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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 49. Rudolstadt, 6. September 1847.

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[Spaltenumbruch] nachdem er seinen Dienst bei Paulsen verlassen, als improvisirter
Agent das Geschäft auf eigene Faust, ohne von irgend jemandem
dazu autorisirt zu sein. Er geht von Dorf zu Dorf, wirbt un-
wissende Leute zur Auswanderung, zeigt ihnen eine in holländischer
Sprache geschriebene, mit großem Siegel versehene Vollmacht vor,
ausgestellt von einem ganz unbedeutenden Wirth in Rotterdam,
Namens Hartung, der wohl ebenso, wie Hr. Kr--t das Aus-
wanderungswesen ausbeutet, und eben so wenig wie sein An-
werber in irgend einem Besitz von Transportmitteln, noch in irgend
einer Verbindung mit Schiffsrhedern steht, sondern der die ge-
nannte Vollmacht für seinen Werber durch irgend eine notarielle
Mithülfe herbeigeschafft hat, ohne daß dieselbe von einer städtischen
Behörde oder irgend einem Consul beglaubigt wäre. Beiden ist
es nur um das Zusammentreiben einer Heerde Auswanderer und
um den dabei zu machenden Profit zu thun, ganz unbekümmert,
an welchen Schiffseigner sie später die Heerde überlassen, und ob
überhaupt die Angeworbenen gehörig befördert werden. Die
Klagen der Getäuschten werden freilich früher oder später laut,
doch meist erst, nachdem der Nachtheil für die Getäuschten nicht
mehr gut zu machen ist. Ein solcher Fall kam dieser Tage hier
vor, der sogar die Polizei beschäftigte. Genannter Hr. K--t
hatte einem Angeworbenen zwischen 80 und 100 fl. abgenommen
und ihm einen Schein gegeben, worauf bloß stand: "erhalten für
Passage und Seeproviant so und so viel", doch nicht wohin die
Passage gerichtet ist, ob nach Amerika, oder nach Algier, oder
nach Neu = Seeland. Dem Getäuschten wurde endlich die Sache
verdächtig, und er suchte den Quasi = Agenten K--t auf, ohne
ihn finden zu können. Als ihm dieses endlich mit Hülfe der
Polizei gelang, kostete es große Mühe, das Geld wieder zurück-
zuerhalten und der Getäuschte mußte noch die Uhr des Pseudo-
Agenten an Zahlungsstatt annehmen, um nur wieder zu seinem
Geld zu kommen. Dieses Factum kann die hiesige Polizei be-
kräftigen. Ein solches Streben ist allerdings geeignet, das ganze
Emigrations= und Beförderungsgeschäft zu verdächtigen und selbst
auf die solidesten Agenturen ein ungünstiges Licht zu werfen.
Eben deßhalb aber ist es Aufgabe der respectiven Behörden, auf
solche Leute, die ohne alle Concession, ohne alle gültige Vollmacht,
ohne alle Garantieen, selbst ohne alle Mittel, unerfahrene Leute
zur Auswanderung überreden und ihre Beförderung übernehmen,
ein wachsames Auge zu haben, theils um die Unterthanen vor
Schaden zu bewahren, theils um die reellen und concessionirten
Beförderungsgeschäfte im Jnteresse der Auswanderung selbst, die
doch nun einmal eine Nothwendigkeit geworden ist, aufrecht zu
halten, und ihnen das wohlverdiente Vertrauen zu sichern. --

Literatur.

Die Vereinigten Staaten von Nordamerika,
nach erfolgtem Anschluß der Republik Texas. Mit be-
sonderer Beziehung auf deutsche Auswanderer, von
Dr. Fr. Pauer, Bürger der Vereinigten Staaten, Mit-
glied der Agricultural = Society zu Boston. Bremen, F.
C. Dubbers. 1847.

Bei der Menge höchst mittelmäßiger Erscheinungen auf dem
Gebiete der Auswanderungs = Literatur, ist es ein wahrhaft erqui-
ckender Genuß, wenn man einem Werke wie dem vorliegenden begegnet,
dessen hoher Werth, trotz einiger, weniger Mängel, lobend anerkannt
werden muß.

[Spaltenumbruch]

Der Verf., welcher seit zwölf Jahren, theils auf dem Lande,
theils in größeren Städten Nordamerika's lebte, gibt, nach voraus-
gehender, geschichtlicher Einleitung, sehr beherzigenswerthe Rathschläge
für die Vorbereitung zur Auswanderung und für die Auswanderung
selbst, wobei er jedoch zu sehr für Bremen, als Einschiffungshafen,
eingenommen erscheint, wenn wir der, in Folge des neuen amerika-
nischen Passagiergesetzes, erfolgten Weigerung der Bremer Schiffsrheder
gedenken, ihren, gegen die Emigranten eingegangenen Verpflichtungen
nachzukommen. Hamburgs und des dortigen Concurrenten, Herrn
Slomans, der nie nur den leisesten Versuch machte, sich hinter irgend
eine Clausel seiner abgeschlossenen Contracte zu verkriechen, gedenkt er
gar nicht, und Havre stellt er ungerechter Weise fast auf gleiche Stufe
mit Rotterdam und Antwerpen. Hier hätte eine strengere Unterscheidung
stattfinden müssen.

Es werden allerdings, wie der Verf. sagt, Oelgemälde, Bijou-
terien, Uhren u. dgl. aus Europa nach Amerika eingeführt und dort
mit Vortheil verkauft, die Verkäufer sind aber dieser Geschäftsbranche
obliegende Kaufleute und nicht Einwanderer, denen die Absatzwege
unbekannt sind. Wir müssen daher, gegen den Rath des Verf., Aus-
wanderer warnen, dergleichen Sachen zum Verkauf mit hinüberzunehmen;
sie werden nur selten daran gewinnen und immer, wenn auch nicht
Geld, so doch Zeit verlieren, und time is money. Dagegen ist unter
andern trefflichen Regeln auch die folgende einen goldene zu nennen:

" Am besten von allem mit Herübergebrachtem rentirt sich übri-
gens die Kenntniß der englichen Sprache; darum versäume
Niemand, der irgend Gelegenheit hat, diesen Artikel zu acquiriren,
sich in Besitz desselben zu setzen. Es ist eine höchst thörichte Ausrede
so Mancher, die nicht Lust und Ausdauer haben, diese ihre neue Mutter-
sprache zu lernen, wenn sie sagen: "das lernt man ja dort von selbst."
Der in seinem Fache nur mittelmäßig Begabte steht, wenn er nur
einigermaßen sich in der englischen Sprache verständlich machen kann,
dem Begabtesten gleich, ja vor."

Das zweite Capitel handelt von den Aussichten der verschiedenen
Stände in Nordamerika, und hier finden wir auch Portraitmaler unter
denjenigen aufgeführt, welche sich dort eines guten Verdienstes versichert
halten können. Freilich sind auch uns Portraitmaler bekannt, welche
in Amerika ihr Glück gemacht haben, eine größere Anzahl aber noch,
die, trotz ihrer Geschicklichkeit, Pinsel und Palette auf die Seite legen
und zu irgend einem Handwerksgeräthe oder zum Pfluge greifen muß-
ten, um ihr Leben zu fristen. Künstlern und Gelehrten, selbst Philo-
logen, denen der Verf. besonders günstige Aussichten eröffnet, müssen
wir vom Auswandern nach Amerika abrathen, wenn sie nicht in ihren
pecuniären Verhältnissen so gestellt sind, daß sie die Kosten einer er-
folglosen Reise dahin verschmerzen können. Bei den Colleges gibt es,
wie der Verf. sehr richtig bemerkt, viele und gute Lehrerstellen, der
Bewerber um dieselben sind aber auch immer so viele da, daß wohl
mehr als die Hälfte von ihnen in ihren Erwartungen auf Anstellung
getäuscht wird. Auch können wir nicht in den Rath des Verfassers
an übersiedelnde Handwerker mit einstimmen, ihr Capital auf den
Ankauf der zur Betreibung ihres Geschäftes nöthigen Rohstoffe zu
verwenden. Handwerker, wenn auch noch so geschickt, müssen drüben
wieder in die Lehre gehen, sei es auch nur, um den dort herrschenden
Geschmack kennen oder die dortigen Geräthschaften führen zu lernen; ihr
Capital liegt also während dieser Lehrzeit todt, und dann geschieht
es auch sehr häufig, daß der Eingewanderte sein bisheriges Gewerbe
mit einem andern vertauscht. Jst letzteres der Fall, so muß er also,
wenn er z. B. als Bürstenbinder, nach des Verf. Rath, Schweins-
borsten mitbrachte, diese wieder in ihrem Zustande verkaufen, wobei
sich schwerlich Gewinn, eher Verlust herausstellen wird, denn ein
Anderes ist es, als Kaufmann mit einer Waare handeln, oder als
Gewerbsmann für eine Parthie Waaren Geld lösen wollen. Der
Auswanderer, gehöre er gleichviel welchem Stande an, verzichte darauf,
an irgend einer mitzunehmenden Waare gewinnen zu wollen; er nehme

[Spaltenumbruch] nachdem er seinen Dienst bei Paulsen verlassen, als improvisirter
Agent das Geschäft auf eigene Faust, ohne von irgend jemandem
dazu autorisirt zu sein. Er geht von Dorf zu Dorf, wirbt un-
wissende Leute zur Auswanderung, zeigt ihnen eine in holländischer
Sprache geschriebene, mit großem Siegel versehene Vollmacht vor,
ausgestellt von einem ganz unbedeutenden Wirth in Rotterdam,
Namens Hartung, der wohl ebenso, wie Hr. Kr--t das Aus-
wanderungswesen ausbeutet, und eben so wenig wie sein An-
werber in irgend einem Besitz von Transportmitteln, noch in irgend
einer Verbindung mit Schiffsrhedern steht, sondern der die ge-
nannte Vollmacht für seinen Werber durch irgend eine notarielle
Mithülfe herbeigeschafft hat, ohne daß dieselbe von einer städtischen
Behörde oder irgend einem Consul beglaubigt wäre. Beiden ist
es nur um das Zusammentreiben einer Heerde Auswanderer und
um den dabei zu machenden Profit zu thun, ganz unbekümmert,
an welchen Schiffseigner sie später die Heerde überlassen, und ob
überhaupt die Angeworbenen gehörig befördert werden. Die
Klagen der Getäuschten werden freilich früher oder später laut,
doch meist erst, nachdem der Nachtheil für die Getäuschten nicht
mehr gut zu machen ist. Ein solcher Fall kam dieser Tage hier
vor, der sogar die Polizei beschäftigte. Genannter Hr. K--t
hatte einem Angeworbenen zwischen 80 und 100 fl. abgenommen
und ihm einen Schein gegeben, worauf bloß stand: „erhalten für
Passage und Seeproviant so und so viel“, doch nicht wohin die
Passage gerichtet ist, ob nach Amerika, oder nach Algier, oder
nach Neu = Seeland. Dem Getäuschten wurde endlich die Sache
verdächtig, und er suchte den Quasi = Agenten K--t auf, ohne
ihn finden zu können. Als ihm dieses endlich mit Hülfe der
Polizei gelang, kostete es große Mühe, das Geld wieder zurück-
zuerhalten und der Getäuschte mußte noch die Uhr des Pseudo-
Agenten an Zahlungsstatt annehmen, um nur wieder zu seinem
Geld zu kommen. Dieses Factum kann die hiesige Polizei be-
kräftigen. Ein solches Streben ist allerdings geeignet, das ganze
Emigrations= und Beförderungsgeschäft zu verdächtigen und selbst
auf die solidesten Agenturen ein ungünstiges Licht zu werfen.
Eben deßhalb aber ist es Aufgabe der respectiven Behörden, auf
solche Leute, die ohne alle Concession, ohne alle gültige Vollmacht,
ohne alle Garantieen, selbst ohne alle Mittel, unerfahrene Leute
zur Auswanderung überreden und ihre Beförderung übernehmen,
ein wachsames Auge zu haben, theils um die Unterthanen vor
Schaden zu bewahren, theils um die reellen und concessionirten
Beförderungsgeschäfte im Jnteresse der Auswanderung selbst, die
doch nun einmal eine Nothwendigkeit geworden ist, aufrecht zu
halten, und ihnen das wohlverdiente Vertrauen zu sichern. --

Literatur.

Die Vereinigten Staaten von Nordamerika,
nach erfolgtem Anschluß der Republik Texas. Mit be-
sonderer Beziehung auf deutsche Auswanderer, von
Dr. Fr. Pauer, Bürger der Vereinigten Staaten, Mit-
glied der Agricultural = Society zu Boston. Bremen, F.
C. Dubbers. 1847.

Bei der Menge höchst mittelmäßiger Erscheinungen auf dem
Gebiete der Auswanderungs = Literatur, ist es ein wahrhaft erqui-
ckender Genuß, wenn man einem Werke wie dem vorliegenden begegnet,
dessen hoher Werth, trotz einiger, weniger Mängel, lobend anerkannt
werden muß.

[Spaltenumbruch]

Der Verf., welcher seit zwölf Jahren, theils auf dem Lande,
theils in größeren Städten Nordamerika's lebte, gibt, nach voraus-
gehender, geschichtlicher Einleitung, sehr beherzigenswerthe Rathschläge
für die Vorbereitung zur Auswanderung und für die Auswanderung
selbst, wobei er jedoch zu sehr für Bremen, als Einschiffungshafen,
eingenommen erscheint, wenn wir der, in Folge des neuen amerika-
nischen Passagiergesetzes, erfolgten Weigerung der Bremer Schiffsrheder
gedenken, ihren, gegen die Emigranten eingegangenen Verpflichtungen
nachzukommen. Hamburgs und des dortigen Concurrenten, Herrn
Slomans, der nie nur den leisesten Versuch machte, sich hinter irgend
eine Clausel seiner abgeschlossenen Contracte zu verkriechen, gedenkt er
gar nicht, und Havre stellt er ungerechter Weise fast auf gleiche Stufe
mit Rotterdam und Antwerpen. Hier hätte eine strengere Unterscheidung
stattfinden müssen.

Es werden allerdings, wie der Verf. sagt, Oelgemälde, Bijou-
terien, Uhren u. dgl. aus Europa nach Amerika eingeführt und dort
mit Vortheil verkauft, die Verkäufer sind aber dieser Geschäftsbranche
obliegende Kaufleute und nicht Einwanderer, denen die Absatzwege
unbekannt sind. Wir müssen daher, gegen den Rath des Verf., Aus-
wanderer warnen, dergleichen Sachen zum Verkauf mit hinüberzunehmen;
sie werden nur selten daran gewinnen und immer, wenn auch nicht
Geld, so doch Zeit verlieren, und time is money. Dagegen ist unter
andern trefflichen Regeln auch die folgende einen goldene zu nennen:

Am besten von allem mit Herübergebrachtem rentirt sich übri-
gens die Kenntniß der englichen Sprache; darum versäume
Niemand, der irgend Gelegenheit hat, diesen Artikel zu acquiriren,
sich in Besitz desselben zu setzen. Es ist eine höchst thörichte Ausrede
so Mancher, die nicht Lust und Ausdauer haben, diese ihre neue Mutter-
sprache zu lernen, wenn sie sagen: „das lernt man ja dort von selbst.“
Der in seinem Fache nur mittelmäßig Begabte steht, wenn er nur
einigermaßen sich in der englischen Sprache verständlich machen kann,
dem Begabtesten gleich, ja vor.“

Das zweite Capitel handelt von den Aussichten der verschiedenen
Stände in Nordamerika, und hier finden wir auch Portraitmaler unter
denjenigen aufgeführt, welche sich dort eines guten Verdienstes versichert
halten können. Freilich sind auch uns Portraitmaler bekannt, welche
in Amerika ihr Glück gemacht haben, eine größere Anzahl aber noch,
die, trotz ihrer Geschicklichkeit, Pinsel und Palette auf die Seite legen
und zu irgend einem Handwerksgeräthe oder zum Pfluge greifen muß-
ten, um ihr Leben zu fristen. Künstlern und Gelehrten, selbst Philo-
logen, denen der Verf. besonders günstige Aussichten eröffnet, müssen
wir vom Auswandern nach Amerika abrathen, wenn sie nicht in ihren
pecuniären Verhältnissen so gestellt sind, daß sie die Kosten einer er-
folglosen Reise dahin verschmerzen können. Bei den Colleges gibt es,
wie der Verf. sehr richtig bemerkt, viele und gute Lehrerstellen, der
Bewerber um dieselben sind aber auch immer so viele da, daß wohl
mehr als die Hälfte von ihnen in ihren Erwartungen auf Anstellung
getäuscht wird. Auch können wir nicht in den Rath des Verfassers
an übersiedelnde Handwerker mit einstimmen, ihr Capital auf den
Ankauf der zur Betreibung ihres Geschäftes nöthigen Rohstoffe zu
verwenden. Handwerker, wenn auch noch so geschickt, müssen drüben
wieder in die Lehre gehen, sei es auch nur, um den dort herrschenden
Geschmack kennen oder die dortigen Geräthschaften führen zu lernen; ihr
Capital liegt also während dieser Lehrzeit todt, und dann geschieht
es auch sehr häufig, daß der Eingewanderte sein bisheriges Gewerbe
mit einem andern vertauscht. Jst letzteres der Fall, so muß er also,
wenn er z. B. als Bürstenbinder, nach des Verf. Rath, Schweins-
borsten mitbrachte, diese wieder in ihrem Zustande verkaufen, wobei
sich schwerlich Gewinn, eher Verlust herausstellen wird, denn ein
Anderes ist es, als Kaufmann mit einer Waare handeln, oder als
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Dagegen ist unter andern trefflichen Regeln auch die folgende einen goldene zu nennen: „ Am besten von allem mit Herübergebrachtem rentirt sich übri- gens die Kenntniß der englichen Sprache; darum versäume Niemand, der irgend Gelegenheit hat, diesen Artikel zu acquiriren, sich in Besitz desselben zu setzen. Es ist eine höchst thörichte Ausrede so Mancher, die nicht Lust und Ausdauer haben, diese ihre neue Mutter- sprache zu lernen, wenn sie sagen: „das lernt man ja dort von selbst.“ Der in seinem Fache nur mittelmäßig Begabte steht, wenn er nur einigermaßen sich in der englischen Sprache verständlich machen kann, dem Begabtesten gleich, ja vor.“ Das zweite Capitel handelt von den Aussichten der verschiedenen Stände in Nordamerika, und hier finden wir auch Portraitmaler unter denjenigen aufgeführt, welche sich dort eines guten Verdienstes versichert halten können. Freilich sind auch uns Portraitmaler bekannt, welche in Amerika ihr Glück gemacht haben, eine größere Anzahl aber noch, die, trotz ihrer Geschicklichkeit, Pinsel und Palette auf die Seite legen und zu irgend einem Handwerksgeräthe oder zum Pfluge greifen muß- ten, um ihr Leben zu fristen. Künstlern und Gelehrten, selbst Philo- logen, denen der Verf. besonders günstige Aussichten eröffnet, müssen wir vom Auswandern nach Amerika abrathen, wenn sie nicht in ihren pecuniären Verhältnissen so gestellt sind, daß sie die Kosten einer er- folglosen Reise dahin verschmerzen können. Bei den Colleges gibt es, wie der Verf. sehr richtig bemerkt, viele und gute Lehrerstellen, der Bewerber um dieselben sind aber auch immer so viele da, daß wohl mehr als die Hälfte von ihnen in ihren Erwartungen auf Anstellung getäuscht wird. Auch können wir nicht in den Rath des Verfassers an übersiedelnde Handwerker mit einstimmen, ihr Capital auf den Ankauf der zur Betreibung ihres Geschäftes nöthigen Rohstoffe zu verwenden. Handwerker, wenn auch noch so geschickt, müssen drüben wieder in die Lehre gehen, sei es auch nur, um den dort herrschenden Geschmack kennen oder die dortigen Geräthschaften führen zu lernen; ihr Capital liegt also während dieser Lehrzeit todt, und dann geschieht es auch sehr häufig, daß der Eingewanderte sein bisheriges Gewerbe mit einem andern vertauscht. Jst letzteres der Fall, so muß er also, wenn er z. B. als Bürstenbinder, nach des Verf. Rath, Schweins- borsten mitbrachte, diese wieder in ihrem Zustande verkaufen, wobei sich schwerlich Gewinn, eher Verlust herausstellen wird, denn ein Anderes ist es, als Kaufmann mit einer Waare handeln, oder als Gewerbsmann für eine Parthie Waaren Geld lösen wollen. Der Auswanderer, gehöre er gleichviel welchem Stande an, verzichte darauf, an irgend einer mitzunehmenden Waare gewinnen zu wollen; er nehme

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 49. Rudolstadt, 6. September 1847, S. 377. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer49_1847/3>, abgerufen am 19.04.2024.