Polybius 96 b) nennt L. Junius Brutus und M. Ho- ratius die Consuln unter denen der älteste Handelsvertrag mit Karthago geschlossen war. Diesen las man noch zu seiner Zeit, in so alter Sprache verfaßt daß alterthums- kundige Römer den Sinn zum Theil nur erriethen. Po- lybius erzählt mit so großer Besonnenheit und Be- stimmtheit daß jedes seiner Worte bedeutend genommen werden muß: und daher ist es gar nicht zu bezweifeln daß er die Nahmen jener beyden Consuln, wie eslbey jedem Bündniß gesetzliche Sitte war daß der anwesende und be- schwörende Consul darin genannt ward 97), im Eingang der Acte geschrieben las. Damit aber fällt die Angabe aller Fasten, welche P. Valerius als Brutus, Collatinus zu ersetzen erwählten Collegen, und M. Horatius als sei- nen Nachfolger nennen.
Dieser Vertrag ist für die Geschichte so außerordent- lich wichtig daß seine Nichterwähnung bey Livius, wel- cher doch an mehreren Stellen alte Urkunden als Berich- tigung der Annalenerzählung anerkennt, uns, die wir allenthalben Zeugnisse suchen um durch ihre Verglei- chung die verhüllte oder erblichene Wahrheit zu ent- decken, unangenehm auffällt. Verborgen war er ihm nicht, denn Polybius Geschichte liegt, wie jeder weiß, so weit sie sich erstreckte, der seinigen oft bis zu über- setzender Nachbildung zum Grunde. Aber Livius hat offenbar seiner Geschichte gar nicht, wie es der thut dem historische Kritik Bedürfniß ist, vorgearbeitet.
96 b)III. c. 22.
97) Livius II. c. 33. IV. c. 7.
Polybius 96 b) nennt L. Junius Brutus und M. Ho- ratius die Conſuln unter denen der aͤlteſte Handelsvertrag mit Karthago geſchloſſen war. Dieſen las man noch zu ſeiner Zeit, in ſo alter Sprache verfaßt daß alterthums- kundige Roͤmer den Sinn zum Theil nur erriethen. Po- lybius erzaͤhlt mit ſo großer Beſonnenheit und Be- ſtimmtheit daß jedes ſeiner Worte bedeutend genommen werden muß: und daher iſt es gar nicht zu bezweifeln daß er die Nahmen jener beyden Conſuln, wie eslbey jedem Buͤndniß geſetzliche Sitte war daß der anweſende und be- ſchwoͤrende Conſul darin genannt ward 97), im Eingang der Acte geſchrieben las. Damit aber faͤllt die Angabe aller Faſten, welche P. Valerius als Brutus, Collatinus zu erſetzen erwaͤhlten Collegen, und M. Horatius als ſei- nen Nachfolger nennen.
Dieſer Vertrag iſt fuͤr die Geſchichte ſo außerordent- lich wichtig daß ſeine Nichterwaͤhnung bey Livius, wel- cher doch an mehreren Stellen alte Urkunden als Berich- tigung der Annalenerzaͤhlung anerkennt, uns, die wir allenthalben Zeugniſſe ſuchen um durch ihre Verglei- chung die verhuͤllte oder erblichene Wahrheit zu ent- decken, unangenehm auffaͤllt. Verborgen war er ihm nicht, denn Polybius Geſchichte liegt, wie jeder weiß, ſo weit ſie ſich erſtreckte, der ſeinigen oft bis zu uͤber- ſetzender Nachbildung zum Grunde. Aber Livius hat offenbar ſeiner Geſchichte gar nicht, wie es der thut dem hiſtoriſche Kritik Beduͤrfniß iſt, vorgearbeitet.
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Polybius 96 b) nennt L. Junius Brutus und M. Ho-
ratius die Conſuln unter denen der aͤlteſte Handelsvertrag
mit Karthago geſchloſſen war. Dieſen las man noch zu
ſeiner Zeit, in ſo alter Sprache verfaßt daß alterthums-
kundige Roͤmer den Sinn zum Theil nur erriethen. Po-
lybius erzaͤhlt mit ſo großer Beſonnenheit und Be-
ſtimmtheit daß jedes ſeiner Worte bedeutend genommen
werden muß: und daher iſt es gar nicht zu bezweifeln daß
er die Nahmen jener beyden Conſuln, wie eslbey jedem
Buͤndniß geſetzliche Sitte war daß der anweſende und be-
ſchwoͤrende Conſul darin genannt ward 97), im Eingang
der Acte geſchrieben las. Damit aber faͤllt die Angabe
aller Faſten, welche P. Valerius als Brutus, Collatinus
zu erſetzen erwaͤhlten Collegen, und M. Horatius als ſei-
nen Nachfolger nennen.
Dieſer Vertrag iſt fuͤr die Geſchichte ſo außerordent-
lich wichtig daß ſeine Nichterwaͤhnung bey Livius, wel-
cher doch an mehreren Stellen alte Urkunden als Berich-
tigung der Annalenerzaͤhlung anerkennt, uns, die wir
allenthalben Zeugniſſe ſuchen um durch ihre Verglei-
chung die verhuͤllte oder erblichene Wahrheit zu ent-
decken, unangenehm auffaͤllt. Verborgen war er ihm
nicht, denn Polybius Geſchichte liegt, wie jeder weiß,
ſo weit ſie ſich erſtreckte, der ſeinigen oft bis zu uͤber-
ſetzender Nachbildung zum Grunde. Aber Livius hat
offenbar ſeiner Geſchichte gar nicht, wie es der thut
dem hiſtoriſche Kritik Beduͤrfniß iſt, vorgearbeitet.
96 b) III. c. 22.
97) Livius II. c. 33. IV. c. 7.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 332. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/354>, abgerufen am 23.11.2024.
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