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Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 46. Berlin, 18. April 1741.

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[Beginn Spaltensatz] bleiben sie ein Geheimniß. Den neuesten Nachrich-
ten aus Wien zu folge, wäre die Königinn von Böh-
men zwar willens gewesen, die Crone zum Besten
Jhres Sohnes, des jungen Ertz=Herzogs, niederzu-
legen, und dadurch alle bisherige Hindernisse Jhrer
Absichten aus dem Wege zu räumen; es hätten aber
die versammelten Conferentz= Ministers Jhrer Maj.
vorgestellet, daß dieses wieder die Reichs=Constitutio-
nes läuft. Den 23sten des verwichenen Monaths
wurde die erste Classe der zum Nutzen der Armen
angeordneten Königl. Lotterie gezogen, und der Schrei-
ber des Notarii Jourdains, gewann das grosse Looß
von 60000. Pfund. Hierdurch ward das harte
Hertz der schönen Tochter seines sehr reichen Herrn
dergestalt erweicht, daß, da sie sonst dem armen
Schreiber nicht einen einzigen tröstlichen Blick gön-
nete, sie ihm nunmehro ohne ferneres Bedencken gar
die Ehe versprach. Der Zustand des Printzen von
Carignan ist so gefährlich, daß die Aertzte an seiner
Genesung völlig zweifeln.

Haag, vom 11. April.

Der Durchlauchtigste Printz Friderich August
von Holstein=Eutin, welchen Jhro Großmögenden,
die Herrn Staaten von Holland und West- Frieß-
land, ohnlängst zum Obristen über das Regiment,
Cron= Printz von Preussen genannt, erklärten, ist vor
etlichen Tagen allhier eingetroffen, um den gewöhn-
lichen Eyd der Treue zu leisten, und die hiesigen
Merckwürdigkeiten in Augenschein zu nehmen; Er
wird sich aber ehestens nach Jpern, woselbst Sein
Regiment in Garnison liegt, begeben.

Frankfurt, vom 9. April.

Die jüngsten Briefe aus Mannheim versichern,
daß die Vermählung des Printzen von Sultzbach
mit einer Printzeßinn Enkelin Sr. Churfürstl. Durchl.
zur Pfaltz schon fast so gut als wircklich geschlossen
sey, und dürffte selbige vermuthlich im nächst bevor-
stehenden Sommer vollzogen werden. Aus Wien
wird berichtet, man habe den bekannten Hertzog von
Uzeda, dessen Todes=Urtheil die Gnade Jhrer
Maj. der Königinn von Ungarn und Böhmen in
eine ewige Gefangenschaft verwandelt, bereits von
Neustadt nach Grätz abgeführet, um an diesem letz-
[Spaltenumbruch] tern Orte den Rest seiner unglücklichen Tage unter
einer genauen Verwahrung vollends hinzubringen.

Coppenhagen, vom 4. April.

Se. Königl. Maj. welche fest entschlossen sind,
Dero unwiedersprechliches Recht, Krafft dessen Sie
allen fremden Völckern den Fischfang und die Hand-
lung auf den Küsten von Jsland verbieten können,
mit gehörigem Nachdruck zu behaupten, haben ohn-
längst dieserhalb Jhrem Minister im Haag, Befehl
ertheilet, denen Herrn Generalstaaten eine sehr
gründlich abgefaßte Schrift zu übergeben. Selbige
enthält 5. merckwürdige Puncte, wovon die 4 erstern
durch verschiedene Beweißthümer bestärckt werden,
die aus den Freyheits=Briefen, welche die Vorfah-
ren Sr. Königl. Majest. so wohl den Holländern,
als Engländern, verliehen haben, gezogen sind, und
darinnen ihnen die Handlung auf gemeldeten Cüsten
und in den dortigen Gewässern deutlich genug | [unleserliches Material - 10 Zeichen fehlen]un-
tersagt ist. Man hat erwehnter Schrifft zugleich
Extracte der nöthigen Ediete, Verordnungen, und
andern Urkunden, deren Anzahl sich auf 13. Stück
beläuft, mit beygefüget. Diese gantze Schrifft, ohne
die Beweißthümer, als welche in unsern Blättern
gar zu viel Platz wegnehmen dürfften, lautet folgen-
dermassen.

Die Schiffarth, Fischerey und Handlung nach
Grönland, Jsland, Ferröe, Finmarck, Nordland,
und andern unter der Herrschafft Sr. Königl. Maj.
von Dännemarck stehenden Jnsuln und Cüsten der
Nordsee, sind denen fremden Völckern zu allen Zei-
ten verboten gewesen, und man findet das Verbot
in den Handlungs= Bündnissen, welche die Könige
von Dännemarck mit andern Mächten geschlossen
haben, wie auch in den sämtlichen an fremde Unter-
thanen gegebenen Freyheitsbriefen, klar ausgedruckt.
Diese wegen gedachter Jnsuln, Häfen, und Colonien,
seit vielen Jahr hunderten getroffene und durch die
Bündnisse bestätigte Verfügungen wurden vermit-
telst der öffentlichen und von Zeit zu Zeit verneueten
Verordnungen und Octroien dergestallt bekannt,
daß an deren Wircklichkeit niemand zweifeln mag.
Die fremden Höfe haben bey verschiedener Gelegen-
heit die hohen Gerechtsame der Könige von Dänne-
marck und Norwegen auf offtgedachte nordische Ge-
genden vor richtig und gegründet erkannt.

Der Beschluß folgt künfftig.


[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] bleiben sie ein Geheimniß. Den neuesten Nachrich-
ten aus Wien zu folge, wäre die Königinn von Böh-
men zwar willens gewesen, die Crone zum Besten
Jhres Sohnes, des jungen Ertz=Herzogs, niederzu-
legen, und dadurch alle bisherige Hindernisse Jhrer
Absichten aus dem Wege zu räumen; es hätten aber
die versammelten Conferentz= Ministers Jhrer Maj.
vorgestellet, daß dieses wieder die Reichs=Constitutio-
nes läuft. Den 23sten des verwichenen Monaths
wurde die erste Classe der zum Nutzen der Armen
angeordneten Königl. Lotterie gezogen, und der Schrei-
ber des Notarii Jourdains, gewann das grosse Looß
von 60000. Pfund. Hierdurch ward das harte
Hertz der schönen Tochter seines sehr reichen Herrn
dergestalt erweicht, daß, da sie sonst dem armen
Schreiber nicht einen einzigen tröstlichen Blick gön-
nete, sie ihm nunmehro ohne ferneres Bedencken gar
die Ehe versprach. Der Zustand des Printzen von
Carignan ist so gefährlich, daß die Aertzte an seiner
Genesung völlig zweifeln.

Haag, vom 11. April.

Der Durchlauchtigste Printz Friderich August
von Holstein=Eutin, welchen Jhro Großmögenden,
die Herrn Staaten von Holland und West- Frieß-
land, ohnlängst zum Obristen über das Regiment,
Cron= Printz von Preussen genannt, erklärten, ist vor
etlichen Tagen allhier eingetroffen, um den gewöhn-
lichen Eyd der Treue zu leisten, und die hiesigen
Merckwürdigkeiten in Augenschein zu nehmen; Er
wird sich aber ehestens nach Jpern, woselbst Sein
Regiment in Garnison liegt, begeben.

Frankfurt, vom 9. April.

Die jüngsten Briefe aus Mannheim versichern,
daß die Vermählung des Printzen von Sultzbach
mit einer Printzeßinn Enkelin Sr. Churfürstl. Durchl.
zur Pfaltz schon fast so gut als wircklich geschlossen
sey, und dürffte selbige vermuthlich im nächst bevor-
stehenden Sommer vollzogen werden. Aus Wien
wird berichtet, man habe den bekannten Hertzog von
Uzeda, dessen Todes=Urtheil die Gnade Jhrer
Maj. der Königinn von Ungarn und Böhmen in
eine ewige Gefangenschaft verwandelt, bereits von
Neustadt nach Grätz abgeführet, um an diesem letz-
[Spaltenumbruch] tern Orte den Rest seiner unglücklichen Tage unter
einer genauen Verwahrung vollends hinzubringen.

Coppenhagen, vom 4. April.

Se. Königl. Maj. welche fest entschlossen sind,
Dero unwiedersprechliches Recht, Krafft dessen Sie
allen fremden Völckern den Fischfang und die Hand-
lung auf den Küsten von Jsland verbieten können,
mit gehörigem Nachdruck zu behaupten, haben ohn-
längst dieserhalb Jhrem Minister im Haag, Befehl
ertheilet, denen Herrn Generalstaaten eine sehr
gründlich abgefaßte Schrift zu übergeben. Selbige
enthält 5. merckwürdige Puncte, wovon die 4 erstern
durch verschiedene Beweißthümer bestärckt werden,
die aus den Freyheits=Briefen, welche die Vorfah-
ren Sr. Königl. Majest. so wohl den Holländern,
als Engländern, verliehen haben, gezogen sind, und
darinnen ihnen die Handlung auf gemeldeten Cüsten
und in den dortigen Gewässern deutlich genug | [unleserliches Material – 10 Zeichen fehlen]un-
tersagt ist. Man hat erwehnter Schrifft zugleich
Extracte der nöthigen Ediete, Verordnungen, und
andern Urkunden, deren Anzahl sich auf 13. Stück
beläuft, mit beygefüget. Diese gantze Schrifft, ohne
die Beweißthümer, als welche in unsern Blättern
gar zu viel Platz wegnehmen dürfften, lautet folgen-
dermassen.

Die Schiffarth, Fischerey und Handlung nach
Grönland, Jsland, Ferröe, Finmarck, Nordland,
und andern unter der Herrschafft Sr. Königl. Maj.
von Dännemarck stehenden Jnsuln und Cüsten der
Nordsee, sind denen fremden Völckern zu allen Zei-
ten verboten gewesen, und man findet das Verbot
in den Handlungs= Bündnissen, welche die Könige
von Dännemarck mit andern Mächten geschlossen
haben, wie auch in den sämtlichen an fremde Unter-
thanen gegebenen Freyheitsbriefen, klar ausgedruckt.
Diese wegen gedachter Jnsuln, Häfen, und Colonien,
seit vielen Jahr hunderten getroffene und durch die
Bündnisse bestätigte Verfügungen wurden vermit-
telst der öffentlichen und von Zeit zu Zeit verneueten
Verordnungen und Octroien dergestallt bekannt,
daß an deren Wircklichkeit niemand zweifeln mag.
Die fremden Höfe haben bey verschiedener Gelegen-
heit die hohen Gerechtsame der Könige von Dänne-
marck und Norwegen auf offtgedachte nordische Ge-
genden vor richtig und gegründet erkannt.

Der Beschluß folgt künfftig.


[Ende Spaltensatz]
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Zitationshilfe: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 46. Berlin, 18. April 1741, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin046_1741/3>, abgerufen am 17.06.2024.