Allgemeine Zeitung, Nr. 13, 13. Januar 1830.[Spaltenumbruch]
Pasquill sey oder nicht. Daß es aber ein solches sey, gehe sowol *) Auf ähnliche Weise wurde am darauf folgenden Tage ein Prozeß
gegen Hrn. Bell, den Herausgeber des Atlas, der eines Pasquills gegen den Lordkanzler angeklagt war, entschieden. Die Jury er- klärte ihn nemlich für schuldig, empfahl ihn aber der Gnade des Gerichtshofs. [Spaltenumbruch]
Pasquill ſey oder nicht. Daß es aber ein ſolches ſey, gehe ſowol *) Auf ähnliche Weiſe wurde am darauf folgenden Tage ein Prozeß
gegen Hrn. Bell, den Herausgeber des Atlas, der eines Pasquills gegen den Lordkanzler angeklagt war, entſchieden. Die Jury er- klärte ihn nemlich für ſchuldig, empfahl ihn aber der Gnade des Gerichtshofs. <TEI> <text> <body> <div type="jSupplement"> <floatingText> <body> <div type="jPoliticalNews" n="2"> <div n="3"> <div type="jArticle" n="4"> <p><pb facs="#f0006" n="50"/><cb/> Pasquill ſey oder nicht. Daß es aber ein ſolches ſey, gehe ſowol<lb/> aus dem Tone deſſelben hervor, als aus den Umſtänden, unter<lb/> denen es geſchrieben worden. Denn Hr. Alexander habe ſich nicht<lb/> entblödet, ſeine Angriffe auf die Miniſter wegen jener Maaßre-<lb/> gel auch alsdann noch zu machen, als ſie bereits durch die drei<lb/> Gewalten der Legislatur ſanktionirt geweſen, und auch als-<lb/> dann noch zu behaupten, daß der König unfrei handle. Das ſchöne<lb/> Vorrecht eines Königs von England ſey die Freiheit; niemals<lb/> aber habe ein Monarch den Thron dieſes Landes eingenommen,<lb/> der dieſes Vorrecht mehr beſeſſen habe, als der gegenwärtige; kei-<lb/> ner würde auch ſo ſehr, als er, jeden Verſuch zurükgewieſen ha-<lb/> ben, ihm irgend einen Zwang anzuthun. Man habe zwar in ei-<lb/> ner frühern Vertheidigung behaupten wollen, daß die Preſſe ſchon<lb/> weit Aergeres ins Publikum gebracht habe, ohne daß ein gericht-<lb/> liches Verfahren dawider eingeleitet worden ſey; das könnte jedoch,<lb/> auch wenn es wahr wäre, keinen Entſchuldigungsgrund abgeben.<lb/> Denn ſollte wohl, weil Ein Vergehen der Verfolgung entſchlüpft<lb/> ſey, deshalb das andere ebenfalls frei ſeyn können? Woher wußte<lb/> übrigens der Pasquillant, daß der König nicht aus freiem Willen<lb/> handle? Was hat ihm den Aufſchluß dazu gegeben, daß ſich der<lb/> König dem Volke nicht zu zeigen wage? Wahrſcheinlich die be-<lb/> kannte Prozeſſion nach Windſor, die am Ende auf eine mit vier<lb/> Pferden beſpannte Landkutſche hinauslief, der der König ſich nicht<lb/> gezeigt hat. War dis jedoch ein Beweis von Unpopularität? Nie-<lb/> mand, ſelbſt nicht der eifrigſte Freund der freien Preſſe würde ge-<lb/> ſtatten wollen, daß man den König ſo beleidige, und erwarte er<lb/> (der Generalanwald), daß die Jurp ſeinen eigenen Unwillen darüber<lb/> theilen werde. — Wie bei dem vorigen Prozeſſe ſuchte der Advo-<lb/> kat des früheren Eigenthümers vom Morning-Journal die An-<lb/> klage von ſeinem Klienten ganz abzulenken; er wolle nicht unter-<lb/> ſuchen, ſagte er, ob der inkriminirte Artikel ein Pasquill ſey oder<lb/> nicht; das ſey jedoch gewiß, daß ſich der Herausgeber niemals um<lb/> den Inhalt ſeines Blattes bekümmert habe, und daher auch<lb/> nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. — Hr. Alexander<lb/> (der Herausgeber des Journals und Verfaſſer des Artikels) ver-<lb/> theidigte ſich ſelbſt in einer langen, folgerecht durchgeführ-<lb/> ten Rede. Er tadelte es zunächſt, daß der oben erwähnte Ad-<lb/> vokat die Sache ſeines Klienten von der der andern Angeklagten<lb/> trennen und die erſtere, wenn auch auf Unkoſten der leztern, ver-<lb/> theidigen wolle. Er würde beſſer gethan haben, ebenfalls zu be-<lb/> weiſen, daß der inkriminirte Artikel kein Pasquill ſey, denn die<lb/> Ausflucht, die er gebraucht, würde ihm nichts helfen, weil es<lb/> Recht ſey, daß der eine Theilhaber an einem Geſchäfte auch die<lb/> Fehler des andern mit vertreten helfe. Der Angeklagte ging hier-<lb/> auf näher auf die Natur des angeſchuldigten Artikels ein, und<lb/> ſuchte darzuthun, daß es unmöglich ein Verbrechen zu nennen<lb/> ſey, wenn Jemand, der übrigens vom Monarchen nur in den<lb/> reſpektvollſten Ausdrüken rede, die Lage deſſelben eine bemitleidens-<lb/> werthe nenne. Er gab zu bedenken, daß jener Artikel zu einer<lb/> Zeit geſchrieben worden ſey, wo die höchſte Aufregung im Lande<lb/> geherrſcht und er, als ein Publiziſt, es beſonders für ſeine Pflicht<lb/> gehalten habe, auf das Dringliche der Gefahr aufmerkſam zu ma-<lb/> chen. Seyen auch die Gränzen der Diskretion zuweilen von ihm<lb/> überſchritten worden, ſo glaube er doch, daß die ungemeine Wich-<lb/> tigkeit des Gegenſtandes es entſchuldige. Falle man aber dem<lb/> Geſeze und ſeinen Strafen durch Ausdrüke, wie die von ihm<lb/> gebrauchten, anheim, ſo wäre es in der That an der Zeit, je-<lb/><cb/> des Zeitungs-Bureau zu ſchließen und die Drukerpreſſen in die<lb/> Themſe zu werfen. Erkläre man jenen Artikel für ein Pasquill,<lb/> ſo werde es ſeine und jedes rechtſchaffenen Mannes Pflicht, das Par-<lb/> lament um Einführung der Cenſur zu bitten, die unſtreitig eine weit<lb/> größere Freiheit als ein ſolches Geſez gewähren werde. Keineswegs<lb/> habe er in ſeinem Artikel eine Handlung des Königs angegriffen,<lb/> ſondern blos geſagt, daß der Monarch durch das Verfahren ſeiner<lb/> Miniſter in eine Lage verſezt worden, die ſehr gefährlich ſey.<lb/> Zum Beweiſe führe er an, daß er zu jener Zeit von einem vor-<lb/> nehmen Herrn gefragt worden, ob es wohl für den König rath-<lb/> ſam ſeyn würde, das Drurylane- oder Coventgarden-Theater zu<lb/> beſuchen. Er habe darauf den ihm vom pflichtmäßigen Reſpekt<lb/> gegen den Monarchen eingegebenen Rath ertheilt, daß Se. Maj.<lb/> ſich dem Wagniſſe nicht ausſezen möge, und dieſer Rath ſey an-<lb/> genommen worden, indem der König im Theater nicht erſchienen<lb/> ſey. (Man lacht.) „Der Herzog von Wellington, fuhr der Red-<lb/> ner fort, iſt noch nicht König in dieſem Lande; er iſt hoffentlich<lb/> noch ein bloßer Unterthan und — was in dieſer Hinſicht nicht zu<lb/> überſehen iſt — Diener des Staats; als ſolcher muß er Jedem<lb/> das Recht geſtatten, über ihn zu ſagen, was eben Noth thut.<lb/> Ich habe von dem Herzoge nie anders, als wie von einem öffent-<lb/> lichen Beamten geſprochen. Ich bin nie in das Privatleben und<lb/> in den häuslichen Kreis irgend eines Mannes eingedrungen, und<lb/> habe durch keine Verläumdung irgend ein Familienglük geſtört.<lb/> Andere Journaliſten ſind ſolcher Vergehen wegen ſchon vor Ge-<lb/> richt geladen worden; ich aber niemals. Man hat es auch zum<lb/> Gegenſtande der Anklage gemacht, daß ich dem Herzoge von Wel-<lb/> lington ehrgeizige Abſichten beimeſſe. Allein — wer kan läug-<lb/> nen, daß der Herzog ehrgeizig war und iſt? Hätte ich das Ge-<lb/> gentheil verſichert, kein Menſch in England würde es mir geglaubt<lb/> haben. Die Anklage des Ehrgeizes iſt eine ehrenvolle Anklage,<lb/> denn der Ehrgeiz iſt eine hohe Tugend. Ohne Ehrgeiz wäre der<lb/> Herzog niemals Sieger bei Waterloo geweſen, und würde er auch<lb/> jezt nicht erſter Miniſter von England ſeyn. Wenn aber etwas<lb/> Pasquillartiges in meinem Artikel zu finden wäre, ſo müßte es<lb/> das Wort „Ehrgeiz“ ſeyn; denn den Ehrgeiz ſieht man allgemein<lb/> auch als etwas Gefährliches an: ich frage alſo, ob es wohl ein<lb/> Pasquill zu nennen iſt, wenn demnach der Herzog von Wellington<lb/> ein gefährlicher Miniſter genannt wird?“ — Nachdem der Gene-<lb/> ralanwald auf die Vertheidigung geantwortet, und Lord Tenterden<lb/> Anklage und Vertheidigung zuſammengefaßt hatte, zog ſich die<lb/> Jury zurük, und gab nach 3½ſtündiger Berathung folgendes Ur-<lb/> theil ab: „Wir finden die Angeklagten <hi rendition="#g">ſchuldig</hi> eines Pasquills<lb/> gegen Se. Majeſtät, und entledigen ſie der Anklage eines Pasquills<lb/> gegen die Regierung. Die Jury iſt jedoch der Meynung, daß der<lb/> Artikel unter Umſtänden und zu einer Zeit geſchrieben wurde, da<lb/> eine große, früher nie erhörte Aufregung herrſchte, und empfiehlt<lb/> daher auch die Angeklagten der Gnade des Gerichtshofes.“<note place="foot" n="*)">Auf ähnliche Weiſe wurde am darauf folgenden Tage ein Prozeß<lb/> gegen Hrn. Bell, den Herausgeber des Atlas, der eines Pasquills<lb/> gegen den Lordkanzler angeklagt war, entſchieden. Die Jury er-<lb/> klärte ihn nemlich für ſchuldig, empfahl ihn aber der Gnade des<lb/> Gerichtshofs.</note> —<lb/> An demſelben Tage wurde auch noch ein Prozeß gegen das Mor-<lb/> ning-Journal verhandelt. Die Herausgeber wurden angeklagt,<lb/> in ihrem Blatte vom 16 Jun. geſagt zu haben, daß die Regie-<lb/> rung ſowol, als die Parlamentshäuſer kein Mitgefühl für die<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </floatingText> </div> </body> </text> </TEI> [50/0006]
Pasquill ſey oder nicht. Daß es aber ein ſolches ſey, gehe ſowol
aus dem Tone deſſelben hervor, als aus den Umſtänden, unter
denen es geſchrieben worden. Denn Hr. Alexander habe ſich nicht
entblödet, ſeine Angriffe auf die Miniſter wegen jener Maaßre-
gel auch alsdann noch zu machen, als ſie bereits durch die drei
Gewalten der Legislatur ſanktionirt geweſen, und auch als-
dann noch zu behaupten, daß der König unfrei handle. Das ſchöne
Vorrecht eines Königs von England ſey die Freiheit; niemals
aber habe ein Monarch den Thron dieſes Landes eingenommen,
der dieſes Vorrecht mehr beſeſſen habe, als der gegenwärtige; kei-
ner würde auch ſo ſehr, als er, jeden Verſuch zurükgewieſen ha-
ben, ihm irgend einen Zwang anzuthun. Man habe zwar in ei-
ner frühern Vertheidigung behaupten wollen, daß die Preſſe ſchon
weit Aergeres ins Publikum gebracht habe, ohne daß ein gericht-
liches Verfahren dawider eingeleitet worden ſey; das könnte jedoch,
auch wenn es wahr wäre, keinen Entſchuldigungsgrund abgeben.
Denn ſollte wohl, weil Ein Vergehen der Verfolgung entſchlüpft
ſey, deshalb das andere ebenfalls frei ſeyn können? Woher wußte
übrigens der Pasquillant, daß der König nicht aus freiem Willen
handle? Was hat ihm den Aufſchluß dazu gegeben, daß ſich der
König dem Volke nicht zu zeigen wage? Wahrſcheinlich die be-
kannte Prozeſſion nach Windſor, die am Ende auf eine mit vier
Pferden beſpannte Landkutſche hinauslief, der der König ſich nicht
gezeigt hat. War dis jedoch ein Beweis von Unpopularität? Nie-
mand, ſelbſt nicht der eifrigſte Freund der freien Preſſe würde ge-
ſtatten wollen, daß man den König ſo beleidige, und erwarte er
(der Generalanwald), daß die Jurp ſeinen eigenen Unwillen darüber
theilen werde. — Wie bei dem vorigen Prozeſſe ſuchte der Advo-
kat des früheren Eigenthümers vom Morning-Journal die An-
klage von ſeinem Klienten ganz abzulenken; er wolle nicht unter-
ſuchen, ſagte er, ob der inkriminirte Artikel ein Pasquill ſey oder
nicht; das ſey jedoch gewiß, daß ſich der Herausgeber niemals um
den Inhalt ſeines Blattes bekümmert habe, und daher auch
nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. — Hr. Alexander
(der Herausgeber des Journals und Verfaſſer des Artikels) ver-
theidigte ſich ſelbſt in einer langen, folgerecht durchgeführ-
ten Rede. Er tadelte es zunächſt, daß der oben erwähnte Ad-
vokat die Sache ſeines Klienten von der der andern Angeklagten
trennen und die erſtere, wenn auch auf Unkoſten der leztern, ver-
theidigen wolle. Er würde beſſer gethan haben, ebenfalls zu be-
weiſen, daß der inkriminirte Artikel kein Pasquill ſey, denn die
Ausflucht, die er gebraucht, würde ihm nichts helfen, weil es
Recht ſey, daß der eine Theilhaber an einem Geſchäfte auch die
Fehler des andern mit vertreten helfe. Der Angeklagte ging hier-
auf näher auf die Natur des angeſchuldigten Artikels ein, und
ſuchte darzuthun, daß es unmöglich ein Verbrechen zu nennen
ſey, wenn Jemand, der übrigens vom Monarchen nur in den
reſpektvollſten Ausdrüken rede, die Lage deſſelben eine bemitleidens-
werthe nenne. Er gab zu bedenken, daß jener Artikel zu einer
Zeit geſchrieben worden ſey, wo die höchſte Aufregung im Lande
geherrſcht und er, als ein Publiziſt, es beſonders für ſeine Pflicht
gehalten habe, auf das Dringliche der Gefahr aufmerkſam zu ma-
chen. Seyen auch die Gränzen der Diskretion zuweilen von ihm
überſchritten worden, ſo glaube er doch, daß die ungemeine Wich-
tigkeit des Gegenſtandes es entſchuldige. Falle man aber dem
Geſeze und ſeinen Strafen durch Ausdrüke, wie die von ihm
gebrauchten, anheim, ſo wäre es in der That an der Zeit, je-
des Zeitungs-Bureau zu ſchließen und die Drukerpreſſen in die
Themſe zu werfen. Erkläre man jenen Artikel für ein Pasquill,
ſo werde es ſeine und jedes rechtſchaffenen Mannes Pflicht, das Par-
lament um Einführung der Cenſur zu bitten, die unſtreitig eine weit
größere Freiheit als ein ſolches Geſez gewähren werde. Keineswegs
habe er in ſeinem Artikel eine Handlung des Königs angegriffen,
ſondern blos geſagt, daß der Monarch durch das Verfahren ſeiner
Miniſter in eine Lage verſezt worden, die ſehr gefährlich ſey.
Zum Beweiſe führe er an, daß er zu jener Zeit von einem vor-
nehmen Herrn gefragt worden, ob es wohl für den König rath-
ſam ſeyn würde, das Drurylane- oder Coventgarden-Theater zu
beſuchen. Er habe darauf den ihm vom pflichtmäßigen Reſpekt
gegen den Monarchen eingegebenen Rath ertheilt, daß Se. Maj.
ſich dem Wagniſſe nicht ausſezen möge, und dieſer Rath ſey an-
genommen worden, indem der König im Theater nicht erſchienen
ſey. (Man lacht.) „Der Herzog von Wellington, fuhr der Red-
ner fort, iſt noch nicht König in dieſem Lande; er iſt hoffentlich
noch ein bloßer Unterthan und — was in dieſer Hinſicht nicht zu
überſehen iſt — Diener des Staats; als ſolcher muß er Jedem
das Recht geſtatten, über ihn zu ſagen, was eben Noth thut.
Ich habe von dem Herzoge nie anders, als wie von einem öffent-
lichen Beamten geſprochen. Ich bin nie in das Privatleben und
in den häuslichen Kreis irgend eines Mannes eingedrungen, und
habe durch keine Verläumdung irgend ein Familienglük geſtört.
Andere Journaliſten ſind ſolcher Vergehen wegen ſchon vor Ge-
richt geladen worden; ich aber niemals. Man hat es auch zum
Gegenſtande der Anklage gemacht, daß ich dem Herzoge von Wel-
lington ehrgeizige Abſichten beimeſſe. Allein — wer kan läug-
nen, daß der Herzog ehrgeizig war und iſt? Hätte ich das Ge-
gentheil verſichert, kein Menſch in England würde es mir geglaubt
haben. Die Anklage des Ehrgeizes iſt eine ehrenvolle Anklage,
denn der Ehrgeiz iſt eine hohe Tugend. Ohne Ehrgeiz wäre der
Herzog niemals Sieger bei Waterloo geweſen, und würde er auch
jezt nicht erſter Miniſter von England ſeyn. Wenn aber etwas
Pasquillartiges in meinem Artikel zu finden wäre, ſo müßte es
das Wort „Ehrgeiz“ ſeyn; denn den Ehrgeiz ſieht man allgemein
auch als etwas Gefährliches an: ich frage alſo, ob es wohl ein
Pasquill zu nennen iſt, wenn demnach der Herzog von Wellington
ein gefährlicher Miniſter genannt wird?“ — Nachdem der Gene-
ralanwald auf die Vertheidigung geantwortet, und Lord Tenterden
Anklage und Vertheidigung zuſammengefaßt hatte, zog ſich die
Jury zurük, und gab nach 3½ſtündiger Berathung folgendes Ur-
theil ab: „Wir finden die Angeklagten ſchuldig eines Pasquills
gegen Se. Majeſtät, und entledigen ſie der Anklage eines Pasquills
gegen die Regierung. Die Jury iſt jedoch der Meynung, daß der
Artikel unter Umſtänden und zu einer Zeit geſchrieben wurde, da
eine große, früher nie erhörte Aufregung herrſchte, und empfiehlt
daher auch die Angeklagten der Gnade des Gerichtshofes.“ *) —
An demſelben Tage wurde auch noch ein Prozeß gegen das Mor-
ning-Journal verhandelt. Die Herausgeber wurden angeklagt,
in ihrem Blatte vom 16 Jun. geſagt zu haben, daß die Regie-
rung ſowol, als die Parlamentshäuſer kein Mitgefühl für die
*) Auf ähnliche Weiſe wurde am darauf folgenden Tage ein Prozeß
gegen Hrn. Bell, den Herausgeber des Atlas, der eines Pasquills
gegen den Lordkanzler angeklagt war, entſchieden. Die Jury er-
klärte ihn nemlich für ſchuldig, empfahl ihn aber der Gnade des
Gerichtshofs.
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(2022-04-08T12:00:00Z)
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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
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