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Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.

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ist er verpflichtet, solche zum Theil zum Be-
sten seines Nebenmenschen, zum Wohlwol-
len
anzuwenden; denn Besserseyn ist von
Wohlwollen unzertrennlich.

Er hat aber auch aus ähnlichen Ursachen
ein Recht auf seines Nebenmenschen Wohl-
wollen. Er kan erwarten, und Anspruch
darauf machen, daß ihm andere mit ihren
entbehrlichen Gütern beystehen, und zu sei-
ner Vollkommenheit beförderlich seyn wer-
den. Man erinnere sich nur immer, was
wir unter dem Worte Güter verstehen. Alles
innere und äussere Vermögen des Menschen,
in so weit es ihm, oder andern, ein Mittel
zur Glückseligkeit werden kann. Was also
der Mensch im Stande der Natur an Fleiß,
Vermögen und Kräften besitzet; alles, was
er Sein nennen kan, ist Theils zum Selbst-
gebrauch
(eigenen Nutzen), Theils zum
Wohlwollen gewidmet.

Wie aber das Vermögen der Menschen
eingeschränkt, und also erschöpflich ist; so
kann dasselbe Vermögen oder Gut zuweilen
nicht mir und meinem Nebenmenschen zu-
gleich dienen. So kan ich auch dasselbe

Vermö-

iſt er verpflichtet, ſolche zum Theil zum Be-
ſten ſeines Nebenmenſchen, zum Wohlwol-
len
anzuwenden; denn Beſſerſeyn iſt von
Wohlwollen unzertrennlich.

Er hat aber auch aus aͤhnlichen Urſachen
ein Recht auf ſeines Nebenmenſchen Wohl-
wollen. Er kan erwarten, und Anſpruch
darauf machen, daß ihm andere mit ihren
entbehrlichen Guͤtern beyſtehen, und zu ſei-
ner Vollkommenheit befoͤrderlich ſeyn wer-
den. Man erinnere ſich nur immer, was
wir unter dem Worte Guͤter verſtehen. Alles
innere und aͤuſſere Vermoͤgen des Menſchen,
in ſo weit es ihm, oder andern, ein Mittel
zur Gluͤckſeligkeit werden kann. Was alſo
der Menſch im Stande der Natur an Fleiß,
Vermoͤgen und Kraͤften beſitzet; alles, was
er Sein nennen kan, iſt Theils zum Selbſt-
gebrauch
(eigenen Nutzen), Theils zum
Wohlwollen gewidmet.

Wie aber das Vermoͤgen der Menſchen
eingeſchraͤnkt, und alſo erſchoͤpflich iſt; ſo
kann daſſelbe Vermoͤgen oder Gut zuweilen
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gleich dienen. So kan ich auch daſſelbe

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[34/0040] iſt er verpflichtet, ſolche zum Theil zum Be- ſten ſeines Nebenmenſchen, zum Wohlwol- len anzuwenden; denn Beſſerſeyn iſt von Wohlwollen unzertrennlich. Er hat aber auch aus aͤhnlichen Urſachen ein Recht auf ſeines Nebenmenſchen Wohl- wollen. Er kan erwarten, und Anſpruch darauf machen, daß ihm andere mit ihren entbehrlichen Guͤtern beyſtehen, und zu ſei- ner Vollkommenheit befoͤrderlich ſeyn wer- den. Man erinnere ſich nur immer, was wir unter dem Worte Guͤter verſtehen. Alles innere und aͤuſſere Vermoͤgen des Menſchen, in ſo weit es ihm, oder andern, ein Mittel zur Gluͤckſeligkeit werden kann. Was alſo der Menſch im Stande der Natur an Fleiß, Vermoͤgen und Kraͤften beſitzet; alles, was er Sein nennen kan, iſt Theils zum Selbſt- gebrauch (eigenen Nutzen), Theils zum Wohlwollen gewidmet. Wie aber das Vermoͤgen der Menſchen eingeſchraͤnkt, und alſo erſchoͤpflich iſt; ſo kann daſſelbe Vermoͤgen oder Gut zuweilen nicht mir und meinem Nebenmenſchen zu- gleich dienen. So kan ich auch daſſelbe Vermoͤ-

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Zitationshilfe: Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mendelssohn_jerusalem_1783/40>, abgerufen am 03.05.2024.