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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 47. Rudolstadt, 23. August 1847.

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Vorstehendes wurde der Leipziger Allgemeinen Zeitung von einem
Newyorker Correspondenten geschrieben; derselbe erfreut uns soeben
mit einem Auszuge aus dem "Newyork Herald" vom 14. Juli, welcher
uns eine interessante Perspective auf die fernere Entwickelung dieses
Rechtshandels eröffnet.

Jn einer am 8. dieses gehaltenen Monatsversammlung des deut-
schen Volksvereins wurden folgende Beschlüsse einstimmig angenommen:

Nachdem die thätige Mitwirkung des verehrlichen Präsidenten,
Herrmann Böker, Esq., des Vice = Präsidenten, Hrn. Georg C.
Gießen und eines Mitgliedes des Directorialausschusses, des Herrn
Friedrich Staake, die folgenden Thatsachen zur gehörigen Kenntniß
der betreffenden Gerichtsbehörde gebracht und zum Gegenstand einer
öffentlichen Untersuchung in den Gerichtssitzungen am 21, 22, 23 u.
24 sten Juni 1847 gemacht worden sind, nämlich: daß Herr Carl
Claus
am 27. April 1847 ein Fahrbillet in dem Reise = Comptoir
( passage agency ) der Herren Brisch & Comp. in hiesiger Stadt gelöst
und daß er, anstatt eines Billets nach Taylorsville, in der Grafschaft
Muskingum, Ohio, um welches er handelte, ein anderes, nur nach
Pittsburg in Pennsylvanien erhalten hat, für welches er 11 Dollars,
eine, den auf allen regelmäßigen Routen gewöhnlichen Preis übersteigende
Summe bezahlen mußte; --

Und nachdem diese Untersuchung die beste Gelegenheit dargeboten
hat, über die bei der Fortschaffung der deutschen Auswanderer in das
Jnnere angewandten Kunstgriffe das Publikum aufzuklären, und nach-
dem der Client eines geschickten Advokaten, welcher sich der allgemeinen
Jnteressen der deutschen Auswanderer anzunehmen hatte, nicht allein
mit dem ganzen Plane des "Volksvereins" übereingestimmt hat, sondern
von demselben geradezu geleitet worden ist;

Und nachdem es durch die energische Unterstützung mehrerer deut-
scher Bürger Newyorks, welche zum Theil Mitglieder der Gesellschaft
sind, zum Theil auch nicht, möglich geworden, Franz B. Cutting, Esq.,
als Advocaten anzunehmen, um zum Besten der Gesellschaft in der
oben erwähnten Untersuchung thätig zu sein; -- Und nachdem Franz
B. Cutting, Esq., während der ganzen Untersuchung durch seine an-
gestrengte Thätigkeit, mittelst welcher er die Verfahrungsweise zahl-
reicher Reise = Comptoirs in der Stadt Newyork und an andern Plätzen
zur Kenntniß des Publikums brachte und ganz besonders durch seine
Schlußrede die Sache der Gesellschaft in der ausgezeichnetsten Weise
geführt; -- Und nachdem es sich aus dieser Untersuchung klar ergeben hat,
daß Brisch u. Comp. in ihrem Reise = Comptoir nicht allein den Preis
für die Fahrt des Herrn Claus von hier nach Pittsburg nach einer
ganz willkürlichen Taxe bestimmt, sondern auch in dem ihm gegebenen
Billet die dafür bezahlte Summe gar nicht angegeben haben; --

Und nachdem durch Thatsachen bei dieser Untersuchung der Beweis
geführt zu sein scheint, daß das Reise = Comptoir von Brisch u. Co.
für die Fortschaffung der Reisenden von hier über Philadelphia nach
Pittsburg mehr verlangt hat, als den höchsten Preis, der zur Zeit
der besagten Ereignisse auf irgend einer regelmäßigen Route für eine
solche Entfernung festgesetzt war; --

Und da Gerechtigkeit, Klugheit und gewöhnliche Menschenliebe
es den amerikanischen Bürgern, und vor Allem den amerikanischen
Bürgern deutscher Herkunft zur Pflicht machen, durch jedwede gesetz-
liche Maaßregel dahin zu wirken und dafür zu sorgen, daß deutsche,
an diesen Küsten landende Auswanderer, ( welche für die Kolonisation
des Jnnern wichtig, aber zugleich größtentheils mit der engl. Sprache
und der wirklichen Lage der Dinge in diesem Lande unbekannt sind )
ihren Weg in das Jnnere, wenn auch nicht mit geringern Kosten,
als Andere, so doch stets nach einem Preisansatze finden mögen, der
sie vor jeder übermäßigen Forderung bewahrt; --

Und nachdem, schließlich, der Agent des Reise = Comptoirs der
Herren Brisch u. Comp., Hr. Heinrich Brisch, welcher von jeder vor
die Geschwornen zu bringenden Anklage, den Acten des von ihm zur
Führung seiner Sache bestimmten Gehülfen nach, losgesprochen worden
[Spaltenumbruch] ist, bei dem höhern Gerichtshof eine Klage wegen böswilliger gericht-
licher Verfolgung gegen die obengenannten Herren Böker, Gießen und
Staake anhängig gemacht hat: -- so wurde

Beschlossen, daß der deutsche "Volksverein" dem F. B. Cutting
für die ausgezeichnete Geschicklichkeit und Gewandtheit, mit welcher er
bei der gerichtlichen gegen Hrn. Heinrich Brisch geführten Untersuchung
in jeder einzelnen Beziehung die Jnteressen der deutschen Auswanderer
in Bezug auf ihre Fortschaffung in das Jnnere des Landes verfocht,
den wärmsten Dank zollt, welcher hierdurch ausgesprochen wird; --

Beschlossen, daß der deutsche "Volksverein" den Eifer dankbar
anerkennt, welchen sein verehrlicher Präsident, Hr. H. Böker, Esq.,
sein erster Vice = Präsident, Hr. Georg C. Gießen und Hr. Friedrich
Staake, ein Mitglied seines Directorialausschusses, in derselben Ange-
legenheit an den Tag gelegt haben; so wie auch, daß der deutsche
"Volksverein" die Vertheidigung dieser Herren in dem Proceß, wel-
chen Hr. H. Brisch bei dem höhern Gerichtshof gegen dieselben an-
hängig gemacht hat, übernehmen wird; --

Beschlossen, daß der deutsche "Volksverein" jedes ihm zu Gebote
stehende Mittel anwenden wird, um die regelmäßige Fortschaffung der
deutschen Auswanderer in das Jnnere sicher zu stellen, und zwar zu
bestimmten Preisen, welche so niedrig als möglich sein sollen, mit an-
gemessenen Fahrbillets, auf welchen die bezahlte Summe angemerkt ist
und mit aller nur thunlichen Erleichterung und Sicherstellellung beim
Transport ihres Gepäcks, sowie auch mit hinreichender Garantie gegen
alle mit ihrer Fahrt in Verbindung stehenden übermäßigen Forderungen; --

Beschlossen, daß alle die unserer Mitbürger, welche Gerechtigkeit
und Ehrlichkeit lieben, hierdurch aufgefordert werden, den Bestrebungen
des deutschen "Volksvereins" eine thätige und wirksame Hülfe zu ge-
währen, um in einem für das Beste des Landes und der deutschen
Emigranten so wichtigen Falle nicht zu unterliegen; -- und endlich ward

Beschlossen, daß die vorstehenden Beschlüsse sowohl Deutsch als
Englisch veröffentlicht, und beglaubigte Abschriften derselben den Herren
Cutting, Böker, Gießen und Staake mitgetheilt werden sollten.

Vermischte Nachrichten.

Hr. Outendirck, noch unlängst, an der Spitze der "Gesellschaft
zu besserer Beförderung deutscher Auswanderer in Antwerpen " ist
vom Assissenhofe zu Brüssel, der Schriftfälschung überwiesen, zu
5 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt worden. Er hatte
von der Regierung 10,000 Fr. zur Ausrüstung und Verproviantirung
eines Schiffes erhalten, welches die unglücklichsten der belgischen Aus-
wanderer aus Guatemala nach der Heimath zurückbringen sollte,
einen großen Theil dieser Summe aber unterschlagen. Schließt man
von diesem einen Verbrechen, welches zur Entdeckung einer so sauberen
Praxis führte, auf Outendircks vieljährige Thätigkeit als Schiffsexpe-
dient, so kann man sich einen Begriff von den Schändlichkeiten machen,
welchen Tausende unsrer ausgewanderten deutschen Landsleute in Ant-
werpen preisgegeben sein mögen, wozu wahrscheinlich auch die Expedi-
tion des altersmorschen, schon bei Absegelung halb leck gewesenen
Schiffes "Franklin" gehört ( in See gegangen am 7. März und nur
durch ein Wunder 17. April 1846 bis nach San Miguel, einer
der Azoren, gelangt, wo es nach Rettung der Passagiere sofort versank ) ,
dessen dadurch für immer gebrandmarkter Capitain, M. H. Sawyer,
erst gerichtlich gezwungen werden mußte, 5000 Franks Passagegelder
behufs Weiterbeförderung der geängstigten Leute wieder herauszugeben.

Jn einer Sitzung des Stadtraths von Newyork kam es
Anfangs Juli zur Sprache, daß seit Erlaß der neuen Passagiergesetze
eine Menge nach den Verein. Staaten bestimmter Einwanderer nach
Canada geschafft werden, von wo sie sich nach Newyork begeben
und eventuell, mit Umgehung der den zur See eintreffenden
Passagieren auferlegten Leistung,
dem Armenhause anheim-


[Spaltenumbruch]

Vorstehendes wurde der Leipziger Allgemeinen Zeitung von einem
Newyorker Correspondenten geschrieben; derselbe erfreut uns soeben
mit einem Auszuge aus dem „Newyork Herald“ vom 14. Juli, welcher
uns eine interessante Perspective auf die fernere Entwickelung dieses
Rechtshandels eröffnet.

Jn einer am 8. dieses gehaltenen Monatsversammlung des deut-
schen Volksvereins wurden folgende Beschlüsse einstimmig angenommen:

Nachdem die thätige Mitwirkung des verehrlichen Präsidenten,
Herrmann Böker, Esq., des Vice = Präsidenten, Hrn. Georg C.
Gießen und eines Mitgliedes des Directorialausschusses, des Herrn
Friedrich Staake, die folgenden Thatsachen zur gehörigen Kenntniß
der betreffenden Gerichtsbehörde gebracht und zum Gegenstand einer
öffentlichen Untersuchung in den Gerichtssitzungen am 21, 22, 23 u.
24 sten Juni 1847 gemacht worden sind, nämlich: daß Herr Carl
Claus
am 27. April 1847 ein Fahrbillet in dem Reise = Comptoir
( passage agency ) der Herren Brisch & Comp. in hiesiger Stadt gelöst
und daß er, anstatt eines Billets nach Taylorsville, in der Grafschaft
Muskingum, Ohio, um welches er handelte, ein anderes, nur nach
Pittsburg in Pennsylvanien erhalten hat, für welches er 11 Dollars,
eine, den auf allen regelmäßigen Routen gewöhnlichen Preis übersteigende
Summe bezahlen mußte; --

Und nachdem diese Untersuchung die beste Gelegenheit dargeboten
hat, über die bei der Fortschaffung der deutschen Auswanderer in das
Jnnere angewandten Kunstgriffe das Publikum aufzuklären, und nach-
dem der Client eines geschickten Advokaten, welcher sich der allgemeinen
Jnteressen der deutschen Auswanderer anzunehmen hatte, nicht allein
mit dem ganzen Plane des „Volksvereins“ übereingestimmt hat, sondern
von demselben geradezu geleitet worden ist;

Und nachdem es durch die energische Unterstützung mehrerer deut-
scher Bürger Newyorks, welche zum Theil Mitglieder der Gesellschaft
sind, zum Theil auch nicht, möglich geworden, Franz B. Cutting, Esq.,
als Advocaten anzunehmen, um zum Besten der Gesellschaft in der
oben erwähnten Untersuchung thätig zu sein; -- Und nachdem Franz
B. Cutting, Esq., während der ganzen Untersuchung durch seine an-
gestrengte Thätigkeit, mittelst welcher er die Verfahrungsweise zahl-
reicher Reise = Comptoirs in der Stadt Newyork und an andern Plätzen
zur Kenntniß des Publikums brachte und ganz besonders durch seine
Schlußrede die Sache der Gesellschaft in der ausgezeichnetsten Weise
geführt; -- Und nachdem es sich aus dieser Untersuchung klar ergeben hat,
daß Brisch u. Comp. in ihrem Reise = Comptoir nicht allein den Preis
für die Fahrt des Herrn Claus von hier nach Pittsburg nach einer
ganz willkürlichen Taxe bestimmt, sondern auch in dem ihm gegebenen
Billet die dafür bezahlte Summe gar nicht angegeben haben; --

Und nachdem durch Thatsachen bei dieser Untersuchung der Beweis
geführt zu sein scheint, daß das Reise = Comptoir von Brisch u. Co.
für die Fortschaffung der Reisenden von hier über Philadelphia nach
Pittsburg mehr verlangt hat, als den höchsten Preis, der zur Zeit
der besagten Ereignisse auf irgend einer regelmäßigen Route für eine
solche Entfernung festgesetzt war; --

Und da Gerechtigkeit, Klugheit und gewöhnliche Menschenliebe
es den amerikanischen Bürgern, und vor Allem den amerikanischen
Bürgern deutscher Herkunft zur Pflicht machen, durch jedwede gesetz-
liche Maaßregel dahin zu wirken und dafür zu sorgen, daß deutsche,
an diesen Küsten landende Auswanderer, ( welche für die Kolonisation
des Jnnern wichtig, aber zugleich größtentheils mit der engl. Sprache
und der wirklichen Lage der Dinge in diesem Lande unbekannt sind )
ihren Weg in das Jnnere, wenn auch nicht mit geringern Kosten,
als Andere, so doch stets nach einem Preisansatze finden mögen, der
sie vor jeder übermäßigen Forderung bewahrt; --

Und nachdem, schließlich, der Agent des Reise = Comptoirs der
Herren Brisch u. Comp., Hr. Heinrich Brisch, welcher von jeder vor
die Geschwornen zu bringenden Anklage, den Acten des von ihm zur
Führung seiner Sache bestimmten Gehülfen nach, losgesprochen worden
[Spaltenumbruch] ist, bei dem höhern Gerichtshof eine Klage wegen böswilliger gericht-
licher Verfolgung gegen die obengenannten Herren Böker, Gießen und
Staake anhängig gemacht hat: -- so wurde

Beschlossen, daß der deutsche „Volksverein“ dem F. B. Cutting
für die ausgezeichnete Geschicklichkeit und Gewandtheit, mit welcher er
bei der gerichtlichen gegen Hrn. Heinrich Brisch geführten Untersuchung
in jeder einzelnen Beziehung die Jnteressen der deutschen Auswanderer
in Bezug auf ihre Fortschaffung in das Jnnere des Landes verfocht,
den wärmsten Dank zollt, welcher hierdurch ausgesprochen wird; --

Beschlossen, daß der deutsche „Volksverein“ den Eifer dankbar
anerkennt, welchen sein verehrlicher Präsident, Hr. H. Böker, Esq.,
sein erster Vice = Präsident, Hr. Georg C. Gießen und Hr. Friedrich
Staake, ein Mitglied seines Directorialausschusses, in derselben Ange-
legenheit an den Tag gelegt haben; so wie auch, daß der deutsche
„Volksverein“ die Vertheidigung dieser Herren in dem Proceß, wel-
chen Hr. H. Brisch bei dem höhern Gerichtshof gegen dieselben an-
hängig gemacht hat, übernehmen wird; --

Beschlossen, daß der deutsche „Volksverein“ jedes ihm zu Gebote
stehende Mittel anwenden wird, um die regelmäßige Fortschaffung der
deutschen Auswanderer in das Jnnere sicher zu stellen, und zwar zu
bestimmten Preisen, welche so niedrig als möglich sein sollen, mit an-
gemessenen Fahrbillets, auf welchen die bezahlte Summe angemerkt ist
und mit aller nur thunlichen Erleichterung und Sicherstellellung beim
Transport ihres Gepäcks, sowie auch mit hinreichender Garantie gegen
alle mit ihrer Fahrt in Verbindung stehenden übermäßigen Forderungen; --

Beschlossen, daß alle die unserer Mitbürger, welche Gerechtigkeit
und Ehrlichkeit lieben, hierdurch aufgefordert werden, den Bestrebungen
des deutschen „Volksvereins“ eine thätige und wirksame Hülfe zu ge-
währen, um in einem für das Beste des Landes und der deutschen
Emigranten so wichtigen Falle nicht zu unterliegen; -- und endlich ward

Beschlossen, daß die vorstehenden Beschlüsse sowohl Deutsch als
Englisch veröffentlicht, und beglaubigte Abschriften derselben den Herren
Cutting, Böker, Gießen und Staake mitgetheilt werden sollten.

Vermischte Nachrichten.

Hr. Outendirck, noch unlängst, an der Spitze der „Gesellschaft
zu besserer Beförderung deutscher Auswanderer in Antwerpen “ ist
vom Assissenhofe zu Brüssel, der Schriftfälschung überwiesen, zu
5 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt worden. Er hatte
von der Regierung 10,000 Fr. zur Ausrüstung und Verproviantirung
eines Schiffes erhalten, welches die unglücklichsten der belgischen Aus-
wanderer aus Guatemala nach der Heimath zurückbringen sollte,
einen großen Theil dieser Summe aber unterschlagen. Schließt man
von diesem einen Verbrechen, welches zur Entdeckung einer so sauberen
Praxis führte, auf Outendircks vieljährige Thätigkeit als Schiffsexpe-
dient, so kann man sich einen Begriff von den Schändlichkeiten machen,
welchen Tausende unsrer ausgewanderten deutschen Landsleute in Ant-
werpen preisgegeben sein mögen, wozu wahrscheinlich auch die Expedi-
tion des altersmorschen, schon bei Absegelung halb leck gewesenen
Schiffes „Franklin“ gehört ( in See gegangen am 7. März und nur
durch ein Wunder 17. April 1846 bis nach San Miguel, einer
der Azoren, gelangt, wo es nach Rettung der Passagiere sofort versank ) ,
dessen dadurch für immer gebrandmarkter Capitain, M. H. Sawyer,
erst gerichtlich gezwungen werden mußte, 5000 Franks Passagegelder
behufs Weiterbeförderung der geängstigten Leute wieder herauszugeben.

Jn einer Sitzung des Stadtraths von Newyork kam es
Anfangs Juli zur Sprache, daß seit Erlaß der neuen Passagiergesetze
eine Menge nach den Verein. Staaten bestimmter Einwanderer nach
Canada geschafft werden, von wo sie sich nach Newyork begeben
und eventuell, mit Umgehung der den zur See eintreffenden
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dem Armenhause anheim-

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April 1847 ein Fahrbillet in dem Reise = Comptoir ( passage agency ) der Herren Brisch & Comp. in hiesiger Stadt gelöst und daß er, anstatt eines Billets nach Taylorsville, in der Grafschaft Muskingum, Ohio, um welches er handelte, ein anderes, nur nach Pittsburg in Pennsylvanien erhalten hat, für welches er 11 Dollars, eine, den auf allen regelmäßigen Routen gewöhnlichen Preis übersteigende Summe bezahlen mußte; -- Und nachdem diese Untersuchung die beste Gelegenheit dargeboten hat, über die bei der Fortschaffung der deutschen Auswanderer in das Jnnere angewandten Kunstgriffe das Publikum aufzuklären, und nach- dem der Client eines geschickten Advokaten, welcher sich der allgemeinen Jnteressen der deutschen Auswanderer anzunehmen hatte, nicht allein mit dem ganzen Plane des „Volksvereins“ übereingestimmt hat, sondern von demselben geradezu geleitet worden ist; Und nachdem es durch die energische Unterstützung mehrerer deut- scher Bürger Newyorks, welche zum Theil Mitglieder der Gesellschaft sind, zum Theil auch nicht, möglich geworden, Franz B. Cutting, Esq., als Advocaten anzunehmen, um zum Besten der Gesellschaft in der oben erwähnten Untersuchung thätig zu sein; -- Und nachdem Franz B. Cutting, Esq., während der ganzen Untersuchung durch seine an- gestrengte Thätigkeit, mittelst welcher er die Verfahrungsweise zahl- reicher Reise = Comptoirs in der Stadt Newyork und an andern Plätzen zur Kenntniß des Publikums brachte und ganz besonders durch seine Schlußrede die Sache der Gesellschaft in der ausgezeichnetsten Weise geführt; -- Und nachdem es sich aus dieser Untersuchung klar ergeben hat, daß Brisch u. Comp. in ihrem Reise = Comptoir nicht allein den Preis für die Fahrt des Herrn Claus von hier nach Pittsburg nach einer ganz willkürlichen Taxe bestimmt, sondern auch in dem ihm gegebenen Billet die dafür bezahlte Summe gar nicht angegeben haben; -- Und nachdem durch Thatsachen bei dieser Untersuchung der Beweis geführt zu sein scheint, daß das Reise = Comptoir von Brisch u. Co. für die Fortschaffung der Reisenden von hier über Philadelphia nach Pittsburg mehr verlangt hat, als den höchsten Preis, der zur Zeit der besagten Ereignisse auf irgend einer regelmäßigen Route für eine solche Entfernung festgesetzt war; -- Und da Gerechtigkeit, Klugheit und gewöhnliche Menschenliebe es den amerikanischen Bürgern, und vor Allem den amerikanischen Bürgern deutscher Herkunft zur Pflicht machen, durch jedwede gesetz- liche Maaßregel dahin zu wirken und dafür zu sorgen, daß deutsche, an diesen Küsten landende Auswanderer, ( welche für die Kolonisation des Jnnern wichtig, aber zugleich größtentheils mit der engl. Sprache und der wirklichen Lage der Dinge in diesem Lande unbekannt sind ) ihren Weg in das Jnnere, wenn auch nicht mit geringern Kosten, als Andere, so doch stets nach einem Preisansatze finden mögen, der sie vor jeder übermäßigen Forderung bewahrt; -- Und nachdem, schließlich, der Agent des Reise = Comptoirs der Herren Brisch u. Comp., Hr. Heinrich Brisch, welcher von jeder vor die Geschwornen zu bringenden Anklage, den Acten des von ihm zur Führung seiner Sache bestimmten Gehülfen nach, losgesprochen worden ist, bei dem höhern Gerichtshof eine Klage wegen böswilliger gericht- licher Verfolgung gegen die obengenannten Herren Böker, Gießen und Staake anhängig gemacht hat: -- so wurde Beschlossen, daß der deutsche „Volksverein“ dem F. B. Cutting für die ausgezeichnete Geschicklichkeit und Gewandtheit, mit welcher er bei der gerichtlichen gegen Hrn. Heinrich Brisch geführten Untersuchung in jeder einzelnen Beziehung die Jnteressen der deutschen Auswanderer in Bezug auf ihre Fortschaffung in das Jnnere des Landes verfocht, den wärmsten Dank zollt, welcher hierdurch ausgesprochen wird; -- Beschlossen, daß der deutsche „Volksverein“ den Eifer dankbar anerkennt, welchen sein verehrlicher Präsident, Hr. H. Böker, Esq., sein erster Vice = Präsident, Hr. Georg C. Gießen und Hr. Friedrich Staake, ein Mitglied seines Directorialausschusses, in derselben Ange- legenheit an den Tag gelegt haben; so wie auch, daß der deutsche „Volksverein“ die Vertheidigung dieser Herren in dem Proceß, wel- chen Hr. H. Brisch bei dem höhern Gerichtshof gegen dieselben an- hängig gemacht hat, übernehmen wird; -- Beschlossen, daß der deutsche „Volksverein“ jedes ihm zu Gebote stehende Mittel anwenden wird, um die regelmäßige Fortschaffung der deutschen Auswanderer in das Jnnere sicher zu stellen, und zwar zu bestimmten Preisen, welche so niedrig als möglich sein sollen, mit an- gemessenen Fahrbillets, auf welchen die bezahlte Summe angemerkt ist und mit aller nur thunlichen Erleichterung und Sicherstellellung beim Transport ihres Gepäcks, sowie auch mit hinreichender Garantie gegen alle mit ihrer Fahrt in Verbindung stehenden übermäßigen Forderungen; -- Beschlossen, daß alle die unserer Mitbürger, welche Gerechtigkeit und Ehrlichkeit lieben, hierdurch aufgefordert werden, den Bestrebungen des deutschen „Volksvereins“ eine thätige und wirksame Hülfe zu ge- währen, um in einem für das Beste des Landes und der deutschen Emigranten so wichtigen Falle nicht zu unterliegen; -- und endlich ward Beschlossen, daß die vorstehenden Beschlüsse sowohl Deutsch als Englisch veröffentlicht, und beglaubigte Abschriften derselben den Herren Cutting, Böker, Gießen und Staake mitgetheilt werden sollten. Vermischte Nachrichten. Hr. Outendirck, noch unlängst, an der Spitze der „Gesellschaft zu besserer Beförderung deutscher Auswanderer in Antwerpen “ ist vom Assissenhofe zu Brüssel, der Schriftfälschung überwiesen, zu 5 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt worden. Er hatte von der Regierung 10,000 Fr. zur Ausrüstung und Verproviantirung eines Schiffes erhalten, welches die unglücklichsten der belgischen Aus- wanderer aus Guatemala nach der Heimath zurückbringen sollte, einen großen Theil dieser Summe aber unterschlagen. Schließt man von diesem einen Verbrechen, welches zur Entdeckung einer so sauberen Praxis führte, auf Outendircks vieljährige Thätigkeit als Schiffsexpe- dient, so kann man sich einen Begriff von den Schändlichkeiten machen, welchen Tausende unsrer ausgewanderten deutschen Landsleute in Ant- werpen preisgegeben sein mögen, wozu wahrscheinlich auch die Expedi- tion des altersmorschen, schon bei Absegelung halb leck gewesenen Schiffes „Franklin“ gehört ( in See gegangen am 7. März und nur durch ein Wunder 17. April 1846 bis nach San Miguel, einer der Azoren, gelangt, wo es nach Rettung der Passagiere sofort versank ) , dessen dadurch für immer gebrandmarkter Capitain, M. H. Sawyer, erst gerichtlich gezwungen werden mußte, 5000 Franks Passagegelder behufs Weiterbeförderung der geängstigten Leute wieder herauszugeben. Jn einer Sitzung des Stadtraths von Newyork kam es Anfangs Juli zur Sprache, daß seit Erlaß der neuen Passagiergesetze eine Menge nach den Verein. Staaten bestimmter Einwanderer nach Canada geschafft werden, von wo sie sich nach Newyork begeben und eventuell, mit Umgehung der den zur See eintreffenden Passagieren auferlegten Leistung, dem Armenhause anheim-

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 47. Rudolstadt, 23. August 1847, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer47_1847/5>, abgerufen am 21.11.2024.