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Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821.

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wird er vollends getödtet; man haut ihm
die Zähne aus, und der Rumpf bleibt, als
willkommne Beute für die Raubthiere und
das Gevögel, liegen.

Noch wird an einem anderm Striche
dieser Negerländer, die "Goldküste" genannt,
einiger Verkehr mit Goldstaub, oder vielmehr
kleinen Körnern dieses Metalls, das entweder
aus dem Flußsande gewaschen oder von der
reichen Natur dieses heissen Bodens oft dicht
unter dem Rasen dargeboten wird, getrieben.
Doch war dies Geschäft weder beträchtlich,
noch sonderlich gewinnreich; und pflegte des-
halb dem Obersteuermann, bei seinen kleinen
Nebenfahrten, für eigne Rechnung anheim-
gestellt zu werden; so wie ihm zu dem Ende
auch vergönnt war, den Betrag von 600
holl. Gulden in Waaren mit an Bord zu
nehmen. Jch selbst hatte mich zu diesem
Privat-Handel mit allerlei Quincaillerieen,
etwa 500 Gulden an Werth, versehen.

Denn ausser dem Verkehr, der am Bord
des Schiffes selbst statt fand, wurden von
demselben, in gleicher Absicht, zugleich auch
noch mehrere Bööte ausgerüstet und abge-
schickt, welche sich oft auf mehrere Wochen
lang entfernten und bis auf 50 und mehr
Meilen an der Küste umherkreuzten. Dieser
Bootsfahrten habe ich zwar bereits oben,
bei Gelegenheit meines früheren Ausflugs

wird er vollends getoͤdtet; man haut ihm
die Zaͤhne aus, und der Rumpf bleibt, als
willkommne Beute fuͤr die Raubthiere und
das Gevoͤgel, liegen.

Noch wird an einem anderm Striche
dieſer Negerlaͤnder, die „Goldkuͤſte‟ genannt,
einiger Verkehr mit Goldſtaub, oder vielmehr
kleinen Koͤrnern dieſes Metalls, das entweder
aus dem Flußſande gewaſchen oder von der
reichen Natur dieſes heiſſen Bodens oft dicht
unter dem Raſen dargeboten wird, getrieben.
Doch war dies Geſchaͤft weder betraͤchtlich,
noch ſonderlich gewinnreich; und pflegte des-
halb dem Oberſteuermann, bei ſeinen kleinen
Nebenfahrten, fuͤr eigne Rechnung anheim-
geſtellt zu werden; ſo wie ihm zu dem Ende
auch vergoͤnnt war, den Betrag von 600
holl. Gulden in Waaren mit an Bord zu
nehmen. Jch ſelbſt hatte mich zu dieſem
Privat-Handel mit allerlei Quincaillerieen,
etwa 500 Gulden an Werth, verſehen.

Denn auſſer dem Verkehr, der am Bord
des Schiffes ſelbſt ſtatt fand, wurden von
demſelben, in gleicher Abſicht, zugleich auch
noch mehrere Boͤoͤte ausgeruͤſtet und abge-
ſchickt, welche ſich oft auf mehrere Wochen
lang entfernten und bis auf 50 und mehr
Meilen an der Kuͤſte umherkreuzten. Dieſer
Bootsfahrten habe ich zwar bereits oben,
bei Gelegenheit meines fruͤheren Ausflugs

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[11/0015] wird er vollends getoͤdtet; man haut ihm die Zaͤhne aus, und der Rumpf bleibt, als willkommne Beute fuͤr die Raubthiere und das Gevoͤgel, liegen. Noch wird an einem anderm Striche dieſer Negerlaͤnder, die „Goldkuͤſte‟ genannt, einiger Verkehr mit Goldſtaub, oder vielmehr kleinen Koͤrnern dieſes Metalls, das entweder aus dem Flußſande gewaſchen oder von der reichen Natur dieſes heiſſen Bodens oft dicht unter dem Raſen dargeboten wird, getrieben. Doch war dies Geſchaͤft weder betraͤchtlich, noch ſonderlich gewinnreich; und pflegte des- halb dem Oberſteuermann, bei ſeinen kleinen Nebenfahrten, fuͤr eigne Rechnung anheim- geſtellt zu werden; ſo wie ihm zu dem Ende auch vergoͤnnt war, den Betrag von 600 holl. Gulden in Waaren mit an Bord zu nehmen. Jch ſelbſt hatte mich zu dieſem Privat-Handel mit allerlei Quincaillerieen, etwa 500 Gulden an Werth, verſehen. Denn auſſer dem Verkehr, der am Bord des Schiffes ſelbſt ſtatt fand, wurden von demſelben, in gleicher Abſicht, zugleich auch noch mehrere Boͤoͤte ausgeruͤſtet und abge- ſchickt, welche ſich oft auf mehrere Wochen lang entfernten und bis auf 50 und mehr Meilen an der Kuͤſte umherkreuzten. Dieſer Bootsfahrten habe ich zwar bereits oben, bei Gelegenheit meines fruͤheren Ausflugs

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Zitationshilfe: Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung02_1821/15>, abgerufen am 29.03.2024.