Allgemeine Zeitung, Nr. 35, 4. Februar 1850.[Spaltenumbruch]
In dieser Frage hat die Nations-Universität beschlossen daß die Gebah- Bei der Feststellung dieser Kategorien wurde der Grundsatz geltend In der Sitzung am 7 Jan. wurde die Territorialfrage des Sachsen- In einer der letzten Sitzungen der Uuiversität führte die Ernennung Zur französischen historischen Litteratur. * In dem Gebiet ausländischer Litteratur begegnen wir einem Wer Das Ganze umfaßt in vier Bänden die Darstellung: 1) des politi- Die Neuzeit -- nach allgemeiner Umgestaltung der politischen Rich- [Spaltenumbruch]
In dieſer Frage hat die Nations-Univerſität beſchloſſen daß die Gebah- Bei der Feſtſtellung dieſer Kategorien wurde der Grundſatz geltend In der Sitzung am 7 Jan. wurde die Territorialfrage des Sachſen- In einer der letzten Sitzungen der Uuiverſität führte die Ernennung Zur franzöſiſchen hiſtoriſchen Litteratur. * In dem Gebiet ausländiſcher Litteratur begegnen wir einem Wer Das Ganze umfaßt in vier Bänden die Darſtellung: 1) des politi- Die Neuzeit — nach allgemeiner Umgeſtaltung der politiſchen Rich- <TEI> <text> <body> <div> <p> <floatingText> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0013" n="557"/><cb/> In dieſer Frage hat die Nations-Univerſität beſchloſſen daß die Gebah-<lb/> rung des Darlehens bei ihr, als der Hafterin und Schuldnerin, bleiben<lb/> ſolle, und die Betheiligung an demſelben nach folgenden Verhältniſſen zu<lb/> geſchehen habe. Es ſollen betheiligt werden: 1) die ſächſiſche Nations-<lb/> Univerſität als ſolche; 2) diejenigen Stadt- und Landgemeinden in con-<lb/> creto welche durch den Krieg in Schulden gerathen ſind und Hypothek be-<lb/> ſitzen; 3) jene Zünfte welche durch die Inſurgenten zu Lieferungen ohne<lb/> Entgelt gezwungen worden ſind; 4) jene Privaten welche ihr Betriebs-<lb/> capital durch den Krieg eingebüßt haben; 5) jene Privaten welche ohne<lb/> eigenen Capitalbeſitz ihr durch den Krieg zerſtörtes Haus wiederherzuſtel-<lb/> len, oder welche ihr bewegliches Vermögen ganz oder theilweiſe verloren<lb/> haben. Nur wenn dieſen fünf Kategorien von Darlehensbewerbern ent-<lb/> ſprochen ſeyn wird, ſollen 6) auch ſolche Private welche als induſtriös be-<lb/> kannt ſind, erweislich zwar durch den Krieg Schaden erlitten, aber immer<lb/> noch Betriebscapital im Beſitz behalten haben, inſoweit mit einem Dar-<lb/> lehensbetrag betheiligt werden als ihr angeblicher Verluſt keinem Zweifel<lb/> unterliegt.</p><lb/> <p>Bei der Feſtſtellung dieſer Kategorien wurde der Grundſatz geltend<lb/> gemacht: nur innerhalb der Marken des vormaligen ſächſiſchen Gebietes<lb/> liegende Gemeinden mit Darlehensbeträgen zu betheiligen, und die durch<lb/> das Proviſorium neu hinzugekommenen bis zur definitiven Gränzmarki-<lb/> rung davon auszuſchließen. Nur auf die beim Ausbruch der ſiebenbürgi-<lb/> ſchen Kriegswirren von den Szeklern niedergebrannte Stadt Sächſiſch-<lb/> Regen wurde dieſer Grundſatz nicht angewendet. Im Gegentheile wurde<lb/> ſie, weil ihres Wohlſtandes gänzlich beraubt und nicht im geringſten ent-<lb/> ſchädigt, mit 125,000 fl. C.-M. bedacht. Auch für die übrigen Städte<lb/> wurde nach dem Maße ihres erlittenen Schadens ein Maximum feſtgeſetzt,<lb/> und es ſteht zu erwarten daß das Finanzminiſterium, in Berückſichtigung<lb/> des Umſtandes daß die Anweiſungen auf die Landeseinkünfte Ungarns bei<lb/> unſerm Volk nicht in gutem Credit ſtehen, und die verzögerte Effectui-<lb/> rung des Darlehens einen namhaften Verluſt herbeigeführt hat, das Dar-<lb/> lehen in dreiprocentigen Caſſenanweiſungen verabfolgen werde.</p><lb/> <p>In der Sitzung am 7 Jan. wurde die Territorialfrage des Sachſen-<lb/> landes nach ziemlich lebhafter Debatte entſchieden. Da die Sitzungen nicht<lb/> öffentlich ſind, ſo iſt es mir unmöglich Ihnen über die dießfälligen Dis-<lb/> euſſionen einen ausführlichen Bericht zu geben. Ich theile Ihnen daher<lb/> nicht den Gang der Debatten mit, ſondern beſchränke mich auf das Reſul-<lb/> tat derſelben wie es eben bekannt geworden iſt. Die Anſichten über die<lb/> territoriale Regelung des Sachſenlandes ſtanden ſich ſchroff gegenüber.<lb/> Die einen erklärten ſich für die Abſonderung aller nichtdeutſchen, reſp.<lb/> walachiſchen Elemente vom Sachſenboden, inwieweit dadurch der Arron-<lb/> dirung und Commaſſation des letztern kein Eintrag geſchehe. An der<lb/> Spitze dieſer Partei ſtand der Abgeordnete für Leſchkirch, Referent <hi rendition="#g">Sach-<lb/> ſenheim,</hi> der in einem trefflichen, auf ſtatiſtiſchen und ethnographiſchen<lb/> Daten beruhenden und auf der Geſchichte und der Wahrſcheinlichkeits-<lb/> berechnung einer nüchternen Politik baſirten Ausführung, die Ausſchei-<lb/> dung aller nicht unbedingt enclavirten Walachengemeinden, ſelbſt der frü-<lb/> her zum <hi rendition="#aq">ſundus Saxonicus</hi> gehörigen, als Poſtulat der ſächſiſchen Natio-<lb/> nalintereſſen ausſprach. Die andern ſtellten ſich auf den Boden des hiſto-<lb/> riſchen Rechts, und ſprachen die Ueberzeugung aus daß es eine Sünde<lb/> wäre von dem ihnen durch Privilegien und Pergamente verbrieften und<lb/> von den Vorfahren überkommenen Boden auch nur eine Spanne breit<lb/> fahren zu laſſen; auch, meinten ſie, ſey das Sachſenland bereits in der<lb/> Reichsverfaſſung genannt u. ſ. w. Der Führer dieſer Partei war der Ab-<lb/> geordnete für Hermannſtadt, Prof. Zimmermann. Die erſtere Anſicht iſt<lb/> durchgefallen! Der hiſtoriſche Boden des Sachſenlandes iſt aufrecht erhal-<lb/> ten worden. Alle zum hiſtoriſchen Sachſenboden gehörigen Walachenge-<lb/> meinden ſind als Bleigewicht für die Fortſchrittsbewegungen des Sachſen-<lb/> thums beibehalten worden. Nur einige der bei der letzten proviſoriſchen<lb/> Eintheilung des Landes zum Sachſenlande hinzugekommenen, an den<lb/> Gränzen desſelben gelegenen walachiſchen Komitatsgemeinden wurden<lb/> ausgeſchieden. Auch die neue Territorialeintheilung des Sachſenlandes iſt<lb/> von der Univerſität bereits entſchieden worden. Es ſollen ſieben Vezirke<lb/> gebildet worden ſeyn: 1) der Unterwalder, mit dem Vorort Mühlbach;<lb/> 2) der Hermannſtädter (der bisherige Hermannſtädter Stuhl mit Aus-<lb/> ſchluß der entfernteren, an die nächſtgelegenen Bezirke hinzugeſchlagenen<lb/> ſogenannten <hi rendition="#aq">VII</hi> Richtergemeinden, und mit Einſchluß des Leſchkircher<lb/> und eines Theils des Medwiſcher Stuhls); 3) der Medwiſcher Bezirk;<lb/> 4) der Schäßburger Bezirk (beide vergrößert durch hinzugekommene Ko-<lb/> mitats- und <hi rendition="#aq">VII</hi> Richtergemeinden); 5) der Altländer oder Schenkerbe-<lb/> zirk (umfaſſend die bisherigen Stüble Reps und Großſchenk), mit dem<lb/> Vorort Großſchenk; 6) der Kronſtädter und 7) der Biſtritzer Filialdiſtrict<lb/> mit Sächſiſch Regen. Im ganzen ein Gebiet von über 200 Quadratmeilen,<lb/> mit einer Einwohnerzahl von etwa 500,000 Seelen. Groß genug für ein<lb/> Kronland; da z. B. Schleſien bloß ein Areal von 89 Geviertmeilen und<lb/><cb/> eine Bevölkerung von 467,000 Seelen hat; die Bukowina kaum etwas<lb/> über 100 Geviertmeilen enthält; Görz, Gradiska u. ſ. w. aber noch weit<lb/> kleiner ſind. Auch das Verhältniß der deutſchen Bevölkerung iſt im Sach-<lb/> ſenlande uns bei weitem günſtiger als z. B. das der Serben gegenüber<lb/> andern Nationalitäten. Während dort den 436,000 Serben 1,078.000<lb/> fremde Volksgenoſſen gegenüberſtehen, haben wir das weit annehmlichere<lb/> Verhältniß von 250,000 Deutſchen gegen 250,000 Nichtdeutſche für uns.<lb/> Unſere Nations-Univerſität ſteuert muthig auf das „Kronland“ los. Die<lb/> commiſſionellen Vorarbeiten, namentlich über die ſtaatliche und gericht-<lb/> liche organiſche Einfügung des Sachſenlandes als ſelbſtändigen Kronlan-<lb/> des in den öſterreichiſchen Staatsverband, liegen bereits vor. Die letztere,<lb/> von Kräger, Abgeordnetem für Medwiſch, iſt ſehr geiſtreich und conſe-<lb/> quent durchgeführt, und lautet auf unbedingte Annahme des öſterreichi-<lb/> ſchen Gerichtsverfahrens, damit das Kronland Sachſenland unbehindert<lb/> auch an den gerichtlichen Verbeſſerungen und Verhandlungen des nächſten<lb/> Neichstags theilnehmen könne, und der §. 68 der Reichsverfaſſung für<lb/> unſere volle Vertretung auf dem Reichstag keine hemmende Kraft habe.<lb/> Die vorgeſchlagene Zuſammenſetzung des ſächſiſchen Landtags ſoll nach<lb/> Art der Organiſation des niederöſterreichiſchen ſtattfinden.</p><lb/> <p>In einer der letzten Sitzungen der Uuiverſität führte die Ernennung<lb/> des geheimen Raths <hi rendition="#g">Stephan v. Szerencſy</hi> zum proviſoriſchen Senats-<lb/> Präſidenten einer neu zu bildenden <hi rendition="#g">ungariſchen Abtheilung des<lb/> oberſten Gerichtshofs</hi> zu einer intereſſanten Debatte. Man äußerte<lb/> ſich befremdend über die Errichtung vnn Sectionen nach Nationalitäten,<lb/> da die Einſührung des öſterreichiſchen Geſetzbuchs in allen Löndern der<lb/> Monarchie die herbeigewünſchte Herrſchaft Eines Rechtes und Eines Ge-<lb/> ſetzes begründen ſolle, und erkannte in der neuen Maßregel eine Abweichung<lb/> von der Bahn zum angeſtrebten Einheitsſtaat. Es wurde demnach der<lb/> Beſchluß gefaßt, von der Regierung, im Falle der definitiven Feſtſtellung<lb/> dieſer proviſoriſchen Maßregel, zu verlangen: daß die von der ſächfiſchen<lb/> Nationsuniverſität an den oberſten Gerichtshof fließenden Proceſſe der<lb/> deutſchen Section des oberſten Gerichtshofs zugewieſen werden ſollten.<lb/> Die nächſten Tage wird auch die Coloniſirungsfrage an die Tagesordnung<lb/> kommen. Das Nähere über die Verhandlungen in dieſer für unſer Va-<lb/> terland ſo wichtigen Angelegenheit, ſowie die Schilderung des Eindrucks<lb/> den der Beſchluß der Nationsuniverſität in der Territorial- und Arron-<lb/> dirungsfrage auf unſer Völkchen gemacht hat, behalte ich mir für einen<lb/> ſpätern Brief vor. Für jetzt die Bemerkung daß der thatſächlichen Durch-<lb/> führung der Idee des Kronlandes noch mancherlei Hinderniſſe im Wege<lb/> zu ſtehen ſcheinen. Einzelne Maßnahmen der hier fungirenden Regie-<lb/> rungsorgane laſſen darauf ſchließen daß die letzteren einen eigenen, beſtimmt<lb/> vorgezeichneten, mit der Idee eines ſächſiſchen Kronlandes nicht ganz ver-<lb/> träglichen Plan verfolgen. Welches dieſer Plan ſey, läßt ſich nicht er-<lb/> rathen. Es iſt genug daß ſich unverkennbar ein drücken des Vorgefühl<lb/> unſers Volks bemächtigt hat, und daß man ſich einer bangen Beſorgniß<lb/> über unſer Schickſal und unſere Zukunft hingibt.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jFeuilleton" n="1"> <div type="jComment" n="2"> <head> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">Zur franzöſiſchen hiſtoriſchen Litteratur.</hi> </hi> </head><lb/> <p>* In dem Gebiet ausländiſcher Litteratur begegnen wir einem Wer<lb/> auf welches aufmerkſam zu machen wir nicht unterlaſſen können, weil es<lb/> uns für den Bereich gründlichen Studiums des Mittelalters von Wichtig-<lb/> keit ſcheint. Es führt den Titel: <hi rendition="#aq">La France au temps des croisades,<lb/> ou Recherches sur les mœurs et coutumes des francais aux XII et<lb/> XIII siècles. Paris, Techener</hi> 1844 — 1847. Der Verfaſſer iſt Vi-<lb/> comte Vaublanc, im Dienſt des Königs von Bayern.</p><lb/> <p>Das Ganze umfaßt in vier Bänden die Darſtellung: 1) des politi-<lb/> ſchen und religiöſen Zuſtandes; 2) des Kriegs- und Ritterweſens; 3) der<lb/> Wiſſenſchaft, Litteratur und Kunſt, und 4) der Induſtrie und des Privat-<lb/> lebens in der bezeichneten Periode. 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Nicht minder jedoch<lb/> müſſen wir zugeſtehen daß die Anhänger der romantiſchen Schule des<lb/></p> </div> </div> </body> </floatingText> </p> </div> </body> </text> </TEI> [557/0013]
In dieſer Frage hat die Nations-Univerſität beſchloſſen daß die Gebah-
rung des Darlehens bei ihr, als der Hafterin und Schuldnerin, bleiben
ſolle, und die Betheiligung an demſelben nach folgenden Verhältniſſen zu
geſchehen habe. Es ſollen betheiligt werden: 1) die ſächſiſche Nations-
Univerſität als ſolche; 2) diejenigen Stadt- und Landgemeinden in con-
creto welche durch den Krieg in Schulden gerathen ſind und Hypothek be-
ſitzen; 3) jene Zünfte welche durch die Inſurgenten zu Lieferungen ohne
Entgelt gezwungen worden ſind; 4) jene Privaten welche ihr Betriebs-
capital durch den Krieg eingebüßt haben; 5) jene Privaten welche ohne
eigenen Capitalbeſitz ihr durch den Krieg zerſtörtes Haus wiederherzuſtel-
len, oder welche ihr bewegliches Vermögen ganz oder theilweiſe verloren
haben. Nur wenn dieſen fünf Kategorien von Darlehensbewerbern ent-
ſprochen ſeyn wird, ſollen 6) auch ſolche Private welche als induſtriös be-
kannt ſind, erweislich zwar durch den Krieg Schaden erlitten, aber immer
noch Betriebscapital im Beſitz behalten haben, inſoweit mit einem Dar-
lehensbetrag betheiligt werden als ihr angeblicher Verluſt keinem Zweifel
unterliegt.
Bei der Feſtſtellung dieſer Kategorien wurde der Grundſatz geltend
gemacht: nur innerhalb der Marken des vormaligen ſächſiſchen Gebietes
liegende Gemeinden mit Darlehensbeträgen zu betheiligen, und die durch
das Proviſorium neu hinzugekommenen bis zur definitiven Gränzmarki-
rung davon auszuſchließen. Nur auf die beim Ausbruch der ſiebenbürgi-
ſchen Kriegswirren von den Szeklern niedergebrannte Stadt Sächſiſch-
Regen wurde dieſer Grundſatz nicht angewendet. Im Gegentheile wurde
ſie, weil ihres Wohlſtandes gänzlich beraubt und nicht im geringſten ent-
ſchädigt, mit 125,000 fl. C.-M. bedacht. Auch für die übrigen Städte
wurde nach dem Maße ihres erlittenen Schadens ein Maximum feſtgeſetzt,
und es ſteht zu erwarten daß das Finanzminiſterium, in Berückſichtigung
des Umſtandes daß die Anweiſungen auf die Landeseinkünfte Ungarns bei
unſerm Volk nicht in gutem Credit ſtehen, und die verzögerte Effectui-
rung des Darlehens einen namhaften Verluſt herbeigeführt hat, das Dar-
lehen in dreiprocentigen Caſſenanweiſungen verabfolgen werde.
In der Sitzung am 7 Jan. wurde die Territorialfrage des Sachſen-
landes nach ziemlich lebhafter Debatte entſchieden. Da die Sitzungen nicht
öffentlich ſind, ſo iſt es mir unmöglich Ihnen über die dießfälligen Dis-
euſſionen einen ausführlichen Bericht zu geben. Ich theile Ihnen daher
nicht den Gang der Debatten mit, ſondern beſchränke mich auf das Reſul-
tat derſelben wie es eben bekannt geworden iſt. Die Anſichten über die
territoriale Regelung des Sachſenlandes ſtanden ſich ſchroff gegenüber.
Die einen erklärten ſich für die Abſonderung aller nichtdeutſchen, reſp.
walachiſchen Elemente vom Sachſenboden, inwieweit dadurch der Arron-
dirung und Commaſſation des letztern kein Eintrag geſchehe. An der
Spitze dieſer Partei ſtand der Abgeordnete für Leſchkirch, Referent Sach-
ſenheim, der in einem trefflichen, auf ſtatiſtiſchen und ethnographiſchen
Daten beruhenden und auf der Geſchichte und der Wahrſcheinlichkeits-
berechnung einer nüchternen Politik baſirten Ausführung, die Ausſchei-
dung aller nicht unbedingt enclavirten Walachengemeinden, ſelbſt der frü-
her zum ſundus Saxonicus gehörigen, als Poſtulat der ſächſiſchen Natio-
nalintereſſen ausſprach. Die andern ſtellten ſich auf den Boden des hiſto-
riſchen Rechts, und ſprachen die Ueberzeugung aus daß es eine Sünde
wäre von dem ihnen durch Privilegien und Pergamente verbrieften und
von den Vorfahren überkommenen Boden auch nur eine Spanne breit
fahren zu laſſen; auch, meinten ſie, ſey das Sachſenland bereits in der
Reichsverfaſſung genannt u. ſ. w. Der Führer dieſer Partei war der Ab-
geordnete für Hermannſtadt, Prof. Zimmermann. Die erſtere Anſicht iſt
durchgefallen! Der hiſtoriſche Boden des Sachſenlandes iſt aufrecht erhal-
ten worden. Alle zum hiſtoriſchen Sachſenboden gehörigen Walachenge-
meinden ſind als Bleigewicht für die Fortſchrittsbewegungen des Sachſen-
thums beibehalten worden. Nur einige der bei der letzten proviſoriſchen
Eintheilung des Landes zum Sachſenlande hinzugekommenen, an den
Gränzen desſelben gelegenen walachiſchen Komitatsgemeinden wurden
ausgeſchieden. Auch die neue Territorialeintheilung des Sachſenlandes iſt
von der Univerſität bereits entſchieden worden. Es ſollen ſieben Vezirke
gebildet worden ſeyn: 1) der Unterwalder, mit dem Vorort Mühlbach;
2) der Hermannſtädter (der bisherige Hermannſtädter Stuhl mit Aus-
ſchluß der entfernteren, an die nächſtgelegenen Bezirke hinzugeſchlagenen
ſogenannten VII Richtergemeinden, und mit Einſchluß des Leſchkircher
und eines Theils des Medwiſcher Stuhls); 3) der Medwiſcher Bezirk;
4) der Schäßburger Bezirk (beide vergrößert durch hinzugekommene Ko-
mitats- und VII Richtergemeinden); 5) der Altländer oder Schenkerbe-
zirk (umfaſſend die bisherigen Stüble Reps und Großſchenk), mit dem
Vorort Großſchenk; 6) der Kronſtädter und 7) der Biſtritzer Filialdiſtrict
mit Sächſiſch Regen. Im ganzen ein Gebiet von über 200 Quadratmeilen,
mit einer Einwohnerzahl von etwa 500,000 Seelen. Groß genug für ein
Kronland; da z. B. Schleſien bloß ein Areal von 89 Geviertmeilen und
eine Bevölkerung von 467,000 Seelen hat; die Bukowina kaum etwas
über 100 Geviertmeilen enthält; Görz, Gradiska u. ſ. w. aber noch weit
kleiner ſind. Auch das Verhältniß der deutſchen Bevölkerung iſt im Sach-
ſenlande uns bei weitem günſtiger als z. B. das der Serben gegenüber
andern Nationalitäten. Während dort den 436,000 Serben 1,078.000
fremde Volksgenoſſen gegenüberſtehen, haben wir das weit annehmlichere
Verhältniß von 250,000 Deutſchen gegen 250,000 Nichtdeutſche für uns.
Unſere Nations-Univerſität ſteuert muthig auf das „Kronland“ los. Die
commiſſionellen Vorarbeiten, namentlich über die ſtaatliche und gericht-
liche organiſche Einfügung des Sachſenlandes als ſelbſtändigen Kronlan-
des in den öſterreichiſchen Staatsverband, liegen bereits vor. Die letztere,
von Kräger, Abgeordnetem für Medwiſch, iſt ſehr geiſtreich und conſe-
quent durchgeführt, und lautet auf unbedingte Annahme des öſterreichi-
ſchen Gerichtsverfahrens, damit das Kronland Sachſenland unbehindert
auch an den gerichtlichen Verbeſſerungen und Verhandlungen des nächſten
Neichstags theilnehmen könne, und der §. 68 der Reichsverfaſſung für
unſere volle Vertretung auf dem Reichstag keine hemmende Kraft habe.
Die vorgeſchlagene Zuſammenſetzung des ſächſiſchen Landtags ſoll nach
Art der Organiſation des niederöſterreichiſchen ſtattfinden.
In einer der letzten Sitzungen der Uuiverſität führte die Ernennung
des geheimen Raths Stephan v. Szerencſy zum proviſoriſchen Senats-
Präſidenten einer neu zu bildenden ungariſchen Abtheilung des
oberſten Gerichtshofs zu einer intereſſanten Debatte. Man äußerte
ſich befremdend über die Errichtung vnn Sectionen nach Nationalitäten,
da die Einſührung des öſterreichiſchen Geſetzbuchs in allen Löndern der
Monarchie die herbeigewünſchte Herrſchaft Eines Rechtes und Eines Ge-
ſetzes begründen ſolle, und erkannte in der neuen Maßregel eine Abweichung
von der Bahn zum angeſtrebten Einheitsſtaat. Es wurde demnach der
Beſchluß gefaßt, von der Regierung, im Falle der definitiven Feſtſtellung
dieſer proviſoriſchen Maßregel, zu verlangen: daß die von der ſächfiſchen
Nationsuniverſität an den oberſten Gerichtshof fließenden Proceſſe der
deutſchen Section des oberſten Gerichtshofs zugewieſen werden ſollten.
Die nächſten Tage wird auch die Coloniſirungsfrage an die Tagesordnung
kommen. Das Nähere über die Verhandlungen in dieſer für unſer Va-
terland ſo wichtigen Angelegenheit, ſowie die Schilderung des Eindrucks
den der Beſchluß der Nationsuniverſität in der Territorial- und Arron-
dirungsfrage auf unſer Völkchen gemacht hat, behalte ich mir für einen
ſpätern Brief vor. Für jetzt die Bemerkung daß der thatſächlichen Durch-
führung der Idee des Kronlandes noch mancherlei Hinderniſſe im Wege
zu ſtehen ſcheinen. Einzelne Maßnahmen der hier fungirenden Regie-
rungsorgane laſſen darauf ſchließen daß die letzteren einen eigenen, beſtimmt
vorgezeichneten, mit der Idee eines ſächſiſchen Kronlandes nicht ganz ver-
träglichen Plan verfolgen. Welches dieſer Plan ſey, läßt ſich nicht er-
rathen. Es iſt genug daß ſich unverkennbar ein drücken des Vorgefühl
unſers Volks bemächtigt hat, und daß man ſich einer bangen Beſorgniß
über unſer Schickſal und unſere Zukunft hingibt.
Zur franzöſiſchen hiſtoriſchen Litteratur.
* In dem Gebiet ausländiſcher Litteratur begegnen wir einem Wer
auf welches aufmerkſam zu machen wir nicht unterlaſſen können, weil es
uns für den Bereich gründlichen Studiums des Mittelalters von Wichtig-
keit ſcheint. Es führt den Titel: La France au temps des croisades,
ou Recherches sur les mœurs et coutumes des francais aux XII et
XIII siècles. Paris, Techener 1844 — 1847. Der Verfaſſer iſt Vi-
comte Vaublanc, im Dienſt des Königs von Bayern.
Das Ganze umfaßt in vier Bänden die Darſtellung: 1) des politi-
ſchen und religiöſen Zuſtandes; 2) des Kriegs- und Ritterweſens; 3) der
Wiſſenſchaft, Litteratur und Kunſt, und 4) der Induſtrie und des Privat-
lebens in der bezeichneten Periode. Dieſe Bearbeitung gründet ſich auf
mehrjähriges Quellenſtudium, und bietet einerſeits einen reichen Schatz
theils bekannter, theils noch nicht veröffentlichter höchſt intereſſanter
wiſſenſchaftlicher wie artiſtiſcher Erzeugniſſe des Mittelalters, anderer-
ſeits hat der Verfaſſer dieſen Hort zum trefflichen Ganzen durch ausge-
zeichnete Auffaſſung und Darſtellung geſtaltet, ſo daß hier nicht etwa die
Rede von der Arbeit eines Dilettanten ſeyn kann, ſondern der gründlichſte
Forſcher dem Werke ſeine Anerkennung ſicher nicht verſagen wird.
Die Neuzeit — nach allgemeiner Umgeſtaltung der politiſchen Rich-
tungen ſtürmiſch ſtrebend — will wohl das Mittelalter großentheils in
die Rumpelkammer antiquariſcher Vergangenheit verwieſen wiſſen, ver-
kennt aber dabei den goldenen Faden geſchichtlicher Entwicklung, und ver-
wirft auch die Grundbauſteine der ewigen, unumſtößlichen Wahrheiten
mit dem Aeußerlichen und Wandelbaren der Form. Nicht minder jedoch
müſſen wir zugeſtehen daß die Anhänger der romantiſchen Schule des
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(2022-04-08T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
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