Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.12. Capitel. §. 4. Für die Durchlassung der Schiffe durch eine *) Sund. s. Vattel 1, 403. (H. von Steck) von dem Sundzoll; in den Versuch. über einig. erhebl. Gegenst. §. 5. So auch eine Abgabe für die Erhaltung ge- §. 6. Zu Behuf eines Zolles müssen sich die Schiffe §. 7. Es gehet auch wohl an, in Ansehung solcher §. 8. In anderen Zollsachen ereignen sich vilfäl- *) s. Mein T. Ausw. Staatsr. S. 313. u. f. §. 9.
12. Capitel. §. 4. Fuͤr die Durchlaſſung der Schiffe durch eine *) Sund. ſ. Vattel 1, 403. (H. von Steck) von dem Sundzoll; in den Verſuch. uͤber einig. erhebl. Gegenſt. §. 5. So auch eine Abgabe fuͤr die Erhaltung ge- §. 6. Zu Behuf eines Zolles muͤſſen ſich die Schiffe §. 7. Es gehet auch wohl an, in Anſehung ſolcher §. 8. In anderen Zollſachen ereignen ſich vilfaͤl- *) ſ. Mein T. Ausw. Staatsr. S. 313. u. f. §. 9.
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12. Capitel.
§. 4.
Fuͤr die Durchlaſſung der Schiffe durch eine
Meerenge, deren Oberherrſchafft man zu be-
haupten im Stande iſt, einen Zoll zu fordern,
wird meiſt nicht fuͤr unrecht gehalten.
*⁾ Sund. ſ. Vattel 1, 403.
(H. von Steck) von dem Sundzoll; in den
Verſuch. uͤber einig. erhebl. Gegenſt.
§. 5.
So auch eine Abgabe fuͤr die Erhaltung ge-
wiſſer Wachtfeuer, Tonnen an gefaͤhrlichen
Orten, u. d.
§. 6.
Zu Behuf eines Zolles muͤſſen ſich die Schiffe
odentlicher Weiſe einiger Viſitirung ihrer La-
dung unterwerffen.
§. 7.
Es gehet auch wohl an, in Anſehung ſolcher
Zoͤlle einer Nation mehr Vortheile angedeyhen
zu laſſen, als denen uͤbrigen.
§. 8.
In anderen Zollſachen ereignen ſich vilfaͤl-
tig zwiſchen benachbarten Staaten Streitigkei-
ten und Beſchwerden uͤber Neuerungen, ꝛc.
welche ſo dann von dem anderen Theil entweder
als gegruͤudet erkannt und abgeſtellt, oder, als
ungegruͤndet, widerſprochen werden.
*⁾ ſ. Mein T. Ausw. Staatsr. S. 313. u. f.
§. 9.
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