Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796."men, dem N. N. wegen dessen verlezten Ehre Wie wenig aber dieser Fürst diss Lob verdient, Ein nun in seine Ruhe eingegangener Reichs- Eine von einem König oder Fürsten seinem „men, dem N. N. wegen dessen verlezten Ehre Wie wenig aber dieser Fürst diſs Lob verdient, Ein nun in seine Ruhe eingegangener Reichs- Eine von einem König oder Fürsten seinem <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0091" n="85"/> „men, dem N. N. wegen dessen verlezten Ehre<lb/> „die gebührende Genugthuung samt Ersetzung<lb/> „alles daraus entsprungenen Schadens angedey-<lb/> „hen zu laſsen„.</p><lb/> <p>Wie wenig aber dieser Fürst diſs Lob verdient,<lb/> und daſs man nicht in einer und eben derselben<lb/> Sache und zu eben der Zeit zugleich gerecht<lb/> und ungerecht seyn könne, hat der Erfolg be-<lb/> wiesen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Ein nun in seine Ruhe eingegangener Reichs-<lb/> Hof-Rath lieſs, über eine würklich rühmli-<lb/> che Handlung eines Fürsten, in den Entwurf<lb/> des an ihn zu erlassenden Rescripts ein ziem-<lb/> lich fettes Lob einfliessen. Der nun auch ver-<lb/> storbene damalige Präsident <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">von Hagen</hi></hi> fand<lb/> die Portion zu stark, und rügte es mit dem wei-<lb/> sen Ausspruch: Ein Kayser muſs nie zu viel<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">loben</hi></hi> und zu viel <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">schelten</hi></hi>.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Eine von einem König oder Fürsten seinem<lb/> Land, einer Gemeine, Gesellschaft oder einem<lb/> einzelen würdigen Mann bewiesene Wohlthat<lb/> bedarf eben nicht eines so <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">diplomatischen<lb/> Beweises</hi>,</hi> wie die Geschenke, die Friedrich II.<lb/> in Preussen verschiedenen seiner Provinzen und<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [85/0091]
„men, dem N. N. wegen dessen verlezten Ehre
„die gebührende Genugthuung samt Ersetzung
„alles daraus entsprungenen Schadens angedey-
„hen zu laſsen„.
Wie wenig aber dieser Fürst diſs Lob verdient,
und daſs man nicht in einer und eben derselben
Sache und zu eben der Zeit zugleich gerecht
und ungerecht seyn könne, hat der Erfolg be-
wiesen.
Ein nun in seine Ruhe eingegangener Reichs-
Hof-Rath lieſs, über eine würklich rühmli-
che Handlung eines Fürsten, in den Entwurf
des an ihn zu erlassenden Rescripts ein ziem-
lich fettes Lob einfliessen. Der nun auch ver-
storbene damalige Präsident von Hagen fand
die Portion zu stark, und rügte es mit dem wei-
sen Ausspruch: Ein Kayser muſs nie zu viel
loben und zu viel schelten.
Eine von einem König oder Fürsten seinem
Land, einer Gemeine, Gesellschaft oder einem
einzelen würdigen Mann bewiesene Wohlthat
bedarf eben nicht eines so diplomatischen
Beweises, wie die Geschenke, die Friedrich II.
in Preussen verschiedenen seiner Provinzen und
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