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Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704.

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be / die er empfangen hat / als die guten Haußhalter der mancherley Gnaden GOttes. Es ist je ihnen nicht weniger Ernst in ihren Gebeth / als den Geringsten in ihrem Lande / wenn sie in und mit der Christlichen Kirchen singen:

Es ist ja HErr / dein Geschenck und Gabe / Mein Leib und Seel / alles was ich habe In diesem armen Leben / Damit ichs brauche zum Lobe dein / Zu Nutz und Dienst des Nechsten mein / Wollest mir deine Gnade geben!

Von dieser Tugend haben die Regenten den allerlieblichsten und ihnen so wol rühmlichsten / als ihren Unterthanen erfreulichsten Nahmen / eines Vaters des Vaterlandes oder (wie Hiob es für seinen Ruhm und Ehre hält / sich zu nennen) eines Vaters der Armen. Von der Gerechtigkeit haben sie / daßvid. Senec. l. 1. de clem. c. 14. Psal. 68. v. 6. sie gerechte Richter sind / von der Milde und Clemence, daß sie Väter heissen. Wie GOTT ist beydes ein Richter der Wittwen / und ein Vater der Waysen / also die Götter auff Erden. Wie aber der Richter-Nahme / und der Ruhm der Gerechtigkeit noch etwas vom Stachel hat wider die Ungerechten / also hat dieser Vater-Nahme nichts als den süssen Honig der Liebe / Güte / und Gewogenheit. Viel erfreulicher und tröstlicher ist dieser Vater-Nahme / denn jener / eines gerechten Richters. Hören und bedencken wir / daß GOtt ein Richter ist / und ein GOtt der täglich dräuet / wer solte sich nicht fürchten? Hören und bedencken wir / daß GOtt ein Vater aller Barmhertzigkeit ist / wer solte sich nicht freuen? Je näher die Fürsten und Herren in ihrem Ambte ihren obersten Lehens-Herrn kommen / von dessen Gnade sie sich schreiben / desto näher müssen sie ihm auch seyn in der Gnade und Güte. Keine Tugend ist / daß ich so sage / menschlicher als die durch welche wir den Menschen gütlich thun / und uns sein erbarmen in seiner Noth: Aber untervid. Senec. l. 1. de clem. c. 3. allen Menschen sind keine welchen diese Tugend mehr zu kömmt / als einem Könige oder Fürsten. Ein Regent und Landes-Vater ist qui non tantum praeest, der nicht nur herrschet und gebeut / denn das kan auch wol ein Tyranne / sondern qui prodest, der seinen Unterthanen nützet / und mit väterlicher Huld und Gnade zugethan ist; Der zu erkennen weiß / non Rempubl. suamvid. Senec. de clem. l. 1. c. 19. esse, sed se Reipubl. Der alles hauptsächlich auff den Nutzen der

be / die er empfangen hat / als die guten Haußhalter der mancherley Gnaden GOttes. Es ist je ihnen nicht weniger Ernst in ihren Gebeth / als den Geringsten in ihrem Lande / wenn sie in und mit der Christlichen Kirchen singen:

Es ist ja HErr / dein Geschenck und Gabe / Mein Leib und Seel / alles was ich habe In diesem armen Leben / Damit ichs brauche zum Lobe dein / Zu Nutz und Dienst des Nechsten mein / Wollest mir deine Gnade geben!

Von dieser Tugend haben die Regenten den allerlieblichsten und ihnen so wol rühmlichsten / als ihren Unterthanen erfreulichsten Nahmen / eines Vaters des Vaterlandes oder (wie Hiob es für seinen Ruhm und Ehre hält / sich zu nennen) eines Vaters der Armen. Von der Gerechtigkeit haben sie / daßvid. Senec. l. 1. de clem. c. 14. Psal. 68. v. 6. sie gerechte Richter sind / von der Milde und Clemence, daß sie Väter heissen. Wie GOTT ist beydes ein Richter der Wittwen / und ein Vater der Waysen / also die Götter auff Erden. Wie aber der Richter-Nahme / und der Ruhm der Gerechtigkeit noch etwas vom Stachel hat wider die Ungerechten / also hat dieser Vater-Nahme nichts als den süssen Honig der Liebe / Güte / und Gewogenheit. Viel erfreulicher und tröstlicher ist dieser Vater-Nahme / denn jener / eines gerechten Richters. Hören und bedencken wir / daß GOtt ein Richter ist / und ein GOtt der täglich dräuet / wer solte sich nicht fürchten? Hören und bedencken wir / daß GOtt ein Vater aller Barmhertzigkeit ist / wer solte sich nicht freuen? Je näher die Fürsten und Herren in ihrem Ambte ihren obersten Lehens-Herrn kommen / von dessen Gnade sie sich schreiben / desto näher müssen sie ihm auch seyn in der Gnade und Güte. Keine Tugend ist / daß ich so sage / menschlicher als die durch welche wir den Menschen gütlich thun / und uns sein erbarmen in seiner Noth: Aber untervid. Senec. l. 1. de clem. c. 3. allen Menschen sind keine welchen diese Tugend mehr zu kömmt / als einem Könige oder Fürsten. Ein Regent und Landes-Vater ist qui non tantum praeest, der nicht nur herrschet und gebeut / denn das kan auch wol ein Tyranne / sondern qui prodest, der seinen Unterthanen nützet / und mit väterlicher Huld und Gnade zugethan ist; Der zu erkennen weiß / non Rempubl. suamvid. Senec. de clem. l. 1. c. 19. esse, sed se Reipubl. Der alles hauptsächlich auff den Nutzen der

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[21/0025] be / die er empfangen hat / als die guten Haußhalter der mancherley Gnaden GOttes. Es ist je ihnen nicht weniger Ernst in ihren Gebeth / als den Geringsten in ihrem Lande / wenn sie in und mit der Christlichen Kirchen singen: Es ist ja HErr / dein Geschenck und Gabe / Mein Leib und Seel / alles was ich habe In diesem armen Leben / Damit ichs brauche zum Lobe dein / Zu Nutz und Dienst des Nechsten mein / Wollest mir deine Gnade geben! Von dieser Tugend haben die Regenten den allerlieblichsten und ihnen so wol rühmlichsten / als ihren Unterthanen erfreulichsten Nahmen / eines Vaters des Vaterlandes oder (wie Hiob es für seinen Ruhm und Ehre hält / sich zu nennen) eines Vaters der Armen. Von der Gerechtigkeit haben sie / daß sie gerechte Richter sind / von der Milde und Clemence, daß sie Väter heissen. Wie GOTT ist beydes ein Richter der Wittwen / und ein Vater der Waysen / also die Götter auff Erden. Wie aber der Richter-Nahme / und der Ruhm der Gerechtigkeit noch etwas vom Stachel hat wider die Ungerechten / also hat dieser Vater-Nahme nichts als den süssen Honig der Liebe / Güte / und Gewogenheit. Viel erfreulicher und tröstlicher ist dieser Vater-Nahme / denn jener / eines gerechten Richters. Hören und bedencken wir / daß GOtt ein Richter ist / und ein GOtt der täglich dräuet / wer solte sich nicht fürchten? Hören und bedencken wir / daß GOtt ein Vater aller Barmhertzigkeit ist / wer solte sich nicht freuen? Je näher die Fürsten und Herren in ihrem Ambte ihren obersten Lehens-Herrn kommen / von dessen Gnade sie sich schreiben / desto näher müssen sie ihm auch seyn in der Gnade und Güte. Keine Tugend ist / daß ich so sage / menschlicher als die durch welche wir den Menschen gütlich thun / und uns sein erbarmen in seiner Noth: Aber unter allen Menschen sind keine welchen diese Tugend mehr zu kömmt / als einem Könige oder Fürsten. Ein Regent und Landes-Vater ist qui non tantum praeest, der nicht nur herrschet und gebeut / denn das kan auch wol ein Tyranne / sondern qui prodest, der seinen Unterthanen nützet / und mit väterlicher Huld und Gnade zugethan ist; Der zu erkennen weiß / non Rempubl. suam esse, sed se Reipubl. Der alles hauptsächlich auff den Nutzen der vid. Senec. l. 1. de clem. c. 14. Psal. 68. v. 6. vid. Senec. l. 1. de clem. c. 3. vid. Senec. de clem. l. 1. c. 19.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/25>, abgerufen am 21.11.2024.