Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.Liebhaberey und Neigung aufbieten und dar- So lange aus der Reuterey von Stecken-Pfer- Eine solche Bescheidenheit und Unterord- Liebhaberey und Neigung aufbieten und dar- So lange aus der Reuterey von Stecken-Pfer- Eine solche Bescheidenheit und Unterord- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0178" n="172"/> Liebhaberey und Neigung aufbieten und dar-<lb/> stellen kann.</p><lb/> <p>So lange aus der Reuterey von Stecken-Pfer-<lb/> den eines Fürsten nicht ein ganzer Marstall wird,<lb/> sondern sie, um in diesem Gleichniſs fortzufah-<lb/> ren, nur wechselsweis geritten werden, diſs<lb/> Jahr gebaut, ein anderes Jahr der Garten ange-<lb/> legt, das dritte Jahr Bücher, das vierte Gemähl-<lb/> de gekauft werden, u. s. w. und der Fürst,<lb/> wie weiland Friedrich der Groſse, mit sich selbst<lb/> Rechnung hält, wie viel er zu jedem dieser<lb/> Artikel alljährlich verwenden <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">könne</hi></hi> und <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">wolle</hi>?</hi><lb/> so kann sich ein Herr gegen schiefe und unge-<lb/> rechte Urtheile nicht nur bey sich selbst beru-<lb/> higen, sondern auch der die strengste Ordnung<lb/> liebende Finanz-Minister (von bloſsen Subal-<lb/> ternen ist nicht einmal die Rede) ist verbunden,<lb/> sich in solchen Fällen nach den Neigungen und<lb/> Willen seines Herrn zu bequemen und zu ge-<lb/> horchen; ja er kann nicht nur mit Verläugnung,<lb/> sondern mit Freuden gehorchen.</p><lb/> <p>Eine solche Bescheidenheit und Unterord-<lb/> nung seiner Wünsche ist aber nicht nur bey<lb/> Monarchen, deren jeder sein Versailles und Mar-<lb/> ly haben will, eine seltene Erscheinung, son-<lb/> dern der gewöhnlichere Fall auch bey ungleich<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [172/0178]
Liebhaberey und Neigung aufbieten und dar-
stellen kann.
So lange aus der Reuterey von Stecken-Pfer-
den eines Fürsten nicht ein ganzer Marstall wird,
sondern sie, um in diesem Gleichniſs fortzufah-
ren, nur wechselsweis geritten werden, diſs
Jahr gebaut, ein anderes Jahr der Garten ange-
legt, das dritte Jahr Bücher, das vierte Gemähl-
de gekauft werden, u. s. w. und der Fürst,
wie weiland Friedrich der Groſse, mit sich selbst
Rechnung hält, wie viel er zu jedem dieser
Artikel alljährlich verwenden könne und wolle?
so kann sich ein Herr gegen schiefe und unge-
rechte Urtheile nicht nur bey sich selbst beru-
higen, sondern auch der die strengste Ordnung
liebende Finanz-Minister (von bloſsen Subal-
ternen ist nicht einmal die Rede) ist verbunden,
sich in solchen Fällen nach den Neigungen und
Willen seines Herrn zu bequemen und zu ge-
horchen; ja er kann nicht nur mit Verläugnung,
sondern mit Freuden gehorchen.
Eine solche Bescheidenheit und Unterord-
nung seiner Wünsche ist aber nicht nur bey
Monarchen, deren jeder sein Versailles und Mar-
ly haben will, eine seltene Erscheinung, son-
dern der gewöhnlichere Fall auch bey ungleich
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