dungen wegen bereits gerichtlich enterbt hatte, zumCommissario in seinem Schulden-Wesen zu erbitten. Dieser übernahm mit Freuden einen solchen einträglichen Auftrag; er machte dem tief verschuldeten Mann neuen Credit bey Ju- den und Juden-Genossen, die, unter dem Vorwand beträchtlichen Nachlasses, vorzüglich vor andern ehrlichen und rechtmässigen Gläu- bigern, und ohne Untersuchung der Qualität und Legalität ihrer Forderung, mit baarer Zah- lung befriedigt wurden. Um die Sache nicht nur halb schlecht zu thun, ward unter seiner Leitung ein Schulden-Zahlungs-Plan entwor- fen, nach welchem zur Abfindung samtlicher Cabinets-Creditoren, unter denen sich so viele ehrliche Familien befanden, kein entbehrli- cher Heller übrig blieb. Die verbrieften Glau- biger des Fürstlichen Hauses konnten diese Ein- richtung sich wohl gefallen lassen, da sie, je stärker ihr Zahlungs-Fond war, um so ehender zu dem ihrigen wieder gelangten. Nicht so die gewaltthätig und hinterlistig enterbte und schon so lange mit ihren himmelhohen Klagen am Reichs-Hofrath enthörte Cahinets-Glaubiger.
Da trat die reine und strenge Gerechtigkeits- Pflege K. Josephs II. selbst in das Mittel, und
dungen wegen bereits gerichtlich enterbt hatte, zumCommissario in seinem Schulden-Wesen zu erbitten. Dieser übernahm mit Freuden einen solchen einträglichen Auftrag; er machte dem tief verschuldeten Mann neuen Credit bey Ju- den und Juden-Genossen, die, unter dem Vorwand beträchtlichen Nachlasses, vorzüglich vor andern ehrlichen und rechtmäſsigen Gläu- bigern, und ohne Untersuchung der Qualität und Legalität ihrer Forderung, mit baarer Zah- lung befriedigt wurden. Um die Sache nicht nur halb schlecht zu thun, ward unter seiner Leitung ein Schulden-Zahlungs-Plan entwor- fen, nach welchem zur Abfindung samtlicher Cabinets-Creditoren, unter denen sich so viele ehrliche Familien befanden, kein entbehrli- cher Heller übrig blieb. Die verbrieften Glau- biger des Fürstlichen Hauses konnten diese Ein- richtung sich wohl gefallen lassen, da sie, je stärker ihr Zahlungs-Fond war, um so ehender zu dem ihrigen wieder gelangten. Nicht so die gewaltthätig und hinterlistig enterbte und schon so lange mit ihren himmelhohen Klagen am Reichs-Hofrath enthörte Cahinets-Glaubiger.
Da trat die reine und strenge Gerechtigkeits- Pflege K. Josephs II. selbst in das Mittel, und
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dungen wegen bereits gerichtlich enterbt hatte,
zumCommissario in seinem Schulden-Wesen zu
erbitten. Dieser übernahm mit Freuden einen
solchen einträglichen Auftrag; er machte dem
tief verschuldeten Mann neuen Credit bey Ju-
den und Juden-Genossen, die, unter dem
Vorwand beträchtlichen Nachlasses, vorzüglich
vor andern ehrlichen und rechtmäſsigen Gläu-
bigern, und ohne Untersuchung der Qualität
und Legalität ihrer Forderung, mit baarer Zah-
lung befriedigt wurden. Um die Sache nicht
nur halb schlecht zu thun, ward unter seiner
Leitung ein Schulden-Zahlungs-Plan entwor-
fen, nach welchem zur Abfindung samtlicher
Cabinets-Creditoren, unter denen sich so
viele ehrliche Familien befanden, kein entbehrli-
cher Heller übrig blieb. Die verbrieften Glau-
biger des Fürstlichen Hauses konnten diese Ein-
richtung sich wohl gefallen lassen, da sie, je
stärker ihr Zahlungs-Fond war, um so ehender
zu dem ihrigen wieder gelangten. Nicht so die
gewaltthätig und hinterlistig enterbte und schon
so lange mit ihren himmelhohen Klagen am
Reichs-Hofrath enthörte Cahinets-Glaubiger.
Da trat die reine und strenge Gerechtigkeits-
Pflege K. Josephs II. selbst in das Mittel, und
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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/250>, abgerufen am 02.05.2024.
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