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Allgemeine Zeitung, Nr. 87, 27. März 1848.

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[Spaltenumbruch] großartigsten und bedeutendsten in der Geschichte Deutschlands, in ei-
nem Zeitpunkte wo Millionen Menschen im meerumschlungenen Nor-
den, wie im alpenbegränzten Süden von Einem Gefühle durchglüht,
von Einem Gedanken begeistert, sich schaaren um das Panier des
wiedererwachten Vaterlandes, um ein freies, einiges, unzertrennliches
Deutschland -- in diesem großen Augenblicke haben Euere Majestät
kraft der gesetzlichen Thronfolge die Krone empfangen aus der Hand
des königlichen Vaters, Ludwig des Ersten, der sie 23 Jahre mit dem
Ruhme eines ächt deutschen Fürsten getragen, und im Bewußtseyn
daß der Gegenwart Richtung die seine nicht werden könne, großher-
zig und sich selbst treu auf das Haupt des königl. Sohnes gesetzt hat.
Was er für Bayern gethan, wird in dankbarer Erinnerung fortleben.
Mit den erhebenden Worten: "Ich bin stolz mich einen constitutio-
nellen König zu nennen," traten Ew. Majestät vor das bayerische
Volk, welches darin die frohe Bürgschaft erblickt daß der Fürst, der
Bayerus Stolz zu werden berufen ist, die wahre, die einzig haltbare
Stellung erkannt welche die ernste Zeit den Thronen anweist. Die
Unverletzlichkeit der Krone, wie die Unverletzlichkeit der Rechte des
Bolkes, sie gedeihen nur auf dem Boden der constitutionellen Monar-
chie, wo sie zur vollen Wahrheit sich ausbildet. Ew. Maj. haben in
den Verheißungen der kgl. Proclamation vom 6 März ein heiliges
Erbe übernommen und mit Begeisterung hat das Volk in jener vom
21 März, wie in der königl. Rede vom Throne den ernsten Willen er-
kannt das gegebene Wort zu lösen. Lauter noch und dauernder
als das donnernde "Hoch", das unserer Brust entquoll bei dem Worte
"Amnestie", wird in dem edlen Herzen Ew. Maj. der Dank der Un-
glücklichen wiederhallen, die nach langer Trennung an den heimath-
lichen Herd, an die Brust der Verlassenen zurückkehren. Damit aber
auch der volle Wille Ew. Maj. sich erfülle, damit auch in Wahrheit
jede Erinnerung schwinde, geruhen Ew. Maj. den Ständen des Rei-
ches ein Gesetz vorlegen zu lassen, wodurch nicht allein jede noch schwe-
bende, oder vor Erlaß der Amnestie veranlaßte Untersuchung wegen
politischer Vergehen oder Verbrechen vernichtet, sondern auch die ge-
setzlichen, und daher nur durch Gesetz zu lösenden Folgen bereits ein-
getretener Urtheile aufgehoben werden. Möge Ew. Maj. Großmuth
auch solche Nachtheile möglichst ausgleichen, die wegen Thaten und
Gesinnungen, denen kein Strafgesetz entgegensteht, erduldet wurden.
Die Gesetze, deren unverzügliche Vorlage Ew. Majestät befohlen ha-
ben, sind uns lang ersehnte Boten einer besseren Zeit. Wie wir in
der Verantwortlichkeit der Minister erst die wahre Gewähr der Ver-
fassung, ihren mächtigsten Hort in der Freiheit der Presse und in
einer freisinnigen, jede Standesbevorzugung ausschließenden, wahren
Volks- Vertretung, die in der Gemeinde beginnt, und im deutschen
Parlament ihren Endpunkt sindet, die unerläßlichste Vorbedingung
des ächten constitutionellen Lebens erblicken, so dürfen wir auch hof-
fen daß die unabweislich gewordene Ablösung der Grund- und Feu-
dallasten, sowie die Beseitigung der schädlichen Jagdrechte diesseits, und
die Vervollständigung der Volksvertretung jenseits des Rheins, die in
sturmbewegter Zeit erregten Gemüther beruhigen werde. So freudig
wir die Mittheilung jener Grundlagen begrüßen, auf welche sich die
künftige Organisation der Gerichte, das Verfahren in Civil- und Straf-
sachen, Strafrecht und Polizeistrafgesetzbuch stützen sollen, so würden
wir in der künftigen Gesetzgebung welche nothwendig auf dem Grund-
satze der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, auf Trennung der Justiz
von der Administration und Aburtheilung der Strafsachen durch Schwur-
gerichte beruhen muß, gleichwohl eine Lücke erblicken, wenn nicht un-
verzüglich eine gesetzliche Begränzung der Polizeigewalt eintritt welche
die Strafe dem ordentlichen Richter anheimstellt, die persönliche Frei-
heit der Staatsbürger garantirt und deren freies Versammlungs-, Eini-
gungs- und Petitionsrecht anerkennt. Zu sehr durchdrungen von der
Wichtigkeit wie von der Schwierigkeit, mit welcher der Uebergang ver-
bunden seyn wird von dem jetzigen Zustande in Deutschland in eine
neue Aera der Rechtspflege vertrauen wir nicht nur unbedingt der k.
Zusage welche die Vorlage der Gesetzgebungswerke baldigst verheißt,
sondern wir erblicken auch in der Stellung und Bildung eines Ge-
sammt-Staats-Ministeriums feste Bürgschaft für die Erfüllung dieses
sehnlichsten Wunsches. Die Fürsorge für die Staatsdiener und ihre
Hinterbliebenen wird eine wichtige Klasse in der gesellschastlichen Ord-
nung vor Noth und Verkümmerung schützen und ihr die, dem Ge-
meinwohl so förderliche Berufs-Freudigkeit, wiedergeben. Möge sich
das von Ew. Majestät angekündigte Gesetz über die Verbesserung der
Verhältnisse der Israeliten zu dem höhern Grundsatze der Gleichbe-
rechtigung aller Confessionen und ihrer Bekenner in allen Verhält-
nissen zum Staat erheben, damit der Gleichheit des Gesetzes, auch die
Gleichheit vor dem Gesetze entspreche. Der Ruf, der in eilf Versammlun-
gen der bayerischen Stände wiederholt erklungen, er ist erfüllt. Das Lotto
fällt; die öffentliche Sittlichkeit hat einen mächtigen Schritt vorwärts
gethan. Ew. Maj. haben sich dadurch ein unvergängliches Denkmal gesetzt.
Doppelt ist der Zweck der Volksbewaffnung. Festen Schutz gewähre sie
der innern Ordnung des Landes, um deren schnelle Wiederherstellung und
Aufrechthaltung wir Eure Maj. ehrfurchtsvollst bitten. Eine Macht aber
unüberwindlich durch den belebenden Gedanken der Einheit, wird sie
[Spaltenumbruch] jedem entgegentreten der mit frevelnder Hand die kostbare Frucht der
Zeit, das theuer erworbene gemeinsame deutsche Vaterland bedrohen
möchte. -- Also gerüstet wird Deutschland, fern von jeder Einmischung
in die innern Angelegenheiten fremder Staaten in seiner Stellung nach
außen achtunggebietend und mächtig genug seyn zu hindern daß
nicht Schleswig-Holsteins treues Volk oder die edlen Wachten der deut-
schen Ehre am Rhein und an der Weichsel fremden Eingriffen unter-
liegen. Denn Gut und Blut auch für das kleinste Stück deutscher Erde!
Zugleich möge eine gemeinsame Vertretung deutscher Interessen die
deutsche Flagge aufrichten, durch kräftigen Schutz den deutschen Ge-
werbsfleiß und Handel frei machen und groß, damit er fremder Ueber-
macht nimmer erliege. Alles was zur vollen Entwickelung des consti-
tutionellen Princips beiträgt, was im Leben als heilsam sich bewährt,
möge unser Eigenthum werden. Deßhalb erbitten wir von Ew. Maj.
ehrfurchtsvollst die Gewährung der Initiative zu Verfassungs-Gesetzen
gleichheitlich für beide Kammern, ferner eine Modification des Tit.
VII.
§. 29 der Verfassungs-Urkunde zur Ermöglichung eines schnelleren
Vollzugs berathenener Gesetze und Anträge, eine Reform der Steuer-
gesetzgebung so wie kürzere Budget-Perioden, welche dem Staatshaus-
halt größere Sicherheit gewähren, und durch die damit bedingte öftere
Wiederkehr der Landtage, das so nöthige politische Bewußtseyn im
Volke beleben werden. Auch die Bestimmung des §. 12 Tit. VI. der
Verfassungs-Urkunde, in Ansehung der Folgen strafrechtlicher Unter-
suchungen, bedarf dringend einer Modification. Wir richten Ew. Maj.
Blicke auf die mangelhaften Zustände der Volksbildung und auf die
nothwendige Freiheit der Lehre, mit der innigen Ueberzeugung daß
durch Gewährung unserer Bitten am besten jede auflösende Tendenz
ferne gehalten werde. Auch unserer tapfern Armee, deren Mäßigung
und Pflichttreue das Vaterland anerkennt, und die nunmehr durch
Ablegung des Eides auf die Verfassung zum gemeinsamen Ganzen ver-
eint ist, haben die Vertreter des Volkes zu gedenken. Mögen Ew.
Maj. geruhen über pragmatische Dienstrechte der Officiere, der Militär-
beamten und ihrer Hinterlassenen gesetzliche Bestimmungen zu veran-
lassen. -- Die gesicherte Zukunft des Einzelnen wird mit Macht den Geist
der ganzen Armee neu beleben. Nicht dem Geiste der Vernichtung
sondern der Freiheit und Gesetzmäßigkeit die Ew. Maj. als Wahlspruch
erklärt haben, müssen alle Vorrechte zum Opfer gebracht werden, die
mit der Einheit der Gerichts-Organisation und der Gleichheit vor
dem Gesetze unvereinbar sind. Für das Vaterland ist kein Opfer zu
schwer wenn sein wahres Wohl es erheischt. Und so treten wir mit
Muth und Gewissenhaftigkeit die schwere Arbeit an, zu der wir beru-
fen, mit dem festen Vertrauen daß die Vorsehung die uns so große
Güter, unbefleckt vom Blute unserer Brüder gewährt, das Werk kröne
und segne mit Erfolg, Bayern, Deutschland zum Heil, Ew. Maj. zum
unvergänglichen Ruhme. --

In tiefster Ehrfurcht Ew. königl. Maj.
allerunterthänigst treugehorsamste Kammer der Abgeordneten.

In der heute zusammengetretenen Bür-
gerversammlung wurde der Vorschlag gemacht, zu der am 30 d. M. in
Frankfurt a. M. sich bildenden Versammlung deutscher Männer des
Volksvertrauens einen Abgeordneten von hier aus zu senden. Mit einer
Stimme wurde unter den beifälligsten Zurufen der seit längerer Zeit
unter uns weilende Dr. Eisenmann hiezu gewählt, und zugleich be-
schlossen den Magistrat zu ersuchen demselben, als Vertreter der Stadt
Nürnberg, das Ehrenbürgerrecht noch vor seiner Abreise zu ertheilen.
Dr. Eisenmann dankte kurz und bündig für die ihm gewordene Ehre,
und reist dieser Tage ab um dort seine Ansichten zu entwickeln, wo
über Deutschlands künftige politische Gestaltung berathen und beschlossen
werden soll. Möge man dort nur allein das große nothwendig gewordene
Ziel im Auge haben Deutschland zu Deutschland zu machen, die bunte
Musterkarte, die geographische Benennung zu einem lebendigen Orga-
nismus umzuwandeln. Ernst ist die Zeit, ernster wird sie noch werden,
in uns liegt die Kraft ihr entgegentreten zu können, wir fühlen dieß
und wollen auch daß man auswärts auch dieß anerkenne.

Württemberg.

Nach den heute früh hier
eingetroffenen Nachrichten haben wir für den Augenblick einen Be-
such der Franzosen nicht zu befürchten, und auch die beängstigenden Nach-
richten vom Einfall der aus Frankreich wandernden deutschen Arbei-
ter
scheinen der näheren Begründung zu entbehren. Man mußte indeß
hier diesen Gerüchten um so mehr Glauben beimessen als sie durch Estaf-
fetten an die Kreisregierung gelangten und der nächtliche Ausmarsch
zweier Infanterie-Bataillone und eines Reiterregiments denselben Be-
stätigung verlieh. Wie man hört haben sich die verschiedene Richtungen
einschlagenden Truppen in dem etwa 10 Stunden von hier entfernten auf
der rauhen Alb gelegenen Münsingen zu vereinigen. Ob sie weiter
dem Schwarzwalde zu marschiren oder wieder hieher zurückkehren, ist zur
Zeit noch nicht bekannt. Unsere Bürgerwehr, bei der sich viele Veamte,

[Spaltenumbruch] großartigſten und bedeutendſten in der Geſchichte Deutſchlands, in ei-
nem Zeitpunkte wo Millionen Menſchen im meerumſchlungenen Nor-
den, wie im alpenbegränzten Süden von Einem Gefühle durchglüht,
von Einem Gedanken begeiſtert, ſich ſchaaren um das Panier des
wiedererwachten Vaterlandes, um ein freies, einiges, unzertrennliches
Deutſchland — in dieſem großen Augenblicke haben Euere Majeſtät
kraft der geſetzlichen Thronfolge die Krone empfangen aus der Hand
des königlichen Vaters, Ludwig des Erſten, der ſie 23 Jahre mit dem
Ruhme eines ächt deutſchen Fürſten getragen, und im Bewußtſeyn
daß der Gegenwart Richtung die ſeine nicht werden könne, großher-
zig und ſich ſelbſt treu auf das Haupt des königl. Sohnes geſetzt hat.
Was er für Bayern gethan, wird in dankbarer Erinnerung fortleben.
Mit den erhebenden Worten: „Ich bin ſtolz mich einen conſtitutio-
nellen König zu nennen,“ traten Ew. Majeſtät vor das bayeriſche
Volk, welches darin die frohe Bürgſchaft erblickt daß der Fürſt, der
Bayerus Stolz zu werden berufen iſt, die wahre, die einzig haltbare
Stellung erkannt welche die ernſte Zeit den Thronen anweist. Die
Unverletzlichkeit der Krone, wie die Unverletzlichkeit der Rechte des
Bolkes, ſie gedeihen nur auf dem Boden der conſtitutionellen Monar-
chie, wo ſie zur vollen Wahrheit ſich ausbildet. Ew. Maj. haben in
den Verheißungen der kgl. Proclamation vom 6 März ein heiliges
Erbe übernommen und mit Begeiſterung hat das Volk in jener vom
21 März, wie in der königl. Rede vom Throne den ernſten Willen er-
kannt das gegebene Wort zu löſen. Lauter noch und dauernder
als das donnernde „Hoch“, das unſerer Bruſt entquoll bei dem Worte
„Amneſtie“, wird in dem edlen Herzen Ew. Maj. der Dank der Un-
glücklichen wiederhallen, die nach langer Trennung an den heimath-
lichen Herd, an die Bruſt der Verlaſſenen zurückkehren. Damit aber
auch der volle Wille Ew. Maj. ſich erfülle, damit auch in Wahrheit
jede Erinnerung ſchwinde, geruhen Ew. Maj. den Ständen des Rei-
ches ein Geſetz vorlegen zu laſſen, wodurch nicht allein jede noch ſchwe-
bende, oder vor Erlaß der Amneſtie veranlaßte Unterſuchung wegen
politiſcher Vergehen oder Verbrechen vernichtet, ſondern auch die ge-
ſetzlichen, und daher nur durch Geſetz zu löſenden Folgen bereits ein-
getretener Urtheile aufgehoben werden. Möge Ew. Maj. Großmuth
auch ſolche Nachtheile möglichſt ausgleichen, die wegen Thaten und
Geſinnungen, denen kein Strafgeſetz entgegenſteht, erduldet wurden.
Die Geſetze, deren unverzügliche Vorlage Ew. Majeſtät befohlen ha-
ben, ſind uns lang erſehnte Boten einer beſſeren Zeit. Wie wir in
der Verantwortlichkeit der Miniſter erſt die wahre Gewähr der Ver-
faſſung, ihren mächtigſten Hort in der Freiheit der Preſſe und in
einer freiſinnigen, jede Standesbevorzugung ausſchließenden, wahren
Volks- Vertretung, die in der Gemeinde beginnt, und im deutſchen
Parlament ihren Endpunkt ſindet, die unerläßlichſte Vorbedingung
des ächten conſtitutionellen Lebens erblicken, ſo dürfen wir auch hof-
fen daß die unabweislich gewordene Ablöſung der Grund- und Feu-
dallaſten, ſowie die Beſeitigung der ſchädlichen Jagdrechte dieſſeits, und
die Vervollſtändigung der Volksvertretung jenſeits des Rheins, die in
ſturmbewegter Zeit erregten Gemüther beruhigen werde. So freudig
wir die Mittheilung jener Grundlagen begrüßen, auf welche ſich die
künftige Organiſation der Gerichte, das Verfahren in Civil- und Straf-
ſachen, Strafrecht und Polizeiſtrafgeſetzbuch ſtützen ſollen, ſo würden
wir in der künftigen Geſetzgebung welche nothwendig auf dem Grund-
ſatze der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, auf Trennung der Juſtiz
von der Adminiſtration und Aburtheilung der Strafſachen durch Schwur-
gerichte beruhen muß, gleichwohl eine Lücke erblicken, wenn nicht un-
verzüglich eine geſetzliche Begränzung der Polizeigewalt eintritt welche
die Strafe dem ordentlichen Richter anheimſtellt, die perſönliche Frei-
heit der Staatsbürger garantirt und deren freies Verſammlungs-, Eini-
gungs- und Petitionsrecht anerkennt. Zu ſehr durchdrungen von der
Wichtigkeit wie von der Schwierigkeit, mit welcher der Uebergang ver-
bunden ſeyn wird von dem jetzigen Zuſtande in Deutſchland in eine
neue Aera der Rechtspflege vertrauen wir nicht nur unbedingt der k.
Zuſage welche die Vorlage der Geſetzgebungswerke baldigſt verheißt,
ſondern wir erblicken auch in der Stellung und Bildung eines Ge-
ſammt-Staats-Miniſteriums feſte Bürgſchaft für die Erfüllung dieſes
ſehnlichſten Wunſches. Die Fürſorge für die Staatsdiener und ihre
Hinterbliebenen wird eine wichtige Klaſſe in der geſellſchaſtlichen Ord-
nung vor Noth und Verkümmerung ſchützen und ihr die, dem Ge-
meinwohl ſo förderliche Berufs-Freudigkeit, wiedergeben. Möge ſich
das von Ew. Majeſtät angekündigte Geſetz über die Verbeſſerung der
Verhältniſſe der Iſraeliten zu dem höhern Grundſatze der Gleichbe-
rechtigung aller Confeſſionen und ihrer Bekenner in allen Verhält-
niſſen zum Staat erheben, damit der Gleichheit des Geſetzes, auch die
Gleichheit vor dem Geſetze entſpreche. Der Ruf, der in eilf Verſammlun-
gen der bayeriſchen Stände wiederholt erklungen, er iſt erfüllt. Das Lotto
fällt; die öffentliche Sittlichkeit hat einen mächtigen Schritt vorwärts
gethan. Ew. Maj. haben ſich dadurch ein unvergängliches Denkmal geſetzt.
Doppelt iſt der Zweck der Volksbewaffnung. Feſten Schutz gewähre ſie
der innern Ordnung des Landes, um deren ſchnelle Wiederherſtellung und
Aufrechthaltung wir Eure Maj. ehrfurchtsvollſt bitten. Eine Macht aber
unüberwindlich durch den belebenden Gedanken der Einheit, wird ſie
[Spaltenumbruch] jedem entgegentreten der mit frevelnder Hand die koſtbare Frucht der
Zeit, das theuer erworbene gemeinſame deutſche Vaterland bedrohen
möchte. — Alſo gerüſtet wird Deutſchland, fern von jeder Einmiſchung
in die innern Angelegenheiten fremder Staaten in ſeiner Stellung nach
außen achtunggebietend und mächtig genug ſeyn zu hindern daß
nicht Schleswig-Holſteins treues Volk oder die edlen Wachten der deut-
ſchen Ehre am Rhein und an der Weichſel fremden Eingriffen unter-
liegen. Denn Gut und Blut auch für das kleinſte Stück deutſcher Erde!
Zugleich möge eine gemeinſame Vertretung deutſcher Intereſſen die
deutſche Flagge aufrichten, durch kräftigen Schutz den deutſchen Ge-
werbsfleiß und Handel frei machen und groß, damit er fremder Ueber-
macht nimmer erliege. Alles was zur vollen Entwickelung des conſti-
tutionellen Princips beiträgt, was im Leben als heilſam ſich bewährt,
möge unſer Eigenthum werden. Deßhalb erbitten wir von Ew. Maj.
ehrfurchtsvollſt die Gewährung der Initiative zu Verfaſſungs-Geſetzen
gleichheitlich für beide Kammern, ferner eine Modification des Tit.
VII.
§. 29 der Verfaſſungs-Urkunde zur Ermöglichung eines ſchnelleren
Vollzugs berathenener Geſetze und Anträge, eine Reform der Steuer-
geſetzgebung ſo wie kürzere Budget-Perioden, welche dem Staatshaus-
halt größere Sicherheit gewähren, und durch die damit bedingte öftere
Wiederkehr der Landtage, das ſo nöthige politiſche Bewußtſeyn im
Volke beleben werden. Auch die Beſtimmung des §. 12 Tit. VI. der
Verfaſſungs-Urkunde, in Anſehung der Folgen ſtrafrechtlicher Unter-
ſuchungen, bedarf dringend einer Modification. Wir richten Ew. Maj.
Blicke auf die mangelhaften Zuſtände der Volksbildung und auf die
nothwendige Freiheit der Lehre, mit der innigen Ueberzeugung daß
durch Gewährung unſerer Bitten am beſten jede auflöſende Tendenz
ferne gehalten werde. Auch unſerer tapfern Armee, deren Mäßigung
und Pflichttreue das Vaterland anerkennt, und die nunmehr durch
Ablegung des Eides auf die Verfaſſung zum gemeinſamen Ganzen ver-
eint iſt, haben die Vertreter des Volkes zu gedenken. Mögen Ew.
Maj. geruhen über pragmatiſche Dienſtrechte der Officiere, der Militär-
beamten und ihrer Hinterlaſſenen geſetzliche Beſtimmungen zu veran-
laſſen. — Die geſicherte Zukunft des Einzelnen wird mit Macht den Geiſt
der ganzen Armee neu beleben. Nicht dem Geiſte der Vernichtung
ſondern der Freiheit und Geſetzmäßigkeit die Ew. Maj. als Wahlſpruch
erklärt haben, müſſen alle Vorrechte zum Opfer gebracht werden, die
mit der Einheit der Gerichts-Organiſation und der Gleichheit vor
dem Geſetze unvereinbar ſind. Für das Vaterland iſt kein Opfer zu
ſchwer wenn ſein wahres Wohl es erheiſcht. Und ſo treten wir mit
Muth und Gewiſſenhaftigkeit die ſchwere Arbeit an, zu der wir beru-
fen, mit dem feſten Vertrauen daß die Vorſehung die uns ſo große
Güter, unbefleckt vom Blute unſerer Brüder gewährt, das Werk kröne
und ſegne mit Erfolg, Bayern, Deutſchland zum Heil, Ew. Maj. zum
unvergänglichen Ruhme. —

In tiefſter Ehrfurcht Ew. königl. Maj.
allerunterthänigſt treugehorſamſte Kammer der Abgeordneten.

In der heute zuſammengetretenen Bür-
gerverſammlung wurde der Vorſchlag gemacht, zu der am 30 d. M. in
Frankfurt a. M. ſich bildenden Verſammlung deutſcher Männer des
Volksvertrauens einen Abgeordneten von hier aus zu ſenden. Mit einer
Stimme wurde unter den beifälligſten Zurufen der ſeit längerer Zeit
unter uns weilende Dr. Eiſenmann hiezu gewählt, und zugleich be-
ſchloſſen den Magiſtrat zu erſuchen demſelben, als Vertreter der Stadt
Nürnberg, das Ehrenbürgerrecht noch vor ſeiner Abreiſe zu ertheilen.
Dr. Eiſenmann dankte kurz und bündig für die ihm gewordene Ehre,
und reist dieſer Tage ab um dort ſeine Anſichten zu entwickeln, wo
über Deutſchlands künftige politiſche Geſtaltung berathen und beſchloſſen
werden ſoll. Möge man dort nur allein das große nothwendig gewordene
Ziel im Auge haben Deutſchland zu Deutſchland zu machen, die bunte
Muſterkarte, die geographiſche Benennung zu einem lebendigen Orga-
nismus umzuwandeln. Ernſt iſt die Zeit, ernſter wird ſie noch werden,
in uns liegt die Kraft ihr entgegentreten zu können, wir fühlen dieß
und wollen auch daß man auswärts auch dieß anerkenne.

Württemberg.

Nach den heute früh hier
eingetroffenen Nachrichten haben wir für den Augenblick einen Be-
ſuch der Franzoſen nicht zu befürchten, und auch die beängſtigenden Nach-
richten vom Einfall der aus Frankreich wandernden deutſchen Arbei-
ter
ſcheinen der näheren Begründung zu entbehren. Man mußte indeß
hier dieſen Gerüchten um ſo mehr Glauben beimeſſen als ſie durch Eſtaf-
fetten an die Kreisregierung gelangten und der nächtliche Ausmarſch
zweier Infanterie-Bataillone und eines Reiterregiments denſelben Be-
ſtätigung verlieh. Wie man hört haben ſich die verſchiedene Richtungen
einſchlagenden Truppen in dem etwa 10 Stunden von hier entfernten auf
der rauhen Alb gelegenen Münſingen zu vereinigen. Ob ſie weiter
dem Schwarzwalde zu marſchiren oder wieder hieher zurückkehren, iſt zur
Zeit noch nicht bekannt. Unſere Bürgerwehr, bei der ſich viele Veamte,

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[1379/0003] großartigſten und bedeutendſten in der Geſchichte Deutſchlands, in ei- nem Zeitpunkte wo Millionen Menſchen im meerumſchlungenen Nor- den, wie im alpenbegränzten Süden von Einem Gefühle durchglüht, von Einem Gedanken begeiſtert, ſich ſchaaren um das Panier des wiedererwachten Vaterlandes, um ein freies, einiges, unzertrennliches Deutſchland — in dieſem großen Augenblicke haben Euere Majeſtät kraft der geſetzlichen Thronfolge die Krone empfangen aus der Hand des königlichen Vaters, Ludwig des Erſten, der ſie 23 Jahre mit dem Ruhme eines ächt deutſchen Fürſten getragen, und im Bewußtſeyn daß der Gegenwart Richtung die ſeine nicht werden könne, großher- zig und ſich ſelbſt treu auf das Haupt des königl. Sohnes geſetzt hat. Was er für Bayern gethan, wird in dankbarer Erinnerung fortleben. Mit den erhebenden Worten: „Ich bin ſtolz mich einen conſtitutio- nellen König zu nennen,“ traten Ew. Majeſtät vor das bayeriſche Volk, welches darin die frohe Bürgſchaft erblickt daß der Fürſt, der Bayerus Stolz zu werden berufen iſt, die wahre, die einzig haltbare Stellung erkannt welche die ernſte Zeit den Thronen anweist. Die Unverletzlichkeit der Krone, wie die Unverletzlichkeit der Rechte des Bolkes, ſie gedeihen nur auf dem Boden der conſtitutionellen Monar- chie, wo ſie zur vollen Wahrheit ſich ausbildet. Ew. Maj. haben in den Verheißungen der kgl. Proclamation vom 6 März ein heiliges Erbe übernommen und mit Begeiſterung hat das Volk in jener vom 21 März, wie in der königl. Rede vom Throne den ernſten Willen er- kannt das gegebene Wort zu löſen. Lauter noch und dauernder als das donnernde „Hoch“, das unſerer Bruſt entquoll bei dem Worte „Amneſtie“, wird in dem edlen Herzen Ew. Maj. der Dank der Un- glücklichen wiederhallen, die nach langer Trennung an den heimath- lichen Herd, an die Bruſt der Verlaſſenen zurückkehren. Damit aber auch der volle Wille Ew. 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Wie wir in der Verantwortlichkeit der Miniſter erſt die wahre Gewähr der Ver- faſſung, ihren mächtigſten Hort in der Freiheit der Preſſe und in einer freiſinnigen, jede Standesbevorzugung ausſchließenden, wahren Volks- Vertretung, die in der Gemeinde beginnt, und im deutſchen Parlament ihren Endpunkt ſindet, die unerläßlichſte Vorbedingung des ächten conſtitutionellen Lebens erblicken, ſo dürfen wir auch hof- fen daß die unabweislich gewordene Ablöſung der Grund- und Feu- dallaſten, ſowie die Beſeitigung der ſchädlichen Jagdrechte dieſſeits, und die Vervollſtändigung der Volksvertretung jenſeits des Rheins, die in ſturmbewegter Zeit erregten Gemüther beruhigen werde. So freudig wir die Mittheilung jener Grundlagen begrüßen, auf welche ſich die künftige Organiſation der Gerichte, das Verfahren in Civil- und Straf- ſachen, Strafrecht und Polizeiſtrafgeſetzbuch ſtützen ſollen, ſo würden wir in der künftigen Geſetzgebung welche nothwendig auf dem Grund- ſatze der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, auf Trennung der Juſtiz von der Adminiſtration und Aburtheilung der Strafſachen durch Schwur- gerichte beruhen muß, gleichwohl eine Lücke erblicken, wenn nicht un- verzüglich eine geſetzliche Begränzung der Polizeigewalt eintritt welche die Strafe dem ordentlichen Richter anheimſtellt, die perſönliche Frei- heit der Staatsbürger garantirt und deren freies Verſammlungs-, Eini- gungs- und Petitionsrecht anerkennt. Zu ſehr durchdrungen von der Wichtigkeit wie von der Schwierigkeit, mit welcher der Uebergang ver- bunden ſeyn wird von dem jetzigen Zuſtande in Deutſchland in eine neue Aera der Rechtspflege vertrauen wir nicht nur unbedingt der k. Zuſage welche die Vorlage der Geſetzgebungswerke baldigſt verheißt, ſondern wir erblicken auch in der Stellung und Bildung eines Ge- ſammt-Staats-Miniſteriums feſte Bürgſchaft für die Erfüllung dieſes ſehnlichſten Wunſches. Die Fürſorge für die Staatsdiener und ihre Hinterbliebenen wird eine wichtige Klaſſe in der geſellſchaſtlichen Ord- nung vor Noth und Verkümmerung ſchützen und ihr die, dem Ge- meinwohl ſo förderliche Berufs-Freudigkeit, wiedergeben. Möge ſich das von Ew. Majeſtät angekündigte Geſetz über die Verbeſſerung der Verhältniſſe der Iſraeliten zu dem höhern Grundſatze der Gleichbe- rechtigung aller Confeſſionen und ihrer Bekenner in allen Verhält- niſſen zum Staat erheben, damit der Gleichheit des Geſetzes, auch die Gleichheit vor dem Geſetze entſpreche. Der Ruf, der in eilf Verſammlun- gen der bayeriſchen Stände wiederholt erklungen, er iſt erfüllt. Das Lotto fällt; die öffentliche Sittlichkeit hat einen mächtigen Schritt vorwärts gethan. Ew. Maj. haben ſich dadurch ein unvergängliches Denkmal geſetzt. Doppelt iſt der Zweck der Volksbewaffnung. Feſten Schutz gewähre ſie der innern Ordnung des Landes, um deren ſchnelle Wiederherſtellung und Aufrechthaltung wir Eure Maj. ehrfurchtsvollſt bitten. Eine Macht aber unüberwindlich durch den belebenden Gedanken der Einheit, wird ſie jedem entgegentreten der mit frevelnder Hand die koſtbare Frucht der Zeit, das theuer erworbene gemeinſame deutſche Vaterland bedrohen möchte. — Alſo gerüſtet wird Deutſchland, fern von jeder Einmiſchung in die innern Angelegenheiten fremder Staaten in ſeiner Stellung nach außen achtunggebietend und mächtig genug ſeyn zu hindern daß nicht Schleswig-Holſteins treues Volk oder die edlen Wachten der deut- ſchen Ehre am Rhein und an der Weichſel fremden Eingriffen unter- liegen. Denn Gut und Blut auch für das kleinſte Stück deutſcher Erde! Zugleich möge eine gemeinſame Vertretung deutſcher Intereſſen die deutſche Flagge aufrichten, durch kräftigen Schutz den deutſchen Ge- werbsfleiß und Handel frei machen und groß, damit er fremder Ueber- macht nimmer erliege. Alles was zur vollen Entwickelung des conſti- tutionellen Princips beiträgt, was im Leben als heilſam ſich bewährt, möge unſer Eigenthum werden. Deßhalb erbitten wir von Ew. Maj. ehrfurchtsvollſt die Gewährung der Initiative zu Verfaſſungs-Geſetzen gleichheitlich für beide Kammern, ferner eine Modification des Tit. VII. §. 29 der Verfaſſungs-Urkunde zur Ermöglichung eines ſchnelleren Vollzugs berathenener Geſetze und Anträge, eine Reform der Steuer- geſetzgebung ſo wie kürzere Budget-Perioden, welche dem Staatshaus- halt größere Sicherheit gewähren, und durch die damit bedingte öftere Wiederkehr der Landtage, das ſo nöthige politiſche Bewußtſeyn im Volke beleben werden. Auch die Beſtimmung des §. 12 Tit. 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Maj. als Wahlſpruch erklärt haben, müſſen alle Vorrechte zum Opfer gebracht werden, die mit der Einheit der Gerichts-Organiſation und der Gleichheit vor dem Geſetze unvereinbar ſind. Für das Vaterland iſt kein Opfer zu ſchwer wenn ſein wahres Wohl es erheiſcht. Und ſo treten wir mit Muth und Gewiſſenhaftigkeit die ſchwere Arbeit an, zu der wir beru- fen, mit dem feſten Vertrauen daß die Vorſehung die uns ſo große Güter, unbefleckt vom Blute unſerer Brüder gewährt, das Werk kröne und ſegne mit Erfolg, Bayern, Deutſchland zum Heil, Ew. Maj. zum unvergänglichen Ruhme. — In tiefſter Ehrfurcht Ew. königl. Maj. allerunterthänigſt treugehorſamſte Kammer der Abgeordneten.München, den ... März 1848.“ * Nürnberg, 25 März. In der heute zuſammengetretenen Bür- gerverſammlung wurde der Vorſchlag gemacht, zu der am 30 d. M. in Frankfurt a. M. ſich bildenden Verſammlung deutſcher Männer des Volksvertrauens einen Abgeordneten von hier aus zu ſenden. Mit einer Stimme wurde unter den beifälligſten Zurufen der ſeit längerer Zeit unter uns weilende Dr. Eiſenmann hiezu gewählt, und zugleich be- ſchloſſen den Magiſtrat zu erſuchen demſelben, als Vertreter der Stadt Nürnberg, das Ehrenbürgerrecht noch vor ſeiner Abreiſe zu ertheilen. Dr. Eiſenmann dankte kurz und bündig für die ihm gewordene Ehre, und reist dieſer Tage ab um dort ſeine Anſichten zu entwickeln, wo über Deutſchlands künftige politiſche Geſtaltung berathen und beſchloſſen werden ſoll. Möge man dort nur allein das große nothwendig gewordene Ziel im Auge haben Deutſchland zu Deutſchland zu machen, die bunte Muſterkarte, die geographiſche Benennung zu einem lebendigen Orga- nismus umzuwandeln. Ernſt iſt die Zeit, ernſter wird ſie noch werden, in uns liegt die Kraft ihr entgegentreten zu können, wir fühlen dieß und wollen auch daß man auswärts auch dieß anerkenne. Württemberg. † Ulm, 26 März. Nach den heute früh hier eingetroffenen Nachrichten haben wir für den Augenblick einen Be- ſuch der Franzoſen nicht zu befürchten, und auch die beängſtigenden Nach- richten vom Einfall der aus Frankreich wandernden deutſchen Arbei- ter ſcheinen der näheren Begründung zu entbehren. Man mußte indeß hier dieſen Gerüchten um ſo mehr Glauben beimeſſen als ſie durch Eſtaf- fetten an die Kreisregierung gelangten und der nächtliche Ausmarſch zweier Infanterie-Bataillone und eines Reiterregiments denſelben Be- ſtätigung verlieh. Wie man hört haben ſich die verſchiedene Richtungen einſchlagenden Truppen in dem etwa 10 Stunden von hier entfernten auf der rauhen Alb gelegenen Münſingen zu vereinigen. Ob ſie weiter dem Schwarzwalde zu marſchiren oder wieder hieher zurückkehren, iſt zur Zeit noch nicht bekannt. Unſere Bürgerwehr, bei der ſich viele Veamte,

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 87, 27. März 1848, S. 1379. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine87_1848/3>, abgerufen am 21.11.2024.