Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.des Gesetzes; so wird erst das Gesetz zum Rechte: und Die einzige Staatsform, welche die cursirenden Staats- Die Freyheit ist also nur, wo Wechselverpflichtungen sind; des Geſetzes; ſo wird erſt das Geſetz zum Rechte: und Die einzige Staatsform, welche die curſirenden Staats- Die Freyheit iſt alſo nur, wo Wechſelverpflichtungen ſind; <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0043" n="29"/> des Geſetzes; ſo wird erſt das Geſetz zum Rechte: und<lb/> dieſes Recht mag dann auch immerhin rechtlich erzwungen<lb/> werden. —</p><lb/> <p>Die einzige Staatsform, welche die curſirenden Staats-<lb/> lehren ſtatuiren, iſt der Despotismus, wie ſehr ſie ihn auch<lb/> daͤmpfen wollen, dadurch, daß ſie die geſetzgebende Macht<lb/> und ihre Mittel, die Rede- und Preßfreyheit, dem Volke<lb/> anvertrauen, und ſomit die ganze Staatsgewalt wieder als<lb/> ein idealiſches Privateigenthum dem Volke unterwerfen.<lb/> Koͤnnte ſich das Volk auch wirklich als oberſter Privateigen-<lb/> thuͤmer der Staatsgewalt, und dadurch ſeiner ſelbſt conſtitui-<lb/> ren, ſo haͤtten wir nur die alte Fabel: ein Rieſe traͤgt die<lb/> Erde, der Elephant den Rieſen, den Elephanten eine Schild-<lb/> kroͤte u. ſ. f. und beym Despotismus bliebe es: wer ihn<lb/> ausuͤbte, waͤre gleichguͤltig.</p><lb/> <p>Die Freyheit iſt alſo nur, wo Wechſelverpflichtungen ſind;<lb/> wo mehrere Arten des Eigenthums ſich unter einander zugleich<lb/> daͤmpfen und verbuͤrgen; wo das Privatrecht an allen Stellen<lb/> durch einen echten Feudalismus gemaͤßigt iſt. Denn geſetzt<lb/> auch, eine milde und menſchliche, aber auf Roͤmiſchen Princi-<lb/> pien beruhende Staatsgewalt, wuͤßte innerhalb des eiſernen<lb/> Bandes, allen Zwang ſo zu vermenſchlichen, daß das Leben<lb/> wirklich nach Freyheit ſchmeckte, ſo bleibt dieſe Freyheit vor<lb/> dem Geſetz, wenn ſie auf dem unbedingten Privateigenthum<lb/> errichtet wird, doch nur ein voruͤbergehender Euphemismus;<lb/> bey dem erſten Stoß eines auswaͤrtigen Siegers wird die Ge-<lb/> brechlichkeit der Sache weltkundig werden, und man wird<lb/> das Kind bey ſeinem wahren Nahmen nennen.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [29/0043]
des Geſetzes; ſo wird erſt das Geſetz zum Rechte: und
dieſes Recht mag dann auch immerhin rechtlich erzwungen
werden. —
Die einzige Staatsform, welche die curſirenden Staats-
lehren ſtatuiren, iſt der Despotismus, wie ſehr ſie ihn auch
daͤmpfen wollen, dadurch, daß ſie die geſetzgebende Macht
und ihre Mittel, die Rede- und Preßfreyheit, dem Volke
anvertrauen, und ſomit die ganze Staatsgewalt wieder als
ein idealiſches Privateigenthum dem Volke unterwerfen.
Koͤnnte ſich das Volk auch wirklich als oberſter Privateigen-
thuͤmer der Staatsgewalt, und dadurch ſeiner ſelbſt conſtitui-
ren, ſo haͤtten wir nur die alte Fabel: ein Rieſe traͤgt die
Erde, der Elephant den Rieſen, den Elephanten eine Schild-
kroͤte u. ſ. f. und beym Despotismus bliebe es: wer ihn
ausuͤbte, waͤre gleichguͤltig.
Die Freyheit iſt alſo nur, wo Wechſelverpflichtungen ſind;
wo mehrere Arten des Eigenthums ſich unter einander zugleich
daͤmpfen und verbuͤrgen; wo das Privatrecht an allen Stellen
durch einen echten Feudalismus gemaͤßigt iſt. Denn geſetzt
auch, eine milde und menſchliche, aber auf Roͤmiſchen Princi-
pien beruhende Staatsgewalt, wuͤßte innerhalb des eiſernen
Bandes, allen Zwang ſo zu vermenſchlichen, daß das Leben
wirklich nach Freyheit ſchmeckte, ſo bleibt dieſe Freyheit vor
dem Geſetz, wenn ſie auf dem unbedingten Privateigenthum
errichtet wird, doch nur ein voruͤbergehender Euphemismus;
bey dem erſten Stoß eines auswaͤrtigen Siegers wird die Ge-
brechlichkeit der Sache weltkundig werden, und man wird
das Kind bey ſeinem wahren Nahmen nennen.
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