und Jeder alle Andere, das Ganze jeden Ein- zelnen, und jeder Einzelne das Ganze verbürgt; wenn die neue Generation erfüllt, was die alte versprochen hat; kurz, wenn der Reichthum et- was Persönliches, und, was mehr sagen will, wenn er etwas Nationales, ich möchte es noch wei- ter treiben, wenn er etwas Innerlich-Morali- sches wird, so daß man ernsthaft und ohne alle Frivolität von einem Menschen rühmen kann, er sey worth ten thousand pounds, (was in Deutschland, wo dieser solide Begriff des Reich- thums nicht existirt, unter vieler moralischer Prü- derie so verstanden worden ist, als meinte der Engländer, der Mann sey, wenn man die zehn- tausend Pfund von ihm wegnehme oder abziehe, nun wirklich nichts mehr werth) --: dann wird auch zwischen dem Gesetz und dem ökonomischen Vortheil keine weitere verzweifelte Spaltung mehr Statt finden; und deshalb habe ich das treffende Beispiel von England gewählt, weil ich zeigen wollte, wie die Idee des Rechtes, und die Idee des Nutzens, wofern sie nur beide ideen- weise auftreten, leicht in der Wirklichkeit Eins werden, oder, mit andern Worten, sich leicht der höheren Idee, die sich im Suverän darstellt, zur Versöhnung und Vermittelung hingeben.
Ich darf an dieser passenden Stelle wohl auf
und Jeder alle Andere, das Ganze jeden Ein- zelnen, und jeder Einzelne das Ganze verbuͤrgt; wenn die neue Generation erfuͤllt, was die alte verſprochen hat; kurz, wenn der Reichthum et- was Perſoͤnliches, und, was mehr ſagen will, wenn er etwas Nationales, ich moͤchte es noch wei- ter treiben, wenn er etwas Innerlich-Morali- ſches wird, ſo daß man ernſthaft und ohne alle Frivolitaͤt von einem Menſchen ruͤhmen kann, er ſey worth ten thousand pounds, (was in Deutſchland, wo dieſer ſolide Begriff des Reich- thums nicht exiſtirt, unter vieler moraliſcher Pruͤ- derie ſo verſtanden worden iſt, als meinte der Englaͤnder, der Mann ſey, wenn man die zehn- tauſend Pfund von ihm wegnehme oder abziehe, nun wirklich nichts mehr werth) —: dann wird auch zwiſchen dem Geſetz und dem oͤkonomiſchen Vortheil keine weitere verzweifelte Spaltung mehr Statt finden; und deshalb habe ich das treffende Beiſpiel von England gewaͤhlt, weil ich zeigen wollte, wie die Idee des Rechtes, und die Idee des Nutzens, wofern ſie nur beide ideen- weiſe auftreten, leicht in der Wirklichkeit Eins werden, oder, mit andern Worten, ſich leicht der hoͤheren Idee, die ſich im Suveraͤn darſtellt, zur Verſoͤhnung und Vermittelung hingeben.
Ich darf an dieſer paſſenden Stelle wohl auf
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0139"n="105"/>
und Jeder alle Andere, das Ganze jeden Ein-<lb/>
zelnen, und jeder Einzelne das Ganze verbuͤrgt;<lb/>
wenn die neue Generation erfuͤllt, was die alte<lb/>
verſprochen hat; kurz, wenn der Reichthum et-<lb/>
was Perſoͤnliches, und, was mehr ſagen will,<lb/>
wenn er etwas Nationales, ich moͤchte es noch wei-<lb/>
ter treiben, wenn er etwas Innerlich-Morali-<lb/>ſches wird, ſo daß man ernſthaft und ohne alle<lb/>
Frivolitaͤt von einem Menſchen ruͤhmen kann,<lb/>
er ſey <hirendition="#aq">worth ten thousand pounds,</hi> (was in<lb/>
Deutſchland, wo dieſer ſolide Begriff des Reich-<lb/>
thums nicht exiſtirt, unter vieler moraliſcher Pruͤ-<lb/>
derie ſo verſtanden worden iſt, als meinte der<lb/>
Englaͤnder, der Mann ſey, wenn man die zehn-<lb/>
tauſend Pfund von ihm wegnehme oder abziehe,<lb/>
nun wirklich nichts mehr werth) —: dann wird<lb/>
auch zwiſchen dem Geſetz und dem oͤkonomiſchen<lb/>
Vortheil keine weitere verzweifelte Spaltung mehr<lb/>
Statt finden; und deshalb habe ich das treffende<lb/>
Beiſpiel von England gewaͤhlt, weil ich zeigen<lb/>
wollte, wie die Idee des Rechtes, und die<lb/>
Idee des Nutzens, wofern ſie nur beide ideen-<lb/>
weiſe auftreten, leicht in der Wirklichkeit Eins<lb/>
werden, oder, mit andern Worten, ſich leicht der<lb/>
hoͤheren Idee, die ſich im Suveraͤn darſtellt, zur<lb/>
Verſoͤhnung und Vermittelung hingeben.</p><lb/><p>Ich darf an dieſer paſſenden Stelle wohl auf<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[105/0139]
und Jeder alle Andere, das Ganze jeden Ein-
zelnen, und jeder Einzelne das Ganze verbuͤrgt;
wenn die neue Generation erfuͤllt, was die alte
verſprochen hat; kurz, wenn der Reichthum et-
was Perſoͤnliches, und, was mehr ſagen will,
wenn er etwas Nationales, ich moͤchte es noch wei-
ter treiben, wenn er etwas Innerlich-Morali-
ſches wird, ſo daß man ernſthaft und ohne alle
Frivolitaͤt von einem Menſchen ruͤhmen kann,
er ſey worth ten thousand pounds, (was in
Deutſchland, wo dieſer ſolide Begriff des Reich-
thums nicht exiſtirt, unter vieler moraliſcher Pruͤ-
derie ſo verſtanden worden iſt, als meinte der
Englaͤnder, der Mann ſey, wenn man die zehn-
tauſend Pfund von ihm wegnehme oder abziehe,
nun wirklich nichts mehr werth) —: dann wird
auch zwiſchen dem Geſetz und dem oͤkonomiſchen
Vortheil keine weitere verzweifelte Spaltung mehr
Statt finden; und deshalb habe ich das treffende
Beiſpiel von England gewaͤhlt, weil ich zeigen
wollte, wie die Idee des Rechtes, und die
Idee des Nutzens, wofern ſie nur beide ideen-
weiſe auftreten, leicht in der Wirklichkeit Eins
werden, oder, mit andern Worten, ſich leicht der
hoͤheren Idee, die ſich im Suveraͤn darſtellt, zur
Verſoͤhnung und Vermittelung hingeben.
Ich darf an dieſer paſſenden Stelle wohl auf
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/139>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.