höhnisch mit der Erlaubniß seine Entwürfe auszufüh- ren, nur solche Kräfte anwiesen mit denen er in Unmuth unthätig bleiben oder untergehen mußte, -- das Volk und ganz Italien, so weit es treu war, weit mehr freywil- lig dem Helden hingaben, als der Senat hätte befehlen können; so fand C. Marcius im Willen der Bürger alle Mittel die ihm der Senat versagte. Als er von einem glorreichen Feldzuge heimkehrte verdankte er dem Volk auch den Lohn des Triumphs den der Senat abschlug. Das war den Patriciern zu viel: sie waren erinnert alles für den Umsturz des licinischen Gesetzes zu wagen.
Die Consularwahlen wurden gestört bis das Jahr um war; und patricische Interregen hielten die Comi- tien. Sie ließen keine Stimmen gelten für plebejische Candidaten; und indem sie so die beyden Patricier, welche die meisten Stimmen hatten, für gewählt erklärten, fügte der Interrex Fabius den Hohn hinzu: nach den zwölf Ta- feln entscheide der jüngste Beschluß des Volks gegen ältere Gesetze, so auch hier die Wahl, sein erzwungenes Werk, gegen das licinische. Also kamen ungeachtet der tribuni- cischen Intercessionen die Consularfasces des Jahrs 400, im zwölften nach dem licinischen Gesetz, wieder an zwey Patricier 97). Diese nannten es bey der nächsten Wahl eine Ehrenpflicht ihrem Stande den wiedergewonnenen ausschließlichen Besitz des Consulats zu erhalten. Da sie also alle Stimmen für plebejische Candidaten starrsinnig verwarfen, verließ das freye Volk, die Plebs, das Wahl- feld mit den Tribunen, und die Consuln vollendeten eine
97) Livius VII. c. 17. 18.
hoͤhniſch mit der Erlaubniß ſeine Entwuͤrfe auszufuͤh- ren, nur ſolche Kraͤfte anwieſen mit denen er in Unmuth unthaͤtig bleiben oder untergehen mußte, — das Volk und ganz Italien, ſo weit es treu war, weit mehr freywil- lig dem Helden hingaben, als der Senat haͤtte befehlen koͤnnen; ſo fand C. Marcius im Willen der Buͤrger alle Mittel die ihm der Senat verſagte. Als er von einem glorreichen Feldzuge heimkehrte verdankte er dem Volk auch den Lohn des Triumphs den der Senat abſchlug. Das war den Patriciern zu viel: ſie waren erinnert alles fuͤr den Umſturz des liciniſchen Geſetzes zu wagen.
Die Conſularwahlen wurden geſtoͤrt bis das Jahr um war; und patriciſche Interregen hielten die Comi- tien. Sie ließen keine Stimmen gelten fuͤr plebejiſche Candidaten; und indem ſie ſo die beyden Patricier, welche die meiſten Stimmen hatten, fuͤr gewaͤhlt erklaͤrten, fuͤgte der Interrex Fabius den Hohn hinzu: nach den zwoͤlf Ta- feln entſcheide der juͤngſte Beſchluß des Volks gegen aͤltere Geſetze, ſo auch hier die Wahl, ſein erzwungenes Werk, gegen das liciniſche. Alſo kamen ungeachtet der tribuni- ciſchen Interceſſionen die Conſularfaſces des Jahrs 400, im zwoͤlften nach dem liciniſchen Geſetz, wieder an zwey Patricier 97). Dieſe nannten es bey der naͤchſten Wahl eine Ehrenpflicht ihrem Stande den wiedergewonnenen ausſchließlichen Beſitz des Conſulats zu erhalten. Da ſie alſo alle Stimmen fuͤr plebejiſche Candidaten ſtarrſinnig verwarfen, verließ das freye Volk, die Plebs, das Wahl- feld mit den Tribunen, und die Conſuln vollendeten eine
97) Livius VII. c. 17. 18.
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hoͤhniſch mit der Erlaubniß ſeine Entwuͤrfe auszufuͤh-
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unthaͤtig bleiben oder untergehen mußte, — das Volk und
ganz Italien, ſo weit es treu war, weit mehr freywil-
lig dem Helden hingaben, als der Senat haͤtte befehlen
koͤnnen; ſo fand C. Marcius im Willen der Buͤrger alle
Mittel die ihm der Senat verſagte. Als er von einem
glorreichen Feldzuge heimkehrte verdankte er dem Volk
auch den Lohn des Triumphs den der Senat abſchlug.
Das war den Patriciern zu viel: ſie waren erinnert
alles fuͤr den Umſturz des liciniſchen Geſetzes zu wagen.
Die Conſularwahlen wurden geſtoͤrt bis das Jahr
um war; und patriciſche Interregen hielten die Comi-
tien. Sie ließen keine Stimmen gelten fuͤr plebejiſche
Candidaten; und indem ſie ſo die beyden Patricier, welche
die meiſten Stimmen hatten, fuͤr gewaͤhlt erklaͤrten, fuͤgte
der Interrex Fabius den Hohn hinzu: nach den zwoͤlf Ta-
feln entſcheide der juͤngſte Beſchluß des Volks gegen aͤltere
Geſetze, ſo auch hier die Wahl, ſein erzwungenes Werk,
gegen das liciniſche. Alſo kamen ungeachtet der tribuni-
ciſchen Interceſſionen die Conſularfaſces des Jahrs 400,
im zwoͤlften nach dem liciniſchen Geſetz, wieder an zwey
Patricier 97). Dieſe nannten es bey der naͤchſten Wahl
eine Ehrenpflicht ihrem Stande den wiedergewonnenen
ausſchließlichen Beſitz des Conſulats zu erhalten. Da ſie
alſo alle Stimmen fuͤr plebejiſche Candidaten ſtarrſinnig
verwarfen, verließ das freye Volk, die Plebs, das Wahl-
feld mit den Tribunen, und die Conſuln vollendeten eine
97) Livius VII. c. 17. 18.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 427. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/443>, abgerufen am 22.11.2024.
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