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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.

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sie sich ohne Protestation dem Ober-Schul-Col-
legio unterworfen hätte. Der Landesherr kann
neue Gesetze geben, aber sie müssen keine
wohlerworbene Rechte beeinträchtigen; und
der Unterthan, der seine bissherige Rechte ver-
theidiget, verdient keinen Verweis. Ist das
neue Gesetz zur Wohlfahrt des Ganzen noth-
wendig, so muss der Unterthan darüber belehrt
werden, und besonders, wenn er zu einer so
respectablen Volksklasse, als die Mitglieder ei-
ner akademischen Gesellschaft, gehört. Dem
wahren Vortheil des Landes werden Männer,
die Lehrer der Nation werden sollen, die ihre
künftigen Seelsorger, Richter und Gesetzgeber
bilden müssen, gewiss alles aufopfern; und
wenn sie dawider keine Respects-widrige Vor-
stellung thun, haben sie gar nicht strafbar ge-
handelt, ihre ohnvorgreifliche Protestation ein-
gereicht zu haben. -- Wenn es heisst: Die
Universität soll dem Ober-Schul-Colle-
gio einen unumschränkten Gehorsam lei-
sten
,
so hat man schon Unrecht, über den
Pabst zu spotten, der sich für untrüglich gehal-
ten wissen will. Der Concipient der allerhöch-
sten Resolution hat den Ausdruck: Unum-
schränkt
,
wie es scheint, nicht ganz gefasst.

sie sich ohne Protestation dem Ober-Schul-Col-
legio unterworfen hätte. Der Landesherr kann
neue Gesetze geben, aber sie müssen keine
wohlerworbene Rechte beeinträchtigen; und
der Unterthan, der seine biſsherige Rechte ver-
theidiget, verdient keinen Verweis. Ist das
neue Gesetz zur Wohlfahrt des Ganzen noth-
wendig, so muſs der Unterthan darüber belehrt
werden, und besonders, wenn er zu einer so
respectablen Volksklasse, als die Mitglieder ei-
ner akademischen Gesellschaft, gehört. Dem
wahren Vortheil des Landes werden Männer,
die Lehrer der Nation werden sollen, die ihre
künftigen Seelsorger, Richter und Gesetzgeber
bilden müssen, gewiſs alles aufopfern; und
wenn sie dawider keine Respects-widrige Vor-
stellung thun, haben sie gar nicht strafbar ge-
handelt, ihre ohnvorgreifliche Protestation ein-
gereicht zu haben. — Wenn es heiſst: Die
Universität soll dem Ober-Schul-Colle-
gio einen unumschränkten Gehorsam lei-
sten
,
so hat man schon Unrecht, über den
Pabst zu spotten, der sich für untrüglich gehal-
ten wissen will. Der Concipient der allerhöch-
sten Resolution hat den Ausdruck: Unum-
schränkt
,
wie es scheint, nicht ganz gefaſst.

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[229/0235] sie sich ohne Protestation dem Ober-Schul-Col- legio unterworfen hätte. Der Landesherr kann neue Gesetze geben, aber sie müssen keine wohlerworbene Rechte beeinträchtigen; und der Unterthan, der seine biſsherige Rechte ver- theidiget, verdient keinen Verweis. Ist das neue Gesetz zur Wohlfahrt des Ganzen noth- wendig, so muſs der Unterthan darüber belehrt werden, und besonders, wenn er zu einer so respectablen Volksklasse, als die Mitglieder ei- ner akademischen Gesellschaft, gehört. Dem wahren Vortheil des Landes werden Männer, die Lehrer der Nation werden sollen, die ihre künftigen Seelsorger, Richter und Gesetzgeber bilden müssen, gewiſs alles aufopfern; und wenn sie dawider keine Respects-widrige Vor- stellung thun, haben sie gar nicht strafbar ge- handelt, ihre ohnvorgreifliche Protestation ein- gereicht zu haben. — Wenn es heiſst: Die Universität soll dem Ober-Schul-Colle- gio einen unumschränkten Gehorsam lei- sten, so hat man schon Unrecht, über den Pabst zu spotten, der sich für untrüglich gehal- ten wissen will. Der Concipient der allerhöch- sten Resolution hat den Ausdruck: Unum- schränkt, wie es scheint, nicht ganz gefaſst.

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Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/235>, abgerufen am 24.11.2024.