Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811.merkwürdig und folgenreich, die bestimmte und geschlos- Es war eine ursprüngliche Eintheilung welche wie die 92) Es ist völlig derselbe Begriff wie, wenigstens vormals, der eines Altchristen in Spanien. 93) Ein Beyspiel von den Brytiaden in der Rede gegen Neära, unter den Demosthenischen, p. 1365. ed: Reiske. 94) S. das Decret welches den Platäern das Bürgerrecht schenkt, in derselben Rede p. 1385. 95) Es verdient eine besondere Rüge, und mag über Bar-
thelemys allgemeine Unzuverläßigkeit warnen, daß er, mit den ausdrücklichsten Zeugnissen vor den Augen, dennoch an- merkwuͤrdig und folgenreich, die beſtimmte und geſchloſ- Es war eine urſpruͤngliche Eintheilung welche wie die 92) Es iſt voͤllig derſelbe Begriff wie, wenigſtens vormals, der eines Altchriſten in Spanien. 93) Ein Beyſpiel von den Brytiaden in der Rede gegen Neaͤra, unter den Demoſtheniſchen, p. 1365. ed: Reiske. 94) S. das Decret welches den Plataͤern das Buͤrgerrecht ſchenkt, in derſelben Rede p. 1385. 95) Es verdient eine beſondere Ruͤge, und mag uͤber Bar-
thelemys allgemeine Unzuverlaͤßigkeit warnen, daß er, mit den ausdruͤcklichſten Zeugniſſen vor den Augen, dennoch an- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0252" n="230"/> merkwuͤrdig und folgenreich, die beſtimmte und geſchloſ-<lb/> ſene Zahl der Geſchlechter, das eigenthuͤmliche dieſer Zahl,<lb/> und daß der Begriff gemeinſchaftlicher Abſtammung aus-<lb/> druͤcklich gelaͤugnet wird.</p><lb/> <p>Es war eine urſpruͤngliche Eintheilung welche wie die<lb/> auf den Wohnort aller Buͤrger zur Zeit einer ſpaͤteren Ge-<lb/> ſetzgebung gegruͤndete, der Demen, auf die Nachkommen<lb/> forterbte, welche nie aus dem Genos ihrer Vorfahren<lb/> traten: weder aber konnte ein neues Genos gebildet wer-<lb/> den, noch, wer nicht von ſeinen Vorfahren dieſen Adel<lb/> des uralten Buͤrgerrechts empfangen hatte, in eine Phra-<lb/> tria, folglich auch nicht in ein Genos eintreten <note place="foot" n="92)">Es iſt voͤllig derſelbe Begriff wie, wenigſtens vormals,<lb/> der eines Altchriſten in Spanien.</note>. Auf<lb/> die Staͤmme des Kliſthenes haben weder Phratrien noch<lb/> die Geſchlechter die geringſte Beziehung, jene theilten ſich<lb/> in Demen; die Geneten eines Geſchlechts gehoͤrten in die<lb/> verſchiedenſten Demen <note place="foot" n="93)">Ein Beyſpiel von den Brytiaden in der Rede gegen Neaͤra,<lb/> unter den Demoſtheniſchen, <hi rendition="#aq">p. 1365. ed: Reiske.</hi></note>: und Fremde welche das<lb/> Buͤrgerrecht erhielten, wurden allerdings einer Phyle und<lb/> einem Demus zugeſchrieben, aber keiner Phratria und<lb/> keinem Genos <note place="foot" n="94)">S. das Decret welches den Plataͤern das Buͤrgerrecht<lb/> ſchenkt, in derſelben Rede <hi rendition="#aq">p. 1385.</hi></note>: ſo bezeichnet Ariſtophanes mehrmals<lb/> neue Buͤrger hoͤhnend als die welche keine oder barbariſche<lb/> Phratoren haͤtten <note xml:id="note-0252" next="#note-0253" place="foot" n="95)">Es verdient eine beſondere Ruͤge, und mag uͤber Bar-<lb/> thelemys allgemeine Unzuverlaͤßigkeit warnen, daß er, mit<lb/> den ausdruͤcklichſten Zeugniſſen vor den Augen, dennoch an-</note>.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [230/0252]
merkwuͤrdig und folgenreich, die beſtimmte und geſchloſ-
ſene Zahl der Geſchlechter, das eigenthuͤmliche dieſer Zahl,
und daß der Begriff gemeinſchaftlicher Abſtammung aus-
druͤcklich gelaͤugnet wird.
Es war eine urſpruͤngliche Eintheilung welche wie die
auf den Wohnort aller Buͤrger zur Zeit einer ſpaͤteren Ge-
ſetzgebung gegruͤndete, der Demen, auf die Nachkommen
forterbte, welche nie aus dem Genos ihrer Vorfahren
traten: weder aber konnte ein neues Genos gebildet wer-
den, noch, wer nicht von ſeinen Vorfahren dieſen Adel
des uralten Buͤrgerrechts empfangen hatte, in eine Phra-
tria, folglich auch nicht in ein Genos eintreten 92). Auf
die Staͤmme des Kliſthenes haben weder Phratrien noch
die Geſchlechter die geringſte Beziehung, jene theilten ſich
in Demen; die Geneten eines Geſchlechts gehoͤrten in die
verſchiedenſten Demen 93): und Fremde welche das
Buͤrgerrecht erhielten, wurden allerdings einer Phyle und
einem Demus zugeſchrieben, aber keiner Phratria und
keinem Genos 94): ſo bezeichnet Ariſtophanes mehrmals
neue Buͤrger hoͤhnend als die welche keine oder barbariſche
Phratoren haͤtten 95).
92) Es iſt voͤllig derſelbe Begriff wie, wenigſtens vormals,
der eines Altchriſten in Spanien.
93) Ein Beyſpiel von den Brytiaden in der Rede gegen Neaͤra,
unter den Demoſtheniſchen, p. 1365. ed: Reiske.
94) S. das Decret welches den Plataͤern das Buͤrgerrecht
ſchenkt, in derſelben Rede p. 1385.
95) Es verdient eine beſondere Ruͤge, und mag uͤber Bar-
thelemys allgemeine Unzuverlaͤßigkeit warnen, daß er, mit
den ausdruͤcklichſten Zeugniſſen vor den Augen, dennoch an-
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