Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.men, der leisten soll. Man kann aber auch wenig- D 5
men, der leiſten ſoll. Man kann aber auch wenig- D 5
<TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0063" n="57"/> men, der leiſten ſoll. Man kann aber auch<lb/> fuͤr gut finden, auf dieſes Recht der Unab-<lb/> haͤngigkeit durch einen geſellſchaftlichen <hi rendition="#fr">Ver-<lb/> trag</hi> Verzicht zu thun, und durch <hi rendition="#fr">Poſitivge-<lb/> ſetze</hi> dieſe unvollkommene Pflichten in vollkom-<lb/> mene verwandeln; d. i. man kann die naͤhere<lb/> Beſtimmungen verabreden und feſtſetzen, wie<lb/> viel jedes Mitglied, von ſeinen Rechten zum<lb/> Nutzen der Geſellſchaft zu verwenden, ſoll ge-<lb/> zwungen werden koͤnnen. Der Staat, oder<lb/> die den Staat vorſtellen, werden als eine<lb/> moraliſche Perſon betrachtet, die uͤber dieſe<lb/> Rechte zu ſchalten hat. Der Staat hat alſo<lb/> Rechte und Gerechtſame auf Guͤter und Hand-<lb/> lungen der Menſchen. Er kann nach dem Ge-<lb/> ſetze geben und nehmen, vorſchreiben und ver-<lb/> bieten, und weil es ihm auch um Handlung<lb/> als Handlung zu thun iſt, beſtrafen und be-<lb/> lohnen. Der Pflicht gegen meinen Naͤchſten<lb/> geſchiehet aͤußerlich Genuͤge, wenn ich ihm<lb/> leiſte, was ich ſoll; meine <choice><sic>Haudlung</sic><corr>Handlung</corr></choice> mag er-<lb/> zwungen oder freywillig ſeyn. Kann nun der<lb/> Staat nicht durch innere Triebfedern wirken,<lb/> und dadurch fuͤr mich mit ſorgen; ſo wirkt er<lb/> <fw place="bottom" type="sig">D 5</fw><fw place="bottom" type="catch">wenig-</fw><lb/></p> </body> </text> </TEI> [57/0063]
men, der leiſten ſoll. Man kann aber auch
fuͤr gut finden, auf dieſes Recht der Unab-
haͤngigkeit durch einen geſellſchaftlichen Ver-
trag Verzicht zu thun, und durch Poſitivge-
ſetze dieſe unvollkommene Pflichten in vollkom-
mene verwandeln; d. i. man kann die naͤhere
Beſtimmungen verabreden und feſtſetzen, wie
viel jedes Mitglied, von ſeinen Rechten zum
Nutzen der Geſellſchaft zu verwenden, ſoll ge-
zwungen werden koͤnnen. Der Staat, oder
die den Staat vorſtellen, werden als eine
moraliſche Perſon betrachtet, die uͤber dieſe
Rechte zu ſchalten hat. Der Staat hat alſo
Rechte und Gerechtſame auf Guͤter und Hand-
lungen der Menſchen. Er kann nach dem Ge-
ſetze geben und nehmen, vorſchreiben und ver-
bieten, und weil es ihm auch um Handlung
als Handlung zu thun iſt, beſtrafen und be-
lohnen. Der Pflicht gegen meinen Naͤchſten
geſchiehet aͤußerlich Genuͤge, wenn ich ihm
leiſte, was ich ſoll; meine Handlung mag er-
zwungen oder freywillig ſeyn. Kann nun der
Staat nicht durch innere Triebfedern wirken,
und dadurch fuͤr mich mit ſorgen; ſo wirkt er
wenig-
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