Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823.damals gebräuchlich war. Während jedoch mein So gelangte denn bald darauf ein gefährlich damals gebraͤuchlich war. Waͤhrend jedoch mein So gelangte denn bald darauf ein gefaͤhrlich <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0043" n="27"/> damals gebraͤuchlich war. Waͤhrend jedoch mein<lb/> Atteſt hieruͤber an die Regierung abgieng, hatten<lb/> meine beiden Widerſacher das Schiff gleichfalls,<lb/> nach ihrer Weiſe, in aller Stille vermeſſen, die<lb/> Traͤchtigkeit deſſelben auf 55 Laſten berechnet, und<lb/> daruͤber gleichzeitig einen Bericht nach Stettin<lb/> abgeſandt, worinn ich eben ſo ſehr der Unwiſſen-<lb/> heit, als der Unredlichkeit, beſchuldigt wurde.</p><lb/> <p>So gelangte denn bald darauf ein gefaͤhrlich<lb/> beſiegeltes Schreiben an mich, worinn die Stet-<lb/> tiner Herren mir meine begangene Ungeſchicklich-<lb/> keit vorhielten und mich zur Verantwortung zo-<lb/> gen. Jch, meines Theils, begnuͤgte mich, mei-<lb/> nen gemachten Riß, ſammt der ſchriftlichen Be-<lb/> rechnung, einzupacken und um eine ſtrenge, aber<lb/> unpartheiiſche Pruͤfung meines Verfahrens zu<lb/> bitten; mit dem Beifuͤgen, daß uͤbrigens dieſe<lb/> Arbeit, ſo wie ſie meine erſte geweſen, auch mei-<lb/> ne letzte bleiben werde. Nun war man doch dort<lb/> ſo vernuͤnftig oder ſo billig geweſen, unſre bei-<lb/> derſeitigen Aufſaͤtze in Danzig und Koͤnigsberg<lb/> einer neuen Berechnung unterwerfen zu laſſen;<lb/> wobei die Richtigkeit des meinigen, ſo wie die<lb/> Falſchheit des andern Machwerks an’s Tageslicht<lb/> kam. Meine Angeber wurden fuͤr ihren boͤſen<lb/> Willen, auſſer einer Ordnungsſtrafe, angewieſen,<lb/> ſich fernerhin in mein Geſchaͤft nicht zu miſchen;<lb/> mir aber angetragen, daſſelbe wiederum zu uͤber-<lb/> nehmen. Solches habe ich denn auch, des ge-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [27/0043]
damals gebraͤuchlich war. Waͤhrend jedoch mein
Atteſt hieruͤber an die Regierung abgieng, hatten
meine beiden Widerſacher das Schiff gleichfalls,
nach ihrer Weiſe, in aller Stille vermeſſen, die
Traͤchtigkeit deſſelben auf 55 Laſten berechnet, und
daruͤber gleichzeitig einen Bericht nach Stettin
abgeſandt, worinn ich eben ſo ſehr der Unwiſſen-
heit, als der Unredlichkeit, beſchuldigt wurde.
So gelangte denn bald darauf ein gefaͤhrlich
beſiegeltes Schreiben an mich, worinn die Stet-
tiner Herren mir meine begangene Ungeſchicklich-
keit vorhielten und mich zur Verantwortung zo-
gen. Jch, meines Theils, begnuͤgte mich, mei-
nen gemachten Riß, ſammt der ſchriftlichen Be-
rechnung, einzupacken und um eine ſtrenge, aber
unpartheiiſche Pruͤfung meines Verfahrens zu
bitten; mit dem Beifuͤgen, daß uͤbrigens dieſe
Arbeit, ſo wie ſie meine erſte geweſen, auch mei-
ne letzte bleiben werde. Nun war man doch dort
ſo vernuͤnftig oder ſo billig geweſen, unſre bei-
derſeitigen Aufſaͤtze in Danzig und Koͤnigsberg
einer neuen Berechnung unterwerfen zu laſſen;
wobei die Richtigkeit des meinigen, ſo wie die
Falſchheit des andern Machwerks an’s Tageslicht
kam. Meine Angeber wurden fuͤr ihren boͤſen
Willen, auſſer einer Ordnungsſtrafe, angewieſen,
ſich fernerhin in mein Geſchaͤft nicht zu miſchen;
mir aber angetragen, daſſelbe wiederum zu uͤber-
nehmen. Solches habe ich denn auch, des ge-
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