J. De Maistre, Souvenirs de St. Petersbourg, von welchen namentlich letztere ein großes politisches Verständniß beweisen. Andererseits aber die in systematische Form gebrachten Auszüge aus der Bibel; namentlich: Bossuet, Politique tiree des propres paroles de la Sainte Ecriture; und, von einem Ungenannten, "Die Staatsweisheit der Bibel," 2. Aufl., Leipz., 1849. Der Erste belegt kurze Aphorismen mit ausführlichen Bibelstellen und lehrt unbeschränkte Fürstenherrschaft in unge- schminktester Weise; der Andere dagegen setzt ein vollständiges System der Politik eines constitutionellen Staates aus Bibel- stellen zusammen, oft mit schlagendem, nicht selten freilich auch nur mit gezwungenem Scharfsinne.
3. Auf der Grundlage des modernen Rechts- staates.
Sowie im philosophischen Staatsrechte, so ist auch in der Staatskunst Montesquieu's großes Werk über den Geist der Gesetze eine Hauptgrundlage; wenn schon bei deren mehr auf Glanz als ruhige Wahrheit der Grundlage berechneter Bearbei- tung keineswegs immer Richtiges oder gar die volle Staats- weisheit gelehrt wird. -- Nicht tief eindringend und allzu wortreich, aber voll edlen Eifers für Recht und öffentliches Wohl, sowie bewundernswerth in Berücksichtigung des Vater- landes und der persönlichen Verhältnisse des Verfassers ist die umfassende, jedoch nicht vollendete, Arbeit des Neapolitaners Filangieri (La scienza della legislazione, zuerst 1780; in alle europäische Sprachen übersetzt. -- Auf radikalem Standpunkte, mannchfach unanwendbar, aber wegen englischen Grundanschauungen bedeutend, sind des Schotten Craig, "Grundzüge der Politik" (Elements of polit. science, Edin- burgh, 1814; deutsch, jedoch verstümmelt, von Hegewisch). -- Von Deutschen sind namentlich die Beiden, freilich nicht vollen- deten, Schriften von Luden und von Dahlmann zu
J. De Maistre, Souvenirs de St. Pétersbourg, von welchen namentlich letztere ein großes politiſches Verſtändniß beweiſen. Andererſeits aber die in ſyſtematiſche Form gebrachten Auszüge aus der Bibel; namentlich: Bossuet, Politique tirée des propres paroles de la Sainte Écriture; und, von einem Ungenannten, „Die Staatsweisheit der Bibel,“ 2. Aufl., Leipz., 1849. Der Erſte belegt kurze Aphorismen mit ausführlichen Bibelſtellen und lehrt unbeſchränkte Fürſtenherrſchaft in unge- ſchminkteſter Weiſe; der Andere dagegen ſetzt ein vollſtändiges Syſtem der Politik eines conſtitutionellen Staates aus Bibel- ſtellen zuſammen, oft mit ſchlagendem, nicht ſelten freilich auch nur mit gezwungenem Scharfſinne.
3. Auf der Grundlage des modernen Rechts- ſtaates.
Sowie im philoſophiſchen Staatsrechte, ſo iſt auch in der Staatskunſt Montesquieu’s großes Werk über den Geiſt der Geſetze eine Hauptgrundlage; wenn ſchon bei deren mehr auf Glanz als ruhige Wahrheit der Grundlage berechneter Bearbei- tung keineswegs immer Richtiges oder gar die volle Staats- weisheit gelehrt wird. — Nicht tief eindringend und allzu wortreich, aber voll edlen Eifers für Recht und öffentliches Wohl, ſowie bewundernswerth in Berückſichtigung des Vater- landes und der perſönlichen Verhältniſſe des Verfaſſers iſt die umfaſſende, jedoch nicht vollendete, Arbeit des Neapolitaners Filangieri (La scienza della legislazione, zuerſt 1780; in alle europäiſche Sprachen überſetzt. — Auf radikalem Standpunkte, mannchfach unanwendbar, aber wegen engliſchen Grundanſchauungen bedeutend, ſind des Schotten Craig, „Grundzüge der Politik“ (Elements of polit. science, Edin- burgh, 1814; deutſch, jedoch verſtümmelt, von Hegewiſch). — Von Deutſchen ſind namentlich die Beiden, freilich nicht vollen- deten, Schriften von Luden und von Dahlmann zu
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J. De Maistre, Souvenirs de St. Pétersbourg, von welchen
namentlich letztere ein großes politiſches Verſtändniß beweiſen.
Andererſeits aber die in ſyſtematiſche Form gebrachten Auszüge
aus der Bibel; namentlich: Bossuet, Politique tirée des
propres paroles de la Sainte Écriture; und, von einem
Ungenannten, „Die Staatsweisheit der Bibel,“ 2. Aufl., Leipz.,
1849. Der Erſte belegt kurze Aphorismen mit ausführlichen
Bibelſtellen und lehrt unbeſchränkte Fürſtenherrſchaft in unge-
ſchminkteſter Weiſe; der Andere dagegen ſetzt ein vollſtändiges
Syſtem der Politik eines conſtitutionellen Staates aus Bibel-
ſtellen zuſammen, oft mit ſchlagendem, nicht ſelten freilich auch
nur mit gezwungenem Scharfſinne.
3. Auf der Grundlage des modernen Rechts-
ſtaates.
Sowie im philoſophiſchen Staatsrechte, ſo iſt auch in der
Staatskunſt Montesquieu’s großes Werk über den Geiſt
der Geſetze eine Hauptgrundlage; wenn ſchon bei deren mehr auf
Glanz als ruhige Wahrheit der Grundlage berechneter Bearbei-
tung keineswegs immer Richtiges oder gar die volle Staats-
weisheit gelehrt wird. — Nicht tief eindringend und allzu
wortreich, aber voll edlen Eifers für Recht und öffentliches
Wohl, ſowie bewundernswerth in Berückſichtigung des Vater-
landes und der perſönlichen Verhältniſſe des Verfaſſers iſt die
umfaſſende, jedoch nicht vollendete, Arbeit des Neapolitaners
Filangieri (La scienza della legislazione, zuerſt 1780;
in alle europäiſche Sprachen überſetzt. — Auf radikalem
Standpunkte, mannchfach unanwendbar, aber wegen engliſchen
Grundanſchauungen bedeutend, ſind des Schotten Craig,
„Grundzüge der Politik“ (Elements of polit. science, Edin-
burgh, 1814; deutſch, jedoch verſtümmelt, von Hegewiſch). —
Von Deutſchen ſind namentlich die Beiden, freilich nicht vollen-
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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 557. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/571>, abgerufen am 24.11.2024.
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