Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823.Mund und Magen auf eine lange Zeit hinaus Aber dies Zugreifen konnte nicht von Seiten 3. Bändchen. (4)
Mund und Magen auf eine lange Zeit hinaus Aber dies Zugreifen konnte nicht von Seiten 3. Baͤndchen. (4)
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0065" n="49"/> Mund und Magen auf eine lange Zeit hinaus<lb/> genug zu haben.</p><lb/> <p>Aber dies Zugreifen konnte nicht von Seiten<lb/> der ſtaͤdtiſchen Behoͤrden, ſondern mußte von der<lb/> Commandantur ausgehen und auf militairiſchen<lb/> Fuß betrieben werden. Jch nahm alſo meine<lb/> Verzeichniſſe in die Hand; gieng zu Loucadou;<lb/> legte ihm Ein Papier nach dem Andern vor, und<lb/> bat ihn, ſchleunige Anſtalten zu treffen, daß<lb/> dieſe Vorraͤthe, gegen Ertheilung von Empfang-<lb/> ſcheinen, in die Feſtung geſchafft wuͤrden. Denn<lb/> wenn der Feind ſich uͤber kurz oder lang naͤherte<lb/> und dieſe Ortſchaften beſetzte, ſo wuͤrde ohnehin<lb/> Alles von ihm geraubt und ſein Unterhalt da-<lb/> durch erleichtert werden. Auf dieſe gutgemeynte<lb/> Vorſtellung ward ich jedoch von dem Herrn Obri-<lb/> ſten hart angelaſſen; und er erklaͤrte mir kurz-<lb/> weg: „Zu dergleichen Gewaltſchritten ſey er nicht<lb/> authoriſirt. Jeder moͤge fuͤr ſich ſelbſt ſorgen.<lb/> Was ſeine Soldaten anbetraͤfe, ſo waͤre Mehl<lb/> zu Brodt in den Magazinen vorhanden.‟ —<lb/> „Aber‟ — wandte ich ihm ein — „der Menſch<lb/> lebt nicht vom Brodte allein. Jhr Mehl liegt<lb/> in Fachwerksſpeichern; und die Magazine ſtehen<lb/> Alle an Einer Stelle zuſammengehaͤuft und dem<lb/> feindlichen Geſchuͤtze ausgeſetzt. Die erſte Gra-<lb/> nate, die hineinfaͤllt, kann ihr Untergang werden.<lb/> Waͤre es nicht ſicherer, dieſe Vorraͤthe in andre<lb/> und mehrere Gebaͤude zu vertheilen?‟ — „Pah!<lb/> pah!‟ war ſeine Antwort — „Die Buͤrgerſchaft<lb/> <fw place="bottom" type="sig">3. Baͤndchen. (4)</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [49/0065]
Mund und Magen auf eine lange Zeit hinaus
genug zu haben.
Aber dies Zugreifen konnte nicht von Seiten
der ſtaͤdtiſchen Behoͤrden, ſondern mußte von der
Commandantur ausgehen und auf militairiſchen
Fuß betrieben werden. Jch nahm alſo meine
Verzeichniſſe in die Hand; gieng zu Loucadou;
legte ihm Ein Papier nach dem Andern vor, und
bat ihn, ſchleunige Anſtalten zu treffen, daß
dieſe Vorraͤthe, gegen Ertheilung von Empfang-
ſcheinen, in die Feſtung geſchafft wuͤrden. Denn
wenn der Feind ſich uͤber kurz oder lang naͤherte
und dieſe Ortſchaften beſetzte, ſo wuͤrde ohnehin
Alles von ihm geraubt und ſein Unterhalt da-
durch erleichtert werden. Auf dieſe gutgemeynte
Vorſtellung ward ich jedoch von dem Herrn Obri-
ſten hart angelaſſen; und er erklaͤrte mir kurz-
weg: „Zu dergleichen Gewaltſchritten ſey er nicht
authoriſirt. Jeder moͤge fuͤr ſich ſelbſt ſorgen.
Was ſeine Soldaten anbetraͤfe, ſo waͤre Mehl
zu Brodt in den Magazinen vorhanden.‟ —
„Aber‟ — wandte ich ihm ein — „der Menſch
lebt nicht vom Brodte allein. Jhr Mehl liegt
in Fachwerksſpeichern; und die Magazine ſtehen
Alle an Einer Stelle zuſammengehaͤuft und dem
feindlichen Geſchuͤtze ausgeſetzt. Die erſte Gra-
nate, die hineinfaͤllt, kann ihr Untergang werden.
Waͤre es nicht ſicherer, dieſe Vorraͤthe in andre
und mehrere Gebaͤude zu vertheilen?‟ — „Pah!
pah!‟ war ſeine Antwort — „Die Buͤrgerſchaft
3. Baͤndchen. (4)
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |