wohlthun nicht
gluͤcklich ſeyn; Nicht ohne leidendes, aber
eben ſo wenig ohne thaͤtiges Wohlthun. Er
kann nicht anders, als durch gegenſeitigen
Beyſtand, durch Wechſel von Dienſt und
Gegendienſt, durch thaͤtige und leidende
Verbindung mit ſeinem Nebenmenſchen,
vollkommen werden.
Wenn alſo der Menſch Guͤter beſitzet, oder
Mittel zur Gluͤckſeligkeit in ſeinem Vermoͤ-
gen hat, die er entbehren kan, d. i. die nicht
nothwendig zu ſeinem Daſeyn erforderlich
ſind, und zu ſeinem Beſſerſeyn dienen; ſo
iſt
Erſter Abſchnitt. C
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