Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821.mir zu verlangen, die sich, wie er erfahren Jch beobachtete bei diesem sonderbaren Eine Citation vor das portugiesische See- mir zu verlangen, die ſich, wie er erfahren Jch beobachtete bei dieſem ſonderbaren Eine Citation vor das portugieſiſche See- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0247" n="243"/> mir zu verlangen, die ſich, wie er erfahren<lb/> habe, auf meinem Schiffe befaͤnden, und de-<lb/> ren voͤllige Entſchaͤdigung fuͤr den bisherigen<lb/> Dienſt zugleich erfolgen muͤſſe.</p><lb/> <p>Jch beobachtete bei dieſem ſonderbaren<lb/> Vortrage ein ruhiges Schweigen; ließ aber<lb/> in der Stille die Preuſſiſche Flagge uͤber<lb/> unſern Koͤpfen aufziehen, die ich meinem<lb/> Gaſte zeigte, indem ich hinzufuͤgte: „Sehen<lb/> Sie, mein Herr, unter <hi rendition="#g">dieſer</hi> Flagge ſtehen<lb/> jene drei Leute in Dienſt; und ich kenne<lb/> kein Geſetz, das mich verpflichtete, ſie hier, in<lb/> einem fremden Hafen, daraus zu entlaſſen.<lb/> Jede weitere Procedur des Herrn Admirals<lb/> werde ich erwarten.‟</p><lb/> <p>Eine Citation vor das portugieſiſche See-<lb/> gericht gieng bald darauf an mich ein, um<lb/> meine Sache, im Beiſeyn des Admirals, der<lb/> gleichfalls erſcheinen wuͤrde, zu verantworten.<lb/> Jetzt ward alſo der Handel ernſthaft; und<lb/> ich hielt es fuͤr gerathen, zu unſerm Preuſſi-<lb/> ſchen Geſandten, dem Herrn v. Heidecamp,<lb/> zu gehen, dem ich die Lage der Dinge vor-<lb/> trug, und um Verhaltungs-Regeln bei ihm<lb/> nachſuchte. Sein Ausſpruch war: Daß,<lb/> falls ich nicht gutwillig wollte, Niemand mich<lb/> zwingen koͤnnte, die Leute freizugeben; noch<lb/> weniger, ihnen ihre Loͤhnung auszuzahlen,<lb/> welche, nach Recht und Geſetz, dann erſt<lb/> faͤllig ſey, wann mein Schiff wieder einen<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [243/0247]
mir zu verlangen, die ſich, wie er erfahren
habe, auf meinem Schiffe befaͤnden, und de-
ren voͤllige Entſchaͤdigung fuͤr den bisherigen
Dienſt zugleich erfolgen muͤſſe.
Jch beobachtete bei dieſem ſonderbaren
Vortrage ein ruhiges Schweigen; ließ aber
in der Stille die Preuſſiſche Flagge uͤber
unſern Koͤpfen aufziehen, die ich meinem
Gaſte zeigte, indem ich hinzufuͤgte: „Sehen
Sie, mein Herr, unter dieſer Flagge ſtehen
jene drei Leute in Dienſt; und ich kenne
kein Geſetz, das mich verpflichtete, ſie hier, in
einem fremden Hafen, daraus zu entlaſſen.
Jede weitere Procedur des Herrn Admirals
werde ich erwarten.‟
Eine Citation vor das portugieſiſche See-
gericht gieng bald darauf an mich ein, um
meine Sache, im Beiſeyn des Admirals, der
gleichfalls erſcheinen wuͤrde, zu verantworten.
Jetzt ward alſo der Handel ernſthaft; und
ich hielt es fuͤr gerathen, zu unſerm Preuſſi-
ſchen Geſandten, dem Herrn v. Heidecamp,
zu gehen, dem ich die Lage der Dinge vor-
trug, und um Verhaltungs-Regeln bei ihm
nachſuchte. Sein Ausſpruch war: Daß,
falls ich nicht gutwillig wollte, Niemand mich
zwingen koͤnnte, die Leute freizugeben; noch
weniger, ihnen ihre Loͤhnung auszuzahlen,
welche, nach Recht und Geſetz, dann erſt
faͤllig ſey, wann mein Schiff wieder einen
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