der neue Vergleich, wodurch Landgraf Ludwig IX. von der schmäligen Neipergischen Vormund- schaft erlöset, und ihm die Selbst-Administra- tion des Schulden-Wesens unter unmittelbarer Kayserlicher Oberaufsicht bewilliget wurde, ward von dem Kayser nicht ehender gerichtlich bestätigt, biss sich dieser Fürst selbst erboten, sich mit den grossväterlichen Glaubigern, de- ren Forderungen allein sich an fünf Millionen beliefen, gütlich zu setzen. Die Folge davon war, dass nun erst noch 32. Jahren die Quali- tät und Recht- oder Unrechtmässigkeit dieser Cabinets-Schulden durch eine aus verständigen, billigen und gewissenhaften Männern nieder- gesezte Commission gründlich untersucht, das Resultat den Erben der Unglücklichen zur ei- genen Einsicht und Ueberzeugung, samtliche Verhandlungen aber den Fürstlichen Collegien zur Prüfung und endlich dem Landes-Fürsten zur Genehmigung vorgelegt wurden. So kam dann endlich mit den wenigen noch lebenden und den Erben der verstorbenen Cabinets-Glau- biger, den 19. Aug. 1779. ein auf Billigkeit und Möglichkeit sich gründender Vergleich zu Stand, welcher von beeden Theilen dem Kayserlichen Reichshof-Rath, als ein neuer Beweis von wie-
der neue Vergleich, wodurch Landgraf Ludwig IX. von der schmäligen Neipergischen Vormund- schaft erlöset, und ihm die Selbst-Administra- tion des Schulden-Wesens unter unmittelbarer Kayserlicher Oberaufsicht bewilliget wurde, ward von dem Kayser nicht ehender gerichtlich bestätigt, biſs sich dieser Fürst selbst erboten, sich mit den groſsväterlichen Glaubigern, de- ren Forderungen allein sich an fünf Millionen beliefen, gütlich zu setzen. Die Folge davon war, daſs nun erst noch 32. Jahren die Quali- tät und Recht- oder Unrechtmäſsigkeit dieser Cabinets-Schulden durch eine aus verständigen, billigen und gewissenhaften Männern nieder- gesezte Commission gründlich untersucht, das Resultat den Erben der Unglücklichen zur ei- genen Einsicht und Ueberzeugung, samtliche Verhandlungen aber den Fürstlichen Collegien zur Prüfung und endlich dem Landes-Fürsten zur Genehmigung vorgelegt wurden. So kam dann endlich mit den wenigen noch lebenden und den Erben der verstorbenen Cabinets-Glau- biger, den 19. Aug. 1779. ein auf Billigkeit und Möglichkeit sich gründender Vergleich zu Stand, welcher von beeden Theilen dem Kayserlichen Reichshof-Rath, als ein neuer Beweis von wie-
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[245/0251]
der neue Vergleich, wodurch Landgraf Ludwig
IX. von der schmäligen Neipergischen Vormund-
schaft erlöset, und ihm die Selbst-Administra-
tion des Schulden-Wesens unter unmittelbarer
Kayserlicher Oberaufsicht bewilliget wurde,
ward von dem Kayser nicht ehender gerichtlich
bestätigt, biſs sich dieser Fürst selbst erboten,
sich mit den groſsväterlichen Glaubigern, de-
ren Forderungen allein sich an fünf Millionen
beliefen, gütlich zu setzen. Die Folge davon
war, daſs nun erst noch 32. Jahren die Quali-
tät und Recht- oder Unrechtmäſsigkeit dieser
Cabinets-Schulden durch eine aus verständigen,
billigen und gewissenhaften Männern nieder-
gesezte Commission gründlich untersucht, das
Resultat den Erben der Unglücklichen zur ei-
genen Einsicht und Ueberzeugung, samtliche
Verhandlungen aber den Fürstlichen Collegien
zur Prüfung und endlich dem Landes-Fürsten
zur Genehmigung vorgelegt wurden. So kam
dann endlich mit den wenigen noch lebenden
und den Erben der verstorbenen Cabinets-Glau-
biger, den 19. Aug. 1779. ein auf Billigkeit und
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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/251>, abgerufen am 21.11.2024.
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