Bayreuther Zeitungen. Nr. 13. Bayreuth, 29. Januar 1752.[Beginn Spaltensatz]
dem Fallwird der Hof nicht ermangeln, diese Jn- Whitehall / vom 11 Jan. Da der Her- Regenspurg / vom 25 Jan. Das von Seit dem Se. zu Brandenburg=Culmbach [Beginn Spaltensatz]
dem Fallwird der Hof nicht ermangeln, diese Jn- Whitehall / vom 11 Jan. Da der Her- Regenspurg / vom 25 Jan. Das von Seit dem Se. zu Brandenburg=Culmbach <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <p><pb facs="#f0002" n="50"/><fw type="pageNum" place="top">50</fw><cb type="start"/> dem Fallwird der Hof nicht ermangeln, diese Jn-<lb/> sel in den Stand zu sezen, sich wider die zu ver-<lb/> theidigen, welche die Etablissements, so man da-<lb/> selbst anlegen dürfte, beunruhigen wollen.<lb/> Diß könnte am leichtesten bewerckstelliget wer-<lb/> den, wenn man die beeden Forts wider auf-<lb/> bauete, die sich auf dieser Jnsel, wiewohl in ei-<lb/> nem sehr schlechten Zustand befinden, und selbi-<lb/> gem noch einige neue Wercke beyfügte.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>Whitehall / vom 11 Jan.</head> <p>Da der Her-<lb/> zog von Newcastle mittelst der Post einen von<lb/> Bury, den 22 Dec. 1751 datirten Brief erhal-<lb/> ten, so hat er der Person, die selbigen an ihn ge-<lb/> schrieben, zu wissen thun lassen, wenn sie sich zu<lb/> ihm in sein Hotel auf dem Quartier von Lincoln-<lb/> in Fields, oder auf die Staats=Secretariats-<lb/> canzley begeben wollte, um daselbst die in den<lb/> Brief gemeldte Entdeckung zu erweisen, so könn-<lb/> te sie versichert seyn, daß ihr nicht nur ein voll-<lb/> kommener Schutz, sondern auch eine ansehnli-<lb/> che Belohnung zu Theil werden sollte. Nie-<lb/> mand ist bis anher noch unterrichtet, von was<lb/> für einer Beschaffenheit die Entdeckung ist,<lb/> wovon man diesem Herrn Part gegeben. Eben<lb/> so wenig hat man auch zur Zeit noch vernom-<lb/> men, daß sich die Person, so gedachten Brief<lb/> geschrieben, eingestellet. Nichts desto weniger<lb/> giebt es Leute, welche wissen wollen, es beträffe<lb/> die Sache eine wichtige Staats=Angelegen-<lb/> heit. Ohngeachtet aller bisher angewendten<lb/> Vorsicht, den Räubereyen um Londen herum<lb/> zu steuern, werden doch derselben sehr viele ver-<lb/> übet. Erst den 6ten dieses ist die Kutsche des<lb/> Lord Downe, welcher auf dem Ruckweg von<lb/> seinem Landhaus begriffen war, von 2 Spitz-<lb/> buben zu Pferd angegriffen worden, welche<lb/> ihm, mit dem Piftol in der Hand, die Börse<lb/> abforderten. Der Lord aber sezte, an statt der<lb/> Antwort hierauf, den einen von diesen Spitz-<lb/> buben durch einen Pistolschuß vom Pferde, wo-<lb/> durch der andere dermassen in Harnisch ge-<lb/> bracht wurde, daß er 3 Schuß auf den Lord in<lb/><cb n="2"/> die Kutsche that, welche aber insgesammt fehl<lb/> giengen. Nach diesem ergriff gedachter Spiz-<lb/> bub die Flucht, und schleppte seinen verwunde-<lb/> ten Cameraden mit sich, mit der dem Lord ge-<lb/> thanen Bedräuung, daß er sich nächstens anihm<lb/> rachen wollte.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <head>Regenspurg / vom 25 Jan.</head> <p>Das von<lb/> der Brandenburg=Culmbachischen Comitial-<lb/> Gesandtschafft in der Eschenauer Zoll=und Bu-<lb/> ckenhofer Forsthaussache <hi rendition="#aq">ad ædes Legatorum</hi><lb/> gesandte <hi rendition="#aq">Pro Memoria</hi> ist folgendes Jnnhalts:</p><lb/> <p>Seit dem Se. zu Brandenburg=Culmbach<lb/> regierende Hochfürstliche Durchlaucht wegen<lb/> der Eschenauer Zoll=und Buckenhofer Forst-<lb/> haussache <hi rendition="#aq">in Anno 1748 contra</hi> den Magistrat<lb/> der Reichsstadt Nürnberg den <hi rendition="#aq">Recurſum ad<lb/> Comitia</hi> zu er greiffen vermüßiget worden, hat<lb/> erst besagter Magistrat mit seinen gegen di be-<lb/> nachbarten Reichsstände zur Gewohnheit ge-<lb/> machten Thathandlungen in Ansehung des<lb/> Hochfürstlich=Brandenburg=Culmbachischen<lb/> Territorii eine Zeit lang zwar <hi rendition="#aq">ſuperledi</hi>ret,<lb/> nach mehrerem Beweis des <hi rendition="#aq">ſub Num</hi>. 1 hier<lb/> beyliegenden von dem Dorffsvoigt zu Bruck<lb/> unterm 21 Dec. des lezt verflossenen Jahres<lb/> erstatteten Berichts, und des <hi rendition="#aq">ſub Num</hi>. 2 be-<lb/> findlichen eignen Nürnbergischen Schreibens<lb/> vom 24 Dec. aber, kurz vor denen heil. Weyh-<lb/> nachts=Feyertagen unter Bedeckung eines mili-<lb/> tarischen Commando einen abermaligen Ein-<lb/> fall bis an die Thore der Stadt Erlangen ge-<lb/> waget, ohne vorhero die mindeste Communi-<lb/> cation zu pflegen, oder von einem vermeintlichen<lb/><hi rendition="#aq">Gravamine</hi> mit einem Worte Meldung zu thun,<lb/> noch über dessen selbige Abstellung einige Er-<lb/> klärung zuvor zu verlangen. Die Veranlas-<lb/> sung zu dieser neuerlichen Befehdung und ohn-<lb/> versehenem <hi rendition="#aq">ſpolio</hi> zu errathen, war in so lange<lb/> pur unmöglich, bis man aus dem obgedachten<lb/><hi rendition="#aq">ſub Num</hi>. 2 angezogenen Nürnbergischen<lb/> Schreiben den ohnbegreiflichen <gap reason="illegible" unit="chars" quantity="7"/>Prätext erse-<lb/> hen müssen, daß wegen vorgenommener Repa-<lb/><cb type="end"/> </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [50/0002]
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dem Fallwird der Hof nicht ermangeln, diese Jn-
sel in den Stand zu sezen, sich wider die zu ver-
theidigen, welche die Etablissements, so man da-
selbst anlegen dürfte, beunruhigen wollen.
Diß könnte am leichtesten bewerckstelliget wer-
den, wenn man die beeden Forts wider auf-
bauete, die sich auf dieser Jnsel, wiewohl in ei-
nem sehr schlechten Zustand befinden, und selbi-
gem noch einige neue Wercke beyfügte.
Whitehall / vom 11 Jan. Da der Her-
zog von Newcastle mittelst der Post einen von
Bury, den 22 Dec. 1751 datirten Brief erhal-
ten, so hat er der Person, die selbigen an ihn ge-
schrieben, zu wissen thun lassen, wenn sie sich zu
ihm in sein Hotel auf dem Quartier von Lincoln-
in Fields, oder auf die Staats=Secretariats-
canzley begeben wollte, um daselbst die in den
Brief gemeldte Entdeckung zu erweisen, so könn-
te sie versichert seyn, daß ihr nicht nur ein voll-
kommener Schutz, sondern auch eine ansehnli-
che Belohnung zu Theil werden sollte. Nie-
mand ist bis anher noch unterrichtet, von was
für einer Beschaffenheit die Entdeckung ist,
wovon man diesem Herrn Part gegeben. Eben
so wenig hat man auch zur Zeit noch vernom-
men, daß sich die Person, so gedachten Brief
geschrieben, eingestellet. Nichts desto weniger
giebt es Leute, welche wissen wollen, es beträffe
die Sache eine wichtige Staats=Angelegen-
heit. Ohngeachtet aller bisher angewendten
Vorsicht, den Räubereyen um Londen herum
zu steuern, werden doch derselben sehr viele ver-
übet. Erst den 6ten dieses ist die Kutsche des
Lord Downe, welcher auf dem Ruckweg von
seinem Landhaus begriffen war, von 2 Spitz-
buben zu Pferd angegriffen worden, welche
ihm, mit dem Piftol in der Hand, die Börse
abforderten. Der Lord aber sezte, an statt der
Antwort hierauf, den einen von diesen Spitz-
buben durch einen Pistolschuß vom Pferde, wo-
durch der andere dermassen in Harnisch ge-
bracht wurde, daß er 3 Schuß auf den Lord in
die Kutsche that, welche aber insgesammt fehl
giengen. Nach diesem ergriff gedachter Spiz-
bub die Flucht, und schleppte seinen verwunde-
ten Cameraden mit sich, mit der dem Lord ge-
thanen Bedräuung, daß er sich nächstens anihm
rachen wollte.
Regenspurg / vom 25 Jan. Das von
der Brandenburg=Culmbachischen Comitial-
Gesandtschafft in der Eschenauer Zoll=und Bu-
ckenhofer Forsthaussache ad ædes Legatorum
gesandte Pro Memoria ist folgendes Jnnhalts:
Seit dem Se. zu Brandenburg=Culmbach
regierende Hochfürstliche Durchlaucht wegen
der Eschenauer Zoll=und Buckenhofer Forst-
haussache in Anno 1748 contra den Magistrat
der Reichsstadt Nürnberg den Recurſum ad
Comitia zu er greiffen vermüßiget worden, hat
erst besagter Magistrat mit seinen gegen di be-
nachbarten Reichsstände zur Gewohnheit ge-
machten Thathandlungen in Ansehung des
Hochfürstlich=Brandenburg=Culmbachischen
Territorii eine Zeit lang zwar ſuperlediret,
nach mehrerem Beweis des ſub Num. 1 hier
beyliegenden von dem Dorffsvoigt zu Bruck
unterm 21 Dec. des lezt verflossenen Jahres
erstatteten Berichts, und des ſub Num. 2 be-
findlichen eignen Nürnbergischen Schreibens
vom 24 Dec. aber, kurz vor denen heil. Weyh-
nachts=Feyertagen unter Bedeckung eines mili-
tarischen Commando einen abermaligen Ein-
fall bis an die Thore der Stadt Erlangen ge-
waget, ohne vorhero die mindeste Communi-
cation zu pflegen, oder von einem vermeintlichen
Gravamine mit einem Worte Meldung zu thun,
noch über dessen selbige Abstellung einige Er-
klärung zuvor zu verlangen. Die Veranlas-
sung zu dieser neuerlichen Befehdung und ohn-
versehenem ſpolio zu errathen, war in so lange
pur unmöglich, bis man aus dem obgedachten
ſub Num. 2 angezogenen Nürnbergischen
Schreiben den ohnbegreiflichen _______Prätext erse-
hen müssen, daß wegen vorgenommener Repa-
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