Allgemeine Zeitung, Nr. 7, 7. Januar 1830.[Spaltenumbruch]
Herrn Botschafter ungesäumt einen Nachfolger bei der Eidgenos- [Tabelle] Von den jährlichen regelmäßigen Staatsausgaben folgen hier [Tabelle]
[Spaltenumbruch]
Herrn Botſchafter ungeſäumt einen Nachfolger bei der Eidgenoſ- [Tabelle] Von den jährlichen regelmäßigen Staatsausgaben folgen hier [Tabelle]
<TEI> <text> <body> <div type="jSupplement"> <floatingText> <body> <div type="jPoliticalNews" n="2"> <div n="3"> <div type="jArticle" n="4"> <p><pb facs="#f0006" n="26"/><cb/> Herrn Botſchafter ungeſäumt einen Nachfolger bei der Eidgenoſ-<lb/> ſenſchaft zu geben. Der Graf v. Rayneval hat gleichzeitig auch<lb/> Eröfnungen hinſichtlich der Schweizerregimenter in franzöſiſchem<lb/> Dienſte gemacht, die ſich indeß nur noch auf Anbahnung von<lb/> Unterhandlungen hinſichtlich ihrer Juſtizverhältniſſe beſchränken, und<lb/> worüber nähere Mittheilnngen an die Kantone in Kurzem erwartet<lb/> werden. Bekanntlich hatte die Tagſazung im Auguſt dieſes Jahrs<lb/> die Einſprachen von drei Regimentschefs (die drei andern hat-<lb/> ten keine gemacht) gegen die Einführung des von ihr im Jahre<lb/> 1828 beſchloſſenen neuen Strafgeſezbuchs, mit Ernſt zurükgewie-<lb/> ſen, und ihnen das Geſezbuch anzuwenden befohlen; ſie hatte<lb/> auch das damalige Begehren des franzöſiſchen Geſandten für Ein-<lb/> ſtellung dieſer angeordneten Vollziehung, und für eine vorläufige<lb/> Unterhandlung zum Behuf einer Reviſion des beſchloſſenen ſchwei-<lb/> zeriſchen Strafkodex abgelehnt, weil durch die Kapitulationen den<lb/> Regimentern die eigene Rechtspflege unbedingt vorbehalten und<lb/> zugeſichert ſey. Zeither waltete eine völlige Ungewißheit über die<lb/> Lage der Sachen; indeß vernahm man ein ungleiches Verfahren<lb/> bei den Regimentern, und daß in Erwartung weiterer Ent-<lb/> wikelung viele Angeklagte bei denſelben unbeurtheilt blieben, als<lb/> ihnen unterm 5 Dec. ein Befehl des Kriegsminiſters zukam, ſie<lb/> ſollten den alten Strafkoder, welcher durch Tagſazungsbeſchluß<lb/> war aufgehoben worden, in Anwendung bringen, und wie man<lb/> hört, haben die Regimentschefs ſich dieſem Vefehle gefügt, unter<lb/> Einreichung einer Verwahrung der kapitulationsmäßigen Berechti-<lb/> gung für die eigene Juſtizpflege der Schweizer Truppen. Ueber<lb/> Umfang und Anwendung dieſer Berechtigung ſcheint es nun, ver-<lb/> langt das franzöſiſche Miniſterium eine Unterhandlung in der<lb/> Schweiz mit den Kantonen zu eröfnen. Ob dann auch, wie die<lb/> Sage ging, andere Verhältniſſe mehr, der Sold der Truppen, ge-<lb/> wiſſe Ehrenberechtigungen der kapitulirten Regimenter u. ſ. w.<lb/> zur Sprache kommen werden, ſteht zu erwarten; ſo viel liegt<lb/> außer Zweifel, daß das gegenwärtige Miniſterium oder die kö-<lb/> nigliche Regierung die Beibehaltung der Schweizer Truppen wünſcht,<lb/> und keineswegs eine Unterhandlung beabſichtigt, welche zur Auf-<lb/> löſung der Kapitulationen oder zur Entlaſſung der Regimenter<lb/> ter führen ſollte. — Der große Rath des Kantons Aargan hat in<lb/> ſeiner jüngſt abgehaltenen Sizung den Bericht ſeiner Prüfungs-<lb/> kommiſſion über den Verwaltungsbericht der Regierung vom Jahre<lb/> 1828 angehört, und ſeine Zufriedenheit mit den Ergebniſſen der<lb/> lezteren ausgeſprochen. Nachſtehendes ſind einige dieſer Reſul-<lb/> tate: Die Bevölkerung des Kantons iſt fortwährend anſteigend.<lb/> Es wurden 2083 Kinder mehr geboren als geſtorben waren;<lb/> unter den Gebornen befanden ſich eine Drillings- und eine Vier-<lb/> lingsgeburt. Von 7031 Kindern wurden 5285 geimpft. Im<lb/> Kanton waren 14,685 Wohnungen und andere Gebäude mit Zie-<lb/> geldächern, mit Strohdächern hingegen 12,155. Das geſamte<lb/> Feuerverſicherungskapital der Häuſer betrug 37,717,290 Schw. Fr.<lb/> Inzwiſchen brannten in jenem Jahre 42 Gebäude in 32 Feuers-<lb/> brünſten ab, die eine Entſchädigung von 79,514 Fr. erforderten.<lb/> Der Gemeindsarmenfonds (ohne die Städte) betrug 1,208,896 Fr.,<lb/> worunter 57,872 Fr. verwendbares Vermögen war. Die Zahl<lb/> der in den Gemeinden (ohne die Städte) unterſtüzten Armen be-<lb/> lief ſich auf 9960 Perſonen; darunter waren aber zwei Drittheile<lb/> Kinder. Im Kantonsſpitale von Königsfelden wurden 111 Kranke<lb/> entlaſſen, darunter 71 geheilt, 15 gebeſſert, 19 ſtarben. Aufge-<lb/> nommen wurden 101 Perſonen. Unter den vom Sanitätsrath<lb/><cb/> beſtraften Quakſalbern und Pfuſchern befanden ſich im Bezirk Murk<lb/> einige Exorziſten und Segenſprecher, die mit ihren Gaukeleien<lb/> alle Krankheiten zu heilen verhießen. Die Anzahl der im Kan-<lb/> ton Aargau mit Niederlaſſungs- oder Aufenthaltsbewilligungen<lb/> wohnenden Nicht-Aargauer betrug 1053 Perſonen, darunter 874<lb/> Schweizer. Die dem Kantone in den Jahren 1814 und 1815 durch<lb/> den äußeren Krieg und den inneren Kampf um Erhaltung ſeines<lb/> Daſeyns aufgebürdete Landesſchuld, welche den 23 Jan. 1822<lb/> vom großen Rath auf 1,125,938 Fr. feſtgeſezt wurde, betrug am<lb/> 1 Jan. 1829 nur noch 682,407 Fr.; davon ſchuldete der Kanton<lb/> an auswärtige Kreditoren 300,000 Fr., das Uebrige ſeinen eigenen<lb/> Kaſſen. Die jährlichen regelmäßigen Staatseinkünfte des Landes<lb/> beliefen ſich im Jahre 1828 auf 752,078 Fr., und die gewöhnli-<lb/> chen regelmäßigen Staatsausgaben betrugen 718,190 Fr. Man<lb/> will hier von jenen Einnahmen die bedeutenderen aufzählen, und<lb/> zwar alſo, daß immer in der erſten Reihe der Zahlen der rohe<lb/> Ertrag zu erſehen iſt, in der zweiten Reihe aber angegeben wird,<lb/> wie viel davon an Bezugskoſten aller Art abgezogen werden muß,<lb/> um den reinen Ertrag zu erhalten: Fr. Fr.</p><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> <p>Von den jährlichen regelmäßigen Staatsausgaben folgen hier<lb/> gleichfalls die bedeutenderen, das will ſagen, die über 1000 Fr.<lb/> anſteigenden:</p><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> </div> </div> </div> </body> </floatingText> </div> </body> </text> </TEI> [26/0006]
Herrn Botſchafter ungeſäumt einen Nachfolger bei der Eidgenoſ-
ſenſchaft zu geben. Der Graf v. Rayneval hat gleichzeitig auch
Eröfnungen hinſichtlich der Schweizerregimenter in franzöſiſchem
Dienſte gemacht, die ſich indeß nur noch auf Anbahnung von
Unterhandlungen hinſichtlich ihrer Juſtizverhältniſſe beſchränken, und
worüber nähere Mittheilnngen an die Kantone in Kurzem erwartet
werden. Bekanntlich hatte die Tagſazung im Auguſt dieſes Jahrs
die Einſprachen von drei Regimentschefs (die drei andern hat-
ten keine gemacht) gegen die Einführung des von ihr im Jahre
1828 beſchloſſenen neuen Strafgeſezbuchs, mit Ernſt zurükgewie-
ſen, und ihnen das Geſezbuch anzuwenden befohlen; ſie hatte
auch das damalige Begehren des franzöſiſchen Geſandten für Ein-
ſtellung dieſer angeordneten Vollziehung, und für eine vorläufige
Unterhandlung zum Behuf einer Reviſion des beſchloſſenen ſchwei-
zeriſchen Strafkodex abgelehnt, weil durch die Kapitulationen den
Regimentern die eigene Rechtspflege unbedingt vorbehalten und
zugeſichert ſey. Zeither waltete eine völlige Ungewißheit über die
Lage der Sachen; indeß vernahm man ein ungleiches Verfahren
bei den Regimentern, und daß in Erwartung weiterer Ent-
wikelung viele Angeklagte bei denſelben unbeurtheilt blieben, als
ihnen unterm 5 Dec. ein Befehl des Kriegsminiſters zukam, ſie
ſollten den alten Strafkoder, welcher durch Tagſazungsbeſchluß
war aufgehoben worden, in Anwendung bringen, und wie man
hört, haben die Regimentschefs ſich dieſem Vefehle gefügt, unter
Einreichung einer Verwahrung der kapitulationsmäßigen Berechti-
gung für die eigene Juſtizpflege der Schweizer Truppen. Ueber
Umfang und Anwendung dieſer Berechtigung ſcheint es nun, ver-
langt das franzöſiſche Miniſterium eine Unterhandlung in der
Schweiz mit den Kantonen zu eröfnen. Ob dann auch, wie die
Sage ging, andere Verhältniſſe mehr, der Sold der Truppen, ge-
wiſſe Ehrenberechtigungen der kapitulirten Regimenter u. ſ. w.
zur Sprache kommen werden, ſteht zu erwarten; ſo viel liegt
außer Zweifel, daß das gegenwärtige Miniſterium oder die kö-
nigliche Regierung die Beibehaltung der Schweizer Truppen wünſcht,
und keineswegs eine Unterhandlung beabſichtigt, welche zur Auf-
löſung der Kapitulationen oder zur Entlaſſung der Regimenter
ter führen ſollte. — Der große Rath des Kantons Aargan hat in
ſeiner jüngſt abgehaltenen Sizung den Bericht ſeiner Prüfungs-
kommiſſion über den Verwaltungsbericht der Regierung vom Jahre
1828 angehört, und ſeine Zufriedenheit mit den Ergebniſſen der
lezteren ausgeſprochen. Nachſtehendes ſind einige dieſer Reſul-
tate: Die Bevölkerung des Kantons iſt fortwährend anſteigend.
Es wurden 2083 Kinder mehr geboren als geſtorben waren;
unter den Gebornen befanden ſich eine Drillings- und eine Vier-
lingsgeburt. Von 7031 Kindern wurden 5285 geimpft. Im
Kanton waren 14,685 Wohnungen und andere Gebäude mit Zie-
geldächern, mit Strohdächern hingegen 12,155. Das geſamte
Feuerverſicherungskapital der Häuſer betrug 37,717,290 Schw. Fr.
Inzwiſchen brannten in jenem Jahre 42 Gebäude in 32 Feuers-
brünſten ab, die eine Entſchädigung von 79,514 Fr. erforderten.
Der Gemeindsarmenfonds (ohne die Städte) betrug 1,208,896 Fr.,
worunter 57,872 Fr. verwendbares Vermögen war. Die Zahl
der in den Gemeinden (ohne die Städte) unterſtüzten Armen be-
lief ſich auf 9960 Perſonen; darunter waren aber zwei Drittheile
Kinder. Im Kantonsſpitale von Königsfelden wurden 111 Kranke
entlaſſen, darunter 71 geheilt, 15 gebeſſert, 19 ſtarben. Aufge-
nommen wurden 101 Perſonen. Unter den vom Sanitätsrath
beſtraften Quakſalbern und Pfuſchern befanden ſich im Bezirk Murk
einige Exorziſten und Segenſprecher, die mit ihren Gaukeleien
alle Krankheiten zu heilen verhießen. Die Anzahl der im Kan-
ton Aargau mit Niederlaſſungs- oder Aufenthaltsbewilligungen
wohnenden Nicht-Aargauer betrug 1053 Perſonen, darunter 874
Schweizer. Die dem Kantone in den Jahren 1814 und 1815 durch
den äußeren Krieg und den inneren Kampf um Erhaltung ſeines
Daſeyns aufgebürdete Landesſchuld, welche den 23 Jan. 1822
vom großen Rath auf 1,125,938 Fr. feſtgeſezt wurde, betrug am
1 Jan. 1829 nur noch 682,407 Fr.; davon ſchuldete der Kanton
an auswärtige Kreditoren 300,000 Fr., das Uebrige ſeinen eigenen
Kaſſen. Die jährlichen regelmäßigen Staatseinkünfte des Landes
beliefen ſich im Jahre 1828 auf 752,078 Fr., und die gewöhnli-
chen regelmäßigen Staatsausgaben betrugen 718,190 Fr. Man
will hier von jenen Einnahmen die bedeutenderen aufzählen, und
zwar alſo, daß immer in der erſten Reihe der Zahlen der rohe
Ertrag zu erſehen iſt, in der zweiten Reihe aber angegeben wird,
wie viel davon an Bezugskoſten aller Art abgezogen werden muß,
um den reinen Ertrag zu erhalten: Fr. Fr.
Von den jährlichen regelmäßigen Staatsausgaben folgen hier
gleichfalls die bedeutenderen, das will ſagen, die über 1000 Fr.
anſteigenden:
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription.
(2022-04-08T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |