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Allgemeine Zeitung, Nr. 32, 1. Februar 1850.

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[Spaltenumbruch] fach behauptet hat. Vielmehr scheint sich die strenge Auslegung des be-
treffenden Verfassungsparagraphen mit den allgemeinen Grundsätzen des
constitutionellen Systems zu vereinigen, um die Ansicht der Kammern zu
stützen; und der eigentliche Stein des Anstoßes, die Persönlichkeit der Ver-
hafteten und die Stellung welche sie der bestehenden Regierung des Landes
gegenüber wirklich einnehmen, konnte und kann bei der abstracten Ent-
scheidung des Falls natürlich nicht in Rechnung kommen. Und wie dem
auch seyn mag, immer befanden sich in dieser Frage die alten Oppositions-
kämpfer, welche dießmal auf Seite der Regierung stimmten, der öffent-
lichen Meinung und ihren frühern Bestrebungen gegenüber in schiefer Lage,
während die verschiedenen Fractionen der Linken sich auf günstigem Boden
zusammen fanden. Für die Dauer muß die Regierung sich natürlich auf
frischere Kräfte stützen, und solche zu gewinnen hätten einzelne Elemente
der Kammermehrheit vielleicht eine Aussicht geboten. Diese Aussicht,
wenn sie anders sich verwirklichen ließ, ist nun jedenfalls verschwunden,
jene Elemente sind in die Opposition gestoßen in Folge der Auflösung.
Insofern ist diese kein Sieg für die Regierung, wenn sie auch in den näch-
sten Wahlen eine Mehrheit erlangt. Auf der andern Seite nimmt ein
Theil der jüngern Kräfte eine Richtung welche über die gemäßigte der Re-
gierung bei weitem hinaukgeht. Davon eine kleine Probe. Es erscheint
hier seit einiger Zeit ein Blatt, geleitet von gebildeten und scheinbar ge-
mäßigten Kräften, welches religiöse und sittliche Verbesserung zu fördern
und mit dem politischen Leben in Verbindung zu setzen sucht. In
diesem liest man die folgende Stelle: "Eine demokratische Volksvertre-
tung entbindet an und für sich jede Regierung von der sittlichen Ver-
pflichtung, innerhalb der Gränzen ihres verfassungsmäßigen Rechtes zu
bleiben, ja sie macht ihr die rettende That zur Gewiffenssache im vollesten
Sinne des Wortes."
Was werden die Demokraten sich daraus nicht al-
les abnehmen? So scheinen denn wirklich die Parteien nur für eiuander
da zu seyn, um einander die Mittel zu verabreichen, womit sie von Hand
zu Mund und von Tag zu Tag ihr dürftiges Daseyn fristen.

H. Braunschweig.


Die Bevölke-
rung unserer Stadt hat bei den Wahlmännerwahlen für den Erfurter
Reichstag eine beispiellose Theilnahmlosigkeit gezeigt. In manchen Wahl-
bezirken erschien kaum der zehnte Theil der Wähler. Gleichwohl ist der
Eifer in der Hauptstadt bei weitem größer gewesen als im ganzen übrigen
Lande. In einer Menge von Dörfern zumal haben sich bloß die Ortsvor-
steher von Amtswegen zur Wahl eingesunden. So wenig man auch in
der gegenwärtigen Lage der deutschen Angelegenheiten von dem Erfurter
Reichstag erwarten kann, so bleibt jene Gleichgültigkeit, gleichviel ob na-
türlich oder künstlich hervorgebracht, darum nicht weniger ein trübseliges
Zeichen von der schwächlichen Natur unserer bisherigen Volkspolitik.
Durch die Aufstellung des Princips des Nichtwählens hat sich die mit
Recht oder Unrecht sogenannte demokratische Partei eigenhändig ein Zeug-
niß der Unfähigkeit, des Mangels an politischem Verstand ausgestellt, und
man könnte wahrhaftig irre werden an dem vielgerühmten gesunden Sinn
des Volks, wenn man sieht wie leicht die Masse desselben sich überreden
läßt der nächste Schritt zum Siege sey das Wegwerfen der Waffen. Ja
sie bilden sich alles Ernstes ein eine recht tapfere That zu thun wenn sie
sich in den Schmollwinkel setzen, und sie bewundern ihre eigene Consequenz
wenn sie den dummen Streich von gestern, obgleich er sich inzwischen em-
pfindlich gestraft, heute wiederholen. Die Wahl der Abgeordneten zum
Volkshause wird ohne allen Widerspruch auf die von dem hiesigen vater-
ländischen Verein vorgeschlagenen drei Männer fallen, unter denen sich
ein Minister, Hr. v. Langerfeldt, und ein Quasi-Minister, Hr. v. Thielau,
befinden. Was den von dem Landtag zu ernennenden Abgeordneten zum
Staatenhause betrifft, so sucht man die Wahl gleichfalls auf einen unserer
Minister, Hrn. v. Schleinitz, den Bruder des gleichnamigen preußischen
Ministers, zu lenken. Die Regierung ihrerseits wird alsdann wahrschein-
lich Hrn. Liebe, unsern Gesandten bei allen auswärtigen Mächten, in das
Staatenhaus schicken. So würde es denn geschehen daß Braunschweig
unter den fünf Mitgliedern welche es nach Erfurt zu senden hat, zwei Mi-
nister, einen Halbminister und einen Diplomaten zählt. Alle jene Can-
didaten sind ohne Zweifel nicht bloß kenntnißreiche, sondern auch ehren-
hafte, und für die augenblicklichen Zeitläufte sogar ziemlich frei-
und deutschgesinnte Männer, allein -- Vertreter der Gesinnungen und Wün-
sche des braunschweigischen Volkes sind sie nicht. Wenn die Wahlen in
den übrigen Staaten des Dreikönige-Bündnisses in ähnlicher Weise aus-
fallen, wie alle Aussicht dazu vorhanden ist, so werden wir in Erfurt einen
"Reichstag" sehen welcher der Cabinetspolitik nichts, aber auch gar nichts zu
wünschen übrig läßt, außer etwa daß er statt seines anstößigen und nicht
minder unpassenden Namens den viel geeignetern Titel einer erweiterten
Ministerialconferenz führt. Wie dem aber auch sey, es sind nicht solche
Männer und solche Mittel mit denen man den Geist von 1848 in Deutsch-
land bannen wird.

[Spaltenumbruch]
Preußen.


Lassen Sie mich mit wenigen Worten
auf die jüngsten Verfassungsdebatten zurückkommen. In raschem Fluge
wurden die meisten Propositionen die nicht zu den Cardinalfragen zähl-
ten, angenommen, einige mit geringen Aenderungen. Verworfen ward
nur die Vorlage V: "die Minister sind dem König und dem Land verank-
wortlich." Simson, als Berichterstatter fast immer auf der Tribüne,
hatte einen heißeren Tag als je auf dem Präsidentenstuhl in Frankfurt.
Am heftigsten kämpfte er am Vormittag gegen die Proposition XIII
("die Rechtsgültigkeit gehörig verkündeter Verordnungen kann nur von
den Kammern zur Erörterung gezogen werden."); er sah darin die Ab-
sicht die richterliche Gewalt zu zerstören; der Absolutismus neben unab-
hängigem Richteramt sey dem Constitutionalismus ohne solche vorzu-
ziehen. Doch ward auch hierin nichts erreicht als die Annahme des
Dürre'schen Amendements, welches dem Worte "Verordnungen" das Wort
"königliche" vorsetzt, um nicht diese Sanctionirung auf alle Verordnungen
der Executivgewalt auszudehnen. Da die Kammern in jedem Jahr zusammen-
treten, tröstete der Justizminister, könne aus dieser Bestimmung kein Nach-
theil erwachsen. Der besondere Gerichtshof für Hochverrath (X) ward von
Simson in der Art angegriffen daß er das Verfahren des Schwurgerichts,
wo es bisher den Erwartungen nicht entsprach, durch die Umstände ver-
theidigte: man habe nicht die Erfahrungen eines vollen Jahres hinter sich;
die vielen Freisprechungen seyen ein Symptom unserer gesellschaftlichen
Zustände, vielleicht ebenso sehr zeugend für zu große Häufung der Ankla-
gen; es fehle eine Anklagejury um die Gehässigkeit der Anklage von der
Regierung zu nehmen; man habe Einstimmigkeit des Verdicts festsetzen
müssen. (Die Engländer möchten von dieser Fiction abgehen!) Die Er-
richtung des Gerichtshofs ging durch, nachdem das Viebahn'sche Amende-
ment einen "Schwurgerichtshof" errungen. Das Ministerium hatte er-
klärt daß es dieß als offene Frage behandeln wolle. Die außerordentliche
Spannung mit der man der Nachtsitzung beiwohnte, war zu erwarten,
nicht zu erwarten die langen gelehrten Reden. Graf Arnim gewann
der Pairie wahrscheinlich keine Freunde; der alte Harkort donnerte
kurz, körnig, seine Entrüstung nieder; der Sinn seiner Worte: nichts
von Vertrag und Uebergabe! Duncker wurde warm und riß mit sich fort.
Warum brachte aber auch er noch Gründe gegen die Pairie vor? War
denn hier noch Zeit mit Gründen zu streiten? Simson aber mußte billig
überraschen. Reich an Citaten, an schönen Phrasen, an edler Gesinnung,
eine wohlausgearbeitete Rede nach den Stürmen eines solchen Tages!
Bewunderer hat auch diese gefunden, aber ein geschickter Lenker parlamen-
tarischer Schlachten hätte einen Streiter abgewiesen, der zum Schluß der
Debatte eine Rede brachte die an den Anfang gehörte. In der französi-
schen Deputirtenkammer rechnete man es als Fehler (?), wenn seine Partei
ihren ersten Redner, Gu zot, zum Schluß einer Debatte sprechen ließ.
Das Schicksal des Tages ließ sich damit nicht aufhalten. 161 gegen
149 Stimmen nahmen die Pairie nach dem Arnim'schen Amendement an.
Die Polen stimmten nicht mit. Viele stürzten sich um den Hals nach die-
ser Entscheidung. Das Vaterland ist gerettet, der Friede erhalten, die
Verfassung gefestigt! Möchte sie es seyn! Nicht alle umarmten sich. Was
die loyale Linke fühlt, bedarf keiner Worte. Ist aber die Rechte befrie-
digt? Wenn es wahr ist daß denjenigen Beamten welche gegen die Pro-
positionen der Krone stimmen würden, angedeutet worden daß man dieß
als einen Antrag auf Pensionirung ansehen würde, so bleibt nicht allein
ein bitterer Stachel in vieler Herzen, eine Wunde in der Verfassung zu-
rück, sondern auch die Aussicht daß bei künftigen Wahlen die Krone sehr
im Nachtheil seyn wird. Hrn. v. Patows Entlassung ist noch nicht ver-
gessen! Entschiedene Constitutionelle hatten bis jetzt auf einen andern
Ausgang gerechnet. Sie hätten einen Rücktritt des Ministeriums, eine
Auflösung der Kammer, selbst ein Ministerium der äußersten Rechten für
kein so großes Unglück erachtet. Es war etwas gewisses da; dem ent-
schieden Ausgesprochenen hätte sich ein ebenso entschiedener Wille ent-
gegengestellt. Auch jetzt sehen sie für die Regierung kein Heil in der
Entscheidung, denn sie habe sich selbst eine entschiedene Opposition ge-
macht, welche bis da nicht existirte; das Drohwort: "wir gehen ab und
ein Ministerium Gerlach kommt an die Reihe!" wird nichts mehr wirken.
Unsererseits meinen wir, wie die Dinge standen, war die Annahme der
Vorschläge unvermeidlich. Sie lag in Conjuncturen die weit hinaus-
reichen über die Sphäre der Kammern. Aber wir hätten gewünscht daß
der Ausgang, die Art der Annahme eine andere gewesen, statt bewirkt
durch den Abfall eines um den andern. Welche andere Wirkung hätte
eine Gesammtannahme der principiell Widerstrebenden unter dem Protest
geübt: um des Friedens unseres Landes, um der Einheit Deutschlands
willen geben wir einem Willen nach, dem jetzt widerstrebend wir jenen
brechen, diese zu zerstören drohen; dem größeren Uebel zu entgehen, er-
greifen wir das welches uns als das geringere erscheint, der Geschichte das
Urtheil über unsere Handlungsweise überlassend, unsern Nachfolgern das

[Spaltenumbruch] fach behauptet hat. Vielmehr ſcheint ſich die ſtrenge Auslegung des be-
treffenden Verfaſſungsparagraphen mit den allgemeinen Grundſätzen des
conſtitutionellen Syſtems zu vereinigen, um die Anſicht der Kammern zu
ſtützen; und der eigentliche Stein des Anſtoßes, die Perſönlichkeit der Ver-
hafteten und die Stellung welche ſie der beſtehenden Regierung des Landes
gegenüber wirklich einnehmen, konnte und kann bei der abſtracten Ent-
ſcheidung des Falls natürlich nicht in Rechnung kommen. Und wie dem
auch ſeyn mag, immer befanden ſich in dieſer Frage die alten Oppoſitions-
kämpfer, welche dießmal auf Seite der Regierung ſtimmten, der öffent-
lichen Meinung und ihren frühern Beſtrebungen gegenüber in ſchiefer Lagé,
während die verſchiedenen Fractionen der Linken ſich auf günſtigem Boden
zuſammen fanden. Für die Dauer muß die Regierung ſich natürlich auf
friſchere Kräfte ſtützen, und ſolche zu gewinnen hätten einzelne Elemente
der Kammermehrheit vielleicht eine Ausſicht geboten. Dieſe Ausſicht,
wenn ſie anders ſich verwirklichen ließ, iſt nun jedenfalls verſchwunden,
jene Elemente ſind in die Oppoſition geſtoßen in Folge der Auflöſung.
Inſofern iſt dieſe kein Sieg für die Regierung, wenn ſie auch in den näch-
ſten Wahlen eine Mehrheit erlangt. Auf der andern Seite nimmt ein
Theil der jüngern Kräfte eine Richtung welche über die gemäßigte der Re-
gierung bei weitem hinaukgeht. Davon eine kleine Probe. Es erſcheint
hier ſeit einiger Zeit ein Blatt, geleitet von gebildeten und ſcheinbar ge-
mäßigten Kräften, welches religiöſe und ſittliche Verbeſſerung zu fördern
und mit dem politiſchen Leben in Verbindung zu ſetzen ſucht. In
dieſem liest man die folgende Stelle: „Eine demokratiſche Volksvertre-
tung entbindet an und für ſich jede Regierung von der ſittlichen Ver-
pflichtung, innerhalb der Gränzen ihres verfaſſungsmäßigen Rechtes zu
bleiben, ja ſie macht ihr die rettende That zur Gewiffensſache im volleſten
Sinne des Wortes.“
Was werden die Demokraten ſich daraus nicht al-
les abnehmen? So ſcheinen denn wirklich die Parteien nur für eiuander
da zu ſeyn, um einander die Mittel zu verabreichen, womit ſie von Hand
zu Mund und von Tag zu Tag ihr dürftiges Daſeyn friſten.

H. Braunſchweig.


Die Bevölke-
rung unſerer Stadt hat bei den Wahlmännerwahlen für den Erfurter
Reichstag eine beiſpielloſe Theilnahmloſigkeit gezeigt. In manchen Wahl-
bezirken erſchien kaum der zehnte Theil der Wähler. Gleichwohl iſt der
Eifer in der Hauptſtadt bei weitem größer geweſen als im ganzen übrigen
Lande. In einer Menge von Dörfern zumal haben ſich bloß die Ortsvor-
ſteher von Amtswegen zur Wahl eingeſunden. So wenig man auch in
der gegenwärtigen Lage der deutſchen Angelegenheiten von dem Erfurter
Reichstag erwarten kann, ſo bleibt jene Gleichgültigkeit, gleichviel ob na-
türlich oder künſtlich hervorgebracht, darum nicht weniger ein trübſeliges
Zeichen von der ſchwächlichen Natur unſerer bisherigen Volkspolitik.
Durch die Aufſtellung des Princips des Nichtwählens hat ſich die mit
Recht oder Unrecht ſogenannte demokratiſche Partei eigenhändig ein Zeug-
niß der Unfähigkeit, des Mangels an politiſchem Verſtand ausgeſtellt, und
man könnte wahrhaftig irre werden an dem vielgerühmten geſunden Sinn
des Volks, wenn man ſieht wie leicht die Maſſe desſelben ſich überreden
läßt der nächſte Schritt zum Siege ſey das Wegwerfen der Waffen. Ja
ſie bilden ſich alles Ernſtes ein eine recht tapfere That zu thun wenn ſie
ſich in den Schmollwinkel ſetzen, und ſie bewundern ihre eigene Conſequenz
wenn ſie den dummen Streich von geſtern, obgleich er ſich inzwiſchen em-
pfindlich geſtraft, heute wiederholen. Die Wahl der Abgeordneten zum
Volkshauſe wird ohne allen Widerſpruch auf die von dem hieſigen vater-
ländiſchen Verein vorgeſchlagenen drei Männer fallen, unter denen ſich
ein Miniſter, Hr. v. Langerfeldt, und ein Quaſi-Miniſter, Hr. v. Thielau,
befinden. Was den von dem Landtag zu ernennenden Abgeordneten zum
Staatenhauſe betrifft, ſo ſucht man die Wahl gleichfalls auf einen unſerer
Miniſter, Hrn. v. Schleinitz, den Bruder des gleichnamigen preußiſchen
Miniſters, zu lenken. Die Regierung ihrerſeits wird alsdann wahrſchein-
lich Hrn. Liebe, unſern Geſandten bei allen auswärtigen Mächten, in das
Staatenhaus ſchicken. So würde es denn geſchehen daß Braunſchweig
unter den fünf Mitgliedern welche es nach Erfurt zu ſenden hat, zwei Mi-
niſter, einen Halbminiſter und einen Diplomaten zählt. Alle jene Can-
didaten ſind ohne Zweifel nicht bloß kenntnißreiche, ſondern auch ehren-
hafte, und für die augenblicklichen Zeitläufte ſogar ziemlich frei-
und deutſchgeſinnte Männer, allein — Vertreter der Geſinnungen und Wün-
ſche des braunſchweigiſchen Volkes ſind ſie nicht. Wenn die Wahlen in
den übrigen Staaten des Dreikönige-Bündniſſes in ähnlicher Weiſe aus-
fallen, wie alle Ausſicht dazu vorhanden iſt, ſo werden wir in Erfurt einen
„Reichstag“ ſehen welcher der Cabinetspolitik nichts, aber auch gar nichts zu
wünſchen übrig läßt, außer etwa daß er ſtatt ſeines anſtößigen und nicht
minder unpaſſenden Namens den viel geeignetern Titel einer erweiterten
Miniſterialconferenz führt. Wie dem aber auch ſey, es ſind nicht ſolche
Männer und ſolche Mittel mit denen man den Geiſt von 1848 in Deutſch-
land bannen wird.

[Spaltenumbruch]
Preußen.


Laſſen Sie mich mit wenigen Worten
auf die jüngſten Verfaſſungsdebatten zurückkommen. In raſchem Fluge
wurden die meiſten Propoſitionen die nicht zu den Cardinalfragen zähl-
ten, angenommen, einige mit geringen Aenderungen. Verworfen ward
nur die Vorlage V: „die Miniſter ſind dem König und dem Land verank-
wortlich.“ Simſon, als Berichterſtatter faſt immer auf der Tribüne,
hatte einen heißeren Tag als je auf dem Präſidentenſtuhl in Frankfurt.
Am heftigſten kämpfte er am Vormittag gegen die Propoſition XIII
(„die Rechtsgültigkeit gehörig verkündeter Verordnungen kann nur von
den Kammern zur Erörterung gezogen werden.“); er ſah darin die Ab-
ſicht die richterliche Gewalt zu zerſtören; der Abſolutismus neben unab-
hängigem Richteramt ſey dem Conſtitutionalismus ohne ſolche vorzu-
ziehen. Doch ward auch hierin nichts erreicht als die Annahme des
Dürre’ſchen Amendements, welches dem Worte „Verordnungen“ das Wort
„königliche“ vorſetzt, um nicht dieſe Sanctionirung auf alle Verordnungen
der Executivgewalt auszudehnen. Da die Kammern in jedem Jahr zuſammen-
treten, tröſtete der Juſtizminiſter, könne aus dieſer Beſtimmung kein Nach-
theil erwachſen. Der beſondere Gerichtshof für Hochverrath (X) ward von
Simſon in der Art angegriffen daß er das Verfahren des Schwurgerichts,
wo es bisher den Erwartungen nicht entſprach, durch die Umſtände ver-
theidigte: man habe nicht die Erfahrungen eines vollen Jahres hinter ſich;
die vielen Freiſprechungen ſeyen ein Symptom unſerer geſellſchaftlichen
Zuſtände, vielleicht ebenſo ſehr zeugend für zu große Häufung der Ankla-
gen; es fehle eine Anklagejury um die Gehäſſigkeit der Anklage von der
Regierung zu nehmen; man habe Einſtimmigkeit des Verdicts feſtſetzen
müſſen. (Die Engländer möchten von dieſer Fiction abgehen!) Die Er-
richtung des Gerichtshofs ging durch, nachdem das Viebahn’ſche Amende-
ment einen „Schwurgerichtshof“ errungen. Das Miniſterium hatte er-
klärt daß es dieß als offene Frage behandeln wolle. Die außerordentliche
Spannung mit der man der Nachtſitzung beiwohnte, war zu erwarten,
nicht zu erwarten die langen gelehrten Reden. Graf Arnim gewann
der Pairie wahrſcheinlich keine Freunde; der alte Harkort donnerte
kurz, körnig, ſeine Entrüſtung nieder; der Sinn ſeiner Worte: nichts
von Vertrag und Uebergabe! Duncker wurde warm und riß mit ſich fort.
Warum brachte aber auch er noch Gründe gegen die Pairie vor? War
denn hier noch Zeit mit Gründen zu ſtreiten? Simſon aber mußte billig
überraſchen. Reich an Citaten, an ſchönen Phraſen, an edler Geſinnung,
eine wohlausgearbeitete Rede nach den Stürmen eines ſolchen Tages!
Bewunderer hat auch dieſe gefunden, aber ein geſchickter Lenker parlamen-
tariſcher Schlachten hätte einen Streiter abgewieſen, der zum Schluß der
Debatte eine Rede brachte die an den Anfang gehörte. In der franzöſi-
ſchen Deputirtenkammer rechnete man es als Fehler (?), wenn ſeine Partei
ihren erſten Redner, Gu zot, zum Schluß einer Debatte ſprechen ließ.
Das Schickſal des Tages ließ ſich damit nicht aufhalten. 161 gegen
149 Stimmen nahmen die Pairie nach dem Arnim’ſchen Amendement an.
Die Polen ſtimmten nicht mit. Viele ſtürzten ſich um den Hals nach die-
ſer Entſcheidung. Das Vaterland iſt gerettet, der Friede erhalten, die
Verfaſſung gefeſtigt! Möchte ſie es ſeyn! Nicht alle umarmten ſich. Was
die loyale Linke fühlt, bedarf keiner Worte. Iſt aber die Rechte befrie-
digt? Wenn es wahr iſt daß denjenigen Beamten welche gegen die Pro-
poſitionen der Krone ſtimmen würden, angedeutet worden daß man dieß
als einen Antrag auf Penſionirung anſehen würde, ſo bleibt nicht allein
ein bitterer Stachel in vieler Herzen, eine Wunde in der Verfaſſung zu-
rück, ſondern auch die Ausſicht daß bei künftigen Wahlen die Krone ſehr
im Nachtheil ſeyn wird. Hrn. v. Patows Entlaſſung iſt noch nicht ver-
geſſen! Entſchiedene Conſtitutionelle hatten bis jetzt auf einen andern
Ausgang gerechnet. Sie hätten einen Rücktritt des Miniſteriums, eine
Auflöſung der Kammer, ſelbſt ein Miniſterium der äußerſten Rechten für
kein ſo großes Unglück erachtet. Es war etwas gewiſſes da; dem ent-
ſchieden Ausgeſprochenen hätte ſich ein ebenſo entſchiedener Wille ent-
gegengeſtellt. Auch jetzt ſehen ſie für die Regierung kein Heil in der
Entſcheidung, denn ſie habe ſich ſelbſt eine entſchiedene Oppoſition ge-
macht, welche bis da nicht exiſtirte; das Drohwort: „wir gehen ab und
ein Miniſterium Gerlach kommt an die Reihe!“ wird nichts mehr wirken.
Unſererſeits meinen wir, wie die Dinge ſtanden, war die Annahme der
Vorſchläge unvermeidlich. Sie lag in Conjuncturen die weit hinaus-
reichen über die Sphäre der Kammern. Aber wir hätten gewünſcht daß
der Ausgang, die Art der Annahme eine andere geweſen, ſtatt bewirkt
durch den Abfall eines um den andern. Welche andere Wirkung hätte
eine Geſammtannahme der principiell Widerſtrebenden unter dem Proteſt
geübt: um des Friedens unſeres Landes, um der Einheit Deutſchlands
willen geben wir einem Willen nach, dem jetzt widerſtrebend wir jenen
brechen, dieſe zu zerſtören drohen; dem größeren Uebel zu entgehen, er-
greifen wir das welches uns als das geringere erſcheint, der Geſchichte das
Urtheil über unſere Handlungsweiſe überlaſſend, unſern Nachfolgern das

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[500/0004] fach behauptet hat. Vielmehr ſcheint ſich die ſtrenge Auslegung des be- treffenden Verfaſſungsparagraphen mit den allgemeinen Grundſätzen des conſtitutionellen Syſtems zu vereinigen, um die Anſicht der Kammern zu ſtützen; und der eigentliche Stein des Anſtoßes, die Perſönlichkeit der Ver- hafteten und die Stellung welche ſie der beſtehenden Regierung des Landes gegenüber wirklich einnehmen, konnte und kann bei der abſtracten Ent- ſcheidung des Falls natürlich nicht in Rechnung kommen. Und wie dem auch ſeyn mag, immer befanden ſich in dieſer Frage die alten Oppoſitions- kämpfer, welche dießmal auf Seite der Regierung ſtimmten, der öffent- lichen Meinung und ihren frühern Beſtrebungen gegenüber in ſchiefer Lagé, während die verſchiedenen Fractionen der Linken ſich auf günſtigem Boden zuſammen fanden. Für die Dauer muß die Regierung ſich natürlich auf friſchere Kräfte ſtützen, und ſolche zu gewinnen hätten einzelne Elemente der Kammermehrheit vielleicht eine Ausſicht geboten. Dieſe Ausſicht, wenn ſie anders ſich verwirklichen ließ, iſt nun jedenfalls verſchwunden, jene Elemente ſind in die Oppoſition geſtoßen in Folge der Auflöſung. Inſofern iſt dieſe kein Sieg für die Regierung, wenn ſie auch in den näch- ſten Wahlen eine Mehrheit erlangt. Auf der andern Seite nimmt ein Theil der jüngern Kräfte eine Richtung welche über die gemäßigte der Re- gierung bei weitem hinaukgeht. Davon eine kleine Probe. Es erſcheint hier ſeit einiger Zeit ein Blatt, geleitet von gebildeten und ſcheinbar ge- mäßigten Kräften, welches religiöſe und ſittliche Verbeſſerung zu fördern und mit dem politiſchen Leben in Verbindung zu ſetzen ſucht. In dieſem liest man die folgende Stelle: „Eine demokratiſche Volksvertre- tung entbindet an und für ſich jede Regierung von der ſittlichen Ver- pflichtung, innerhalb der Gränzen ihres verfaſſungsmäßigen Rechtes zu bleiben, ja ſie macht ihr die rettende That zur Gewiffensſache im volleſten Sinne des Wortes.“ Was werden die Demokraten ſich daraus nicht al- les abnehmen? So ſcheinen denn wirklich die Parteien nur für eiuander da zu ſeyn, um einander die Mittel zu verabreichen, womit ſie von Hand zu Mund und von Tag zu Tag ihr dürftiges Daſeyn friſten. H. Braunſchweig. # Braunſchweig, 25 Jan. Die Bevölke- rung unſerer Stadt hat bei den Wahlmännerwahlen für den Erfurter Reichstag eine beiſpielloſe Theilnahmloſigkeit gezeigt. In manchen Wahl- bezirken erſchien kaum der zehnte Theil der Wähler. Gleichwohl iſt der Eifer in der Hauptſtadt bei weitem größer geweſen als im ganzen übrigen Lande. In einer Menge von Dörfern zumal haben ſich bloß die Ortsvor- ſteher von Amtswegen zur Wahl eingeſunden. So wenig man auch in der gegenwärtigen Lage der deutſchen Angelegenheiten von dem Erfurter Reichstag erwarten kann, ſo bleibt jene Gleichgültigkeit, gleichviel ob na- türlich oder künſtlich hervorgebracht, darum nicht weniger ein trübſeliges Zeichen von der ſchwächlichen Natur unſerer bisherigen Volkspolitik. Durch die Aufſtellung des Princips des Nichtwählens hat ſich die mit Recht oder Unrecht ſogenannte demokratiſche Partei eigenhändig ein Zeug- niß der Unfähigkeit, des Mangels an politiſchem Verſtand ausgeſtellt, und man könnte wahrhaftig irre werden an dem vielgerühmten geſunden Sinn des Volks, wenn man ſieht wie leicht die Maſſe desſelben ſich überreden läßt der nächſte Schritt zum Siege ſey das Wegwerfen der Waffen. Ja ſie bilden ſich alles Ernſtes ein eine recht tapfere That zu thun wenn ſie ſich in den Schmollwinkel ſetzen, und ſie bewundern ihre eigene Conſequenz wenn ſie den dummen Streich von geſtern, obgleich er ſich inzwiſchen em- pfindlich geſtraft, heute wiederholen. Die Wahl der Abgeordneten zum Volkshauſe wird ohne allen Widerſpruch auf die von dem hieſigen vater- ländiſchen Verein vorgeſchlagenen drei Männer fallen, unter denen ſich ein Miniſter, Hr. v. Langerfeldt, und ein Quaſi-Miniſter, Hr. v. Thielau, befinden. Was den von dem Landtag zu ernennenden Abgeordneten zum Staatenhauſe betrifft, ſo ſucht man die Wahl gleichfalls auf einen unſerer Miniſter, Hrn. v. Schleinitz, den Bruder des gleichnamigen preußiſchen Miniſters, zu lenken. Die Regierung ihrerſeits wird alsdann wahrſchein- lich Hrn. Liebe, unſern Geſandten bei allen auswärtigen Mächten, in das Staatenhaus ſchicken. So würde es denn geſchehen daß Braunſchweig unter den fünf Mitgliedern welche es nach Erfurt zu ſenden hat, zwei Mi- niſter, einen Halbminiſter und einen Diplomaten zählt. Alle jene Can- didaten ſind ohne Zweifel nicht bloß kenntnißreiche, ſondern auch ehren- hafte, und für die augenblicklichen Zeitläufte ſogar ziemlich frei- und deutſchgeſinnte Männer, allein — Vertreter der Geſinnungen und Wün- ſche des braunſchweigiſchen Volkes ſind ſie nicht. Wenn die Wahlen in den übrigen Staaten des Dreikönige-Bündniſſes in ähnlicher Weiſe aus- fallen, wie alle Ausſicht dazu vorhanden iſt, ſo werden wir in Erfurt einen „Reichstag“ ſehen welcher der Cabinetspolitik nichts, aber auch gar nichts zu wünſchen übrig läßt, außer etwa daß er ſtatt ſeines anſtößigen und nicht minder unpaſſenden Namens den viel geeignetern Titel einer erweiterten Miniſterialconferenz führt. Wie dem aber auch ſey, es ſind nicht ſolche Männer und ſolche Mittel mit denen man den Geiſt von 1848 in Deutſch- land bannen wird. Preußen. ∸ Berlin, 27 Jan. Laſſen Sie mich mit wenigen Worten auf die jüngſten Verfaſſungsdebatten zurückkommen. In raſchem Fluge wurden die meiſten Propoſitionen die nicht zu den Cardinalfragen zähl- ten, angenommen, einige mit geringen Aenderungen. Verworfen ward nur die Vorlage V: „die Miniſter ſind dem König und dem Land verank- wortlich.“ Simſon, als Berichterſtatter faſt immer auf der Tribüne, hatte einen heißeren Tag als je auf dem Präſidentenſtuhl in Frankfurt. Am heftigſten kämpfte er am Vormittag gegen die Propoſition XIII („die Rechtsgültigkeit gehörig verkündeter Verordnungen kann nur von den Kammern zur Erörterung gezogen werden.“); er ſah darin die Ab- ſicht die richterliche Gewalt zu zerſtören; der Abſolutismus neben unab- hängigem Richteramt ſey dem Conſtitutionalismus ohne ſolche vorzu- ziehen. Doch ward auch hierin nichts erreicht als die Annahme des Dürre’ſchen Amendements, welches dem Worte „Verordnungen“ das Wort „königliche“ vorſetzt, um nicht dieſe Sanctionirung auf alle Verordnungen der Executivgewalt auszudehnen. Da die Kammern in jedem Jahr zuſammen- treten, tröſtete der Juſtizminiſter, könne aus dieſer Beſtimmung kein Nach- theil erwachſen. Der beſondere Gerichtshof für Hochverrath (X) ward von Simſon in der Art angegriffen daß er das Verfahren des Schwurgerichts, wo es bisher den Erwartungen nicht entſprach, durch die Umſtände ver- theidigte: man habe nicht die Erfahrungen eines vollen Jahres hinter ſich; die vielen Freiſprechungen ſeyen ein Symptom unſerer geſellſchaftlichen Zuſtände, vielleicht ebenſo ſehr zeugend für zu große Häufung der Ankla- gen; es fehle eine Anklagejury um die Gehäſſigkeit der Anklage von der Regierung zu nehmen; man habe Einſtimmigkeit des Verdicts feſtſetzen müſſen. (Die Engländer möchten von dieſer Fiction abgehen!) Die Er- richtung des Gerichtshofs ging durch, nachdem das Viebahn’ſche Amende- ment einen „Schwurgerichtshof“ errungen. Das Miniſterium hatte er- klärt daß es dieß als offene Frage behandeln wolle. Die außerordentliche Spannung mit der man der Nachtſitzung beiwohnte, war zu erwarten, nicht zu erwarten die langen gelehrten Reden. Graf Arnim gewann der Pairie wahrſcheinlich keine Freunde; der alte Harkort donnerte kurz, körnig, ſeine Entrüſtung nieder; der Sinn ſeiner Worte: nichts von Vertrag und Uebergabe! Duncker wurde warm und riß mit ſich fort. Warum brachte aber auch er noch Gründe gegen die Pairie vor? War denn hier noch Zeit mit Gründen zu ſtreiten? Simſon aber mußte billig überraſchen. Reich an Citaten, an ſchönen Phraſen, an edler Geſinnung, eine wohlausgearbeitete Rede nach den Stürmen eines ſolchen Tages! Bewunderer hat auch dieſe gefunden, aber ein geſchickter Lenker parlamen- tariſcher Schlachten hätte einen Streiter abgewieſen, der zum Schluß der Debatte eine Rede brachte die an den Anfang gehörte. In der franzöſi- ſchen Deputirtenkammer rechnete man es als Fehler (?), wenn ſeine Partei ihren erſten Redner, Gu zot, zum Schluß einer Debatte ſprechen ließ. Das Schickſal des Tages ließ ſich damit nicht aufhalten. 161 gegen 149 Stimmen nahmen die Pairie nach dem Arnim’ſchen Amendement an. Die Polen ſtimmten nicht mit. Viele ſtürzten ſich um den Hals nach die- ſer Entſcheidung. Das Vaterland iſt gerettet, der Friede erhalten, die Verfaſſung gefeſtigt! Möchte ſie es ſeyn! Nicht alle umarmten ſich. Was die loyale Linke fühlt, bedarf keiner Worte. Iſt aber die Rechte befrie- digt? Wenn es wahr iſt daß denjenigen Beamten welche gegen die Pro- poſitionen der Krone ſtimmen würden, angedeutet worden daß man dieß als einen Antrag auf Penſionirung anſehen würde, ſo bleibt nicht allein ein bitterer Stachel in vieler Herzen, eine Wunde in der Verfaſſung zu- rück, ſondern auch die Ausſicht daß bei künftigen Wahlen die Krone ſehr im Nachtheil ſeyn wird. Hrn. v. Patows Entlaſſung iſt noch nicht ver- geſſen! Entſchiedene Conſtitutionelle hatten bis jetzt auf einen andern Ausgang gerechnet. Sie hätten einen Rücktritt des Miniſteriums, eine Auflöſung der Kammer, ſelbſt ein Miniſterium der äußerſten Rechten für kein ſo großes Unglück erachtet. Es war etwas gewiſſes da; dem ent- ſchieden Ausgeſprochenen hätte ſich ein ebenſo entſchiedener Wille ent- gegengeſtellt. 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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-02-11T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 32, 1. Februar 1850, S. 500. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine32_1850/4>, abgerufen am 21.11.2024.