Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.
ners *) vor Augen stellt, so läge der Despotis- *) In der angefuhrten Abhandlung im Göttingischen histor.
Magazin, II. B. S. 195.
ners *) vor Augen stellt, so läge der Despotis- *) In der angefuhrten Abhandlung im Göttingischen histor.
Magazin, II. B. S. 195. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><hi rendition="#i"><hi rendition="#g"><pb facs="#f0099" n="93"/> ners</hi></hi><note place="foot" n="*)">In der angefuhrten Abhandlung im <hi rendition="#i">Göttingischen histor.<lb/> Magazin,</hi> II. B. S. 195.</note> vor Augen stellt, so läge der Despotis-<lb/> mus in Deutschland würklich in lezten Zügen,<lb/> und unsere Regenten samt und sonders würden<lb/> durch die erhabenste Gründe von Tugend und<lb/> Religion geleitet und begeistert. Die eigene<lb/> Worte dieses geübten Denkers lauten also:<lb/> „Die Geschichte unsers eigenen Vaterlandes<lb/> zeigt uns viele Beyspiele von Staaten, in wel-<lb/> chen die Regenten durch keine Grund-Gesetze<lb/> oder Landes-Stände eingeschränkt, oder wo<lb/> sie wenigstens mächtig genug sind, Grund-Ge-<lb/> setze und Landes-Stände zu Boden zu treten.<lb/> Allein in den meisten Staaten dieser Art ist<lb/> die Gewalt des Fürsten mehr dem Scheine<lb/> nach, als würklich, unbeschränkt; denn wenn<lb/> die Regenten solcher Länder auch nicht durch<lb/> Grund-Gesetze, das heiſst durch solche Ge-<lb/> setze eingeschränkt werden, deren Aufrecht-<lb/> haltung sie feyerlich beschworen haben, und<lb/> deren Uebertretung sich das Volk oder dessen<lb/> Repräsentanten mit rechtmäſsiger Gewalt entge-<lb/> gensetzen könnte; so werden sie doch durch<lb/> mancherley andere Gesetze und Betrachtungen<lb/> im Zaum gehalten, die ihnen meistens noch hei-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [93/0099]
ners *) vor Augen stellt, so läge der Despotis-
mus in Deutschland würklich in lezten Zügen,
und unsere Regenten samt und sonders würden
durch die erhabenste Gründe von Tugend und
Religion geleitet und begeistert. Die eigene
Worte dieses geübten Denkers lauten also:
„Die Geschichte unsers eigenen Vaterlandes
zeigt uns viele Beyspiele von Staaten, in wel-
chen die Regenten durch keine Grund-Gesetze
oder Landes-Stände eingeschränkt, oder wo
sie wenigstens mächtig genug sind, Grund-Ge-
setze und Landes-Stände zu Boden zu treten.
Allein in den meisten Staaten dieser Art ist
die Gewalt des Fürsten mehr dem Scheine
nach, als würklich, unbeschränkt; denn wenn
die Regenten solcher Länder auch nicht durch
Grund-Gesetze, das heiſst durch solche Ge-
setze eingeschränkt werden, deren Aufrecht-
haltung sie feyerlich beschworen haben, und
deren Uebertretung sich das Volk oder dessen
Repräsentanten mit rechtmäſsiger Gewalt entge-
gensetzen könnte; so werden sie doch durch
mancherley andere Gesetze und Betrachtungen
im Zaum gehalten, die ihnen meistens noch hei-
*) In der angefuhrten Abhandlung im Göttingischen histor.
Magazin, II. B. S. 195.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |