jeden ersten Spruch, wenn er seiner Meynung nach würk- lich recht ist, so fort zur Vollstreckung bringen, ohne ab- zuwarten, daß er die Kraft förmlichen Rechtens erreiche; und um auch etwas von der Wahrheit zu sagen: so müßte jeder Pfarrer sich ein Bedenken daraus machen, das Glaubensbekenntniß seiner Kirche zu unterschreiben, so bald es seiner Ueberzeugung nach nicht würklich wahr wäre, da er es doch unterschreiben kann, so bald er nur gewiß ist, daß es eine förmliche Wahrheit sey.
Alle Menschen können irren, der König wie der Phi- losoph, und letztere vielleicht am ersten, da sie beyde zu hoch stehen, und vor der Menge der Sachen, die vor ihren Augen schweben, keine einzige vollkommen ruhig und genau betrachten können. Dieserwegen haben es sich alle Nationen zur Grundfeste ihrer Freyheit und ih- res Eigenthums gemacht, daß dasjenige, was ein Mensch für Recht oder Wahrheit erkennet, nie eher als Recht gelten solle, bevor es nicht das Siegel der Form erhalten.
Zur Form Rechtens gehört, daß es von einem be- fugten Richter ausgesprochen, und in die Kraft Rechtens getreten sey. Dies ist ein Grundgesetz worinn ebenfalls alle Europäische Nationen überein kommen, und der Mo- narch der eine würkliche Wahrheit, gleich einer förmli- chen zur Erfüllung bringen läßt, wirft dieses erste, und jedem Staate heilige Grundgesetz, ohne welchem es gar keine Sicherheit mehr giebt, über einen Haufen. Ein Unternehmen das die Weisheit Salomons nicht entschul- digen kann, da alle Weisheit in der Welt nur zur würk- lichen nicht aber zur förmlichen Wahrheit führet.
Das würkliche Recht könnte zur Noth in der Welt ganz entbehret werden; es giebt Nationen die gar keine Gesetzbücher haben; und unsre deutschen Vorfahren die
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des wuͤrklichen und foͤrmlichen Rechts.
jeden erſten Spruch, wenn er ſeiner Meynung nach wuͤrk- lich recht iſt, ſo fort zur Vollſtreckung bringen, ohne ab- zuwarten, daß er die Kraft foͤrmlichen Rechtens erreiche; und um auch etwas von der Wahrheit zu ſagen: ſo muͤßte jeder Pfarrer ſich ein Bedenken daraus machen, das Glaubensbekenntniß ſeiner Kirche zu unterſchreiben, ſo bald es ſeiner Ueberzeugung nach nicht wuͤrklich wahr waͤre, da er es doch unterſchreiben kann, ſo bald er nur gewiß iſt, daß es eine foͤrmliche Wahrheit ſey.
Alle Menſchen koͤnnen irren, der Koͤnig wie der Phi- loſoph, und letztere vielleicht am erſten, da ſie beyde zu hoch ſtehen, und vor der Menge der Sachen, die vor ihren Augen ſchweben, keine einzige vollkommen ruhig und genau betrachten koͤnnen. Dieſerwegen haben es ſich alle Nationen zur Grundfeſte ihrer Freyheit und ih- res Eigenthums gemacht, daß dasjenige, was ein Menſch fuͤr Recht oder Wahrheit erkennet, nie eher als Recht gelten ſolle, bevor es nicht das Siegel der Form erhalten.
Zur Form Rechtens gehoͤrt, daß es von einem be- fugten Richter ausgeſprochen, und in die Kraft Rechtens getreten ſey. Dies iſt ein Grundgeſetz worinn ebenfalls alle Europaͤiſche Nationen uͤberein kommen, und der Mo- narch der eine wuͤrkliche Wahrheit, gleich einer foͤrmli- chen zur Erfuͤllung bringen laͤßt, wirft dieſes erſte, und jedem Staate heilige Grundgeſetz, ohne welchem es gar keine Sicherheit mehr giebt, uͤber einen Haufen. Ein Unternehmen das die Weisheit Salomons nicht entſchul- digen kann, da alle Weisheit in der Welt nur zur wuͤrk- lichen nicht aber zur foͤrmlichen Wahrheit fuͤhret.
Das wuͤrkliche Recht koͤnnte zur Noth in der Welt ganz entbehret werden; es giebt Nationen die gar keine Geſetzbuͤcher haben; und unſre deutſchen Vorfahren die
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des wuͤrklichen und foͤrmlichen Rechts.
jeden erſten Spruch, wenn er ſeiner Meynung nach wuͤrk-
lich recht iſt, ſo fort zur Vollſtreckung bringen, ohne ab-
zuwarten, daß er die Kraft foͤrmlichen Rechtens erreiche;
und um auch etwas von der Wahrheit zu ſagen: ſo muͤßte
jeder Pfarrer ſich ein Bedenken daraus machen, das
Glaubensbekenntniß ſeiner Kirche zu unterſchreiben, ſo
bald es ſeiner Ueberzeugung nach nicht wuͤrklich wahr
waͤre, da er es doch unterſchreiben kann, ſo bald er nur
gewiß iſt, daß es eine foͤrmliche Wahrheit ſey.
Alle Menſchen koͤnnen irren, der Koͤnig wie der Phi-
loſoph, und letztere vielleicht am erſten, da ſie beyde zu
hoch ſtehen, und vor der Menge der Sachen, die vor
ihren Augen ſchweben, keine einzige vollkommen ruhig
und genau betrachten koͤnnen. Dieſerwegen haben es
ſich alle Nationen zur Grundfeſte ihrer Freyheit und ih-
res Eigenthums gemacht, daß dasjenige, was ein Menſch
fuͤr Recht oder Wahrheit erkennet, nie eher als Recht
gelten ſolle, bevor es nicht das Siegel der Form erhalten.
Zur Form Rechtens gehoͤrt, daß es von einem be-
fugten Richter ausgeſprochen, und in die Kraft Rechtens
getreten ſey. Dies iſt ein Grundgeſetz worinn ebenfalls
alle Europaͤiſche Nationen uͤberein kommen, und der Mo-
narch der eine wuͤrkliche Wahrheit, gleich einer foͤrmli-
chen zur Erfuͤllung bringen laͤßt, wirft dieſes erſte, und
jedem Staate heilige Grundgeſetz, ohne welchem es gar
keine Sicherheit mehr giebt, uͤber einen Haufen. Ein
Unternehmen das die Weisheit Salomons nicht entſchul-
digen kann, da alle Weisheit in der Welt nur zur wuͤrk-
lichen nicht aber zur foͤrmlichen Wahrheit fuͤhret.
Das wuͤrkliche Recht koͤnnte zur Noth in der Welt
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien04_1786/127>, abgerufen am 16.02.2025.
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