trie (bey Pezius T. III. P. 2.), welches vielleicht auch nur aus Nypsus entlehnt ist.
Der Anfang des ersten Buchs des Euklides (p. 316. u. f. ed. G.) ist aus einer vollständigen Geometrie des Boethius genommen: der gedruckten fehlen die Beweise und Auflösungen. Es gehört aber dieses Bruchstück so wenig als die übrigen von Turnebus mit besondern Sei- tenzahlen herausgegebenen Stücke zu einer der alten Sammlungen.
Zu den größten Merkwürdigkeiten der zweyten Sammlung -- denn wenigstens im Arcerianus fehlen sie -- sind die Titel aus den beyden großen kaiserlichen Rechtssammlungen zu zählen: von denen der aus dem theodosianischen Codex, unter der Aufschrift de finium regundorum, nach dem Fragment an Celsus; der Pan- dectentitel unter den gemischten Excerpten p. 177. ed. Turneb. sich findet.
Der Titel des theodosianischen Codex (II. 26.) fin- det sich in den Ausgaben vollständig, obwohl das Bre- viarium nur die l. 2. enthält. Daß er in der von Cuja- cius (1566.) aus unserer Sammlung hergestellt sey, hat, wie es scheint, selbst Jacob Gothofredus nicht bemerkt: und so ist die einzige Quelle sogar von Rigaltius nur für ein verschiedenes Exemplar angesehen worden. Außer den vollständigen Gesetzen des Titels finden sich zwey Fragmente aus Constitutionen Impp. Theodosius et Va- lentinianus Numo M. O., und Florentino P. P. (p. 343.) und die Novelle Tit. X. 1. Iidem Impp. Cyro P. P. O. Auch über jene beyden Fragmente, welche in allen Aus-
gaben
trie (bey Pezius T. III. P. 2.), welches vielleicht auch nur aus Nypſus entlehnt iſt.
Der Anfang des erſten Buchs des Euklides (p. 316. u. f. ed. G.) iſt aus einer vollſtaͤndigen Geometrie des Boethius genommen: der gedruckten fehlen die Beweiſe und Aufloͤſungen. Es gehoͤrt aber dieſes Bruchſtuͤck ſo wenig als die uͤbrigen von Turnebus mit beſondern Sei- tenzahlen herausgegebenen Stuͤcke zu einer der alten Sammlungen.
Zu den groͤßten Merkwuͤrdigkeiten der zweyten Sammlung — denn wenigſtens im Arcerianus fehlen ſie — ſind die Titel aus den beyden großen kaiſerlichen Rechtsſammlungen zu zaͤhlen: von denen der aus dem theodoſianiſchen Codex, unter der Aufſchrift de finium regundorum, nach dem Fragment an Celſus; der Pan- dectentitel unter den gemiſchten Excerpten p. 177. ed. Turneb. ſich findet.
Der Titel des theodoſianiſchen Codex (II. 26.) fin- det ſich in den Ausgaben vollſtaͤndig, obwohl das Bre- viarium nur die l. 2. enthaͤlt. Daß er in der von Cuja- cius (1566.) aus unſerer Sammlung hergeſtellt ſey, hat, wie es ſcheint, ſelbſt Jacob Gothofredus nicht bemerkt: und ſo iſt die einzige Quelle ſogar von Rigaltius nur fuͤr ein verſchiedenes Exemplar angeſehen worden. Außer den vollſtaͤndigen Geſetzen des Titels finden ſich zwey Fragmente aus Conſtitutionen Impp. Theodosius et Va- lentinianus Numo M. O., und Florentino P. P. (p. 343.) und die Novelle Tit. X. 1. Iidem Impp. Cyro P. P. O. Auch uͤber jene beyden Fragmente, welche in allen Aus-
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trie (bey Pezius T. III. P. 2.), welches vielleicht auch
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Der Anfang des erſten Buchs des Euklides (p. 316.
u. f. ed. G.) iſt aus einer vollſtaͤndigen Geometrie des
Boethius genommen: der gedruckten fehlen die Beweiſe
und Aufloͤſungen. Es gehoͤrt aber dieſes Bruchſtuͤck ſo
wenig als die uͤbrigen von Turnebus mit beſondern Sei-
tenzahlen herausgegebenen Stuͤcke zu einer der alten
Sammlungen.
Zu den groͤßten Merkwuͤrdigkeiten der zweyten
Sammlung — denn wenigſtens im Arcerianus fehlen ſie
— ſind die Titel aus den beyden großen kaiſerlichen
Rechtsſammlungen zu zaͤhlen: von denen der aus dem
theodoſianiſchen Codex, unter der Aufſchrift de finium
regundorum, nach dem Fragment an Celſus; der Pan-
dectentitel unter den gemiſchten Excerpten p. 177. ed.
Turneb. ſich findet.
Der Titel des theodoſianiſchen Codex (II. 26.) fin-
det ſich in den Ausgaben vollſtaͤndig, obwohl das Bre-
viarium nur die l. 2. enthaͤlt. Daß er in der von Cuja-
cius (1566.) aus unſerer Sammlung hergeſtellt ſey, hat,
wie es ſcheint, ſelbſt Jacob Gothofredus nicht bemerkt:
und ſo iſt die einzige Quelle ſogar von Rigaltius nur fuͤr
ein verſchiedenes Exemplar angeſehen worden. Außer
den vollſtaͤndigen Geſetzen des Titels finden ſich zwey
Fragmente aus Conſtitutionen Impp. Theodosius et Va-
lentinianus Numo M. O., und Florentino P. P. (p. 343.)
und die Novelle Tit. X. 1. Iidem Impp. Cyro P. P. O.
Auch uͤber jene beyden Fragmente, welche in allen Aus-
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 544. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/560>, abgerufen am 14.05.2024.
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