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Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704.

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Gläubigen / welche aus allen diesen Gliedern bestehet / so lieblich aneinander hangen / und davon keines dem Hiob gemangelt hat. Nicht an der Gerechtigkeit GOttes und des Glaubens / indem er sich fest im Glauben an seinen Erlöser hielte / sagend: Ich weiß / daß mein Erlöser lebt / u. s. w. Nicht an dercap. 19. v. 25. allgemeinen Gerechtigkeit oder Gottseeligkeit / indem er von GOTT selbsten das Zeugniß und Lob hat / daß er schlecht und recht / gottsfürchtig gewesen sey / und habe das Böse gemeidet:cap. 1. v. 8. nicht an der Bürgerlichen / oder an der Gerechtigkeit die mit den Bürgerlichen Händeln und Contracten beschäfftiget ist; In dem diese aus jener allgemeinen als ein Bächlein aus seiner Quelle fliesset / und unwidersprechlich folget / daß wer schlecht und recht und gottsfürchtig ist / auch schlecht und recht das ist aufrichtig / ohne Falsch / Betrug und Ungerechtigkeit in dem gemeinen Bürgerlichen Umgang mit seinem Nächsten seyn müsse. Welche Bewandnüß es auch mit der Richter- oder Obrigkeitlichen Gerechtigkeit hat / die gleichfalls eine schöne Tochter ist von jener schönen Mutter / der allgemeinen Gerechtigkeit oder Gottseeligkeit. Und scheinet / daß Hiob von dieser der Richter- und Obrigkeitlichen Gerechtigkeit rede / wenn er sagt / Gerechtigkeit war mein Kleid daß ich anzog wie ein Rock / und mein Recht war mein Fürstlicher Hut. Seines Rechts gedenckt er / und zeigt damit an / wie lieb und werth er das Recht und die Handhabunge der Gerechtigkeit gehalten habe. Als sagte er: Mein mir liebes und werthes Recht / die vornehmste Pflicht meines Ammts / habe ich vor meinen besten Schmuck gehalten. Gerechtigkeit war mein Kleid das ich anzog / und mein Recht war mein Fürsten Hut. Da den per [fremdsprachliches Material], und zu der Sachen desto mehrer Bekräfftigunge / durch beyde Worte Gerechtigkeit und Recht einerley gemeynet ist / die Richterliche Gerechtigkeit / und derselben Handhabunge / und kan wol seyn / da er des Kleides und Huts gedencket / daß man zu seiner Zeit bey öffentlicher Halt- und Hegunge des Gerichts sich eines besondern Habits mag bedient haben. Doch das gewisseste ist; Es werde damit angezeiget / daß wie ein Fürstlicher Rock / Hut und Kleid eine Zierde ist an dem der dieses trägt: Also habe er immer die Gerechtigkeit vor seinen Schmuck und Ornat gehalten. Gerechtigkeit / sagt er in seiner Sprache / zog ich an / und sie zog mich an / das ist / Ich führte mich so auf / daß die [fremdsprachliches Material] Gerechtigkeit meine / und ich der Gerechtigkeit Zierde war: In-

Gläubigen / welche aus allen diesen Gliedern bestehet / so lieblich aneinander hangen / und davon keines dem Hiob gemangelt hat. Nicht an der Gerechtigkeit GOttes und des Glaubens / indem er sich fest im Glauben an seinen Erlöser hielte / sagend: Ich weiß / daß mein Erlöser lebt / u. s. w. Nicht an dercap. 19. v. 25. allgemeinen Gerechtigkeit oder Gottseeligkeit / indem er von GOTT selbsten das Zeugniß und Lob hat / daß er schlecht und recht / gottsfürchtig gewesen sey / und habe das Böse gemeidet:cap. 1. v. 8. nicht an der Bürgerlichen / oder an der Gerechtigkeit die mit den Bürgerlichen Händeln und Contracten beschäfftiget ist; In dem diese aus jener allgemeinen als ein Bächlein aus seiner Quelle fliesset / und unwidersprechlich folget / daß wer schlecht und recht und gottsfürchtig ist / auch schlecht und recht das ist aufrichtig / ohne Falsch / Betrug und Ungerechtigkeit in dem gemeinen Bürgerlichen Umgang mit seinem Nächsten seyn müsse. Welche Bewandnüß es auch mit der Richter- oder Obrigkeitlichen Gerechtigkeit hat / die gleichfalls eine schöne Tochter ist von jener schönen Mutter / der allgemeinen Gerechtigkeit oder Gottseeligkeit. Und scheinet / daß Hiob von dieser der Richter- und Obrigkeitlichen Gerechtigkeit rede / wenn er sagt / Gerechtigkeit war mein Kleid daß ich anzog wie ein Rock / und mein Recht war mein Fürstlicher Hut. Seines Rechts gedenckt er / und zeigt damit an / wie lieb und werth er das Recht und die Handhabunge der Gerechtigkeit gehalten habe. Als sagte er: Mein mir liebes und werthes Recht / die vornehmste Pflicht meines Am̃ts / habe ich vor meinen besten Schmuck gehalten. Gerechtigkeit war mein Kleid das ich anzog / und mein Recht war mein Fürsten Hut. Da den per [fremdsprachliches Material], und zu der Sachen desto mehrer Bekräfftigunge / durch beyde Worte Gerechtigkeit und Recht einerley gemeynet ist / die Richterliche Gerechtigkeit / und derselben Handhabunge / und kan wol seyn / da er des Kleides und Huts gedencket / daß man zu seiner Zeit bey öffentlicher Halt- und Hegunge des Gerichts sich eines besondern Habits mag bedient haben. Doch das gewisseste ist; Es werde damit angezeiget / daß wie ein Fürstlicher Rock / Hut und Kleid eine Zierde ist an dem der dieses trägt: Also habe er immer die Gerechtigkeit vor seinen Schmuck und Ornat gehalten. Gerechtigkeit / sagt er in seiner Sprache / zog ich an / und sie zog mich an / das ist / Ich führte mich so auf / daß die [fremdsprachliches Material] Gerechtigkeit meine / und ich der Gerechtigkeit Zierde war: In-

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[13/0017] Gläubigen / welche aus allen diesen Gliedern bestehet / so lieblich aneinander hangen / und davon keines dem Hiob gemangelt hat. Nicht an der Gerechtigkeit GOttes und des Glaubens / indem er sich fest im Glauben an seinen Erlöser hielte / sagend: Ich weiß / daß mein Erlöser lebt / u. s. w. Nicht an der allgemeinen Gerechtigkeit oder Gottseeligkeit / indem er von GOTT selbsten das Zeugniß und Lob hat / daß er schlecht und recht / gottsfürchtig gewesen sey / und habe das Böse gemeidet: nicht an der Bürgerlichen / oder an der Gerechtigkeit die mit den Bürgerlichen Händeln und Contracten beschäfftiget ist; In dem diese aus jener allgemeinen als ein Bächlein aus seiner Quelle fliesset / und unwidersprechlich folget / daß wer schlecht und recht und gottsfürchtig ist / auch schlecht und recht das ist aufrichtig / ohne Falsch / Betrug und Ungerechtigkeit in dem gemeinen Bürgerlichen Umgang mit seinem Nächsten seyn müsse. Welche Bewandnüß es auch mit der Richter- oder Obrigkeitlichen Gerechtigkeit hat / die gleichfalls eine schöne Tochter ist von jener schönen Mutter / der allgemeinen Gerechtigkeit oder Gottseeligkeit. Und scheinet / daß Hiob von dieser der Richter- und Obrigkeitlichen Gerechtigkeit rede / wenn er sagt / Gerechtigkeit war mein Kleid daß ich anzog wie ein Rock / und mein Recht war mein Fürstlicher Hut. Seines Rechts gedenckt er / und zeigt damit an / wie lieb und werth er das Recht und die Handhabunge der Gerechtigkeit gehalten habe. Als sagte er: Mein mir liebes und werthes Recht / die vornehmste Pflicht meines Am̃ts / habe ich vor meinen besten Schmuck gehalten. Gerechtigkeit war mein Kleid das ich anzog / und mein Recht war mein Fürsten Hut. Da den per _ , und zu der Sachen desto mehrer Bekräfftigunge / durch beyde Worte Gerechtigkeit und Recht einerley gemeynet ist / die Richterliche Gerechtigkeit / und derselben Handhabunge / und kan wol seyn / da er des Kleides und Huts gedencket / daß man zu seiner Zeit bey öffentlicher Halt- und Hegunge des Gerichts sich eines besondern Habits mag bedient haben. Doch das gewisseste ist; Es werde damit angezeiget / daß wie ein Fürstlicher Rock / Hut und Kleid eine Zierde ist an dem der dieses trägt: Also habe er immer die Gerechtigkeit vor seinen Schmuck und Ornat gehalten. Gerechtigkeit / sagt er in seiner Sprache / zog ich an / und sie zog mich an / das ist / Ich führte mich so auf / daß die Gerechtigkeit meine / und ich der Gerechtigkeit Zierde war: In- cap. 19. v. 25. cap. 1. v. 8. _

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
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Zitationshilfe: Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/17>, abgerufen am 03.12.2024.