das Gesetz der Primogenitur, wie in England, aufrecht erhalten wird; ferner strenge Aufsicht auf die Reinheit der Abkunft, besonders der männlichen, (denn der Begriff der mesalliance scheint nur erkünstelt, wie er denn auch das Verderben der Racen zur Folge hat) -- und diese strenge Aufsicht auf den reinen Familien- Zusammenhang, die aus der Idee des Adels, wie ich sie angegeben habe, nothwendig herfließt, wird am besten durch eigene Herolds- oder Wapen- Collegien bewirkt --; ferner die Zugänglichkeit zu dem Adel nur für das ganz eminente Verdienst; endlich die Aufrechthaltung aller besondren Fa- milien-Institutionen und gerade der Gesetze, die den einzelnen Nießbraucher recht zu beschränken scheinen, Fideicommisse, Majorate, Aufrechthal- tung aller Unveräußerlichkeitsbestimmungen. Vor allen Dingen aber muß das unsichtbare Wesen des Adels durch Gesetze und Ehrenauszeichnun- gen aller Art so sehr herausgehoben werden, als möglich. Sobald der Adel mit diesen seinen höchsten Gütern vertheidigungsweise agiren, sobald er selbst sie geltend machen muß, weil die Re- gierung den Rechten der Menschenwürde etwas zu vergeben glaubt, wenn sie gerade das Glück und nicht so sehr das Verdienst anerkennt und auszeichnet; sobald die Regierung bloß schonen-
das Geſetz der Primogenitur, wie in England, aufrecht erhalten wird; ferner ſtrenge Aufſicht auf die Reinheit der Abkunft, beſonders der maͤnnlichen, (denn der Begriff der mésalliance ſcheint nur erkuͤnſtelt, wie er denn auch das Verderben der Raçen zur Folge hat) — und dieſe ſtrenge Aufſicht auf den reinen Familien- Zuſammenhang, die aus der Idee des Adels, wie ich ſie angegeben habe, nothwendig herfließt, wird am beſten durch eigene Herolds- oder Wapen- Collegien bewirkt —; ferner die Zugaͤnglichkeit zu dem Adel nur fuͤr das ganz eminente Verdienſt; endlich die Aufrechthaltung aller beſondren Fa- milien-Inſtitutionen und gerade der Geſetze, die den einzelnen Nießbraucher recht zu beſchraͤnken ſcheinen, Fideicommiſſe, Majorate, Aufrechthal- tung aller Unveraͤußerlichkeitsbeſtimmungen. Vor allen Dingen aber muß das unſichtbare Weſen des Adels durch Geſetze und Ehrenauszeichnun- gen aller Art ſo ſehr herausgehoben werden, als moͤglich. Sobald der Adel mit dieſen ſeinen hoͤchſten Guͤtern vertheidigungsweiſe agiren, ſobald er ſelbſt ſie geltend machen muß, weil die Re- gierung den Rechten der Menſchenwuͤrde etwas zu vergeben glaubt, wenn ſie gerade das Gluͤck und nicht ſo ſehr das Verdienſt anerkennt und auszeichnet; ſobald die Regierung bloß ſchonen-
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das Geſetz der Primogenitur, wie in England,
aufrecht erhalten wird; ferner ſtrenge Aufſicht
auf die Reinheit der Abkunft, beſonders der
maͤnnlichen, (denn der Begriff der mésalliance
ſcheint nur erkuͤnſtelt, wie er denn auch das
Verderben der Raçen zur Folge hat) — und
dieſe ſtrenge Aufſicht auf den reinen Familien-
Zuſammenhang, die aus der Idee des Adels,
wie ich ſie angegeben habe, nothwendig herfließt,
wird am beſten durch eigene Herolds- oder Wapen-
Collegien bewirkt —; ferner die Zugaͤnglichkeit zu
dem Adel nur fuͤr das ganz eminente Verdienſt;
endlich die Aufrechthaltung aller beſondren Fa-
milien-Inſtitutionen und gerade der Geſetze, die
den einzelnen Nießbraucher recht zu beſchraͤnken
ſcheinen, Fideicommiſſe, Majorate, Aufrechthal-
tung aller Unveraͤußerlichkeitsbeſtimmungen. Vor
allen Dingen aber muß das unſichtbare Weſen
des Adels durch Geſetze und Ehrenauszeichnun-
gen aller Art ſo ſehr herausgehoben werden, als
moͤglich. Sobald der Adel mit dieſen ſeinen
hoͤchſten Guͤtern vertheidigungsweiſe agiren, ſobald
er ſelbſt ſie geltend machen muß, weil die Re-
gierung den Rechten der Menſchenwuͤrde etwas
zu vergeben glaubt, wenn ſie gerade das Gluͤck
und nicht ſo ſehr das Verdienſt anerkennt und
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/294>, abgerufen am 22.11.2024.
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