Auf diese allgemeine Ansicht kann hier die Be- stimmung der Artverschiedenheit des weiblichen Erzie- hungsunterrichts beschränkt werden, da sich, sobald nur die angedeutete Artverschiedenheit des weiblichen Geistes richtig aufgefaßt ist, die richtigere Behandlung dieses Unterrichts kaum verfehlen läßt.
B. Bestimmung des Erziehungsunterrichts für freie Bildung des männlichen Geschlechts.
Da der Anwendung der Bestimmungen, die im Vorhergehenden über den Erziehungsunterricht im All- gemeinen gegeben worden, bei dem männlichen Ge- schlechte nicht solche Eigenthümlichkeiten, wie bei dem weiblichen Geschlechte sich finden, entgegenstehen, so ist über diese besondre Art des Erziehungsunterrichts nur noch Weniges hinzuzusetzen.
Die freie Bildung des Mannes umfaßt die ganze Classe der Individuen, die auf eine höhere Geistes- bildung Anspruch haben und Zeit verwenden können. Ob nun gleich dabei auf künftige Berufsbestimmung keine Rücksicht zu nehmen ist, sonach in dieser Be- ziehung keine Verschiedenheit des Unterrichts eintreten kann, so findet gleichwol ein Artunterschied statt, der nicht übersehen werden darf.
Vierter Abſchnitt.
Auf dieſe allgemeine Anſicht kann hier die Be- ſtimmung der Artverſchiedenheit des weiblichen Erzie- hungsunterrichts beſchraͤnkt werden, da ſich, ſobald nur die angedeutete Artverſchiedenheit des weiblichen Geiſtes richtig aufgefaßt iſt, die richtigere Behandlung dieſes Unterrichts kaum verfehlen laͤßt.
B. Beſtimmung des Erziehungsunterrichts fuͤr freie Bildung des maͤnnlichen Geſchlechts.
Da der Anwendung der Beſtimmungen, die im Vorhergehenden uͤber den Erziehungsunterricht im All- gemeinen gegeben worden, bei dem maͤnnlichen Ge- ſchlechte nicht ſolche Eigenthuͤmlichkeiten, wie bei dem weiblichen Geſchlechte ſich finden, entgegenſtehen, ſo iſt uͤber dieſe beſondre Art des Erziehungsunterrichts nur noch Weniges hinzuzuſetzen.
Die freie Bildung des Mannes umfaßt die ganze Claſſe der Individuen, die auf eine hoͤhere Geiſtes- bildung Anſpruch haben und Zeit verwenden koͤnnen. Ob nun gleich dabei auf kuͤnftige Berufsbeſtimmung keine Ruͤckſicht zu nehmen iſt, ſonach in dieſer Be- ziehung keine Verſchiedenheit des Unterrichts eintreten kann, ſo findet gleichwol ein Artunterſchied ſtatt, der nicht uͤberſehen werden darf.
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Vierter Abſchnitt.
Auf dieſe allgemeine Anſicht kann hier die Be-
ſtimmung der Artverſchiedenheit des weiblichen Erzie-
hungsunterrichts beſchraͤnkt werden, da ſich, ſobald
nur die angedeutete Artverſchiedenheit des weiblichen
Geiſtes richtig aufgefaßt iſt, die richtigere Behandlung
dieſes Unterrichts kaum verfehlen laͤßt.
B.
Beſtimmung des Erziehungsunterrichts fuͤr freie Bildung
des maͤnnlichen Geſchlechts.
Da der Anwendung der Beſtimmungen, die im
Vorhergehenden uͤber den Erziehungsunterricht im All-
gemeinen gegeben worden, bei dem maͤnnlichen Ge-
ſchlechte nicht ſolche Eigenthuͤmlichkeiten, wie bei dem
weiblichen Geſchlechte ſich finden, entgegenſtehen, ſo
iſt uͤber dieſe beſondre Art des Erziehungsunterrichts
nur noch Weniges hinzuzuſetzen.
Die freie Bildung des Mannes umfaßt die ganze
Claſſe der Individuen, die auf eine hoͤhere Geiſtes-
bildung Anſpruch haben und Zeit verwenden koͤnnen.
Ob nun gleich dabei auf kuͤnftige Berufsbeſtimmung
keine Ruͤckſicht zu nehmen iſt, ſonach in dieſer Be-
ziehung keine Verſchiedenheit des Unterrichts eintreten
kann, ſo findet gleichwol ein Artunterſchied ſtatt, der
nicht uͤberſehen werden darf.
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Niethammer, Friedrich Immanuel: Der Streit des Philanthropinismus und Humanismus in der Theorie des Erziehungs-Unterrichts unsrer Zeit. Jena, 1808, S. 354. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niethammer_philantropinismus_1808/366>, abgerufen am 18.02.2025.
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