Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.ist er verpflichtet, solche zum Theil zum Be- Er hat aber auch aus ähnlichen Ursachen Wie aber das Vermögen der Menschen Vermö-
iſt er verpflichtet, ſolche zum Theil zum Be- Er hat aber auch aus aͤhnlichen Urſachen Wie aber das Vermoͤgen der Menſchen Vermoͤ-
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iſt er verpflichtet, ſolche zum Theil zum Be-
ſten ſeines Nebenmenſchen, zum Wohlwol-
len anzuwenden; denn Beſſerſeyn iſt von
Wohlwollen unzertrennlich.
Er hat aber auch aus aͤhnlichen Urſachen
ein Recht auf ſeines Nebenmenſchen Wohl-
wollen. Er kan erwarten, und Anſpruch
darauf machen, daß ihm andere mit ihren
entbehrlichen Guͤtern beyſtehen, und zu ſei-
ner Vollkommenheit befoͤrderlich ſeyn wer-
den. Man erinnere ſich nur immer, was
wir unter dem Worte Guͤter verſtehen. Alles
innere und aͤuſſere Vermoͤgen des Menſchen,
in ſo weit es ihm, oder andern, ein Mittel
zur Gluͤckſeligkeit werden kann. Was alſo
der Menſch im Stande der Natur an Fleiß,
Vermoͤgen und Kraͤften beſitzet; alles, was
er Sein nennen kan, iſt Theils zum Selbſt-
gebrauch (eigenen Nutzen), Theils zum
Wohlwollen gewidmet.
Wie aber das Vermoͤgen der Menſchen
eingeſchraͤnkt, und alſo erſchoͤpflich iſt; ſo
kann daſſelbe Vermoͤgen oder Gut zuweilen
nicht mir und meinem Nebenmenſchen zu-
gleich dienen. So kan ich auch daſſelbe
Vermoͤ-
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