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Bayreuther Zeitungen. Nr. 31. Bayreuth, 11. März 1752.

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theil des auf Treu und Glauben commerciren-
den Kaufmanns zeithero getriebenen Schlei-
dereyen und Abkürzungen in der Länge und
Breite der Waar allergnädigst anbefohlen
haben, sowohl die im Lande ob der Ennß vor-
räthige, als auch künftighin fabricirende Lein-
waten nach Maasgab des unterm 1 Jan. 1752
verneuerten und vermehrten Leinwat=Beschau-
Patens durch geschworne Beschaumeister be-
schauen und besieglen zu lassen, diese Beschau-
Oerter und Meister auch allbereits würklich
aufgezeichnet und aufgestellet worden. Als
hat man dem Publico zur Nachricht unverhal-
ten wollen, daß fortan 1 ) alle im Lande fabri-
cirte Leinwaten, welche mit einem Zeichen von
5 Lerchen, als das uralte Ober=Oesterreichische
Landeswappen, gestämpelt worden, vollständi-
ge 5 Linzer=Viertel in der Breiten und 30 Lin-
zer=Ellen, so 31 Wienerische ausmachen, in der
Länge halten müssen, und daß sothanes mit ro-
ther Farbe ausgedrucktes Zeichen auf keinem
Stück Leinwat geschlagen werden dürfte, wel-
ches nicht in der Beschau so wohl seiner Qua-
lität, als obbesagter Länge und Breite halber
wohl examiniret worden; mithin wenn wider
Verhoffen der Käufer mit einem solchergestal-
ten gestämpelten Gut gleichwohl betrogen wer-
den sollte, so hat sich selbiger zu seiner Regres-
sirung unmittelbar an die allhier aufgestellte
Commercien=Commißion zu addreßiren, wel-
che zu dessen Schadlooshaltung das Erforder-
liche schleunig vorkehren, und dem betriegli-
chen oder nachläßig gehandelten Beschauer in
die Patenten mäsige Straffe nehmen wird.
Zu diesem Ende, und damit jedermann wisse,
ob die zum Kauf gebrachte Leinwat in allen
Stücken die erforderliche Qualität haben, so
wird der Käufer nur an den Enden der Leinwat
nachzusehen haben, ob sich obbesagtes Zeichen
[Spaltenumbruch] derer 5 Lerchen und die Numero des Beschau-
meisters, sammt dem Zeichen des Webermei-
sters, so die Waar verfertiget hat, alle 3 von
rother Farb darauf befinde, und sonach sich
verlassen können, daß die Waar ohne Tadel
seyn müsse. 2 ) Weilen viel ausländische
Waare für ob der Ennserisches Gut ausgege-
ben worden, so werden fortan alle fremde Lein-
waten, so nicht transitiren, sondern im Land ob
der Ennß ausgepacket werden, mit einem ro-
then Zeichen, worauf die Buchstaben A. und L.
( id est
, ausländische Leinwat ) befindlich seye,
gestämpelt werden, und 3 ) um die vorräthige
gute Waar von der schlechten zu unterscheiden,
so wird jedermann hiermit erinnert, daß sie mit
einem NB. S. gestämpelte von solcher Gat-
tung seyn, welche bey der beschehenen Visita-
tion weder das behörige Ellenmaas, noch
Breite gehabt haben. Wie nun dergleichen
Leinwatforten künstighin besagtes NB. S. Zei-
chen, so dermalen durch Zeit von 4 Wochen
gebrauchet worden, nicht mehr haben kan, wel-
len, kein untaugliches Gut fernerhin verarbei-
tet, noch beschauet werden darf; also hat man
dessen das Publicum und den abwesenden Ne-
gocianten zur Nachricht erinnern wollen.

Berlin / vom 2 Merz.

Vorgestern kam
der Marggräflich=Brandenburg=Anspachische
geheime Rath, Herr Baron von Hutten, in
Begleitung des Herrn Legations=Secretairs
von Lynckers, aus Anspach allhier an. Se.
Durchlaucht der Prinz Friederich Franz von
Braunschweig sind vor etlichen Tagen in
Potsdamm eingetroffen. Wie man ver-
nimmt, so will sich der Durchlauchtigste Prinz
Louis von Würtemberg=Stuttgard, General-
Major in Königlich=Französischen Diensten,
vor Seiner Zurukreise nach Frankreich, auf etli-
che Monat zu Seinen Durchl. Hn. Bruder, dem
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theil des auf Treu und Glauben commerciren-
den Kaufmanns zeithero getriebenen Schlei-
dereyen und Abkürzungen in der Länge und
Breite der Waar allergnädigst anbefohlen
haben, sowohl die im Lande ob der Ennß vor-
räthige, als auch künftighin fabricirende Lein-
waten nach Maasgab des unterm 1 Jan. 1752
verneuerten und vermehrten Leinwat=Beschau-
Patens durch geschworne Beschaumeister be-
schauen und besieglen zu lassen, diese Beschau-
Oerter und Meister auch allbereits würklich
aufgezeichnet und aufgestellet worden. Als
hat man dem Publico zur Nachricht unverhal-
ten wollen, daß fortan 1 ) alle im Lande fabri-
cirte Leinwaten, welche mit einem Zeichen von
5 Lerchen, als das uralte Ober=Oesterreichische
Landeswappen, gestämpelt worden, vollständi-
ge 5 Linzer=Viertel in der Breiten und 30 Lin-
zer=Ellen, so 31 Wienerische ausmachen, in der
Länge halten müssen, und daß sothanes mit ro-
ther Farbe ausgedrucktes Zeichen auf keinem
Stück Leinwat geschlagen werden dürfte, wel-
ches nicht in der Beschau so wohl seiner Qua-
lität, als obbesagter Länge und Breite halber
wohl examiniret worden; mithin wenn wider
Verhoffen der Käufer mit einem solchergestal-
ten gestämpelten Gut gleichwohl betrogen wer-
den sollte, so hat sich selbiger zu seiner Regres-
sirung unmittelbar an die allhier aufgestellte
Commercien=Commißion zu addreßiren, wel-
che zu dessen Schadlooshaltung das Erforder-
liche schleunig vorkehren, und dem betriegli-
chen oder nachläßig gehandelten Beschauer in
die Patenten mäsige Straffe nehmen wird.
Zu diesem Ende, und damit jedermann wisse,
ob die zum Kauf gebrachte Leinwat in allen
Stücken die erforderliche Qualität haben, so
wird der Käufer nur an den Enden der Leinwat
nachzusehen haben, ob sich obbesagtes Zeichen
[Spaltenumbruch] derer 5 Lerchen und die Numero des Beschau-
meisters, sammt dem Zeichen des Webermei-
sters, so die Waar verfertiget hat, alle 3 von
rother Farb darauf befinde, und sonach sich
verlassen können, daß die Waar ohne Tadel
seyn müsse. 2 ) Weilen viel ausländische
Waare für ob der Ennserisches Gut ausgege-
ben worden, so werden fortan alle fremde Lein-
waten, so nicht transitiren, sondern im Land ob
der Ennß ausgepacket werden, mit einem ro-
then Zeichen, worauf die Buchstaben A. und L.
( id eſt
, ausländische Leinwat ) befindlich seye,
gestämpelt werden, und 3 ) um die vorräthige
gute Waar von der schlechten zu unterscheiden,
so wird jedermann hiermit erinnert, daß sie mit
einem NB. S. gestämpelte von solcher Gat-
tung seyn, welche bey der beschehenen Visita-
tion weder das behörige Ellenmaas, noch
Breite gehabt haben. Wie nun dergleichen
Leinwatforten künstighin besagtes NB. S. Zei-
chen, so dermalen durch Zeit von 4 Wochen
gebrauchet worden, nicht mehr haben kan, wel-
len, kein untaugliches Gut fernerhin verarbei-
tet, noch beschauet werden darf; also hat man
dessen das Publicum und den abwesenden Ne-
gocianten zur Nachricht erinnern wollen.

Berlin / vom 2 Merz.

Vorgestern kam
der Marggräflich=Brandenburg=Anspachische
geheime Rath, Herr Baron von Hutten, in
Begleitung des Herrn Legations=Secretairs
von Lynckers, aus Anspach allhier an. Se.
Durchlaucht der Prinz Friederich Franz von
Braunschweig sind vor etlichen Tagen in
Potsdamm eingetroffen. Wie man ver-
nimmt, so will sich der Durchlauchtigste Prinz
Louis von Würtemberg=Stuttgard, General-
Major in Königlich=Französischen Diensten,
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[123/0003] 123 Leinwats=Fabricaturen zum größten Nach- theil des auf Treu und Glauben commerciren- den Kaufmanns zeithero getriebenen Schlei- dereyen und Abkürzungen in der Länge und Breite der Waar allergnädigst anbefohlen haben, sowohl die im Lande ob der Ennß vor- räthige, als auch künftighin fabricirende Lein- waten nach Maasgab des unterm 1 Jan. 1752 verneuerten und vermehrten Leinwat=Beschau- Patens durch geschworne Beschaumeister be- schauen und besieglen zu lassen, diese Beschau- Oerter und Meister auch allbereits würklich aufgezeichnet und aufgestellet worden. Als hat man dem Publico zur Nachricht unverhal- ten wollen, daß fortan 1 ) alle im Lande fabri- cirte Leinwaten, welche mit einem Zeichen von 5 Lerchen, als das uralte Ober=Oesterreichische Landeswappen, gestämpelt worden, vollständi- ge 5 Linzer=Viertel in der Breiten und 30 Lin- zer=Ellen, so 31 Wienerische ausmachen, in der Länge halten müssen, und daß sothanes mit ro- ther Farbe ausgedrucktes Zeichen auf keinem Stück Leinwat geschlagen werden dürfte, wel- ches nicht in der Beschau so wohl seiner Qua- lität, als obbesagter Länge und Breite halber wohl examiniret worden; mithin wenn wider Verhoffen der Käufer mit einem solchergestal- ten gestämpelten Gut gleichwohl betrogen wer- den sollte, so hat sich selbiger zu seiner Regres- sirung unmittelbar an die allhier aufgestellte Commercien=Commißion zu addreßiren, wel- che zu dessen Schadlooshaltung das Erforder- liche schleunig vorkehren, und dem betriegli- chen oder nachläßig gehandelten Beschauer in die Patenten mäsige Straffe nehmen wird. Zu diesem Ende, und damit jedermann wisse, ob die zum Kauf gebrachte Leinwat in allen Stücken die erforderliche Qualität haben, so wird der Käufer nur an den Enden der Leinwat nachzusehen haben, ob sich obbesagtes Zeichen derer 5 Lerchen und die Numero des Beschau- meisters, sammt dem Zeichen des Webermei- sters, so die Waar verfertiget hat, alle 3 von rother Farb darauf befinde, und sonach sich verlassen können, daß die Waar ohne Tadel seyn müsse. 2 ) Weilen viel ausländische Waare für ob der Ennserisches Gut ausgege- ben worden, so werden fortan alle fremde Lein- waten, so nicht transitiren, sondern im Land ob der Ennß ausgepacket werden, mit einem ro- then Zeichen, worauf die Buchstaben A. und L. ( id eſt, ausländische Leinwat ) befindlich seye, gestämpelt werden, und 3 ) um die vorräthige gute Waar von der schlechten zu unterscheiden, so wird jedermann hiermit erinnert, daß sie mit einem NB. S. gestämpelte von solcher Gat- tung seyn, welche bey der beschehenen Visita- tion weder das behörige Ellenmaas, noch Breite gehabt haben. Wie nun dergleichen Leinwatforten künstighin besagtes NB. S. Zei- chen, so dermalen durch Zeit von 4 Wochen gebrauchet worden, nicht mehr haben kan, wel- len, kein untaugliches Gut fernerhin verarbei- tet, noch beschauet werden darf; also hat man dessen das Publicum und den abwesenden Ne- gocianten zur Nachricht erinnern wollen. Berlin / vom 2 Merz. Vorgestern kam der Marggräflich=Brandenburg=Anspachische geheime Rath, Herr Baron von Hutten, in Begleitung des Herrn Legations=Secretairs von Lynckers, aus Anspach allhier an. Se. Durchlaucht der Prinz Friederich Franz von Braunschweig sind vor etlichen Tagen in Potsdamm eingetroffen. Wie man ver- nimmt, so will sich der Durchlauchtigste Prinz Louis von Würtemberg=Stuttgard, General- Major in Königlich=Französischen Diensten, vor Seiner Zurukreise nach Frankreich, auf etli- che Monat zu Seinen Durchl. Hn. Bruder, dem

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Zitationshilfe: Bayreuther Zeitungen. Nr. 31. Bayreuth, 11. März 1752, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayreuther31_1752/3>, abgerufen am 21.11.2024.