Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786.der Landbesitzer. er die Ehre seines Namens und Standes behaupten, sei-nen Standespflichten ein Genügen thun, die Unglücks- fälle, denen die Güter unterworfen sind, tragen, und seinen Geschwistern, wenn sie unglücklich werden, Ehren- halben zu statten kommen soll; Schiedsfreunde die sich selbst in den Fall hineindenken, worin sich der Vater be- finden würde, wenn er jetzt die Absteuer seiner Kinder be- stimmen sollte. Und wenn diese dann schwören: daß sie sprechen wollen, wie sie sprechen würden, wenn sie sich in dem nämlichen Falle befänden, und als Väter zu thun und zu lassen hätten, so bin ich versichert, daß dasjenige, was adlich, sittlich und ziemlich ist, zulänglich ans Licht kommen werde, ohne daß es nöthig ist jene kostbaren und weitläuftigen gericht- lichen Untersuchungen anzustellen. So bald diese nur einen solchen Satz haben, wie z. E. der vorangeführte ist, von einem Meyerhofe in gutem Stande sollen 30 Tha- ler gegeben werden, so werden sie alle übrigen leicht finden, und einen solchen Satz kann man bey dem Adel haben, wenn man sich des- jenigen, was das größte und beste Haus in einem ähn- lichen Falle gethan hat, erinnert, und davon auf andre herunter geht. Es sind auch unzählige Fälle, wo der Richter mit Zahlen und Maaßen nichts ausrichten kann, wo es unmöglich ist, im eigentlichen Verstande zu ent- scheiden, und wo man doch ohne Verletzung seines Ge- wissens, seiner Ehre und seines Eigenthums, den richti- gen Mittelweg zu finden weis, so bald man nur die Voll- macht hat ihn aufzusuchen. Jn allen Oberländern des deutschen Reichs hat man einen solchen Satz, man hat ihn auch hier gehabt, und kann ihn überall finden, wenn man nur darauf sieht, was nach dem Hausgebrauch bey dieser P 5
der Landbeſitzer. er die Ehre ſeines Namens und Standes behaupten, ſei-nen Standespflichten ein Genuͤgen thun, die Ungluͤcks- faͤlle, denen die Guͤter unterworfen ſind, tragen, und ſeinen Geſchwiſtern, wenn ſie ungluͤcklich werden, Ehren- halben zu ſtatten kommen ſoll; Schiedsfreunde die ſich ſelbſt in den Fall hineindenken, worin ſich der Vater be- finden wuͤrde, wenn er jetzt die Abſteuer ſeiner Kinder be- ſtimmen ſollte. Und wenn dieſe dann ſchwoͤren: daß ſie ſprechen wollen, wie ſie ſprechen wuͤrden, wenn ſie ſich in dem naͤmlichen Falle befaͤnden, und als Vaͤter zu thun und zu laſſen haͤtten, ſo bin ich verſichert, daß dasjenige, was adlich, ſittlich und ziemlich iſt, zulaͤnglich ans Licht kommen werde, ohne daß es noͤthig iſt jene koſtbaren und weitlaͤuftigen gericht- lichen Unterſuchungen anzuſtellen. So bald dieſe nur einen ſolchen Satz haben, wie z. E. der vorangefuͤhrte iſt, von einem Meyerhofe in gutem Stande ſollen 30 Tha- ler gegeben werden, ſo werden ſie alle uͤbrigen leicht finden, und einen ſolchen Satz kann man bey dem Adel haben, wenn man ſich des- jenigen, was das groͤßte und beſte Haus in einem aͤhn- lichen Falle gethan hat, erinnert, und davon auf andre herunter geht. Es ſind auch unzaͤhlige Faͤlle, wo der Richter mit Zahlen und Maaßen nichts ausrichten kann, wo es unmoͤglich iſt, im eigentlichen Verſtande zu ent- ſcheiden, und wo man doch ohne Verletzung ſeines Ge- wiſſens, ſeiner Ehre und ſeines Eigenthums, den richti- gen Mittelweg zu finden weis, ſo bald man nur die Voll- macht hat ihn aufzuſuchen. Jn allen Oberlaͤndern des deutſchen Reichs hat man einen ſolchen Satz, man hat ihn auch hier gehabt, und kann ihn uͤberall finden, wenn man nur darauf ſieht, was nach dem Hausgebrauch bey dieſer P 5
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der Landbeſitzer.
er die Ehre ſeines Namens und Standes behaupten, ſei-
nen Standespflichten ein Genuͤgen thun, die Ungluͤcks-
faͤlle, denen die Guͤter unterworfen ſind, tragen, und
ſeinen Geſchwiſtern, wenn ſie ungluͤcklich werden, Ehren-
halben zu ſtatten kommen ſoll; Schiedsfreunde die ſich
ſelbſt in den Fall hineindenken, worin ſich der Vater be-
finden wuͤrde, wenn er jetzt die Abſteuer ſeiner Kinder be-
ſtimmen ſollte. Und wenn dieſe dann ſchwoͤren:
daß ſie ſprechen wollen, wie ſie ſprechen wuͤrden, wenn
ſie ſich in dem naͤmlichen Falle befaͤnden, und als
Vaͤter zu thun und zu laſſen haͤtten,
ſo bin ich verſichert, daß dasjenige, was adlich, ſittlich
und ziemlich iſt, zulaͤnglich ans Licht kommen werde, ohne
daß es noͤthig iſt jene koſtbaren und weitlaͤuftigen gericht-
lichen Unterſuchungen anzuſtellen. So bald dieſe nur
einen ſolchen Satz haben, wie z. E. der vorangefuͤhrte iſt,
von einem Meyerhofe in gutem Stande ſollen 30 Tha-
ler gegeben werden,
ſo werden ſie alle uͤbrigen leicht finden, und einen ſolchen
Satz kann man bey dem Adel haben, wenn man ſich des-
jenigen, was das groͤßte und beſte Haus in einem aͤhn-
lichen Falle gethan hat, erinnert, und davon auf andre
herunter geht. Es ſind auch unzaͤhlige Faͤlle, wo der
Richter mit Zahlen und Maaßen nichts ausrichten kann,
wo es unmoͤglich iſt, im eigentlichen Verſtande zu ent-
ſcheiden, und wo man doch ohne Verletzung ſeines Ge-
wiſſens, ſeiner Ehre und ſeines Eigenthums, den richti-
gen Mittelweg zu finden weis, ſo bald man nur die Voll-
macht hat ihn aufzuſuchen. Jn allen Oberlaͤndern des
deutſchen Reichs hat man einen ſolchen Satz, man hat
ihn auch hier gehabt, und kann ihn uͤberall finden, wenn
man nur darauf ſieht, was nach dem Hausgebrauch bey
dieſer
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