hat. In beyden Fällen sind den Miß- und Wahnbürtigen tau- send Wege offen, die Forderungen der Menschheit zu befriedi- gen, ohne daß man dieserhalb nöthig hat, eine auf höhere Ursachen gegründete Politick zu verändern.
Das Recht der Echtschaft, was die nachfolgende Ehe er- theilet, ist als eine große und weise Ausnahme von dieser Re- gel bey allen gesitteten Völkern zugelassen. Die Echtsprechung, welche der Landesherr aus besonders bewegenden Ursachen verrichtet, ist eine billige Nothhülfe für ausserordentliche Fälle. Die Echtsprechung des Comitis palatini mag geduldet wer- den, wenn sie nicht ferner zu einer elenden Geldschatzung herab sinkt. Allein ein allgemeines Gesetz, wodurch unechte Kinder den echten gleich gemacht werden, ist ein solcher Feh- ler gegen die Politick, daß ich nicht sehe, wie die Menschen- liebe unsrer Zeiten ihn entschuldigen wolle.
Ich bin etc.
XXXXIII. Warum die Abdeckerey in Deutschland ohne Ehre sey?
Nichts gleicht einem Vorurtheile so sehr als die Meinung der Menschen, daß das Abdecken eines gefallenen Stück Viehes schimpflicher sey, als das Abstreifen eines geschlachteten, und man hat schon mehrmals den Deutschen das Exempel der Holländer und andrer Nationen vorgehalten, bey welchen dieser Unterscheid nicht hergebracht ist. Indessen kan das Vorurtheil doch einen sehr großen Grund gehabt hoben, und
man
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der Huren und Hurkinder.
hat. In beyden Faͤllen ſind den Miß- und Wahnbuͤrtigen tau- ſend Wege offen, die Forderungen der Menſchheit zu befriedi- gen, ohne daß man dieſerhalb noͤthig hat, eine auf hoͤhere Urſachen gegruͤndete Politick zu veraͤndern.
Das Recht der Echtſchaft, was die nachfolgende Ehe er- theilet, iſt als eine große und weiſe Ausnahme von dieſer Re- gel bey allen geſitteten Voͤlkern zugelaſſen. Die Echtſprechung, welche der Landesherr aus beſonders bewegenden Urſachen verrichtet, iſt eine billige Nothhuͤlfe fuͤr auſſerordentliche Faͤlle. Die Echtſprechung des Comitis palatini mag geduldet wer- den, wenn ſie nicht ferner zu einer elenden Geldſchatzung herab ſinkt. Allein ein allgemeines Geſetz, wodurch unechte Kinder den echten gleich gemacht werden, iſt ein ſolcher Feh- ler gegen die Politick, daß ich nicht ſehe, wie die Menſchen- liebe unſrer Zeiten ihn entſchuldigen wolle.
Ich bin ꝛc.
XXXXIII. Warum die Abdeckerey in Deutſchland ohne Ehre ſey?
Nichts gleicht einem Vorurtheile ſo ſehr als die Meinung der Menſchen, daß das Abdecken eines gefallenen Stuͤck Viehes ſchimpflicher ſey, als das Abſtreifen eines geſchlachteten, und man hat ſchon mehrmals den Deutſchen das Exempel der Hollaͤnder und andrer Nationen vorgehalten, bey welchen dieſer Unterſcheid nicht hergebracht iſt. Indeſſen kan das Vorurtheil doch einen ſehr großen Grund gehabt hoben, und
man
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der Huren und Hurkinder.
hat. In beyden Faͤllen ſind den Miß- und Wahnbuͤrtigen tau-
ſend Wege offen, die Forderungen der Menſchheit zu befriedi-
gen, ohne daß man dieſerhalb noͤthig hat, eine auf hoͤhere
Urſachen gegruͤndete Politick zu veraͤndern.
Das Recht der Echtſchaft, was die nachfolgende Ehe er-
theilet, iſt als eine große und weiſe Ausnahme von dieſer Re-
gel bey allen geſitteten Voͤlkern zugelaſſen. Die Echtſprechung,
welche der Landesherr aus beſonders bewegenden Urſachen
verrichtet, iſt eine billige Nothhuͤlfe fuͤr auſſerordentliche Faͤlle.
Die Echtſprechung des Comitis palatini mag geduldet wer-
den, wenn ſie nicht ferner zu einer elenden Geldſchatzung
herab ſinkt. Allein ein allgemeines Geſetz, wodurch unechte
Kinder den echten gleich gemacht werden, iſt ein ſolcher Feh-
ler gegen die Politick, daß ich nicht ſehe, wie die Menſchen-
liebe unſrer Zeiten ihn entſchuldigen wolle.
Ich bin ꝛc.
XXXXIII.
Warum die Abdeckerey in Deutſchland
ohne Ehre ſey?
Nichts gleicht einem Vorurtheile ſo ſehr als die Meinung
der Menſchen, daß das Abdecken eines gefallenen Stuͤck
Viehes ſchimpflicher ſey, als das Abſtreifen eines geſchlachteten,
und man hat ſchon mehrmals den Deutſchen das Exempel der
Hollaͤnder und andrer Nationen vorgehalten, bey welchen
dieſer Unterſcheid nicht hergebracht iſt. Indeſſen kan das
Vorurtheil doch einen ſehr großen Grund gehabt hoben, und
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/313>, abgerufen am 24.11.2024.
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