Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.dritter Abschnitt. Macht an der Elbe halten konnte, sondern die Sas-sen selbst zur Vertheidigung ihrer Gränzen gegen die überelbischen Völker auf die eine oder andere Weise bewegen muste. Der Erfolg zeigte zwar erst spät die Richtigkeit seiner Maaßregeln. Jnzwischen mag doch durch den Schritt welchen Widekind that, das Land diesseits der Weser in ziemliche Ruhe gebracht seyn. Ohnfehlbar gelangte auch Wedekind wieder zu seinen Gütern, wovon vielleicht ein Theil in unsern Gegen- den belegen (a) war: allein seine Feldherrschaft hörte von selbst auf, und er war nunmehr ein Edler ohne ein öffentliches Amt zu führen. Wenigstens handeln diejenigen, welche ihm ein Königreich, ein Herzog- thum (b) oder eine Grafschaft geben, ohne Grund wie ohne Schein, und gegen die Sitte der damaligen Zeiten. (a) Ob er Güter im Stifte Osnabrück gehabt, ist aus gleichzeitigen Zeugnissen nicht zu erweisen. Was CRV- SIVS in vita Widek. c. 4. FALKE in trad. Corb. p. II. §. 104. nota u. und andre davon gesagt, will ich nicht ausschreiben. Nach einem sichern Zeugnisse MEGIN- HARDI in translat. S. Alex. beym SCHEID. in bibl. Göt- ting. n. I. 5. 6. lag Wildeshausen in seinem Vaterlande; und eine alte Sage schenkt ihm einige Güter in der Ge- gend von Rulle und Wallenhorst. S. SCHATEN in hist. Westph. VII. p. 486. Die heutiges Tages so genannte Wieks-burg bey dem Kloster Rulle, wovon GOETZE in progr. de Widekindi quatuor castris eine Abbildung und Beschreibung giebt, gehört zu dieser Sage, imglei- chen eine Wieks-burg im Gehne zu Bramsche. Es sind aber unstreitig mehrere Widekinde gewesen, und nicht jede Widekinds-burg hat diesen Helden zum Urheber. Die Sage hat ihn bereits vor einigen hundert Jahren, beym Rolevink, Cranz, Hamelman, Winkelman etc. zu Belm getauft, und zu Engern begraben; und an beyden P 5
dritter Abſchnitt. Macht an der Elbe halten konnte, ſondern die Saſ-ſen ſelbſt zur Vertheidigung ihrer Graͤnzen gegen die uͤberelbiſchen Voͤlker auf die eine oder andere Weiſe bewegen muſte. Der Erfolg zeigte zwar erſt ſpaͤt die Richtigkeit ſeiner Maaßregeln. Jnzwiſchen mag doch durch den Schritt welchen Widekind that, das Land dieſſeits der Weſer in ziemliche Ruhe gebracht ſeyn. Ohnfehlbar gelangte auch Wedekind wieder zu ſeinen Guͤtern, wovon vielleicht ein Theil in unſern Gegen- den belegen (a) war: allein ſeine Feldherrſchaft hoͤrte von ſelbſt auf, und er war nunmehr ein Edler ohne ein oͤffentliches Amt zu fuͤhren. Wenigſtens handeln diejenigen, welche ihm ein Koͤnigreich, ein Herzog- thum (b) oder eine Grafſchaft geben, ohne Grund wie ohne Schein, und gegen die Sitte der damaligen Zeiten. (a) Ob er Guͤter im Stifte Oſnabruͤck gehabt, iſt aus gleichzeitigen Zeugniſſen nicht zu erweiſen. Was CRV- SIVS in vita Widek. c. 4. FALKE in trad. Corb. p. II. §. 104. nota u. und andre davon geſagt, will ich nicht ausſchreiben. Nach einem ſichern Zeugniſſe MEGIN- HARDI in translat. S. Alex. beym SCHEID. in bibl. Göt- ting. n. I. 5. 6. lag Wildeshauſen in ſeinem Vaterlande; und eine alte Sage ſchenkt ihm einige Guͤter in der Ge- gend von Rulle und Wallenhorſt. S. SCHATEN in hiſt. Weſtph. VII. p. 486. Die heutiges Tages ſo genannte Wieks-burg bey dem Kloſter Rulle, wovon GOETZE in progr. de Widekindi quatuor caſtris eine Abbildung und Beſchreibung giebt, gehoͤrt zu dieſer Sage, imglei- chen eine Wieks-burg im Gehne zu Bramſche. Es ſind aber unſtreitig mehrere Widekinde geweſen, und nicht jede Widekinds-burg hat dieſen Helden zum Urheber. Die Sage hat ihn bereits vor einigen hundert Jahren, beym Rolevink, Cranz, Hamelman, Winkelman ꝛc. zu Belm getauft, und zu Engern begraben; und an beyden P 5
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dritter Abſchnitt.
Macht an der Elbe halten konnte, ſondern die Saſ-
ſen ſelbſt zur Vertheidigung ihrer Graͤnzen gegen die
uͤberelbiſchen Voͤlker auf die eine oder andere Weiſe
bewegen muſte. Der Erfolg zeigte zwar erſt ſpaͤt die
Richtigkeit ſeiner Maaßregeln. Jnzwiſchen mag doch
durch den Schritt welchen Widekind that, das Land
dieſſeits der Weſer in ziemliche Ruhe gebracht ſeyn.
Ohnfehlbar gelangte auch Wedekind wieder zu ſeinen
Guͤtern, wovon vielleicht ein Theil in unſern Gegen-
den belegen
⁽a⁾
war: allein ſeine Feldherrſchaft hoͤrte
von ſelbſt auf, und er war nunmehr ein Edler ohne
ein oͤffentliches Amt zu fuͤhren. Wenigſtens handeln
diejenigen, welche ihm ein Koͤnigreich, ein Herzog-
thum
⁽b⁾
oder eine Grafſchaft geben, ohne Grund wie
ohne Schein, und gegen die Sitte der damaligen Zeiten.
⁽a⁾ Ob er Guͤter im Stifte Oſnabruͤck gehabt, iſt aus
gleichzeitigen Zeugniſſen nicht zu erweiſen. Was CRV-
SIVS in vita Widek. c. 4. FALKE in trad. Corb. p. II.
§. 104. nota u. und andre davon geſagt, will ich nicht
ausſchreiben. Nach einem ſichern Zeugniſſe MEGIN-
HARDI in translat. S. Alex. beym SCHEID. in bibl. Göt-
ting. n. I. 5. 6. lag Wildeshauſen in ſeinem Vaterlande;
und eine alte Sage ſchenkt ihm einige Guͤter in der Ge-
gend von Rulle und Wallenhorſt. S. SCHATEN in hiſt.
Weſtph. VII. p. 486. Die heutiges Tages ſo genannte
Wieks-burg bey dem Kloſter Rulle, wovon GOETZE in
progr. de Widekindi quatuor caſtris eine Abbildung und
Beſchreibung giebt, gehoͤrt zu dieſer Sage, imglei-
chen eine Wieks-burg im Gehne zu Bramſche. Es ſind
aber unſtreitig mehrere Widekinde geweſen, und nicht
jede Widekinds-burg hat dieſen Helden zum Urheber.
Die Sage hat ihn bereits vor einigen hundert Jahren,
beym Rolevink, Cranz, Hamelman, Winkelman ꝛc. zu
Belm getauft, und zu Engern begraben; und an beyden
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