Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.haben. In Absicht auf Gesinnungen treten sie eine Erster Abschnitt. E
haben. In Abſicht auf Geſinnungen treten ſie eine Erſter Abſchnitt. E
<TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0071" n="65"/> haben. In Abſicht auf Geſinnungen treten ſie<lb/> ſchon etwas naͤher zuſammen; denn hier hat der<lb/> Staat keine andere Wirkungsmittel, als die<lb/> Kirche. Beide muͤſſen unterrichten, belehren,<lb/> aufmuntern, veranlaſſen; aber weder belohnen,<lb/> noch beſtrafen; weder zwingen noch beſtechen;<lb/> denn auch der Staat hat durch keinen Vertrag<lb/> das mindeſte Zwangsrecht uͤber Geſinnungen<lb/> erlangen koͤnnen. Ueberhaupt kennen die Geſin-<lb/> nungen der Menſchen kein Wohlwollen, leiden<lb/> keinen Zwang. Ich kann auf keine meiner Ge-<lb/> ſinnungen, als Geſinnung betrachtet, aus Liebe<lb/> zu meinem Naͤchſten Verzicht thun; kann ihm<lb/> keinen Antheil an meiner Urtheilskraft aus Wohl-<lb/> wollen uͤberlaſſen und abtreten, und eben ſo we-<lb/> nig ein Recht auf ſeine Geſinnungen mir anma-<lb/> ßen, oder auf irgend eine Weiſe erwerben. Das<lb/> Recht auf unſere eigene Geſinnungen iſt unver-<lb/> aͤuſſerlich, kann nicht von Perſon zu Perſon<lb/> wandern; denn es giebt und nimmt keinen An-<lb/> ſpruch auf Vermoͤgen, Gut und Freyheit. Da-<lb/> her das mindeſte Vorrecht, das ihr euern Re-<lb/> ligions- und Geſinnungsverwandten oͤffentlich<lb/> einraͤumet, eine <hi rendition="#fr">indirekte Beſtechung</hi>; die min-<lb/> deſte Freyheit, die ihr den Diſſidenten entziehet,<lb/> <fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#fr">Erſter Abſchnitt</hi>. E</fw><fw place="bottom" type="catch">eine</fw><lb/></p> </body> </text> </TEI> [65/0071]
haben. In Abſicht auf Geſinnungen treten ſie
ſchon etwas naͤher zuſammen; denn hier hat der
Staat keine andere Wirkungsmittel, als die
Kirche. Beide muͤſſen unterrichten, belehren,
aufmuntern, veranlaſſen; aber weder belohnen,
noch beſtrafen; weder zwingen noch beſtechen;
denn auch der Staat hat durch keinen Vertrag
das mindeſte Zwangsrecht uͤber Geſinnungen
erlangen koͤnnen. Ueberhaupt kennen die Geſin-
nungen der Menſchen kein Wohlwollen, leiden
keinen Zwang. Ich kann auf keine meiner Ge-
ſinnungen, als Geſinnung betrachtet, aus Liebe
zu meinem Naͤchſten Verzicht thun; kann ihm
keinen Antheil an meiner Urtheilskraft aus Wohl-
wollen uͤberlaſſen und abtreten, und eben ſo we-
nig ein Recht auf ſeine Geſinnungen mir anma-
ßen, oder auf irgend eine Weiſe erwerben. Das
Recht auf unſere eigene Geſinnungen iſt unver-
aͤuſſerlich, kann nicht von Perſon zu Perſon
wandern; denn es giebt und nimmt keinen An-
ſpruch auf Vermoͤgen, Gut und Freyheit. Da-
her das mindeſte Vorrecht, das ihr euern Re-
ligions- und Geſinnungsverwandten oͤffentlich
einraͤumet, eine indirekte Beſtechung; die min-
deſte Freyheit, die ihr den Diſſidenten entziehet,
eine
Erſter Abſchnitt. E
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