Wir haben früher gesehen, wie trostlos im Osten die An- gelegenheiten Roms zu Lande und zur See standen, als im An- fang des J. 687 Pompeius zunächst die Führung des Krieges ge- gen die Piraten mit beinahe unumschränkter Machtvollkommen- heit übernahm. Er begann damit das ungeheure ihm überwie- sene Gebiet in dreizehn Bezirke zu theilen, von denen jeder einem seiner Unterfeldherren überwiesen ward um daselbst Schiffe und Mannschaften zu rüsten, die Küsten abzusuchen und die Piraten- böte aufzubringen oder einem der Collegen ins Garn zu jagen. Er selbst ging mit dem besten Theil der vorhandenen Kriegs- schiffe, unter denen auch diesmal die rhodischen sich auszeich- neten, früh im Jahr in See und reinigte zunächst die sicilischen, africanischen und sardischen Gewässer, um vor allem die Ge- treidezufuhr aus diesen Provinzen nach Italien wieder in Gang zu bringen. Für die Säuberung der spanischen und gallischen Küsten sorgten inzwischen die Unterfeldherren. Es war bei dieser Gelegenheit, dass der Consul Gaius Piso von Rom aus die Enro- lirungen zu hemmen versuchte, welche Pompeius Legat Marcus Pomponius kraft des gabinischen Gesetzes in der Provinz Narbo veranstaltete -- ein unkluges Beginnen, dem zu steuern und zu- gleich die gerechte Erbitterung der Menge gegen den Consul in den gesetzlichen Schranken zu halten Pompeius vorübergehend wie- der in Rom erschien (S. 104). Nach vierzig Tagen war im westli- chen Becken des Mittelmeers die Schiffahrt überall frei. Sofort ging Pompeius mit seinen sechzig besten Fahrzeugen ab in das öst-
KAPITEL IV. Pompeius und der Osten.
Wir haben früher gesehen, wie trostlos im Osten die An- gelegenheiten Roms zu Lande und zur See standen, als im An- fang des J. 687 Pompeius zunächst die Führung des Krieges ge- gen die Piraten mit beinahe unumschränkter Machtvollkommen- heit übernahm. Er begann damit das ungeheure ihm überwie- sene Gebiet in dreizehn Bezirke zu theilen, von denen jeder einem seiner Unterfeldherren überwiesen ward um daselbst Schiffe und Mannschaften zu rüsten, die Küsten abzusuchen und die Piraten- böte aufzubringen oder einem der Collegen ins Garn zu jagen. Er selbst ging mit dem besten Theil der vorhandenen Kriegs- schiffe, unter denen auch diesmal die rhodischen sich auszeich- neten, früh im Jahr in See und reinigte zunächst die sicilischen, africanischen und sardischen Gewässer, um vor allem die Ge- treidezufuhr aus diesen Provinzen nach Italien wieder in Gang zu bringen. Für die Säuberung der spanischen und gallischen Küsten sorgten inzwischen die Unterfeldherren. Es war bei dieser Gelegenheit, daſs der Consul Gaius Piso von Rom aus die Enro- lirungen zu hemmen versuchte, welche Pompeius Legat Marcus Pomponius kraft des gabinischen Gesetzes in der Provinz Narbo veranstaltete — ein unkluges Beginnen, dem zu steuern und zu- gleich die gerechte Erbitterung der Menge gegen den Consul in den gesetzlichen Schranken zu halten Pompeius vorübergehend wie- der in Rom erschien (S. 104). Nach vierzig Tagen war im westli- chen Becken des Mittelmeers die Schiffahrt überall frei. Sofort ging Pompeius mit seinen sechzig besten Fahrzeugen ab in das öst-
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[[108]/0118]
KAPITEL IV.
Pompeius und der Osten.
Wir haben früher gesehen, wie trostlos im Osten die An-
gelegenheiten Roms zu Lande und zur See standen, als im An-
fang des J. 687 Pompeius zunächst die Führung des Krieges ge-
gen die Piraten mit beinahe unumschränkter Machtvollkommen-
heit übernahm. Er begann damit das ungeheure ihm überwie-
sene Gebiet in dreizehn Bezirke zu theilen, von denen jeder einem
seiner Unterfeldherren überwiesen ward um daselbst Schiffe und
Mannschaften zu rüsten, die Küsten abzusuchen und die Piraten-
böte aufzubringen oder einem der Collegen ins Garn zu jagen.
Er selbst ging mit dem besten Theil der vorhandenen Kriegs-
schiffe, unter denen auch diesmal die rhodischen sich auszeich-
neten, früh im Jahr in See und reinigte zunächst die sicilischen,
africanischen und sardischen Gewässer, um vor allem die Ge-
treidezufuhr aus diesen Provinzen nach Italien wieder in Gang
zu bringen. Für die Säuberung der spanischen und gallischen
Küsten sorgten inzwischen die Unterfeldherren. Es war bei dieser
Gelegenheit, daſs der Consul Gaius Piso von Rom aus die Enro-
lirungen zu hemmen versuchte, welche Pompeius Legat Marcus
Pomponius kraft des gabinischen Gesetzes in der Provinz Narbo
veranstaltete — ein unkluges Beginnen, dem zu steuern und zu-
gleich die gerechte Erbitterung der Menge gegen den Consul in den
gesetzlichen Schranken zu halten Pompeius vorübergehend wie-
der in Rom erschien (S. 104). Nach vierzig Tagen war im westli-
chen Becken des Mittelmeers die Schiffahrt überall frei. Sofort ging
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Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 3: Von Sullas Tode bis zur Schlacht von Thapsus. Leipzig, 1856, S. [108]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische03_1856/118>, abgerufen am 23.11.2024.
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