Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.

Bild:
<< vorherige Seite

des Gesetz ein einzelnes Blatt eingenommen haben müßte:
und die meisten enthalten nur wenige Zeilen. Dies
wäre nur eine Sonderbarkeit; aber wir finden hier einen
von der Florentina sowohl als von der Bononiensis (Cra-
mer praef. ad Tit. de V. S. p. 13.) ganz abweichenden
Text. Er enthält originale und singuläre Varianten, un-
ter denen einige der Prüfung sehr werth sind. Unter
die Quellen der Bononiensis gehört die Recension keines-
wegs von der sich hier ein Theil erhalten hat: denn nur
in äußerst wenigen Fällen stimmt sie mit ihr gegen die
Florentina zusammen.

Contius hat in der Ausgabe 1571 (in 16mo) die
wichtigsten Varianten als aus Julius Frontinus gege-
ben: sie scheinen ganz in Vergessenheit gerathen zu seyn:
in der Gebauerschen Ausgabe sind, nach Brenkmann,
nur einige wenige, nicht die wichtigsten, angeführt. Ich
gebe daher am Schluß dieser Abhandlung eine vollstän-
dige Vergleichung mit der Florentina, und an allen
Stellen wo diese Texte variiren, (aber auch nur an die-
sen) mit alten Ausgaben, und der Haloandrischen und
Sennetonischen. Rigaltius ließ den Titel weg aus sei-
ner Ausgabe, und Goesius redet gar nicht von ihm.
Ohne handschriftliche Autorität hat er hingegen l. 7. u. 8.
§. 1. dieses Titels, l. 16. de adquir. res. dom. und l. 3. §. 2.
de term. moto
abdrucken lassen, als ob sie zum Corpus
gehörten. Ich vermuthe daß er Turnebus Ausgabe nur
dem Nahmen nach gekannt hat.

Es würde sehr wichtig seyn die Handschriften zu
kennen die von unserer Sammlung gebraucht, zu wissen

M m 2

des Geſetz ein einzelnes Blatt eingenommen haben muͤßte:
und die meiſten enthalten nur wenige Zeilen. Dies
waͤre nur eine Sonderbarkeit; aber wir finden hier einen
von der Florentina ſowohl als von der Bononienſis (Cra-
mer præf. ad Tit. de V. S. p. 13.) ganz abweichenden
Text. Er enthaͤlt originale und ſingulaͤre Varianten, un-
ter denen einige der Pruͤfung ſehr werth ſind. Unter
die Quellen der Bononienſis gehoͤrt die Recenſion keines-
wegs von der ſich hier ein Theil erhalten hat: denn nur
in aͤußerſt wenigen Faͤllen ſtimmt ſie mit ihr gegen die
Florentina zuſammen.

Contius hat in der Ausgabe 1571 (in 16mo) die
wichtigſten Varianten als aus Julius Frontinus gege-
ben: ſie ſcheinen ganz in Vergeſſenheit gerathen zu ſeyn:
in der Gebauerſchen Ausgabe ſind, nach Brenkmann,
nur einige wenige, nicht die wichtigſten, angefuͤhrt. Ich
gebe daher am Schluß dieſer Abhandlung eine vollſtaͤn-
dige Vergleichung mit der Florentina, und an allen
Stellen wo dieſe Texte variiren, (aber auch nur an die-
ſen) mit alten Ausgaben, und der Haloandriſchen und
Sennetoniſchen. Rigaltius ließ den Titel weg aus ſei-
ner Ausgabe, und Goeſius redet gar nicht von ihm.
Ohne handſchriftliche Autoritaͤt hat er hingegen l. 7. u. 8.
§. 1. dieſes Titels, l. 16. de adquir. res. dom. und l. 3. §. 2.
de term. moto
abdrucken laſſen, als ob ſie zum Corpus
gehoͤrten. Ich vermuthe daß er Turnebus Ausgabe nur
dem Nahmen nach gekannt hat.

Es wuͤrde ſehr wichtig ſeyn die Handſchriften zu
kennen die von unſerer Sammlung gebraucht, zu wiſſen

M m 2
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0563" n="547"/>
des Ge&#x017F;etz ein einzelnes Blatt eingenommen haben mu&#x0364;ßte:<lb/>
und die mei&#x017F;ten enthalten nur wenige Zeilen. Dies<lb/>
wa&#x0364;re nur eine Sonderbarkeit; aber wir finden hier einen<lb/>
von der Florentina &#x017F;owohl als von der Bononien&#x017F;is (Cra-<lb/>
mer <hi rendition="#aq">præf. ad Tit. de V. S. p.</hi> 13.) ganz abweichenden<lb/>
Text. Er entha&#x0364;lt originale und &#x017F;ingula&#x0364;re Varianten, un-<lb/>
ter denen einige der Pru&#x0364;fung &#x017F;ehr werth &#x017F;ind. Unter<lb/>
die Quellen der Bononien&#x017F;is geho&#x0364;rt die Recen&#x017F;ion keines-<lb/>
wegs von der &#x017F;ich hier ein Theil erhalten hat: denn nur<lb/>
in a&#x0364;ußer&#x017F;t wenigen Fa&#x0364;llen &#x017F;timmt &#x017F;ie mit ihr gegen die<lb/>
Florentina zu&#x017F;ammen.</p><lb/>
          <p>Contius hat in der Ausgabe 1571 (in 16<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">mo</hi></hi>) die<lb/>
wichtig&#x017F;ten Varianten als aus Julius Frontinus gege-<lb/>
ben: &#x017F;ie &#x017F;cheinen ganz in Verge&#x017F;&#x017F;enheit gerathen zu &#x017F;eyn:<lb/>
in der Gebauer&#x017F;chen Ausgabe &#x017F;ind, nach Brenkmann,<lb/>
nur einige wenige, nicht die wichtig&#x017F;ten, angefu&#x0364;hrt. Ich<lb/>
gebe daher am Schluß die&#x017F;er Abhandlung eine voll&#x017F;ta&#x0364;n-<lb/>
dige Vergleichung mit der Florentina, und an allen<lb/>
Stellen wo die&#x017F;e Texte variiren, (aber auch <hi rendition="#g">nur</hi> an die-<lb/>
&#x017F;en) mit alten Ausgaben, und der Haloandri&#x017F;chen und<lb/>
Sennetoni&#x017F;chen. Rigaltius ließ den Titel weg aus &#x017F;ei-<lb/>
ner Ausgabe, und Goe&#x017F;ius redet gar nicht von ihm.<lb/>
Ohne hand&#x017F;chriftliche Autorita&#x0364;t hat er hingegen <hi rendition="#aq">l.</hi> 7. u. 8.<lb/>
§. 1. die&#x017F;es Titels, <hi rendition="#aq">l. 16. de adquir. res. dom.</hi> und <hi rendition="#aq">l. 3. §. 2.<lb/>
de term. moto</hi> abdrucken la&#x017F;&#x017F;en, als ob &#x017F;ie zum Corpus<lb/>
geho&#x0364;rten. Ich vermuthe daß er Turnebus Ausgabe nur<lb/>
dem Nahmen nach gekannt hat.</p><lb/>
          <p>Es wu&#x0364;rde &#x017F;ehr wichtig &#x017F;eyn die Hand&#x017F;chriften zu<lb/>
kennen die von un&#x017F;erer Sammlung gebraucht, zu wi&#x017F;&#x017F;en<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">M m 2</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[547/0563] des Geſetz ein einzelnes Blatt eingenommen haben muͤßte: und die meiſten enthalten nur wenige Zeilen. Dies waͤre nur eine Sonderbarkeit; aber wir finden hier einen von der Florentina ſowohl als von der Bononienſis (Cra- mer præf. ad Tit. de V. S. p. 13.) ganz abweichenden Text. Er enthaͤlt originale und ſingulaͤre Varianten, un- ter denen einige der Pruͤfung ſehr werth ſind. Unter die Quellen der Bononienſis gehoͤrt die Recenſion keines- wegs von der ſich hier ein Theil erhalten hat: denn nur in aͤußerſt wenigen Faͤllen ſtimmt ſie mit ihr gegen die Florentina zuſammen. Contius hat in der Ausgabe 1571 (in 16mo) die wichtigſten Varianten als aus Julius Frontinus gege- ben: ſie ſcheinen ganz in Vergeſſenheit gerathen zu ſeyn: in der Gebauerſchen Ausgabe ſind, nach Brenkmann, nur einige wenige, nicht die wichtigſten, angefuͤhrt. Ich gebe daher am Schluß dieſer Abhandlung eine vollſtaͤn- dige Vergleichung mit der Florentina, und an allen Stellen wo dieſe Texte variiren, (aber auch nur an die- ſen) mit alten Ausgaben, und der Haloandriſchen und Sennetoniſchen. Rigaltius ließ den Titel weg aus ſei- ner Ausgabe, und Goeſius redet gar nicht von ihm. Ohne handſchriftliche Autoritaͤt hat er hingegen l. 7. u. 8. §. 1. dieſes Titels, l. 16. de adquir. res. dom. und l. 3. §. 2. de term. moto abdrucken laſſen, als ob ſie zum Corpus gehoͤrten. Ich vermuthe daß er Turnebus Ausgabe nur dem Nahmen nach gekannt hat. Es wuͤrde ſehr wichtig ſeyn die Handſchriften zu kennen die von unſerer Sammlung gebraucht, zu wiſſen M m 2

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/563
Zitationshilfe: Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 547. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/563>, abgerufen am 24.11.2024.