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Allgemeine Zeitung, Nr. 35, 4. Februar 1850.

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H. Anhalt.

So eben läuft die Nachricht ein
daß unser Landtag den Vorschlag des Ministeriums die Bernburg-Köthener
Eisenbahn anzukaufen abgelehnt hat, und man fürchtet daß der Betrieb
derselben in Folge davon vom 1 Febr. ab eingestellt werden wird. (Magdb. Z.)

Preußen.

Von den nach Erfurt Gewählten liegt nun einelange Liste
vor. Sie scheinen überall conservativ ausgefallen zu seyn. Die Minister Bo-
delschwingh und Manteuffel wurden auch anderwärts als in der Haupt-
stadt gewählt; der Kreis Grünberg und Freystadt wählte sogar den
Prinzen von Preußen. Außerdem bemerkt man unter den Gewählten
den Grafen Dönhoff, Hrn. v. Usedom, die Generale Radowitz, Reyher,
und v. Brandt, den Generaldirector Kühne, den Professor Stahl, Hrn.
v. d. Heydt, Hrn. Reichensperger (den Sprecher der großdeutschen Par-
tei in der Frankfurter Nationalversammlung). Von den Führern der
deutschen Partei erblicken wir bis jetzt nicht einen einzigen Namen in
der Liste. Nur Prof. Duncker, in Halle gewählt, zählt zu jener Partei,
aber nicht zu ihren ersten Männern. Die Opposition gegen diese Män-
ner in Berlin selbst war so groß daß Heinrich v. Gagern nur 3 Stimmen
davontrug, Frhr. v. Vincke nur 45, während Minister v. Manteuffel 176
bekam! Der Rückschlag auf die öffentliche Meinung und auf den Muth
der deutschen Partei ist nach solchen Erscheinungen natürlich. Die We-
serzeitung,
ein Organ dieser Partei, sagt darüber: "Als die kleineren
Staaten über ihren Anschluß an das Drei-Königsbündniß unterhandel-
ten, wurde ihnen im Namen der preußischen Regierung ausdrücklich er-
klärt daß diese Regierung es für ihre Pflicht erachte an dem Reichs-
verfassungsentwurf vom 26 Mai festzuhalten. Diese Pflicht ist von der
preußischen Regierung schon heute aus den Augen gesetzt. Denn nach-
dem die Aufrechthaltung der Standesvorrechte durch die Gründung der
Pairie eine ausdrückliche Garantie in der preußischen Verfassung erhalten
hat, kann die preußische Regierung nicht mehr pflichtgetreu, wie sie
mußte, an dem Satze der Reichsverfassung, wonach alle Standesvorrechte
abgeschafft seyn sollen, für Deutschland festhalten. Nachdem die preu-
ßische Regierung das System ihres Scheinconstitutionalismus im eigenen
Lande durch die Anwendung moralischen Zwangs durchgesetzt hat, kann
sie in den deutschen Angelegenheiten nicht mehr aufrichtig constitutionell
seyn. So wird auch schon von derselben Seite, auf welcher man sich des
königlichen Gewiffens so trefflich gegen den mit der Unterschrift des Kö-
nigs versehenen preußischen Verfassungsentwurfs zu bedienen wußte, für
Erfurt die Parole ausgegeben. ""Wir,"" sagt der Rundschauer der N.
Preuß. Ztg., der bekannte Minister hinter den Coulissen, "" wir, die wir
dem ruhmvollen Panier Preußens folgen, können unmöglich in demselben
Augenblick wo unser König dieses Panier kühn hineinträgt mitten in das
Gebiet der Charte Waldeck, unser Knie beugen vor deren Zwillingsschwester,
der Charte Gagern -- dieser Reliquie einer längst überwunde-
nen Revolutionsperiode
-- und also vor der Revolution selbst, in-
dem wir diese Charte en bloc annehmen mit allem ihren Frankfurtischen,
widerpreußischen, undeutschen, revolutionären Inhalte."
Und über die Wahlen für Erfurt wird aus dem Briefe eines "altpreußi-
schen Patrioten" das schamlos-freche Wort angeführt: "Mit den Erfurter
Wahlen steht es hier gut, denn die Theilnahmlosigkeit ist sehr groß, und
Deutschland hat daher wenig Aussicht." Desto bessere Aussichten,
will der Patriot sagen, habe das undeutsche Preußen. Man muß
ihm Dank wissen daß er jenes Netz ohne Rückhalt zeigt, welches andere
hinter schönen Redensarten verstecken."

In der heutigen Sitzung der ersten Kammer
theilte der Ministerpräsident folgende königl. Botschaft d. d. Char-
lottenburg 31 Jan. mit: "Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gna-
den, König von Preußen etc. etc. haben aus den Uns vorgelegten letz-
ten Beschlüssen der Kammern mit Befriedigung ersehen daß dieselben
der großen Mehrzahl Unserer auf die Verfassungsrevision bezüglichen
Provositionen vom 7 d. M. beigetreten sind. In Ansehung der die Auf-
hebung der Familien - Fideicommisse betreffenden Vorlage ist zu Unserem
Bedauern eine gleiche Uebereinstimmung nicht zu erreichen gewesen; Wir
werden daher, im Sinne dieser Vorlage, dem in der Verfassungsurkunde
verheißenen Gesetz über die Familien- Fideicommisse sowohl die Wahrung
der erworbnen Rechte der Anwärter, als auch die Erhaltung einer der
verfassungsmäßig gesicherten künftigen Bildung der ersten Kammer ent-
sprechenden Grundlage vorbehalten. Die in der Verfassungsurkunde
vom 5 December 1848 vorbehaltene Revision derselben sehen Wir jetzt
als beendigt an, haben die Verfassung mit sämmtlichen von beiden Kam-
mern übereinsttmmend beschlossenen Zusätzen und Abänderungen vollzo-
gen und deren Publication durch die Gesetzsammlung angeordnet. Der
Schlußbestimmung der Verfassung gemäß werden Wir nunmehr das
in derselben vorgeschriebene eidliche Geköbniß in Gegenwart der vereinig-
ten Kammern ablegen und zugleich den Eid Unserer Minister und der
Mitglieder beider Kammern entgegennehmen. Zu dieser feierlichen
Handlung haben Wir den nächsten Mittwoch den 6 Februar d. J. be-
[Spaltenumbruch] stimmt, und fordern die Kammern auf an diesem Tage um 11 Uhr
Vormittags zu dem angegebenen Zwecke in Unserem Residenzschlosse zu
Berlin zusammenzutreten." Der Präsident v. Auerswald erklärt:
"Ich kann diesen Augenblick nicht vorübergehen lassen, ohne die innige
Ueberzeugung auszusprechen, daß die große Entscheidung dieses Tages,
getragen von mächtigen patriotischen Gefühl, zum Heil und Segen,
zum Ruhm und zur Größe Preußens gereichen werde." Domherr Ritter
wollte eine von mehreren katholischen Mitgliedern der Kammer unter-
zeichnete Erklärung, resp. Wahrung in Bezug auf die neuliche Aeuße-
rung des Cultusministers über einige Verfassungsartikel (betreffend
Kirche und Schule) vorlesen, der Präsitente verweigert ihm aber die
Vorlesung, da sie gegen die Geschäftsordnung sey. In der zweiten
Kammer ward die obenerwähnte königl. Botschaft gleichfalls mitgetheilt.
Weitere Bemerkungen über sie wurden nicht gemacht. Der neueste
Preuß. Staatsanzeiger bringt die Verkündigung der Verfassung als
Staats-Grundgesetzes.

Die "Deutsche Reform" sucht in ihrem heu-
tigen Leitartikel gegen die Constitutionelle Zeitung, welche den Sieg des
Ministeriums verkleinern möchte, zu beweisen daß die 12 Stimmen der
Polen, die an jenem entscheidenden Abend in der zweiten Kammer sich der
Abstimmung enthielten, nicht der die Pairie verneinenden, sondern der sie
bejahenden Partei entgangen seyen. Sie theilt mit daß manche Mitglieder
der Minderheit erklärt hätten sie wären mit der Annahme des Arnim-
schen Vorschlags ganz zufrieden und hätten nur selbst nicht dafür stimmen
mögen. Nehme man dieß zusammen, so würde eine Mehrheit von wenig-
stens 48 Stimmen für die Pairie herauskommen. Die Constitutionelle
Zeitung wird mit einer Gegenrechnung nicht auf sich warten lassen. Heute
rügt sie das Wort des Ministers v. Manteuffel: er erkenne die verständige
demokratische Partei an, aber nicht die der Doctrin -- indem sie zugleich
darzuthun sucht wie viel das Ministerium eben der "constitutionellen" Par-
tei, wenn diese gemeint sey, verdanke. In der Bevölkerung Berlins habe
ich über den Ausgang der Botschaftsfrage wenig Erregung bemerken kön-
nen. Alle Parteien nehmen ihn ruhig hin. Die Sieger sind zufrieden, die
Besiegten trösten sich, und die Demokraten sehen keinen Grund jetzt von
der Zukunft weniger für sich zu hoffen als vorher. Man hat gelernt die
Ereignisse mit großer Freiheit zu betrachten, und ist wieder so phlegmatisch
geworden wie es für gute Deutsche sich geziemt. -- Die zweite Kammer hatte
heute eine kurze Sitzung, in welcher sie beschloß von dem Inhalte mehrerer
Anträge und Petitionen, die eine Erweiterung der den Handwerkerstand
betreffenden Gewerbegesetzgebung betrffen, den Ministerien des Kriegs,
des Innern und des Handels Kenntniß zu geben, um bei der ferneren Rege-
lung im administrativen Wege, nach Maßgabe der von der Commission
für Handel und Gewerbe geschehenen Begutachtung desselben, berücksich-
tigt werden zu können. Schließlich ging sie über einen Antrag des Abge-
ordneten Bolz, der mildere Strafen für Forstfrevel verlangt und dem
Richter einen größeren Spielraum für sein Urtheil gewährt wissen will,
zur Tagesordnung über, nachdem der Regierungscommissär erklärt hatte,
es werde demnächst ein Gesetzentwurf in diesem Sinne vorgelegt werden.

In den Sitzungen des deutschen Verwal-
tungsrathes vom 18, 22, 25 und 29 Jan. sind die wichtigsten der ob-
schwebenden Fragen theils angeregt worden, theils bereits zur Verhand-
lung gekommen. In der Sitzung vom 18 wurde bei Gelegenheit der Re-
gistrirung der letzten Erklärungen Bayerns, Württembergs, Sachsens und
Hannovers die Frage aufgeworfen: ob der Verwaltungsrath gegen die
verbündeten Regierungen von Sachsen und Hannover schon jetzt beim
Bundesschiedsgericht Klage erheben, oder davon einstweilen noch Abstand
nehmen solle. Der Verfassungsausschuß erhielt diese Sache zur Bericht-
erstattung. Man machte die Entscheidung von der Vorfrage abhängig:
ob die genannten Regierungen in Unterlassung der Reichs-
tagswahlen bereits eine Bundespflicht verletzt, oder nur
ein Bundesrecht nicht geübt hätten
. In der Sitzung vom
22 Jan. wurde theils der mecklenburgische Verfassungsstreit behandelt,
theils der Entwurf über die definitive Einrichtung des Bundesschiedsge-
richts. Bei der letzteren Angelegenheit wurde der Vorschlag gemacht
auch den außerhalb des Bündnisses stehenden Regierungen die Entwürfe
mitzutheilen, weil die bezweckte Anordnung eines höchsten Gerichtshofes
in Deutschland leicht allgemeinen Anklang finden, und einen Anknüpfungs-
punkt bilden könne von welchem die so wünschenswerthe Verständigung
aller deutschen Staaten anzubahnen wäre. In der Sitzung vom 25 Jan.
hielt der nassauische Minister Vollpracht als Referent des Verfassungs-
ausschusses seinen Vortrag über die Erfurter Vorlagen. Er motivirte
den allgemeinen Anklang findenden Vorschlag des Festhaltens am Urent-
wurf unter Ablehnung sämmtlicher Veränderungsvorschläge. Dieser
Vortrag kam zur Vertheilung. Er wird aber wahrscheinlich noch einen

[Spaltenumbruch]
H. Anhalt.

So eben läuft die Nachricht ein
daß unſer Landtag den Vorſchlag des Miniſteriums die Bernburg-Köthener
Eiſenbahn anzukaufen abgelehnt hat, und man fürchtet daß der Betrieb
derſelben in Folge davon vom 1 Febr. ab eingeſtellt werden wird. (Magdb. Z.)

Preußen.

Von den nach Erfurt Gewählten liegt nun einelange Liſte
vor. Sie ſcheinen überall conſervativ ausgefallen zu ſeyn. Die Miniſter Bo-
delſchwingh und Manteuffel wurden auch anderwärts als in der Haupt-
ſtadt gewählt; der Kreis Grünberg und Freyſtadt wählte ſogar den
Prinzen von Preußen. Außerdem bemerkt man unter den Gewählten
den Grafen Dönhoff, Hrn. v. Uſedom, die Generale Radowitz, Reyher,
und v. Brandt, den Generaldirector Kühne, den Profeſſor Stahl, Hrn.
v. d. Heydt, Hrn. Reichenſperger (den Sprecher der großdeutſchen Par-
tei in der Frankfurter Nationalverſammlung). Von den Führern der
deutſchen Partei erblicken wir bis jetzt nicht einen einzigen Namen in
der Liſte. Nur Prof. Duncker, in Halle gewählt, zählt zu jener Partei,
aber nicht zu ihren erſten Männern. Die Oppoſition gegen dieſe Män-
ner in Berlin ſelbſt war ſo groß daß Heinrich v. Gagern nur 3 Stimmen
davontrug, Frhr. v. Vincke nur 45, während Miniſter v. Manteuffel 176
bekam! Der Rückſchlag auf die öffentliche Meinung und auf den Muth
der deutſchen Partei iſt nach ſolchen Erſcheinungen natürlich. Die We-
ſerzeitung,
ein Organ dieſer Partei, ſagt darüber: „Als die kleineren
Staaten über ihren Anſchluß an das Drei-Königsbündniß unterhandel-
ten, wurde ihnen im Namen der preußiſchen Regierung ausdrücklich er-
klärt daß dieſe Regierung es für ihre Pflicht erachte an dem Reichs-
verfaſſungsentwurf vom 26 Mai feſtzuhalten. Dieſe Pflicht iſt von der
preußiſchen Regierung ſchon heute aus den Augen geſetzt. Denn nach-
dem die Aufrechthaltung der Standesvorrechte durch die Gründung der
Pairie eine ausdrückliche Garantie in der preußiſchen Verfaſſung erhalten
hat, kann die preußiſche Regierung nicht mehr pflichtgetreu, wie ſie
mußte, an dem Satze der Reichsverfaſſung, wonach alle Standesvorrechte
abgeſchafft ſeyn ſollen, für Deutſchland feſthalten. Nachdem die preu-
ßiſche Regierung das Syſtem ihres Scheinconſtitutionalismus im eigenen
Lande durch die Anwendung moraliſchen Zwangs durchgeſetzt hat, kann
ſie in den deutſchen Angelegenheiten nicht mehr aufrichtig conſtitutionell
ſeyn. So wird auch ſchon von derſelben Seite, auf welcher man ſich des
königlichen Gewiffens ſo trefflich gegen den mit der Unterſchrift des Kö-
nigs verſehenen preußiſchen Verfaſſungsentwurfs zu bedienen wußte, für
Erfurt die Parole ausgegeben. „„Wir,““ ſagt der Rundſchauer der N.
Preuß. Ztg., der bekannte Miniſter hinter den Couliſſen, „„ wir, die wir
dem ruhmvollen Panier Preußens folgen, können unmöglich in demſelben
Augenblick wo unſer König dieſes Panier kühn hineinträgt mitten in das
Gebiet der Charte Waldeck, unſer Knie beugen vor deren Zwillingsſchweſter,
der Charte Gagern — dieſer Reliquie einer längſt überwunde-
nen Revolutionsperiode
— und alſo vor der Revolution ſelbſt, in-
dem wir dieſe Charte en bloc annehmen mit allem ihren Frankfurtiſchen,
widerpreußiſchen, undeutſchen, revolutionären Inhalte.“
Und über die Wahlen für Erfurt wird aus dem Briefe eines „altpreußi-
ſchen Patrioten“ das ſchamlos-freche Wort angeführt: „Mit den Erfurter
Wahlen ſteht es hier gut, denn die Theilnahmloſigkeit iſt ſehr groß, und
Deutſchland hat daher wenig Ausſicht.“ Deſto beſſere Ausſichten,
will der Patriot ſagen, habe das undeutſche Preußen. Man muß
ihm Dank wiſſen daß er jenes Netz ohne Rückhalt zeigt, welches andere
hinter ſchönen Redensarten verſtecken.“

In der heutigen Sitzung der erſten Kammer
theilte der Miniſterpräſident folgende königl. Botſchaft d. d. Char-
lottenburg 31 Jan. mit: „Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gna-
den, König von Preußen ꝛc. ꝛc. haben aus den Uns vorgelegten letz-
ten Beſchlüſſen der Kammern mit Befriedigung erſehen daß dieſelben
der großen Mehrzahl Unſerer auf die Verfaſſungsreviſion bezüglichen
Provoſitionen vom 7 d. M. beigetreten ſind. In Anſehung der die Auf-
hebung der Familien - Fideicommiſſe betreffenden Vorlage iſt zu Unſerem
Bedauern eine gleiche Uebereinſtimmung nicht zu erreichen geweſen; Wir
werden daher, im Sinne dieſer Vorlage, dem in der Verfaſſungsurkunde
verheißenen Geſetz über die Familien- Fideicommiſſe ſowohl die Wahrung
der erworbnen Rechte der Anwärter, als auch die Erhaltung einer der
verfaſſungsmäßig geſicherten künftigen Bildung der erſten Kammer ent-
ſprechenden Grundlage vorbehalten. Die in der Verfaſſungsurkunde
vom 5 December 1848 vorbehaltene Reviſion derſelben ſehen Wir jetzt
als beendigt an, haben die Verfaſſung mit ſämmtlichen von beiden Kam-
mern übereinſttmmend beſchloſſenen Zuſätzen und Abänderungen vollzo-
gen und deren Publication durch die Geſetzſammlung angeordnet. Der
Schlußbeſtimmung der Verfaſſung gemäß werden Wir nunmehr das
in derſelben vorgeſchriebene eidliche Geköbniß in Gegenwart der vereinig-
ten Kammern ablegen und zugleich den Eid Unſerer Miniſter und der
Mitglieder beider Kammern entgegennehmen. Zu dieſer feierlichen
Handlung haben Wir den nächſten Mittwoch den 6 Februar d. J. be-
[Spaltenumbruch] ſtimmt, und fordern die Kammern auf an dieſem Tage um 11 Uhr
Vormittags zu dem angegebenen Zwecke in Unſerem Reſidenzſchloſſe zu
Berlin zuſammenzutreten.“ Der Präſident v. Auerswald erklärt:
„Ich kann dieſen Augenblick nicht vorübergehen laſſen, ohne die innige
Ueberzeugung auszuſprechen, daß die große Entſcheidung dieſes Tages,
getragen von mächtigen patriotiſchen Gefühl, zum Heil und Segen,
zum Ruhm und zur Größe Preußens gereichen werde.“ Domherr Ritter
wollte eine von mehreren katholiſchen Mitgliedern der Kammer unter-
zeichnete Erklärung, reſp. Wahrung in Bezug auf die neuliche Aeuße-
rung des Cultusminiſters über einige Verfaſſungsartikel (betreffend
Kirche und Schule) vorleſen, der Präſitente verweigert ihm aber die
Vorleſung, da ſie gegen die Geſchäftsordnung ſey. In der zweiten
Kammer ward die obenerwähnte königl. Botſchaft gleichfalls mitgetheilt.
Weitere Bemerkungen über ſie wurden nicht gemacht. Der neueſte
Preuß. Staatsanzeiger bringt die Verkündigung der Verfaſſung als
Staats-Grundgeſetzes.

Die „Deutſche Reform“ ſucht in ihrem heu-
tigen Leitartikel gegen die Conſtitutionelle Zeitung, welche den Sieg des
Miniſteriums verkleinern möchte, zu beweiſen daß die 12 Stimmen der
Polen, die an jenem entſcheidenden Abend in der zweiten Kammer ſich der
Abſtimmung enthielten, nicht der die Pairie verneinenden, ſondern der ſie
bejahenden Partei entgangen ſeyen. Sie theilt mit daß manche Mitglieder
der Minderheit erklärt hätten ſie wären mit der Annahme des Arnim-
ſchen Vorſchlags ganz zufrieden und hätten nur ſelbſt nicht dafür ſtimmen
mögen. Nehme man dieß zuſammen, ſo würde eine Mehrheit von wenig-
ſtens 48 Stimmen für die Pairie herauskommen. Die Conſtitutionelle
Zeitung wird mit einer Gegenrechnung nicht auf ſich warten laſſen. Heute
rügt ſie das Wort des Miniſters v. Manteuffel: er erkenne die verſtändige
demokratiſche Partei an, aber nicht die der Doctrin — indem ſie zugleich
darzuthun ſucht wie viel das Miniſterium eben der „conſtitutionellen“ Par-
tei, wenn dieſe gemeint ſey, verdanke. In der Bevölkerung Berlins habe
ich über den Ausgang der Botſchaftsfrage wenig Erregung bemerken kön-
nen. Alle Parteien nehmen ihn ruhig hin. Die Sieger ſind zufrieden, die
Beſiegten tröſten ſich, und die Demokraten ſehen keinen Grund jetzt von
der Zukunft weniger für ſich zu hoffen als vorher. Man hat gelernt die
Ereigniſſe mit großer Freiheit zu betrachten, und iſt wieder ſo phlegmatiſch
geworden wie es für gute Deutſche ſich geziemt. — Die zweite Kammer hatte
heute eine kurze Sitzung, in welcher ſie beſchloß von dem Inhalte mehrerer
Anträge und Petitionen, die eine Erweiterung der den Handwerkerſtand
betreffenden Gewerbegeſetzgebung betrffen, den Miniſterien des Kriegs,
des Innern und des Handels Kenntniß zu geben, um bei der ferneren Rege-
lung im adminiſtrativen Wege, nach Maßgabe der von der Commiſſion
für Handel und Gewerbe geſchehenen Begutachtung desſelben, berückſich-
tigt werden zu können. Schließlich ging ſie über einen Antrag des Abge-
ordneten Bolz, der mildere Strafen für Forſtfrevel verlangt und dem
Richter einen größeren Spielraum für ſein Urtheil gewährt wiſſen will,
zur Tagesordnung über, nachdem der Regierungscommiſſär erklärt hatte,
es werde demnächſt ein Geſetzentwurf in dieſem Sinne vorgelegt werden.

In den Sitzungen des deutſchen Verwal-
tungsrathes vom 18, 22, 25 und 29 Jan. ſind die wichtigſten der ob-
ſchwebenden Fragen theils angeregt worden, theils bereits zur Verhand-
lung gekommen. In der Sitzung vom 18 wurde bei Gelegenheit der Re-
giſtrirung der letzten Erklärungen Bayerns, Württembergs, Sachſens und
Hannovers die Frage aufgeworfen: ob der Verwaltungsrath gegen die
verbündeten Regierungen von Sachſen und Hannover ſchon jetzt beim
Bundesſchiedsgericht Klage erheben, oder davon einſtweilen noch Abſtand
nehmen ſolle. Der Verfaſſungsausſchuß erhielt dieſe Sache zur Bericht-
erſtattung. Man machte die Entſcheidung von der Vorfrage abhängig:
ob die genannten Regierungen in Unterlaſſung der Reichs-
tagswahlen bereits eine Bundespflicht verletzt, oder nur
ein Bundesrecht nicht geübt hätten
. In der Sitzung vom
22 Jan. wurde theils der mecklenburgiſche Verfaſſungsſtreit behandelt,
theils der Entwurf über die definitive Einrichtung des Bundesſchiedsge-
richts. Bei der letzteren Angelegenheit wurde der Vorſchlag gemacht
auch den außerhalb des Bündniſſes ſtehenden Regierungen die Entwürfe
mitzutheilen, weil die bezweckte Anordnung eines höchſten Gerichtshofes
in Deutſchland leicht allgemeinen Anklang finden, und einen Anknüpfungſ-
punkt bilden könne von welchem die ſo wünſchenswerthe Verſtändigung
aller deutſchen Staaten anzubahnen wäre. In der Sitzung vom 25 Jan.
hielt der naſſauiſche Miniſter Vollpracht als Referent des Verfaſſungs-
ausſchuſſes ſeinen Vortrag über die Erfurter Vorlagen. Er motivirte
den allgemeinen Anklang findenden Vorſchlag des Feſthaltens am Urent-
wurf unter Ablehnung ſämmtlicher Veränderungsvorſchläge. Dieſer
Vortrag kam zur Vertheilung. Er wird aber wahrſcheinlich noch einen

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[547/0003] H. Anhalt.Vernburg, 28 Jan. So eben läuft die Nachricht ein daß unſer Landtag den Vorſchlag des Miniſteriums die Bernburg-Köthener Eiſenbahn anzukaufen abgelehnt hat, und man fürchtet daß der Betrieb derſelben in Folge davon vom 1 Febr. ab eingeſtellt werden wird. (Magdb. Z.) Preußen. Von den nach Erfurt Gewählten liegt nun einelange Liſte vor. Sie ſcheinen überall conſervativ ausgefallen zu ſeyn. Die Miniſter Bo- delſchwingh und Manteuffel wurden auch anderwärts als in der Haupt- ſtadt gewählt; der Kreis Grünberg und Freyſtadt wählte ſogar den Prinzen von Preußen. Außerdem bemerkt man unter den Gewählten den Grafen Dönhoff, Hrn. v. Uſedom, die Generale Radowitz, Reyher, und v. Brandt, den Generaldirector Kühne, den Profeſſor Stahl, Hrn. v. d. Heydt, Hrn. Reichenſperger (den Sprecher der großdeutſchen Par- tei in der Frankfurter Nationalverſammlung). Von den Führern der deutſchen Partei erblicken wir bis jetzt nicht einen einzigen Namen in der Liſte. Nur Prof. Duncker, in Halle gewählt, zählt zu jener Partei, aber nicht zu ihren erſten Männern. Die Oppoſition gegen dieſe Män- ner in Berlin ſelbſt war ſo groß daß Heinrich v. Gagern nur 3 Stimmen davontrug, Frhr. v. Vincke nur 45, während Miniſter v. Manteuffel 176 bekam! Der Rückſchlag auf die öffentliche Meinung und auf den Muth der deutſchen Partei iſt nach ſolchen Erſcheinungen natürlich. Die We- ſerzeitung, ein Organ dieſer Partei, ſagt darüber: „Als die kleineren Staaten über ihren Anſchluß an das Drei-Königsbündniß unterhandel- ten, wurde ihnen im Namen der preußiſchen Regierung ausdrücklich er- klärt daß dieſe Regierung es für ihre Pflicht erachte an dem Reichs- verfaſſungsentwurf vom 26 Mai feſtzuhalten. Dieſe Pflicht iſt von der preußiſchen Regierung ſchon heute aus den Augen geſetzt. Denn nach- dem die Aufrechthaltung der Standesvorrechte durch die Gründung der Pairie eine ausdrückliche Garantie in der preußiſchen Verfaſſung erhalten hat, kann die preußiſche Regierung nicht mehr pflichtgetreu, wie ſie mußte, an dem Satze der Reichsverfaſſung, wonach alle Standesvorrechte abgeſchafft ſeyn ſollen, für Deutſchland feſthalten. Nachdem die preu- ßiſche Regierung das Syſtem ihres Scheinconſtitutionalismus im eigenen Lande durch die Anwendung moraliſchen Zwangs durchgeſetzt hat, kann ſie in den deutſchen Angelegenheiten nicht mehr aufrichtig conſtitutionell ſeyn. So wird auch ſchon von derſelben Seite, auf welcher man ſich des königlichen Gewiffens ſo trefflich gegen den mit der Unterſchrift des Kö- nigs verſehenen preußiſchen Verfaſſungsentwurfs zu bedienen wußte, für Erfurt die Parole ausgegeben. „„Wir,““ ſagt der Rundſchauer der N. Preuß. Ztg., der bekannte Miniſter hinter den Couliſſen, „„ wir, die wir dem ruhmvollen Panier Preußens folgen, können unmöglich in demſelben Augenblick wo unſer König dieſes Panier kühn hineinträgt mitten in das Gebiet der Charte Waldeck, unſer Knie beugen vor deren Zwillingsſchweſter, der Charte Gagern — dieſer Reliquie einer längſt überwunde- nen Revolutionsperiode — und alſo vor der Revolution ſelbſt, in- dem wir dieſe Charte en bloc annehmen mit allem ihren Frankfurtiſchen, widerpreußiſchen, undeutſchen, revolutionären Inhalte.“ Und über die Wahlen für Erfurt wird aus dem Briefe eines „altpreußi- ſchen Patrioten“ das ſchamlos-freche Wort angeführt: „Mit den Erfurter Wahlen ſteht es hier gut, denn die Theilnahmloſigkeit iſt ſehr groß, und Deutſchland hat daher wenig Ausſicht.“ Deſto beſſere Ausſichten, will der Patriot ſagen, habe das undeutſche Preußen. Man muß ihm Dank wiſſen daß er jenes Netz ohne Rückhalt zeigt, welches andere hinter ſchönen Redensarten verſtecken.“ Berlin, 1 Febr. In der heutigen Sitzung der erſten Kammer theilte der Miniſterpräſident folgende königl. Botſchaft d. d. Char- lottenburg 31 Jan. mit: „Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gna- den, König von Preußen ꝛc. ꝛc. haben aus den Uns vorgelegten letz- ten Beſchlüſſen der Kammern mit Befriedigung erſehen daß dieſelben der großen Mehrzahl Unſerer auf die Verfaſſungsreviſion bezüglichen Provoſitionen vom 7 d. M. beigetreten ſind. In Anſehung der die Auf- hebung der Familien - Fideicommiſſe betreffenden Vorlage iſt zu Unſerem Bedauern eine gleiche Uebereinſtimmung nicht zu erreichen geweſen; Wir werden daher, im Sinne dieſer Vorlage, dem in der Verfaſſungsurkunde verheißenen Geſetz über die Familien- Fideicommiſſe ſowohl die Wahrung der erworbnen Rechte der Anwärter, als auch die Erhaltung einer der verfaſſungsmäßig geſicherten künftigen Bildung der erſten Kammer ent- ſprechenden Grundlage vorbehalten. Die in der Verfaſſungsurkunde vom 5 December 1848 vorbehaltene Reviſion derſelben ſehen Wir jetzt als beendigt an, haben die Verfaſſung mit ſämmtlichen von beiden Kam- mern übereinſttmmend beſchloſſenen Zuſätzen und Abänderungen vollzo- gen und deren Publication durch die Geſetzſammlung angeordnet. Der Schlußbeſtimmung der Verfaſſung gemäß werden Wir nunmehr das in derſelben vorgeſchriebene eidliche Geköbniß in Gegenwart der vereinig- ten Kammern ablegen und zugleich den Eid Unſerer Miniſter und der Mitglieder beider Kammern entgegennehmen. Zu dieſer feierlichen Handlung haben Wir den nächſten Mittwoch den 6 Februar d. J. be- ſtimmt, und fordern die Kammern auf an dieſem Tage um 11 Uhr Vormittags zu dem angegebenen Zwecke in Unſerem Reſidenzſchloſſe zu Berlin zuſammenzutreten.“ Der Präſident v. Auerswald erklärt: „Ich kann dieſen Augenblick nicht vorübergehen laſſen, ohne die innige Ueberzeugung auszuſprechen, daß die große Entſcheidung dieſes Tages, getragen von mächtigen patriotiſchen Gefühl, zum Heil und Segen, zum Ruhm und zur Größe Preußens gereichen werde.“ Domherr Ritter wollte eine von mehreren katholiſchen Mitgliedern der Kammer unter- zeichnete Erklärung, reſp. Wahrung in Bezug auf die neuliche Aeuße- rung des Cultusminiſters über einige Verfaſſungsartikel (betreffend Kirche und Schule) vorleſen, der Präſitente verweigert ihm aber die Vorleſung, da ſie gegen die Geſchäftsordnung ſey. In der zweiten Kammer ward die obenerwähnte königl. Botſchaft gleichfalls mitgetheilt. Weitere Bemerkungen über ſie wurden nicht gemacht. Der neueſte Preuß. Staatsanzeiger bringt die Verkündigung der Verfaſſung als Staats-Grundgeſetzes. ☿ Berlin, 30 Jan. Die „Deutſche Reform“ ſucht in ihrem heu- tigen Leitartikel gegen die Conſtitutionelle Zeitung, welche den Sieg des Miniſteriums verkleinern möchte, zu beweiſen daß die 12 Stimmen der Polen, die an jenem entſcheidenden Abend in der zweiten Kammer ſich der Abſtimmung enthielten, nicht der die Pairie verneinenden, ſondern der ſie bejahenden Partei entgangen ſeyen. Sie theilt mit daß manche Mitglieder der Minderheit erklärt hätten ſie wären mit der Annahme des Arnim- ſchen Vorſchlags ganz zufrieden und hätten nur ſelbſt nicht dafür ſtimmen mögen. Nehme man dieß zuſammen, ſo würde eine Mehrheit von wenig- ſtens 48 Stimmen für die Pairie herauskommen. Die Conſtitutionelle Zeitung wird mit einer Gegenrechnung nicht auf ſich warten laſſen. Heute rügt ſie das Wort des Miniſters v. Manteuffel: er erkenne die verſtändige demokratiſche Partei an, aber nicht die der Doctrin — indem ſie zugleich darzuthun ſucht wie viel das Miniſterium eben der „conſtitutionellen“ Par- tei, wenn dieſe gemeint ſey, verdanke. In der Bevölkerung Berlins habe ich über den Ausgang der Botſchaftsfrage wenig Erregung bemerken kön- nen. Alle Parteien nehmen ihn ruhig hin. Die Sieger ſind zufrieden, die Beſiegten tröſten ſich, und die Demokraten ſehen keinen Grund jetzt von der Zukunft weniger für ſich zu hoffen als vorher. Man hat gelernt die Ereigniſſe mit großer Freiheit zu betrachten, und iſt wieder ſo phlegmatiſch geworden wie es für gute Deutſche ſich geziemt. — Die zweite Kammer hatte heute eine kurze Sitzung, in welcher ſie beſchloß von dem Inhalte mehrerer Anträge und Petitionen, die eine Erweiterung der den Handwerkerſtand betreffenden Gewerbegeſetzgebung betrffen, den Miniſterien des Kriegs, des Innern und des Handels Kenntniß zu geben, um bei der ferneren Rege- lung im adminiſtrativen Wege, nach Maßgabe der von der Commiſſion für Handel und Gewerbe geſchehenen Begutachtung desſelben, berückſich- tigt werden zu können. Schließlich ging ſie über einen Antrag des Abge- ordneten Bolz, der mildere Strafen für Forſtfrevel verlangt und dem Richter einen größeren Spielraum für ſein Urtheil gewährt wiſſen will, zur Tagesordnung über, nachdem der Regierungscommiſſär erklärt hatte, es werde demnächſt ein Geſetzentwurf in dieſem Sinne vorgelegt werden. ⫶ Berlin, 31 Jan. In den Sitzungen des deutſchen Verwal- tungsrathes vom 18, 22, 25 und 29 Jan. ſind die wichtigſten der ob- ſchwebenden Fragen theils angeregt worden, theils bereits zur Verhand- lung gekommen. In der Sitzung vom 18 wurde bei Gelegenheit der Re- giſtrirung der letzten Erklärungen Bayerns, Württembergs, Sachſens und Hannovers die Frage aufgeworfen: ob der Verwaltungsrath gegen die verbündeten Regierungen von Sachſen und Hannover ſchon jetzt beim Bundesſchiedsgericht Klage erheben, oder davon einſtweilen noch Abſtand nehmen ſolle. Der Verfaſſungsausſchuß erhielt dieſe Sache zur Bericht- erſtattung. Man machte die Entſcheidung von der Vorfrage abhängig: ob die genannten Regierungen in Unterlaſſung der Reichs- tagswahlen bereits eine Bundespflicht verletzt, oder nur ein Bundesrecht nicht geübt hätten. In der Sitzung vom 22 Jan. wurde theils der mecklenburgiſche Verfaſſungsſtreit behandelt, theils der Entwurf über die definitive Einrichtung des Bundesſchiedsge- richts. Bei der letzteren Angelegenheit wurde der Vorſchlag gemacht auch den außerhalb des Bündniſſes ſtehenden Regierungen die Entwürfe mitzutheilen, weil die bezweckte Anordnung eines höchſten Gerichtshofes in Deutſchland leicht allgemeinen Anklang finden, und einen Anknüpfungſ- punkt bilden könne von welchem die ſo wünſchenswerthe Verſtändigung aller deutſchen Staaten anzubahnen wäre. In der Sitzung vom 25 Jan. hielt der naſſauiſche Miniſter Vollpracht als Referent des Verfaſſungs- ausſchuſſes ſeinen Vortrag über die Erfurter Vorlagen. Er motivirte den allgemeinen Anklang findenden Vorſchlag des Feſthaltens am Urent- wurf unter Ablehnung ſämmtlicher Veränderungsvorſchläge. Dieſer Vortrag kam zur Vertheilung. Er wird aber wahrſcheinlich noch einen

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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 35, 4. Februar 1850, S. 547. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine35_1850/3>, abgerufen am 16.07.2024.