Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823.meinen Bestens wegen, gerne gethan, und dies Ernstlicher aber war es um das Jahr 1789 meinen Beſtens wegen, gerne gethan, und dies Ernſtlicher aber war es um das Jahr 1789 <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0044" n="28"/> meinen Beſtens wegen, gerne gethan, und dies<lb/> Amt bis zum Jahr 1821 mit Ehren verwaltet.</p><lb/> <p>Ernſtlicher aber war es um das Jahr 1789<lb/> und weiterhin mit einem Streite gemeynt, den<lb/> die Colberger Buͤrgerſchaft unter ſich auszufech-<lb/> ten hatte, und wobei ich, auch wenn ich gewollt<lb/> haͤtte, unmoͤglich ruhiger Zuſchauer bleiben konnte.<lb/> Aber freilich, ich <hi rendition="#g">wollte</hi> und <hi rendition="#g">konnte</hi> auch<lb/> nicht, da es drauf ankam, himmelſchreiende Miß-<lb/> braͤuche aufzudecken und abzuſtellen, die unter<lb/> dem Schein des Rechten, ohne alle Scheu, aus-<lb/> geuͤbt wurden. Es gab nemlich in Colberg, nach<lb/> der damaligen ſtaͤdtiſchen Verfaſſung, ein Colle-<lb/> gium, genannt die Funfzehn-Maͤnner, weil es<lb/> aus 15 der angeſehenſten Buͤrger beſtand, und<lb/> welches urſpruͤnglich die Gerechtſame der Buͤrger-<lb/> ſchaft bei dem Magiſtrat zu vertreten hatte, und<lb/> deſſen Gutachten in ſtaͤdtiſchen Angelegenheiten<lb/> gehoͤrt werden mußte. Allmaͤhlig aber hatten<lb/> dieſe Funfzehn-Maͤnner angefangen, ihr Anſehen<lb/> mehr zu ihrem Privat-Nutzen, als zum allge-<lb/> meinen Beſten, geltend zu machen; und ſo wie<lb/> die Menſchen nun Einmal zum Boͤſen immer<lb/> feſter zuſammenhalten, als zum Guten, ſo war<lb/> auch hier ſchon ſeit lange eine enge Verbruͤderung<lb/> entſtanden, ſich einander zu allerlei heimlichen<lb/> Praktiken den Ruͤcken zu ſteifen und durchzuhel-<lb/> fen. Da waren denn Depoſiten-Kaſſen ange-<lb/> griffen, Scheinkaͤufe angeſtellt, Gemeindegut lie-<lb/> derlich verſchleudert, und andre Greuel mehr be-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [28/0044]
meinen Beſtens wegen, gerne gethan, und dies
Amt bis zum Jahr 1821 mit Ehren verwaltet.
Ernſtlicher aber war es um das Jahr 1789
und weiterhin mit einem Streite gemeynt, den
die Colberger Buͤrgerſchaft unter ſich auszufech-
ten hatte, und wobei ich, auch wenn ich gewollt
haͤtte, unmoͤglich ruhiger Zuſchauer bleiben konnte.
Aber freilich, ich wollte und konnte auch
nicht, da es drauf ankam, himmelſchreiende Miß-
braͤuche aufzudecken und abzuſtellen, die unter
dem Schein des Rechten, ohne alle Scheu, aus-
geuͤbt wurden. Es gab nemlich in Colberg, nach
der damaligen ſtaͤdtiſchen Verfaſſung, ein Colle-
gium, genannt die Funfzehn-Maͤnner, weil es
aus 15 der angeſehenſten Buͤrger beſtand, und
welches urſpruͤnglich die Gerechtſame der Buͤrger-
ſchaft bei dem Magiſtrat zu vertreten hatte, und
deſſen Gutachten in ſtaͤdtiſchen Angelegenheiten
gehoͤrt werden mußte. Allmaͤhlig aber hatten
dieſe Funfzehn-Maͤnner angefangen, ihr Anſehen
mehr zu ihrem Privat-Nutzen, als zum allge-
meinen Beſten, geltend zu machen; und ſo wie
die Menſchen nun Einmal zum Boͤſen immer
feſter zuſammenhalten, als zum Guten, ſo war
auch hier ſchon ſeit lange eine enge Verbruͤderung
entſtanden, ſich einander zu allerlei heimlichen
Praktiken den Ruͤcken zu ſteifen und durchzuhel-
fen. Da waren denn Depoſiten-Kaſſen ange-
griffen, Scheinkaͤufe angeſtellt, Gemeindegut lie-
derlich verſchleudert, und andre Greuel mehr be-
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