Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786.Das Herkommen in Ansehung der Absteuer ben haben. Da aber eine solche Landtafel, weil sich dieUmstände täglich verändern, und die Anzahl der Kinder ein immerwährender Grund der Veränderung bleibt, fast unmöglich ist, und ihnen das Verhältnis, wozu die Römer in einer gleichen Verlegenheit ihre Zuflucht ge- nommen haben, den Stammhäusern gar zu nachtheilig schien: so konnten sie nicht weiter kommen, als daß sie einer jeden Tochter Erbrecht bis zur Behandlung gönne- ten, und die letztere zur Nothwendigkeit machten. Alle diese vortreflichen mit der wahren deutschen Die Familien selbst sind dadurch nicht gebessert. Denn das
Das Herkommen in Anſehung der Abſteuer ben haben. Da aber eine ſolche Landtafel, weil ſich dieUmſtaͤnde taͤglich veraͤndern, und die Anzahl der Kinder ein immerwaͤhrender Grund der Veraͤnderung bleibt, faſt unmoͤglich iſt, und ihnen das Verhaͤltnis, wozu die Roͤmer in einer gleichen Verlegenheit ihre Zuflucht ge- nommen haben, den Stammhaͤuſern gar zu nachtheilig ſchien: ſo konnten ſie nicht weiter kommen, als daß ſie einer jeden Tochter Erbrecht bis zur Behandlung goͤnne- ten, und die letztere zur Nothwendigkeit machten. Alle dieſe vortreflichen mit der wahren deutſchen Die Familien ſelbſt ſind dadurch nicht gebeſſert. Denn das
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Das Herkommen in Anſehung der Abſteuer
ben haben. Da aber eine ſolche Landtafel, weil ſich die
Umſtaͤnde taͤglich veraͤndern, und die Anzahl der Kinder
ein immerwaͤhrender Grund der Veraͤnderung bleibt,
faſt unmoͤglich iſt, und ihnen das Verhaͤltnis, wozu die
Roͤmer in einer gleichen Verlegenheit ihre Zuflucht ge-
nommen haben, den Stammhaͤuſern gar zu nachtheilig
ſchien: ſo konnten ſie nicht weiter kommen, als daß ſie
einer jeden Tochter Erbrecht bis zur Behandlung goͤnne-
ten, und die letztere zur Nothwendigkeit machten.
Alle dieſe vortreflichen mit der wahren deutſchen
Denkungsart und dem gemeinen Beſten ſowohl uͤberein-
ſtimmenden Einrichtungen, hat die roͤmiſche Lehre von
der Gleichtheilung unter gleichen Erben, und vom Pflicht-
theile zuerſt untergraben: ohnerachtet beyde ſowohl die
Gleichtheilung als der Pflichttheil zwiſchen buͤrgerlichen
Mauern, wo der Geldreichthum das Landeigenthum uͤber-
wogen hatte, gebohren ſind, und den ehmaligen Quiri-
ten, oder den urſpruͤnglichen, durch den Beſitz eines ge-
wiſſen Landeigenthums qualificirten Buͤrgern voͤllig un-
bekannt waren, auch nie aus der Stadt auf das Land,
wo das Grundeigenthum ſowohl die Repraͤſentanten als
auch den groͤßten Theil der Repraͤſentirten ausmacht, haͤtte
erſtrecket werden ſollen.
Die Familien ſelbſt ſind dadurch nicht gebeſſert. Denn
wo die Braut Pflichttheile einbringt, da muß auch der
Braͤutigam dergleichen ſeinen Geſchwiſtern ausgeben.
Deſtomehr aber iſt dem Staate daran gelegen, daß die
Beſitzer der Guͤter, dieſe moͤgen nun adlich oder unadlich
ſeyn, nicht erſchoͤpft werden. Der Abel dient zwar jetzt
von dem Seinigen nicht mehr wie ehedem zur ritterlichen
Landesvertheidigung; er iſt aber dagegen mit der ganzen
Laſt der Repraͤſentation beladen, und erſchoͤpfte Repraͤ-
ſentanten koͤnnen Verraͤther des Vaterlandes werden;
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