nen Roms von ihrem Anbeginn gleich den alten beseitigten kräftig machte, ohne Zweifel schon Legion genannt ward, nach dem griechischen Kunstausdruck acht Schilde hoch aufgestellt, so füllte von den vier Klassen die ihn bildeten die erste drey, die zweyte das vierte, die dritte das fünfte und eine Hälfte des sechsten, die vierte die andre Hälfte desselben und die beyden übrigen Glieder. Angenommen daß alles vollzählig war, so blieb alsdann noch Mann- schaft übrig die ein halbes Glied hätte anfüllen können. Aber wie kurz auch vor Alters die römischen Feldzüge dauerten, so müßte doch immer eine Zahl Dienstunfähiger in Abzug gebracht werden, damit die Masse in deren Kraft die Eigenthümlichkeit des Phalanx bestand nicht durch zufälligen Ausfall geschwächt werde, und so war in der Wirklichkeit, wenn auch, was gar nicht anzunehmen ist, jede Klasse genau so viel hätte stellen können als sie im Verhältniß ihres Stimmrechts verpflichtet war, doch im- mer kein Ueberschuß. Wenn nun die Fronte von zwey ganzen Centurien oder zweyhundert Mann gebildet war, so sollte der Phalanx siebzehnhundert Mann zählen, und die ganze Legion wenn sie vollzählig war, mit Inbegriff der Leichtbewaffneten, die auch nach der spätern Kriegs- ordnung in der ganzen Zahl der Legion mitgerechnet wur- den, dreytausend fünfhundert. Varro sagt die Legion des Romulus habe aus dreytausend Mann bestanden 58). Dies gilt freylich unmittelbar von einer noch älteren, als nur die drey Stämme bestanden; es mag sich aber auch auf die Legionen beziehen von denen wir reden, nämlich
58)De L. L. IV. c. 16.
nen Roms von ihrem Anbeginn gleich den alten beſeitigten kraͤftig machte, ohne Zweifel ſchon Legion genannt ward, nach dem griechiſchen Kunſtausdruck acht Schilde hoch aufgeſtellt, ſo fuͤllte von den vier Klaſſen die ihn bildeten die erſte drey, die zweyte das vierte, die dritte das fuͤnfte und eine Haͤlfte des ſechſten, die vierte die andre Haͤlfte deſſelben und die beyden uͤbrigen Glieder. Angenommen daß alles vollzaͤhlig war, ſo blieb alsdann noch Mann- ſchaft uͤbrig die ein halbes Glied haͤtte anfuͤllen koͤnnen. Aber wie kurz auch vor Alters die roͤmiſchen Feldzuͤge dauerten, ſo muͤßte doch immer eine Zahl Dienſtunfaͤhiger in Abzug gebracht werden, damit die Maſſe in deren Kraft die Eigenthuͤmlichkeit des Phalanx beſtand nicht durch zufaͤlligen Ausfall geſchwaͤcht werde, und ſo war in der Wirklichkeit, wenn auch, was gar nicht anzunehmen iſt, jede Klaſſe genau ſo viel haͤtte ſtellen koͤnnen als ſie im Verhaͤltniß ihres Stimmrechts verpflichtet war, doch im- mer kein Ueberſchuß. Wenn nun die Fronte von zwey ganzen Centurien oder zweyhundert Mann gebildet war, ſo ſollte der Phalanx ſiebzehnhundert Mann zaͤhlen, und die ganze Legion wenn ſie vollzaͤhlig war, mit Inbegriff der Leichtbewaffneten, die auch nach der ſpaͤtern Kriegs- ordnung in der ganzen Zahl der Legion mitgerechnet wur- den, dreytauſend fuͤnfhundert. Varro ſagt die Legion des Romulus habe aus dreytauſend Mann beſtanden 58). Dies gilt freylich unmittelbar von einer noch aͤlteren, als nur die drey Staͤmme beſtanden; es mag ſich aber auch auf die Legionen beziehen von denen wir reden, naͤmlich
58)De L. L. IV. c. 16.
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nen Roms von ihrem Anbeginn gleich den alten beſeitigten
kraͤftig machte, ohne Zweifel ſchon Legion genannt ward,
nach dem griechiſchen Kunſtausdruck acht Schilde hoch
aufgeſtellt, ſo fuͤllte von den vier Klaſſen die ihn bildeten
die erſte drey, die zweyte das vierte, die dritte das fuͤnfte
und eine Haͤlfte des ſechſten, die vierte die andre Haͤlfte
deſſelben und die beyden uͤbrigen Glieder. Angenommen
daß alles vollzaͤhlig war, ſo blieb alsdann noch Mann-
ſchaft uͤbrig die ein halbes Glied haͤtte anfuͤllen koͤnnen.
Aber wie kurz auch vor Alters die roͤmiſchen Feldzuͤge
dauerten, ſo muͤßte doch immer eine Zahl Dienſtunfaͤhiger
in Abzug gebracht werden, damit die Maſſe in deren
Kraft die Eigenthuͤmlichkeit des Phalanx beſtand nicht
durch zufaͤlligen Ausfall geſchwaͤcht werde, und ſo war in
der Wirklichkeit, wenn auch, was gar nicht anzunehmen
iſt, jede Klaſſe genau ſo viel haͤtte ſtellen koͤnnen als ſie im
Verhaͤltniß ihres Stimmrechts verpflichtet war, doch im-
mer kein Ueberſchuß. Wenn nun die Fronte von zwey
ganzen Centurien oder zweyhundert Mann gebildet war,
ſo ſollte der Phalanx ſiebzehnhundert Mann zaͤhlen, und
die ganze Legion wenn ſie vollzaͤhlig war, mit Inbegriff
der Leichtbewaffneten, die auch nach der ſpaͤtern Kriegs-
ordnung in der ganzen Zahl der Legion mitgerechnet wur-
den, dreytauſend fuͤnfhundert. Varro ſagt die Legion
des Romulus habe aus dreytauſend Mann beſtanden 58).
Dies gilt freylich unmittelbar von einer noch aͤlteren, als
nur die drey Staͤmme beſtanden; es mag ſich aber auch
auf die Legionen beziehen von denen wir reden, naͤmlich
58) De L. L. IV. c. 16.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/306>, abgerufen am 22.11.2024.
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