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Allgemeine Zeitung, Nr. 106, 16. April 1849.

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[Spaltenumbruch] dort erhalten.*) Während ein Brief uns versichert sie hätten, in Folge lan-
ger Berathung, beschlossen sämmtlich zu bleiben, versichert uns die Zu-
schrift eines dortigen öfterreichischen Abgeordneten, nur der größere Theil,
von der Rechten wie von der Linken, scheine bleiben zu wollen, der andere
werde austreten. Die Bleibenden berufen sich auf ihr im Namen des deut-
schen Volks und im Interesse von ganz Deutschland erhaltenes Mandat, das
nicht willkürlich von der Laune eines Cabinets für gültig oder ungültig erklärt
werden kann; sonst könnte, wenn heute das von Preußen in Anspruch ge-
nommene Vereinbarungsrecht fehlschlägt, das Brandenburgische Ministe-
rium dasselbe thun, und das bayerische und hannoverische ihm folgen.
Wer für die Frankfurter Versammlung in ihrer constituirenden Eigenschaft
eine souveräne Stellung in Anspruch nimmt, wird auch die Entschlüsse
der öfterreichischen Abgeordneten billigen müssen. Gewiß ist daß die beiden
Erklärungen der Cabinette von Wien und Berlin, welche alle Grundlagen
der verfassunggebenden Versammlung in Frage stellten, in der öffentlichen
Meinung Deutschlands jener Verfassung, trotz aller Einwendungen welche
die verschiedensten Parteien gegen sie erheben, eine Stütze gegeben haben
von der jene Cabinette keine Ahnung gehabt zu haben scheinen.

Heute Mittag zwölf Uhr haben
die Bevollmächtigten der achtundzwanzig Regierungen (die der Collectiv-
note?) ein Document unterzeichnet in welchem jene Regierungen ihre Zu-
stimmung zur Reichsverfassung und zur Uebernahme der Kaiserwürde
durch den König von Preußen erklären. Der württembergische Bevoll-
mächtigte war zwar noch nicht zur Unterzeichnung bevollmächtigt, zeigte
aber den lebhaftesten Antheil. -- Die Deutsche Ztg. die dieß meldet,
fügt bei, auch Bayern habe eine Erklärung abgegeben.

* Die constituirende Versammlung der Freistadt Frankfurt hat sich
nach den neuesten Briefen (vom 14 April) ebenfalls für die unbedingte
Verbindlichkeit der Reichsverfassung ausgesprochen. Der Senat hatte
schon am Tage zuvor dem preußischen Bevollmächtigten dasselbe erklärt;
jetzt hat er der verfassunggebenden Versammlung angezeigt daß er die amt-
liche Publication der Reichsverfassung verfügt habe. -- Die gestern er-
wähnte Erklärung der badischen Regierung lautet: "Se. k. Hoh. der Groß-
herzog, im Einklang mit seinen Ständen von dem fortdauernden Bestreben
geleitet, dem Zustandekommen des deutschen Verfassungswerkes keinerlei
Schwierigkeiten zu bereiten, erkennt die aus den Verhandlungen der deut-
schen Nationalversammlung vom 27 und 28 März hervorgegangene Reichs-
verfassung und Wahl des Oberhauptes beistimmend an, hofft auf eine bal-
dige Vereinbarung hinsichtlich der vorbehaltenen hochwichtigen Verhält-
nisse mit Oesterreich, und vertraut die allerdings wünschenswerthen wesent-
lichen Verbesserungen der deutschen Verfassung einer nachfolgenden Reviston.
Der Großherzog würde glücklich seyn, wenn er einer allseitigen Uebereinstim-
mung begegnete in welcher die große politische Bewegung des verflossenen
Jahres ihren sichern Ruhepunkt der Befriedigung finden könnte. Sollte aber
wider Hoffen der Fall eintreten daß außer Oesterreich, für welches die Be-
schlüsse der Nationalversammlung Vorbehalte machen, auch noch hinsicht-
lich anderer deutscher Staaten ein Anschluß durchaus nicht zu erwirken
wäre und somit die Beschlüsse der Nationalversammlung als solche nicht
zum Vollzug kämen, so würden Se. k. Hoh. unter Vorbehalt der Zustim-
mung ihrer Stände zu weiteren Schritten und Erklärungen sich veranlaßt
sehen, in welcher Beziehung dem großherzoglichen Bevollmächtigten noch
besondere Instructionen zugehen werden." Daß die zweite Kammer des
württembergischen Landtages sich mit großer Mehrheit für die Souveräne-
tät der Beschlüsse der Nationalversammlung in Betreff der Reichsverfas-
sung ausgesprochen, haben wir gestern gemeldet. (Wir tragen den Wort-
laut morgen nach.) Die erste Kammer des Königreichs Sachsen hat so
eben (12 April) dasselbe Votum abgegeben. (Auch darüber müssen wir
das nähere auf morgen verschieben.)

Heute Morgen 11 Uhr hat eine
Conferenz des gesammten Reichsministeriums mit allen Bevollmächtigten
stattgefunden. Der Minister-Präsident v. Gagern eröffnete dieselbe mit
nachfolgender Anrede:

"Meine Herren! Die verfassunggebende Reichsversammlung hat in
ihrer 197sten Sitzung am 27 März die zweite Lesung der deutschen Reichs-
verfassung zu Ende geführt und in ihrer 199sten Sitzung am 28 März
diese Reichsverfassung verkündigt. Die ganze Nation, die Fürsten und
Regierungen sind den Arbeiten der Reichsversammlung gefolgt, haben
an dem Zustandekommen des Verfassungswerks theilgenommen und
[Spaltenumbruch] konnten sich von den großen Schwierigkeiten desselben überzeugen.
Die Aufrichtung des Bundesstaats mit starker Centralgewalt und
einer mit umfassenden Rechten ausgestatteten Volksvertretung erfor-
derte große Opfer von Seiten der Regierungen der Einzelstaaten;
die Entschädigung dafür liegt in der Wohlfahrt des Ganzen, in der Ge-
sammtmacht welche auf die Einzelnen zurückfließt. Das Ministerium der
Centralgewalt sieht es für seine Pflicht an zu Verwirklichung der nun
beendigten Reichsverfassung soviel an ihr ist mitzuwirken. Es ist der
Ansicht daß durch den §. 1 mit Verbindung des §. 87 der Reichsverfas-
sung künftigen Bestimmungen über das besondere Bundesverhältniß
Oesterreichs, deren Nothwendigkeit von der Nationalversammlung durch
Beschluß vom 12 Jan. anerkannt worden ist, nicht präjudicirt werde.
Indem ich mich beehren werde einem jeden der HH. Bevollmächtigten bei
der Centralgewalt nebst einer Ausfertigung des Protokolls über die heu-
tige Conferenz ein Exemplar der authentisch ausgefertigten Verfassung des
deutschen Reichs zum Zweck der gefälligen Mittheilung an die resp. Regie-
rungen zuzustellen, drücke ich nur noch Namens des Ministeriums der Cen-
tralgewalt den Wunsch und die Hoffnung aus: alle Staatenregierungen
möchten in dieser Verfassung das sicherste, wohl das einzig mögliche Band
der Einigung unter den Fürsten und Völkern Deutschlands erblicken und
deßhalb durch deren Vollziehung dem Vaterland die lang ersehnte fried-
liche und gesetzliche Grundlage sichern."

Hierauf ergriff aus freien Stücken Hr v. Schmerling das Wort, nahm
die Mittheilung höflich entgegen, und bezog sich in allgemeinen Ausdrücken
auf den von der öfterreichischen Regierung festgehaltenen Standpunkt der
Vereinbarung. Welcker erklärte darauf zuerst den Beitritt der badischen
Regierung. Die bisherigen Bevollmächtigten für Bayern und Sachsen
behielten ihren Regierungen jede Erklärung vor. Für Württemberg war
Hr. v. Sternenfels zwar ohne Instruction, glaubte aber nach den bisheri-
gen Erklärungen der königl. Regierung an ihrem Beitritt nicht zweifeln zu
dürfen. Jordan erklärte die ausdrückliche Anerkennung für Kurhessen.
Hannover war nicht vertreten (man erwartet Stüve oder Wangenheim).
In Abwesenheit Camphausens, der heute Abend erwartet wird, erklärte
Hr. v. Kamptz für Preußen eine Instruction nicht zu haben. Mehrere
Bevollmächtigte von Staaten dritten Rangs, wie Großherzogthum Hessen,
Oldenburg und andere, an deren Beitritt nicht zu zweifeln ist, erklärten,
eine gemeinschaftliche Erklärung noch im Laufe des Tags zu beabsichtigen.
Die meisten der kleinen Staaten erklärten die Anerkennung der Verfas-
sung ausdrücklich. Hr. Camphausen wird also eine nicht unbedeutende
Grundlage zur Anerkennung der Verfassung wie sie von der National-
versammlung verkündigt worden ist, vorfinden.


Aus Frankfurt 8 April wird der Hamburger Börsenhalle ge-
schrieben: "Nach dem Urtheil mehrerer Personen welche den General Oxholm
in Ihrer Stadt gesprochen haben, dürfte der Wiederausbruch des dänischen
Krieges gerade von denen herbeigeführt seyn welche ihn am meisten haben
vermeiden wollen. Wie es scheint, sind die Friedensunterhandlungen
gleichzeitig in London unter englischer Vermittlung, und in Berlin unter
der Vermittlung des russischen Gesandten geführt worden. Es sollen da-
bei indessen verschiedene Resultate zum Vorschein gekommen seyn. Wie
es scheint hat die vom Krakauer Vertrag her bewährte diplomatische Ge-
wandtheit und Festigkeit des Grafen Arnim dazu geführt daß Dänemart
annahm es werde seine Forderungen, selbst die Forderung daß Deutsch-
land den schleswig-holsteinischen Aufruhr unterdrücken helfe, durchsetzen.
Ja es wird versichert daß dem russischen Gesandten dieß in Berlin positir
zugesichert sey. Hiermit scheint die in Berlin stattgefundene Verabredung
einer Waffenruhe bis zum 15ten dieses Monats zusammengehangen
zu haben, über welche die Nachrichten hierher, und wie aus der Be-
kanntmachung des preußischen General - Consuls Hebeler hervorgeht,
auch nach London nur aus Berlin gekommen sind. Der vom Gra-
fen Arnim in Berlin abgeschlossene Tractat hat, so scheint es, in Lon-
don formell vollzogen werden sollen, wie im vorigen Jahre der in
Malmö verabredete erste Tractat von Wrangel in Schleswig vollzogen
werden sollte. Wie damals scheinen aber auch dießmal die Imponderabi-
lien von deutscher Ehre und deutschem Recht, für welche die Schule des
Fürsten Metternich keine Wagschale besaß, hindernd gewirkt zu haben, ja
es scheint sogar als ob selbst bei dem englischen Ministerium die russisch-
Arnimschen Zugeständnisse nicht eine volle Anerkennung gefunden haben.
Bitter soll sich der General Oxholm in Hamburg darüber beschwert haben
daß es für Dänemark unmöglich werde zum Ziele zu kommen, wenn man
in Frankfurt fortwährend verkenne daß das Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten von Preußen gewichtiger sey als das der Centralgewalt.
Dänemark habe mit Grund darauf vertrauen können daß wenn der Graf
Arnim dem russischen Gesandten in Berlin erkläre daß Preußen zu jeder
Bedingung lieber seine Zustimmung geben werde als zur Erneuerung des
Krieges, sich die Centralgewalt und der preußische Gesandte in London

*) Wir machen diejenigen Herren aus Frankfurt, die uns unterm 11 April
geschrieben haben, darauf aufmerksam daß wir ihre Briefe nicht aufneh-
men konnten, weil sie uns erst heute über Innsbruck zukamen. Wie
es scheint haben sich mehrere für hier bestimmte Frankfurter Briefe schon in
der Mainstadt in das Felleisen von Innsbruck verirrt. Die Frankfurter
Post vom 13, die wir gestern früh hätten erhalten sollen, ist uns im Laufe
des Nachmittags zugekommen.
[Spaltenumbruch] dort erhalten.*) Während ein Brief uns verſichert ſie hätten, in Folge lan-
ger Berathung, beſchloſſen ſämmtlich zu bleiben, verſichert uns die Zu-
ſchrift eines dortigen öfterreichiſchen Abgeordneten, nur der größere Theil,
von der Rechten wie von der Linken, ſcheine bleiben zu wollen, der andere
werde austreten. Die Bleibenden berufen ſich auf ihr im Namen des deut-
ſchen Volks und im Intereſſe von ganz Deutſchland erhaltenes Mandat, das
nicht willkürlich von der Laune eines Cabinets für gültig oder ungültig erklärt
werden kann; ſonſt könnte, wenn heute das von Preußen in Anſpruch ge-
nommene Vereinbarungsrecht fehlſchlägt, das Brandenburgiſche Miniſte-
rium dasſelbe thun, und das bayeriſche und hannoveriſche ihm folgen.
Wer für die Frankfurter Verſammlung in ihrer conſtituirenden Eigenſchaft
eine ſouveräne Stellung in Anſpruch nimmt, wird auch die Entſchlüſſe
der öfterreichiſchen Abgeordneten billigen müſſen. Gewiß iſt daß die beiden
Erklärungen der Cabinette von Wien und Berlin, welche alle Grundlagen
der verfaſſunggebenden Verſammlung in Frage ſtellten, in der öffentlichen
Meinung Deutſchlands jener Verfaſſung, trotz aller Einwendungen welche
die verſchiedenſten Parteien gegen ſie erheben, eine Stütze gegeben haben
von der jene Cabinette keine Ahnung gehabt zu haben ſcheinen.

Heute Mittag zwölf Uhr haben
die Bevollmächtigten der achtundzwanzig Regierungen (die der Collectiv-
note?) ein Document unterzeichnet in welchem jene Regierungen ihre Zu-
ſtimmung zur Reichsverfaſſung und zur Uebernahme der Kaiſerwürde
durch den König von Preußen erklären. Der württembergiſche Bevoll-
mächtigte war zwar noch nicht zur Unterzeichnung bevollmächtigt, zeigte
aber den lebhafteſten Antheil. — Die Deutſche Ztg. die dieß meldet,
fügt bei, auch Bayern habe eine Erklärung abgegeben.

* Die conſtituirende Verſammlung der Freiſtadt Frankfurt hat ſich
nach den neueſten Briefen (vom 14 April) ebenfalls für die unbedingte
Verbindlichkeit der Reichsverfaſſung ausgeſprochen. Der Senat hatte
ſchon am Tage zuvor dem preußiſchen Bevollmächtigten dasſelbe erklärt;
jetzt hat er der verfaſſunggebenden Verſammlung angezeigt daß er die amt-
liche Publication der Reichsverfaſſung verfügt habe. — Die geſtern er-
wähnte Erklärung der badiſchen Regierung lautet: „Se. k. Hoh. der Groß-
herzog, im Einklang mit ſeinen Ständen von dem fortdauernden Beſtreben
geleitet, dem Zuſtandekommen des deutſchen Verfaſſungswerkes keinerlei
Schwierigkeiten zu bereiten, erkennt die aus den Verhandlungen der deut-
ſchen Nationalverſammlung vom 27 und 28 März hervorgegangene Reichs-
verfaſſung und Wahl des Oberhauptes beiſtimmend an, hofft auf eine bal-
dige Vereinbarung hinſichtlich der vorbehaltenen hochwichtigen Verhält-
niſſe mit Oeſterreich, und vertraut die allerdings wünſchenswerthen weſent-
lichen Verbeſſerungen der deutſchen Verfaſſung einer nachfolgenden Reviſton.
Der Großherzog würde glücklich ſeyn, wenn er einer allſeitigen Uebereinſtim-
mung begegnete in welcher die große politiſche Bewegung des verfloſſenen
Jahres ihren ſichern Ruhepunkt der Befriedigung finden könnte. Sollte aber
wider Hoffen der Fall eintreten daß außer Oeſterreich, für welches die Be-
ſchlüſſe der Nationalverſammlung Vorbehalte machen, auch noch hinſicht-
lich anderer deutſcher Staaten ein Anſchluß durchaus nicht zu erwirken
wäre und ſomit die Beſchlüſſe der Nationalverſammlung als ſolche nicht
zum Vollzug kämen, ſo würden Se. k. Hoh. unter Vorbehalt der Zuſtim-
mung ihrer Stände zu weiteren Schritten und Erklärungen ſich veranlaßt
ſehen, in welcher Beziehung dem großherzoglichen Bevollmächtigten noch
beſondere Inſtructionen zugehen werden.“ Daß die zweite Kammer des
württembergiſchen Landtages ſich mit großer Mehrheit für die Souveräne-
tät der Beſchlüſſe der Nationalverſammlung in Betreff der Reichsverfaſ-
ſung ausgeſprochen, haben wir geſtern gemeldet. (Wir tragen den Wort-
laut morgen nach.) Die erſte Kammer des Königreichs Sachſen hat ſo
eben (12 April) dasſelbe Votum abgegeben. (Auch darüber müſſen wir
das nähere auf morgen verſchieben.)

Heute Morgen 11 Uhr hat eine
Conferenz des geſammten Reichsminiſteriums mit allen Bevollmächtigten
ſtattgefunden. Der Miniſter-Präſident v. Gagern eröffnete dieſelbe mit
nachfolgender Anrede:

„Meine Herren! Die verfaſſunggebende Reichsverſammlung hat in
ihrer 197ſten Sitzung am 27 März die zweite Leſung der deutſchen Reichs-
verfaſſung zu Ende geführt und in ihrer 199ſten Sitzung am 28 März
dieſe Reichsverfaſſung verkündigt. Die ganze Nation, die Fürſten und
Regierungen ſind den Arbeiten der Reichsverſammlung gefolgt, haben
an dem Zuſtandekommen des Verfaſſungswerks theilgenommen und
[Spaltenumbruch] konnten ſich von den großen Schwierigkeiten desſelben überzeugen.
Die Aufrichtung des Bundesſtaats mit ſtarker Centralgewalt und
einer mit umfaſſenden Rechten ausgeſtatteten Volksvertretung erfor-
derte große Opfer von Seiten der Regierungen der Einzelſtaaten;
die Entſchädigung dafür liegt in der Wohlfahrt des Ganzen, in der Ge-
ſammtmacht welche auf die Einzelnen zurückfließt. Das Miniſterium der
Centralgewalt ſieht es für ſeine Pflicht an zu Verwirklichung der nun
beendigten Reichsverfaſſung ſoviel an ihr iſt mitzuwirken. Es iſt der
Anſicht daß durch den §. 1 mit Verbindung des §. 87 der Reichsverfaſ-
ſung künftigen Beſtimmungen über das beſondere Bundesverhältniß
Oeſterreichs, deren Nothwendigkeit von der Nationalverſammlung durch
Beſchluß vom 12 Jan. anerkannt worden iſt, nicht präjudicirt werde.
Indem ich mich beehren werde einem jeden der HH. Bevollmächtigten bei
der Centralgewalt nebſt einer Ausfertigung des Protokolls über die heu-
tige Conferenz ein Exemplar der authentiſch ausgefertigten Verfaſſung des
deutſchen Reichs zum Zweck der gefälligen Mittheilung an die reſp. Regie-
rungen zuzuſtellen, drücke ich nur noch Namens des Miniſteriums der Cen-
tralgewalt den Wunſch und die Hoffnung aus: alle Staatenregierungen
möchten in dieſer Verfaſſung das ſicherſte, wohl das einzig mögliche Band
der Einigung unter den Fürſten und Völkern Deutſchlands erblicken und
deßhalb durch deren Vollziehung dem Vaterland die lang erſehnte fried-
liche und geſetzliche Grundlage ſichern.“

Hierauf ergriff aus freien Stücken Hr v. Schmerling das Wort, nahm
die Mittheilung höflich entgegen, und bezog ſich in allgemeinen Ausdrücken
auf den von der öfterreichiſchen Regierung feſtgehaltenen Standpunkt der
Vereinbarung. Welcker erklärte darauf zuerſt den Beitritt der badiſchen
Regierung. Die bisherigen Bevollmächtigten für Bayern und Sachſen
behielten ihren Regierungen jede Erklärung vor. Für Württemberg war
Hr. v. Sternenfels zwar ohne Inſtruction, glaubte aber nach den bisheri-
gen Erklärungen der königl. Regierung an ihrem Beitritt nicht zweifeln zu
dürfen. Jordan erklärte die ausdrückliche Anerkennung für Kurheſſen.
Hannover war nicht vertreten (man erwartet Stüve oder Wangenheim).
In Abweſenheit Camphauſens, der heute Abend erwartet wird, erklärte
Hr. v. Kamptz für Preußen eine Inſtruction nicht zu haben. Mehrere
Bevollmächtigte von Staaten dritten Rangs, wie Großherzogthum Heſſen,
Oldenburg und andere, an deren Beitritt nicht zu zweifeln iſt, erklärten,
eine gemeinſchaftliche Erklärung noch im Laufe des Tags zu beabſichtigen.
Die meiſten der kleinen Staaten erklärten die Anerkennung der Verfaſ-
ſung ausdrücklich. Hr. Camphauſen wird alſo eine nicht unbedeutende
Grundlage zur Anerkennung der Verfaſſung wie ſie von der National-
verſammlung verkündigt worden iſt, vorfinden.


Aus Frankfurt 8 April wird der Hamburger Börſenhalle ge-
ſchrieben: „Nach dem Urtheil mehrerer Perſonen welche den General Oxholm
in Ihrer Stadt geſprochen haben, dürfte der Wiederausbruch des däniſchen
Krieges gerade von denen herbeigeführt ſeyn welche ihn am meiſten haben
vermeiden wollen. Wie es ſcheint, ſind die Friedensunterhandlungen
gleichzeitig in London unter engliſcher Vermittlung, und in Berlin unter
der Vermittlung des ruſſiſchen Geſandten geführt worden. Es ſollen da-
bei indeſſen verſchiedene Reſultate zum Vorſchein gekommen ſeyn. Wie
es ſcheint hat die vom Krakauer Vertrag her bewährte diplomatiſche Ge-
wandtheit und Feſtigkeit des Grafen Arnim dazu geführt daß Dänemart
annahm es werde ſeine Forderungen, ſelbſt die Forderung daß Deutſch-
land den ſchleswig-holſteiniſchen Aufruhr unterdrücken helfe, durchſetzen.
Ja es wird verſichert daß dem ruſſiſchen Geſandten dieß in Berlin poſitir
zugeſichert ſey. Hiermit ſcheint die in Berlin ſtattgefundene Verabredung
einer Waffenruhe bis zum 15ten dieſes Monats zuſammengehangen
zu haben, über welche die Nachrichten hierher, und wie aus der Be-
kanntmachung des preußiſchen General - Conſuls Hebeler hervorgeht,
auch nach London nur aus Berlin gekommen ſind. Der vom Gra-
fen Arnim in Berlin abgeſchloſſene Tractat hat, ſo ſcheint es, in Lon-
don formell vollzogen werden ſollen, wie im vorigen Jahre der in
Malmö verabredete erſte Tractat von Wrangel in Schleswig vollzogen
werden ſollte. Wie damals ſcheinen aber auch dießmal die Imponderabi-
lien von deutſcher Ehre und deutſchem Recht, für welche die Schule des
Fürſten Metternich keine Wagſchale beſaß, hindernd gewirkt zu haben, ja
es ſcheint ſogar als ob ſelbſt bei dem engliſchen Miniſterium die ruſſiſch-
Arnimſchen Zugeſtändniſſe nicht eine volle Anerkennung gefunden haben.
Bitter ſoll ſich der General Oxholm in Hamburg darüber beſchwert haben
daß es für Dänemark unmöglich werde zum Ziele zu kommen, wenn man
in Frankfurt fortwährend verkenne daß das Miniſterium der auswärtigen
Angelegenheiten von Preußen gewichtiger ſey als das der Centralgewalt.
Dänemark habe mit Grund darauf vertrauen können daß wenn der Graf
Arnim dem ruſſiſchen Geſandten in Berlin erkläre daß Preußen zu jeder
Bedingung lieber ſeine Zuſtimmung geben werde als zur Erneuerung des
Krieges, ſich die Centralgewalt und der preußiſche Geſandte in London

*) Wir machen diejenigen Herren aus Frankfurt, die uns unterm 11 April
geſchrieben haben, darauf aufmerkſam daß wir ihre Briefe nicht aufneh-
men konnten, weil ſie uns erſt heute über Innsbruck zukamen. Wie
es ſcheint haben ſich mehrere für hier beſtimmte Frankfurter Briefe ſchon in
der Mainſtadt in das Felleiſen von Innsbruck verirrt. Die Frankfurter
Poſt vom 13, die wir geſtern früh hätten erhalten ſollen, iſt uns im Laufe
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[1523/0003] dort erhalten. *) Während ein Brief uns verſichert ſie hätten, in Folge lan- ger Berathung, beſchloſſen ſämmtlich zu bleiben, verſichert uns die Zu- ſchrift eines dortigen öfterreichiſchen Abgeordneten, nur der größere Theil, von der Rechten wie von der Linken, ſcheine bleiben zu wollen, der andere werde austreten. Die Bleibenden berufen ſich auf ihr im Namen des deut- ſchen Volks und im Intereſſe von ganz Deutſchland erhaltenes Mandat, das nicht willkürlich von der Laune eines Cabinets für gültig oder ungültig erklärt werden kann; ſonſt könnte, wenn heute das von Preußen in Anſpruch ge- nommene Vereinbarungsrecht fehlſchlägt, das Brandenburgiſche Miniſte- rium dasſelbe thun, und das bayeriſche und hannoveriſche ihm folgen. Wer für die Frankfurter Verſammlung in ihrer conſtituirenden Eigenſchaft eine ſouveräne Stellung in Anſpruch nimmt, wird auch die Entſchlüſſe der öfterreichiſchen Abgeordneten billigen müſſen. Gewiß iſt daß die beiden Erklärungen der Cabinette von Wien und Berlin, welche alle Grundlagen der verfaſſunggebenden Verſammlung in Frage ſtellten, in der öffentlichen Meinung Deutſchlands jener Verfaſſung, trotz aller Einwendungen welche die verſchiedenſten Parteien gegen ſie erheben, eine Stütze gegeben haben von der jene Cabinette keine Ahnung gehabt zu haben ſcheinen. Frankfurt a. M., 14 April. Heute Mittag zwölf Uhr haben die Bevollmächtigten der achtundzwanzig Regierungen (die der Collectiv- note?) ein Document unterzeichnet in welchem jene Regierungen ihre Zu- ſtimmung zur Reichsverfaſſung und zur Uebernahme der Kaiſerwürde durch den König von Preußen erklären. Der württembergiſche Bevoll- mächtigte war zwar noch nicht zur Unterzeichnung bevollmächtigt, zeigte aber den lebhafteſten Antheil. — Die Deutſche Ztg. die dieß meldet, fügt bei, auch Bayern habe eine Erklärung abgegeben. * Die conſtituirende Verſammlung der Freiſtadt Frankfurt hat ſich nach den neueſten Briefen (vom 14 April) ebenfalls für die unbedingte Verbindlichkeit der Reichsverfaſſung ausgeſprochen. Der Senat hatte ſchon am Tage zuvor dem preußiſchen Bevollmächtigten dasſelbe erklärt; jetzt hat er der verfaſſunggebenden Verſammlung angezeigt daß er die amt- liche Publication der Reichsverfaſſung verfügt habe. — Die geſtern er- wähnte Erklärung der badiſchen Regierung lautet: „Se. k. Hoh. der Groß- herzog, im Einklang mit ſeinen Ständen von dem fortdauernden Beſtreben geleitet, dem Zuſtandekommen des deutſchen Verfaſſungswerkes keinerlei Schwierigkeiten zu bereiten, erkennt die aus den Verhandlungen der deut- ſchen Nationalverſammlung vom 27 und 28 März hervorgegangene Reichs- verfaſſung und Wahl des Oberhauptes beiſtimmend an, hofft auf eine bal- dige Vereinbarung hinſichtlich der vorbehaltenen hochwichtigen Verhält- niſſe mit Oeſterreich, und vertraut die allerdings wünſchenswerthen weſent- lichen Verbeſſerungen der deutſchen Verfaſſung einer nachfolgenden Reviſton. Der Großherzog würde glücklich ſeyn, wenn er einer allſeitigen Uebereinſtim- mung begegnete in welcher die große politiſche Bewegung des verfloſſenen Jahres ihren ſichern Ruhepunkt der Befriedigung finden könnte. Sollte aber wider Hoffen der Fall eintreten daß außer Oeſterreich, für welches die Be- ſchlüſſe der Nationalverſammlung Vorbehalte machen, auch noch hinſicht- lich anderer deutſcher Staaten ein Anſchluß durchaus nicht zu erwirken wäre und ſomit die Beſchlüſſe der Nationalverſammlung als ſolche nicht zum Vollzug kämen, ſo würden Se. k. Hoh. unter Vorbehalt der Zuſtim- mung ihrer Stände zu weiteren Schritten und Erklärungen ſich veranlaßt ſehen, in welcher Beziehung dem großherzoglichen Bevollmächtigten noch beſondere Inſtructionen zugehen werden.“ Daß die zweite Kammer des württembergiſchen Landtages ſich mit großer Mehrheit für die Souveräne- tät der Beſchlüſſe der Nationalverſammlung in Betreff der Reichsverfaſ- ſung ausgeſprochen, haben wir geſtern gemeldet. (Wir tragen den Wort- laut morgen nach.) Die erſte Kammer des Königreichs Sachſen hat ſo eben (12 April) dasſelbe Votum abgegeben. (Auch darüber müſſen wir das nähere auf morgen verſchieben.) ≐ Frankfurt a. M., 14 April. Heute Morgen 11 Uhr hat eine Conferenz des geſammten Reichsminiſteriums mit allen Bevollmächtigten ſtattgefunden. Der Miniſter-Präſident v. Gagern eröffnete dieſelbe mit nachfolgender Anrede: „Meine Herren! Die verfaſſunggebende Reichsverſammlung hat in ihrer 197ſten Sitzung am 27 März die zweite Leſung der deutſchen Reichs- verfaſſung zu Ende geführt und in ihrer 199ſten Sitzung am 28 März dieſe Reichsverfaſſung verkündigt. Die ganze Nation, die Fürſten und Regierungen ſind den Arbeiten der Reichsverſammlung gefolgt, haben an dem Zuſtandekommen des Verfaſſungswerks theilgenommen und konnten ſich von den großen Schwierigkeiten desſelben überzeugen. Die Aufrichtung des Bundesſtaats mit ſtarker Centralgewalt und einer mit umfaſſenden Rechten ausgeſtatteten Volksvertretung erfor- derte große Opfer von Seiten der Regierungen der Einzelſtaaten; die Entſchädigung dafür liegt in der Wohlfahrt des Ganzen, in der Ge- ſammtmacht welche auf die Einzelnen zurückfließt. Das Miniſterium der Centralgewalt ſieht es für ſeine Pflicht an zu Verwirklichung der nun beendigten Reichsverfaſſung ſoviel an ihr iſt mitzuwirken. Es iſt der Anſicht daß durch den §. 1 mit Verbindung des §. 87 der Reichsverfaſ- ſung künftigen Beſtimmungen über das beſondere Bundesverhältniß Oeſterreichs, deren Nothwendigkeit von der Nationalverſammlung durch Beſchluß vom 12 Jan. anerkannt worden iſt, nicht präjudicirt werde. Indem ich mich beehren werde einem jeden der HH. Bevollmächtigten bei der Centralgewalt nebſt einer Ausfertigung des Protokolls über die heu- tige Conferenz ein Exemplar der authentiſch ausgefertigten Verfaſſung des deutſchen Reichs zum Zweck der gefälligen Mittheilung an die reſp. Regie- rungen zuzuſtellen, drücke ich nur noch Namens des Miniſteriums der Cen- tralgewalt den Wunſch und die Hoffnung aus: alle Staatenregierungen möchten in dieſer Verfaſſung das ſicherſte, wohl das einzig mögliche Band der Einigung unter den Fürſten und Völkern Deutſchlands erblicken und deßhalb durch deren Vollziehung dem Vaterland die lang erſehnte fried- liche und geſetzliche Grundlage ſichern.“ Hierauf ergriff aus freien Stücken Hr v. Schmerling das Wort, nahm die Mittheilung höflich entgegen, und bezog ſich in allgemeinen Ausdrücken auf den von der öfterreichiſchen Regierung feſtgehaltenen Standpunkt der Vereinbarung. Welcker erklärte darauf zuerſt den Beitritt der badiſchen Regierung. Die bisherigen Bevollmächtigten für Bayern und Sachſen behielten ihren Regierungen jede Erklärung vor. Für Württemberg war Hr. v. Sternenfels zwar ohne Inſtruction, glaubte aber nach den bisheri- gen Erklärungen der königl. Regierung an ihrem Beitritt nicht zweifeln zu dürfen. Jordan erklärte die ausdrückliche Anerkennung für Kurheſſen. Hannover war nicht vertreten (man erwartet Stüve oder Wangenheim). In Abweſenheit Camphauſens, der heute Abend erwartet wird, erklärte Hr. v. Kamptz für Preußen eine Inſtruction nicht zu haben. Mehrere Bevollmächtigte von Staaten dritten Rangs, wie Großherzogthum Heſſen, Oldenburg und andere, an deren Beitritt nicht zu zweifeln iſt, erklärten, eine gemeinſchaftliche Erklärung noch im Laufe des Tags zu beabſichtigen. Die meiſten der kleinen Staaten erklärten die Anerkennung der Verfaſ- ſung ausdrücklich. Hr. Camphauſen wird alſo eine nicht unbedeutende Grundlage zur Anerkennung der Verfaſſung wie ſie von der National- verſammlung verkündigt worden iſt, vorfinden. Aus Frankfurt 8 April wird der Hamburger Börſenhalle ge- ſchrieben: „Nach dem Urtheil mehrerer Perſonen welche den General Oxholm in Ihrer Stadt geſprochen haben, dürfte der Wiederausbruch des däniſchen Krieges gerade von denen herbeigeführt ſeyn welche ihn am meiſten haben vermeiden wollen. Wie es ſcheint, ſind die Friedensunterhandlungen gleichzeitig in London unter engliſcher Vermittlung, und in Berlin unter der Vermittlung des ruſſiſchen Geſandten geführt worden. Es ſollen da- bei indeſſen verſchiedene Reſultate zum Vorſchein gekommen ſeyn. Wie es ſcheint hat die vom Krakauer Vertrag her bewährte diplomatiſche Ge- wandtheit und Feſtigkeit des Grafen Arnim dazu geführt daß Dänemart annahm es werde ſeine Forderungen, ſelbſt die Forderung daß Deutſch- land den ſchleswig-holſteiniſchen Aufruhr unterdrücken helfe, durchſetzen. Ja es wird verſichert daß dem ruſſiſchen Geſandten dieß in Berlin poſitir zugeſichert ſey. Hiermit ſcheint die in Berlin ſtattgefundene Verabredung einer Waffenruhe bis zum 15ten dieſes Monats zuſammengehangen zu haben, über welche die Nachrichten hierher, und wie aus der Be- kanntmachung des preußiſchen General - Conſuls Hebeler hervorgeht, auch nach London nur aus Berlin gekommen ſind. Der vom Gra- fen Arnim in Berlin abgeſchloſſene Tractat hat, ſo ſcheint es, in Lon- don formell vollzogen werden ſollen, wie im vorigen Jahre der in Malmö verabredete erſte Tractat von Wrangel in Schleswig vollzogen werden ſollte. Wie damals ſcheinen aber auch dießmal die Imponderabi- lien von deutſcher Ehre und deutſchem Recht, für welche die Schule des Fürſten Metternich keine Wagſchale beſaß, hindernd gewirkt zu haben, ja es ſcheint ſogar als ob ſelbſt bei dem engliſchen Miniſterium die ruſſiſch- Arnimſchen Zugeſtändniſſe nicht eine volle Anerkennung gefunden haben. Bitter ſoll ſich der General Oxholm in Hamburg darüber beſchwert haben daß es für Dänemark unmöglich werde zum Ziele zu kommen, wenn man in Frankfurt fortwährend verkenne daß das Miniſterium der auswärtigen Angelegenheiten von Preußen gewichtiger ſey als das der Centralgewalt. Dänemark habe mit Grund darauf vertrauen können daß wenn der Graf Arnim dem ruſſiſchen Geſandten in Berlin erkläre daß Preußen zu jeder Bedingung lieber ſeine Zuſtimmung geben werde als zur Erneuerung des Krieges, ſich die Centralgewalt und der preußiſche Geſandte in London *) Wir machen diejenigen Herren aus Frankfurt, die uns unterm 11 April geſchrieben haben, darauf aufmerkſam daß wir ihre Briefe nicht aufneh- men konnten, weil ſie uns erſt heute über Innsbruck zukamen. Wie es ſcheint haben ſich mehrere für hier beſtimmte Frankfurter Briefe ſchon in der Mainſtadt in das Felleiſen von Innsbruck verirrt. Die Frankfurter Poſt vom 13, die wir geſtern früh hätten erhalten ſollen, iſt uns im Laufe des Nachmittags zugekommen.

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-09-16T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 106, 16. April 1849, S. 1523. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine106_1849/3>, abgerufen am 21.11.2024.